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Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Vorgang 316399 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens zwecks Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor, zur Ermöglichung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen sowie zur Bereitstellung einer Datengrundlage zur behördlichen Aufgabenerfüllung; Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationssysteme, Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität, Verringerung von Hürden bei der Datennutzung, Vorgabe verkehrsträgerübergreifender einheitlicher Regeln für die Datenbereitstellung und für mindestens europaweite Interoperabilität, Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand, Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen; Gründung einer Koordinierungsstelle für Mobilitätsdaten bei der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Festlegung technischer Vorgaben sowie Kommunikation mit und Unterstützung von Dateninhabern und Datennutzern, Zuständigkeit für Gesetzesdurchführung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, u.a. mit Befugnis zur Festsetzung von Zwangsgeldern und Geldbußen, Regelung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Verwaltungsvereinbarung;<br /> Gesetz zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten (<strong>Mobilitätsdatengesetz</strong> - MDG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung §§ 3a, 3b und 3c sowie Änderung § 57 Personenbeförderungsgesetz, Außerkrafttreten Mobilitätsdatenverordnung; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.