Rede von David Schliesing (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.
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Rede von David Schliesing (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Quasi im Wochentakt leben die Rechtsaußen hier im Plenum ihre obsessive Hassliebe gegen Staatsminister Wolfram Weimer aus, der sie offenbar tief enttäuscht hat, weil er sich nicht ständig vor ihren Karren spannen lässt. Dass sie uns alle dabei zu Geiseln ihrer Kampagnen machen, ist, ehrlich gesagt, unerträglich.
Letzte Woche war es die Verleihung des Deutschen Verlagspreises, heute sind es die Urheberrechtsverletzungen und massiven Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Weimers Medienunternehmen. Wie letzte Woche gilt es auch jetzt, klarzumachen, dass die angeblichen Saubermänner von der AfD, in der sich reihenweise Mandatsträger tummeln, die Verfahren wegen Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Bestechlichkeit an der Backe haben – es wurde gerade schon genannt –, mit ihrer Kampagnenstrategie nicht durchkommen dürfen.
Aber es dabei bewenden zu lassen, funktioniert auch nicht. Und das liegt daran, dass der Staatsminister seit Wochen nichts unternommen hat, um die massiven Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen bei „The European“ glaubhaft aufzuklären.
Sein anhaltendes Schweigen ist genauso inakzeptabel wie das massenhafte Löschen der beanstandeten Artikel ohne vorherige Aufklärung und Transparenz.
Reden von Politikerinnen und Politikern zu veröffentlichen, ist sicher kein Vergehen, wenn auch im Fall von Frau Weidel generell ein Fehler.
Anders sieht es beim unautorisierten Veröffentlichen von Texten ohne Quellenangabe aus. Systematische Urheberrechtsverletzungen, um die Autorenliste seines Magazins aus Renommee- und Profitgründen auf 2 000 Personen aufzublasen, sind keine Kavaliersdelikte.
Und Urheberrechtsverletzungen zum Geschäftsmodell zu machen, verbietet sich erst recht, wenn man der zuständige Medienstaatsminister ist.
Wer richtigerweise hohe Qualitätsstandards für den Journalismus hierzulande einfordert, sollte diese bei seinen eigenen Presseerzeugnissen gefälligst auch umsetzen.
Klar ist: An einer lückenlosen Aufklärung führt kein Weg vorbei.
Relationen
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