Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Plenarprotokoll 21/39
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
39. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 12. November 2025
Inhalt:
Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung
Absetzung der Tagesordnungspunkte 32 und 35
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Jan Feser (AfD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Jan Feser (AfD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Stephan Stracke (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Stephan Stracke (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Rasha Nasr (SPD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Rasha Nasr (SPD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Anne Zerr (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Anne Zerr (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Carolin Bachmann (AfD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Carolin Bachmann (AfD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Stephan Stracke (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Martin Reichardt (AfD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Sandra Carstensen (CDU/CSU)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Sandra Carstensen (CDU/CSU)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Pascal Meiser (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Nora Seitz (CDU/CSU)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Pascal Meiser (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Hendrik Bollmann (SPD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Pascal Meiser (Die Linke)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Caren Lay (Die Linke)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Caren Lay (Die Linke)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Lars Rohwer (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Adam Balten (AfD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Adam Balten (AfD)
Lutz Brinkmann (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Lutz Brinkmann (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Katalin Gennburg (Die Linke)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Lars Rohwer (CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Caren Lay (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Bernd Rützel (SPD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Bernd Rützel (SPD)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Janine Wissler (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Pascal Meiser (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Cem Ince (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Cem Ince (Die Linke)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Otto Strauß (AfD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Otto Strauß (AfD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Carolin Bachmann (AfD)
Verena Hubertz, Bundesministerin BMWSB
Wilfried Oellers (CDU/CSU)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Wilfried Oellers (CDU/CSU)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Nora Seitz (CDU/CSU)
Bärbel Bas, Bundesministerin BMAS
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 21/2666
Mündliche Frage 1
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Stephan Brandner (AfD)
Mündliche Frage 2
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Möglicher Einsatz der Bundesregierung für eine konsensbasierte „Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht auf EU-Ebene
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Gebel (Die Linke)
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Mündliche Frage 3
Dr. Ingo Hahn (AfD)
Mögliche Stärkung der Oppositionsrechte bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen
Dr. Ingo Hahn (AfD)
Dr. Martin Plum (CDU/CSU)
Stephan Brandner (AfD)
Mündliche Frage 4
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Effektivität von möglichen Strafverschärfungen bei Angriffen auf für das Gemeinwohl tätige Personen
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mandy Eißing (Die Linke)
Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 5
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Inhalt und Zielgruppe der geplanten Kampagne gegen Gewalt an Frauen
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Gebel (Die Linke)
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 6
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Geheimhaltung der Adressen von Opfern und Zeugen in Gerichtsverfahren
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen
Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Gebel (Die Linke)
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 8
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Berichte über Verstöße großer Wohnungsunternehmen gegen Mietpreisgrenzen und § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfrage
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Tagesordnungspunkt 3:
Vereinbarte Debatte: 70. Gründungsjubiläum der Bundeswehr
Boris Pistorius, Bundesminister BMVg
Hannes Gnauck (AfD)
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU)
Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ulrich Thoden (Die Linke)
Falko Droßmann (SPD)
Thomas Erndl (CDU/CSU)
Zusatzpunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der AfD: Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
Dr. Götz Frömming (AfD)
Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU)
Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Martin Rabanus (SPD)
David Schliesing (Die Linke)
Martin Reichardt (AfD)
David Schliesing (Die Linke)
Pascal Reddig (CDU/CSU)
Martin Erwin Renner (AfD)
Holger Mann (SPD)
Dr. Götz Frömming (AfD)
Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ellen Demuth (CDU/CSU)
Dr. Christoph Birghan (AfD)
Ellen Demuth (CDU/CSU)
Ronald Gläser (AfD)
Johannes Volkmann (CDU/CSU)
Dr. Anna Rathert (AfD)
Tagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Thomas Fetsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Staatliche Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung aus Bundesmitteln beenden
Drucksache 21/2709
Stephan Brandner (AfD)
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU)
Marvin Schulz (CDU/CSU)
Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Felix Döring (SPD)
Clara Bünger (Die Linke)
Dr. Konrad Körner (CDU/CSU)
Gereon Bollmann (AfD)
Maja Wallstein (SPD)
Helge Lindh (SPD)
Tagesordnungspunkt 5:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG)
Drucksache 21/2512
b) Antrag der Abgeordneten Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren
Drucksache 21/2721
c) Antrag der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
Drucksache 21/2707
Nina Warken, Bundesministerin BMG
Dr. Christina Baum (AfD)
Dr. Christos Pantazis (SPD)
Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ates Gürpinar (Die Linke)
Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU)
Claudia Weiss (AfD)
Dr. Tanja Machalet (SPD)
Axel Müller (CDU/CSU)
Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Tagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Maik Brückner, Clara Bünger, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen
Drucksache 21/2575
Maik Brückner (Die Linke)
Florian Oest (CDU/CSU)
Christopher Drößler (AfD)
Helge Lindh (SPD)
Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Siegfried Walch (CDU/CSU)
Beatrix von Storch (AfD)
Hakan Demir (SPD)
Nächste Sitzung
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Anlage 2
Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Mündliche Frage 11
Stephan Brandner (AfD)
Auffassung der Bundesjustizministerin zur möglichen Gefahr politischer Einflussnahme auf die Justiz
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekret9är BMJV
Mündliche Frage 12
Stephan Brandner (AfD)
Bedeutung und Einsparpotenzial des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bürokratieabbaus
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 13
Maik Brückner (Die Linke)
Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform des Abstammungsrechts für lesbische Mütter
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 14
Caren Lay (Die Linke)
Zeitpunkt und Inhalt der angekündigten Mietrechtsnovelle
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 15
Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mögliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Plattformen wie Temu und Shein
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 16
Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mögliche Pläne der Bundesregierung zur Modernisierung des Vertrags- und Haftungsrechts im Hinblick auf KI-Agenten
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 17
Kathrin Gebel (Die Linke)
Übertragbarkeit des spanischen Modells der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 18
Aaron Valent (Die Linke)
Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verankerung des Grundrechts auf anwaltliche Beratung im Grundgesetz
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 19
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften als Mittel für mögliche politische Einflussnahme
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 20
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber internationalen KI-Anbietern
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 21
Aaron Valent (Die Linke)
Mögliche rechtsextreme Unterwanderung des Schöffenamtes und mögliche diesbezügliche Regelungsvorhaben der Bundesregierung
Antwort
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 22
Mandy Eißing (Die Linke)
Maßnahmen für mehr Familienfreundlichkeit trotz fehlender Betreuungsplätze
Antwort
Michael Brand, Parl. Staatssekretär BMBFSFJ
Mündliche Frage 23
Martin Reichardt (AfD)
Definition und Kriterien der Bundesregierung zum Begriff des Antiziganismus
Antwort
Michael Brand, Parl. Staatssekretär BMBFSFJ
Mündliche Frage 24
Hans-Jürgen Goßner (AfD)
Bewertung der Rolle türkischer Gastarbeiter beim sogenannten Wirtschaftswunder
Antwort
Natalie Pawlik, Staatsministerin BMAS
Mündliche Frage 26
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mögliche Maßnahmen gegen die Übernahme von überhöhten Mieten durch Jobcenter und Wohngeldstellen
Antwort
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 27
Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen bei einem möglichen Wegfall der Sicherheitsbeauftragten
Antwort
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 28
Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bewertung des geplanten rückwirkenden Rechtskreiswechsels für Geflüchtete aus der Ukraine
Antwort
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 29
Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Finanzieller Ausgleich für Länder und Kommunen im Rahmen des geplanten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes
Antwort
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 30
Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wahrung der Rechtssicherheit bei der geplanten Änderung der Sportschifffahrtsverordnung bezüglich der Erteilung von Sportbootführerscheinen
Antwort
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMV
Mündliche Frage 31
Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gründe für die geplante örtliche Beschränkung der Prüfung von Fahrerlaubnissen für den Geltungsbereich See auf Seeschifffahrtsstraßen
Antwort
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMV
Mündliche Frage 32
Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Folgen der geplanten Schließung von DB-Cargo-Werkstätten für den Schienengüterverkehr
Antwort
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMV
Mündliche Frage 33
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der Einsparungen im Verkehrssektor auf die Haushaltstitel im Bereich Schiene und Wasserstraße
Antwort
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMV
Mündliche Frage 34
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Höhe der Bundesmittel zur Finanzierung des EU-Hochgeschwindigkeitsplans
Antwort
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMV
Mündliche Frage 35
Hans-Jürgen Goßner (AfD)
Einhaltung des Wahlversprechens des Bundeskanzlers Friedrich Merz zu dauerhaften Grenzkontrollen
Antwort
Dr. Michael Meister, Staatsminister BK
Mündliche Frage 36
Rainer Galla (AfD)
Vorwürfe gegen Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer bezüglich etwaiger Urheberrechtsverletzungen in dem von ihm verlegten Magazin „The European“
Antwort
Dr. Michael Meister, Staatsminister BK
Mündliche Frage 37
Mandy Eißing (Die Linke)
Beibehaltung des Ehegattensplittings und Auswirkungen eines möglichen Familiensplittings
Antwort
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär BMF
Mündliche Frage 38
Stefan Schröder (AfD)
Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 39
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mögliche Abschaffung von Hotelmeldescheinen für ausländische Gäste und Bürokratieabbau im Beherbergungswesen
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 40
Martin Reichardt (AfD)
Beschädigungen von Krieger- und Gefallenendenkmälern zwischen 2021 und 2024
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 41
Kerstin Przygodda (AfD)
Gewalttaten von Schülern oder Eltern gegen Lehrkräfte seit 2011
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 42
Kerstin Przygodda (AfD)
Körperverletzungen durch Kinder und Jugendliche mittels Waffen oder gefährlichen Werkzeugen
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 43
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ablehnung der Aufnahme verletzter Kinder aus Gaza und Israel in Deutschland
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 44
Clara Bünger (Die Linke)
An die EU übermittelte Daten für den Asyl- und Migrationsbericht
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 45
Clara Bünger (Die Linke)
Mögliche Konsequenzen aus einem Gerichtsurteil zur Rücküberstellung von Asylsuchenden nach Polen
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 46
Stefan Seidler (fraktionslos)
Bau- bzw. Umbaumaßnahmen der Bundespolizei am Grenzübergang Krusau/Kupfermühle
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 47
Stefan Seidler (fraktionslos)
Vorgesehene funktionale Änderungen im Rahmen der Bau- bzw. Umbaumaßnahmen der Bundespolizei am Grenzübergang Krusau/Kupfermühle
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 48
Markus Matzerath (AfD)
Zahl der Ausschlüsse aus Visa- und Aufnahmeverfahren nach der Durchführung von Sicherheitsinterviews
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 49
Jan Köstering (Die Linke)
Nutzung kryptierter Telekommunikationsmittel in Ermittlungsverfahren
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 50
Markus Matzerath (AfD)
Kriterien des Bundesamts für Verfassungsschutz für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Antwort
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 51
Sascha Lensing (AfD)
Position der Bundesregierung zur Rückkehr und Abschiebung nach Syrien
Antwort
Florian Hahn, Staatsminister AA
Mündliche Frage 52
Sascha Lensing (AfD)
Wiederaufbau Syriens und Rückführungspotenzial syrischer Geflüchteter
Antwort
Florian Hahn, Staatsminister AA
Mündliche Frage 53
Jan Köstering (Die Linke)
Unterstützung des ukrainischen Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe seit Beginn des russischen Angriffskriegs und entsprechende Planungen
Antwort
Florian Hahn, Staatsminister AA
Mündliche Frage 54
Gökay Akbulut (Die Linke)
Erkenntnisse der Bundesregierung über mögliche israelische Einflussnahme und Desinformationskampagnen
Antwort
Florian Hahn, Staatsminister AA
Mündliche Frage 55
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Medizinische Hilfe der Bundesregierung für verletzte Kinder aus Gaza und Israel
Antwort
Florian Hahn, Staatsminister AA
Mündliche Frage 56
Rainer Galla (AfD)
Aufwendungen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit für afghanische Staatsbürger in Pakistan
Antwort
Florian Hahn, Staatsminister AA
Mündliche Frage 57
Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen des Verkaufsstopps von Bundeswehrliegenschaften auf die Trassenführung der Juraleitung bei Schwabach
Antwort
Dr. Nils Schmid, Parl. Staatssekretär BMVg
Mündliche Frage 58
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nutzung des ehemaligen Munitionshauptdepots in Langquaid und Schierling
Antwort
Dr. Nils Schmid, Parl. Staatssekretär BMVg
Mündliche Frage 59
Christian Görke (Die Linke)
Auswirkungen möglicher US-Sanktionen auf die PCK-Raffinerie Schwedt
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 60
Christian Görke (Die Linke)
Mögliche Prüfung eines Kaufs der Rosneft-Anteile durch die Bundesregierung
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 61
Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gründe für die Unterstützung höherer EU-Zölle zum Schutz der Stahlindustrie
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 62
Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen auf die Stahlbranche infolge der Regelungen zu Industriestrompreis und Strompreiskompensation
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 63
Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Geplante Einführung und Ausgestaltung einer Preisaufsicht für mehr Verbraucherschutz
