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Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes

Vorgang 317299 Gesetzgebung · Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode · aktualisiert 21.07.2026 · DIP ↗

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Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung von tierärztlichen Praxen zur Übermittlung von Daten zur Antibiotikaanwendung bei verschiedenen Tierarten an die Europäische Arzneimittelagentur; Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel, redaktionelle Änderungen und Klarstellungen;<br /> Änderung zahlr. §§ Tierarzneimittelgesetz sowie §§ 11a und 28a Apothekengesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 7)

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.