Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Weitere Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11 784 Euro und des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6 612 Euro;<br /> Änderung §§ 32, 32a, 39b und 52 Einkommensteuergesetz sowie § 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995<br /> <br /> Bezug: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (BR-Drs. 454/23)
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.