Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Vielzahl von Einzelmaßnahmen in verschiedenen Bereichen des Bauplanungsrechts insbesondere zur Förderung des Wohnungsbaus, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Betonung der Rolle des Städtebaurechts beim Klimaschutz und der Klimaanpassung: planungsrechtliche Erleichterungen für den Wohnungsbau im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich, Flexibilisierung der rechtlichen Vorgaben für die Erstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen, Modernisierung der Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen, Privilegierung der Geothermie, Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis zum Jahr 2027, Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, Verfahrensdigitalisierung durch Verwendung des Datenstandards XPlanung, Digitalisierung der Planbekanntmachung, Änderungen zu Anforderungen zur Erstellung des Umweltberichts, Grundsatz der wassersensiblen Stadtentwicklung, Pflanzgebot als Soll-Vorschrift, Öffnung der Kerngebiete zugunsten der Wohnnutzung, Unterstützung der Gemeinden bei der Klimaanpassung, Musikclubs als eigene Nutzungskategorie, Ermittlung des Versiegelungsfaktors, Streichung von Kleinsiedlungsgebieten als Gebietskategorie, Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;<br /> Änderung und Einfügung zahlreicher §§ Baugesetzbuch sowie Baunutzungsverordnung, Änderung § 2 Raumordnungsgesetz, § 53 Immobilienwertermittlungsverordnung sowie § 1 und Anlage Planzeichenverordnung, Folgeänderungen in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.