Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Verbesserung der höherqualifizierenden Berufsbildung zur Stärkung der Fachkräftegewinnung: Zur Senkung der Eigenkosten für die Teilnehmenden Anhebung des Förderrahmens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für die Erstellung des Meisterstücks auf 18 000 Euro bzw. 4 000 Euro sowie des Darlehenserlasses auf 60 Prozent bei Bestehen der Fortbildungsprüfung, Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen, Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen auf 160 Euro pro Monat je Kind, Klarstellungen zu hochschulischen Abschlüssen sowie zur Trägereigenschaft;<br /> Änderung versch. §§ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Aufstiegs-BAföG<br /> Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages vom 18. Februar 2022
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.