Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
Neuregelung zur Anpassung der Mindestwerte für die Hofeigenschaft auf Grundlage des Grundsteuerwertes A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2025, Festsetzung der Mindestabfindung<strong> </strong>für weichende Erben auf das 0,6-fache des Wertes,<strong> </strong>Erhöhung des Schuldenabzugs, Übergangsregelung, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung §§ 1, 12 und 19 Höfeordnung sowie § 3a Verfahrensordnung für Höfesachen<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer (1 BvL 11/14)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen); Verlängerung und neuerliche Befristung der Befugnisnormen zur Telekommunikationsüberwachung insbes. bei Wohnungseinbruchdiebstahl um weitere 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2029, Folgeänderung; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Zusätzliche Änderung Art. 10 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, s. GESTA 19. WP C117
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.