Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, Antrag auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen;<br /> Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1135 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen sowie 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erleichterung der gerichtlichen Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren<br /> Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023<br /> Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023<br /> Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019 ; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021 ; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 371/25 21. WP C023
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.