Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Erleichterung von Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung sowie ökonomisch sachgerechtere Beurteilung von Finanzierungen durch periodengerechte Veranschlagung und Buchung positiver und negativer Zinsausgaben und Krediteinahmen des Bundes, damit gleichmäßige Belastung über die Laufzeit des Wertpapiers und vollständige Tilgung bei Fälligkeit; fortgesetzte bundesweite Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und Angleichung der Qualitätsniveaus der Länder mit stärkerer Fokussierung auf dafür besonders wichtige Handlungsfelder mit dem Ziel bundesweiter Standards, Anpassung der Erhebungsmerkmale zur amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik;<br /> Änderung §§ 8 und 33 sowie Einfügung § 7b Haushaltsgrundsätzegesetz, Änderung §§ 11, 18 und 71 Bundeshaushaltsordnung, §§ 1, 2, 3, 4 und 6 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, § 1 Finanzausgleichsgesetz sowie §99 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen der Evaluation des KiTa-Qualitätsgesetzes zur Fokussierung auf weniger Handlungsfelder und Vermeidung einer Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Beitragsentlastung ; Bericht der AG Frühe Bildung "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung" vom März 2024<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen, Anpassungen und Änderungen betr. Qualitätssicherung bei der Kindertagesbetreuung, Förderung der sprachlichen Bildung, bundesweit gleichwertige qualitative Standards, Verbesserung der personellen Ausstattung von Tageseinrichtungen und Gewinnung qualifizierter Fachkräfte, Ausgleich von Belastungen der Länder für die KiTa-Qualitätsverbesserung durch Veränderung der Umsatzsteuerverteilung; zweimalige Evaluation der verursachten Investitions- und Betriebskosten und Ausgleich der Mehr- und Minderbelastungen durch Bund und Länder;<br /> Aufhebung Artikel 4 und 7 Absatz 6 Ganztagsförderungsgesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.