Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) als selbständige Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMG, Übernahme von Aufgaben der BZgA und Teilaufgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines modernen öffentlichen Gesundheitswesens, Zusammenführung wissenschaftlicher und zielgruppenspezifischer Erkenntnisse, daraus abgeleiteter Empfehlungen und Kommunikationsmaßnahmen sowie deren Evaluation;<br /> <strong>Gesetz zur Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin</strong> (BIPAM–ErrichtungsG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 BGA-Nachfolgegesetz sowie §§ 1 und 8 Bundeskrebsregisterdatengesetz, Folgeänderungen in 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vier Stellungnahmen des 2020 eingerichteten "Beirats Pakt ÖGD" zur Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens ; Gutachten "Resilienz im Gesundheitswesen – Wege zur Bewältigung künftiger Krisen" des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) von 2023 (BT-Drs 20/5500) ; Transformationsberichte von 2024 zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.