Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
Regelung von Anforderungen zur Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung von Endnutzer-Endeinrichtungen, Anerkennungsverfahren durch Bundesdatenschutzbeauftragten sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen von Anbietern von digitalen Diensten und Software zum Abrufen und Darstellen von Informationen aus dem Internet; Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare Leistungen im Anerkennungsverfahren;<br /> Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (<strong>Einwilligungsverwaltungsverordnung</strong> – EinwV) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1 und 5 sowie Anlage Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Annahme einer Entschließung zur Gesetzesevaluation zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz betr. Überprüfung der Verordnungsziele und rechtlicher Nachsteuerungsbedarfs zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter digitaler Dienste sowie für eine europaweite Lösung von Diensteanbietern zur Einwilligungsverwaltung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.