Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
Zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung der Arbeitsförderung und Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen: Verbesserung des Vermittlungsprozesses durch die Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zu einem Kooperationsplan und die Nutzung der Videotelefonie für Beratungsgespräche, erleichterter Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Gründer, vereinfachte Berechnung des Arbeitslosengeldes, Anpassung vorhandener Förderinstrumente, insbes. zur Unterstützung junger Menschen, u.a. durch die Stärkung der Jugendberufsagenturen durch rechtskreisübergreifende Kooperationen sowie umfassende und ganzheitliche Beratung, Erprobung und Einsatz neuer Technologien und Modernisierung der IT-Infrastruktur in der Bundesagentur für Arbeit (BA), Verstetigung modellhaft erprobter Angebote der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im In- und Ausland für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei der BA, Ausweitung des Eingliederungszuschusses auf Menschen mit Behinderungen ohne Schwerbehinderung, Sonderregelung zum Gründungszuschuss, Klarstellung zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Regelung zur Beitragshöhe bei Freiwilligendiensten im Fall eines Wechsels der Einsatzstelle, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;<br /> Aufhebung §§ 106a, 421h und 440 Abs. 4 sowie Änderung und Einfügung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung §§ 16, 39 und 40a Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 28a Viertes Buch Sozialgesetzbuch, § 258 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 10 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.