Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
Bauplanungsrechtliche Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete, Schaffung von Sonderregelungen über Zulassungsverfahren in Beschleunigungsgebieten, u.a. durch Erleichterungen im Bereich Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfung, Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, u.a. Einführung von Fristen für die Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags und elektronische Durchführung von Genehmigungsverfahren, Monitoring zum Stand der Ausweisung durch Erweiterung der Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie des Langtitels in Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land und zur Genehmigungserleichterung für Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten, Einfügung und Änderung versch. §§ in 6 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.