Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Umsetzung energierechtlicher EU-Vorgaben durch Verankerung des Grundsatzes des überragenden öffentlichen Interesses für Anlagen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeichern bei behördlichen Abwägungen, Vereinfachung und Verkürzung verwaltungsrechtlicher Verfahren durch Digitalisierungsvorhaben, Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen und Reduzierung von Genehmigungsanforderungen, erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für einen Teil der Vorhaben;<br /> Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (<strong>Geothermie- und Wärmepumpengesetz</strong> – GeoWG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 15, 51, 52, 57e und 127 Bundesberggesetz, §§ 46 und 49 Wasserhaushaltsgesetz sowie §§ 48 Verwaltungsgerichtsordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 382/25 GESTA 21. WP E008
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.