Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
Gewährleistung einer erfolgreichen digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Ausbau der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) zu einer Digitalagentur Gesundheit mit zentraler Verantwortlichkeit sowie Steuerungs- und Umsetzungskompetenzen: Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur mit ergänzender Beschaffungsmöglichkeit über Ausschreibungsverfahren, Wahrung von Stabilität und Funktionalität durch Ende-zu-Ende-Betrachtung, Beleihung mit weiteren hoheitlichen Aufgaben bei Zulassung, Zertifizierung und Gefahrenabwehr, Aufgabenerweiterung des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen, Festlegung und Umsetzung von Standards der Benutzerfreundlichkeit, Unterstützung der Institutionen der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und der Pflege sowie Ausweitung der Bußgeldtatbestände im Sicherheitsbereich;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung §§ 105, 106c, 125, 125a und 125c Elftes Buch Sozialgesetzbuch, § 14 Infektionsschutzgesetz, § 14b Krankenhausfinanzierungsgesetz und § 5 Krankenhausentgeltgesetz; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.