Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Fortentwicklung des Schiedsverfahrensrechts zur Erhöhung der Attraktivität des Streitbeilegungsstandorts Deutschland: zahlreiche Anpassungen an Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, punktuelle Übernahme einzelner Regelungen des Ende 2006 überarbeiteten UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Einzelmaßnahmen zur Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts, insbes. betr. Vorlage von Dokumenten in englischer Sprache in deutschsprachigen Verfahren, Videoverhandlung sowie elektr. Schiedsspruch; weitere Maßnahmen u.a. betr. Verfahren vor den Commercial Courts, Veröffentlichung von Schiedssprüchen und Sondervoten sowie Schaffung eines Restitutionsantrags;<br /> Einfügung §§ 1054a, 1054b, 1059a, 1063a und 1063b sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Änderung § 37c Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz<br /> <br /> Bezug: UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 1985/2006<br /> Justizstandort-Stärkungsgesetz, s<strong>. </strong>GESTA C061<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 458/26 GESTA 21. WP C095
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.