Rede von Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) – Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Teil von Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien.
Das Protokoll 21/50 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 23.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) – Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bundesministerin Karin Prien liefert. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist gesamtgesellschaftlich und familienpolitisch ein Meilenstein. Wir sorgen dafür, dass dieser Rechtsanspruch für die Kommunen auch umsetzbar ist.
Mit dem Rechtsanspruch haben wir eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass Brüche in der Betreuung am Übergang von der Kita zur Schule der Vergangenheit angehören. Junge Eltern können auch in den Ferien ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen ohne Sorge um die Betreuung ihrer Jüngsten an Nachmittagen nach Schulschluss. Damit schaffen wir stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Familien über die Kita hinaus, und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung, indem wir es ihnen ermöglichen, auch die Angebote der freien Träger zu nutzen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Rahmenbedingungen genau dafür. Die Ganztagsbetreuung gelingt jedoch nur, wenn wir einerseits Verlässlichkeit, Qualität und echte Bedarfsorientierung garantieren und andererseits in der Umsetzung für größtmögliche Flexibilität sorgen. Genau das machen wir als Union.
Denn ein Rechtsanspruch ist kein Kannangebot. Er ist kein Ferienprogramm, das stattfindet, wenn gerade genug Ehrenamtliche vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch verlangt Planbarkeit, verlangt Verlässlichkeit, verlangt Rechtsklarheit und verbindliche Strukturen, und zwar auch während der Ferien.
Es ist eben nicht die richtige Lösung, die Ferien zu verkürzen, wie es Mitte des Jahres Elternverbände vor lauter Verzweiflung schon gefordert haben, weil Eltern es einfach nicht schaffen, während der gesamten Ferien die Betreuung sicherzustellen, wenn sie berufstätig sind. Die richtige Antwort ist doch, dass wir die Eltern durch verlässliche Betreuungsangebote auch in den Ferien unterstützen, indem wir jetzt mit dem Gesetz dafür sorgen, dass auch Angebote der freien Träger zur Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden können.
Relationen
- part_of → Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
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