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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Setzt sich der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, dafür ein, dass die abnehmende Zahl an Kontrollen bezüglich Mindestlohnverstößen in der Landwirtschaft wieder ansteigt (www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/zu-wenig-lohn-zu-lange-arbeitszeiten-und-schlechte-unterkuenfte/), und, wenn ja, wie, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um zu verhindern, dass der Mindestlohn durch Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Vermittlung, wie im Bericht des DGB aufgezeigt wurde, umgangen wird, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung setzt auf klare Regeln, gezielte Kontrollen und wirksame Sanktionen zur Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft. Die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird insbesondere durch die zielgerichtete Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung gewährleistet. Die FKS führt Prüfungen in ihrem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich in allen Branchen durch. Durch den ganzeinheitlichen Prüfansatz werden grundsätzlich auch die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der Mindestlohnvorschriften geprüft. Für eine zielgerichtete Schwarzarbeitsbekämpfung ist nicht allein die Anzahl der Kontrollen entscheidend. Es gilt vielmehr, risikoorientiert die besonders betroffenen Bereiche zu prüfen und dort gezielt Verstöße aufzudecken sowie konsequent zu verfolgen. Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BGBl. 2025 I Nr. 369 vom 29. Dezember 2025) hat die FKS weiter gestärkt, digitaler ausgerichtet und auch das Risikomanagement weiter fortentwickelt. Die FKS arbeitet zudem mit Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen, die in die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingebunden sind, unter anderem mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder. Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes gelten folgende Vorgaben: Unterkünfte müssen angemessen und mit einem Wohn-, Schlaf- sowie Essbereich und Sanitäreinrichtungen ausgestattet sein. Die Anforderungen richten sich nach Anhang 4.4 der Arbeitsstättenverordnung und der dazugehörigen Konkretisierung in der Technischen Regel ASR 4.4 „Unterkünfte“. Die Einhaltung wird durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden geprüft. Der Arbeitgeber darf die Miete nicht automatisch vom Lohn der Saisonarbeitskraft abziehen. Für die Vermittlung von geringfügigen Beschäftigungen sind Vergütungen für den Vermittler in Deutschland nicht zulässig. Für Vermittlungen gelten die §§ 292 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch.

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