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Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)

Vorgang 314976 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Schaffung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der Europäischen Union, Stärkung der Resilienz der deutschen Wirtschaft und Bundesverwaltung gegen gestiegene Cyberbedrohungen und als Antwort auf neue geopolitische Rahmenbedingungen: signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs durch neue Einrichtungskategorien (wichtige und besonders wichtige Einrichtungen) über bisherige Kritische Infrastrukturen hinaus, Verankerung von Mindestanforderungen für die Cybersicherheit, dreistufiges Melderegime anstelle bisheriger einstufiger Meldepflicht bei Cybervorfällen, erweiterte BSI-Aufsichtsmaßnahmen entsprechend NIS-2-Vorgaben, Stärkung des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, Bestellung eines Koordinators der Bundesregierung für Informationssicherheit (CISO Bund); Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Konstitutive Neufassung Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (<strong>BSI-Gesetz</strong> &ndash; BSIG) als Art. 1 der Vorlage, Änderungen in weiteren 16 Gesetzen und 11 Rechtsverordnungen, Aufhebung BSI-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 80), auch: NIS-2-Richtlinie

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.