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 64
Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Geplante Erhöhung der Transparenz im Fernwärmemarkt
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 65
Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einreichung einer Stellungnahme im Europäischen Rat zur Überarbeitung der Richtlinien zur öffentlichen Vergabe
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 66
Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mögliche Einführung verbindlicher Quoten für den Einsatz von in Deutschland erzeugtem klimafreundlichem Stahl
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 67
Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Rolle der Partnerschaften mit afrikanischen Staaten hinsichtlich des Aufbaus nachhaltiger industrieller Wertschöpfungsketten
Antwort
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin BMWE
Mündliche Frage 68
Tobias Matthias Peterka (AfD)
Bewertung von Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz mit Blick auf die Hightech Agenda Deutschland
Antwort
Matthias Hauer, Parl. Staatssekretär BMFTR
Mündliche Frage 69
Stefan Schröder (AfD)
Zweck eines auf Instagram veröffentlichten Videos des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Antwort
Matthias Hauer, Parl. Staatssekretär BMFTR
Mündliche Frage 70
Dr. Ingo Hahn (AfD)
Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei öffentlich-privaten Förderprogrammen
Antwort
Matthias Hauer, Parl. Staatssekretär BMFTR
Mündliche Frage 71
Adam Balten (AfD)
Mittel für den Ausbau und die Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz
Antwort
Matthias Hauer, Parl. Staatssekretär BMFTR
Mündliche Frage 72
Adam Balten (AfD)
Fortschritte und Erfolge im Rahmen der Förderprogramme für künstliche Intelligenz und digitale Infrastruktur
Antwort
Matthias Hauer, Parl. Staatssekretär BMFTR
Mündliche Frage 73
Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Rolle der Sozial- und Geisteswissenschaften in der Hightech Agenda
Antwort
Matthias Hauer, Parl. Staatssekretär BMFTR
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist eröffnet.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern:
ZP 1 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der AfD
Mögliche Urheberrechtsverletzungen und Interessenskonflikte des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
ZP 2 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern
Drucksachen 21/226, 21/300
ZP 3 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren
(Ergänzung zu TOP 38)
Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen
Drucksache 21/2710
Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
ZP 4 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Wettbewerbsfähige Industrie – Entlastung durch Netzentgeltsenkung und Industriestrompreis
ZP 5 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Drucksache 21/…
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 21/…
ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten – Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
Drucksachen 21/2086, 21/…
ZP 7 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland
Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Drucksachen 21/2598, 21/…
ZP 8 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Drucksachen 21/1861, 21/2454, 21/2669 Nr. 12
Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
Drucksache 21/…
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 21/…
ZP 9 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Drucksachen 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 21/…
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 21/…
ZP 10 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Drucksachen 21/1849, 21/2466, 21/2669 Nr. 23
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 21/…
ZP 11 Beratung des Antrags der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Drucksache 21/2708
Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Federführung strittig
ZP 12 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)
Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 21/…
ZP 13 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
Drucksachen 21/1510, 21/1936, 21/2146 Nr. 1.7
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 21/…
ZP 14 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Drucksachen 21/1505, 21/2073, 21/2146 Nr. 1.12
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 21/…
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 21/…
ZP 15 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimaschutz nicht schwächen – Bundesregierung muss Führungsrolle in der Klimapolitik einnehmen
Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden.
Die Tagesordnungspunkte 32 und 35 werden abgesetzt. Die weiteren Änderungen und Ergänzungen sowie den geänderten Ablauf der Beratungen im Übrigen können Sie der Zusatzpunkteliste entnehmen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen, und wir können in die Tagesordnung eintreten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat für die heutige Befragung die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Bärbel Bas, sowie die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Verena Hubertz, benannt, die nun nacheinander die Gelegenheit haben, ihre einleitenden Berichte abzugeben. Hierfür ist eine Gesamtdauer von acht Minuten vorgesehen.
Als Erstes hat das Wort die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Bärbel Bas.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles, was für uns jahrzehntelang selbstverständlich war, steht heute unter enormem Druck. Das gilt auch für die soziale Marktwirtschaft. Aktuell stehen Tausende Arbeitsplätze in unseren Kernindustrien im Feuer: in der Stahl- und in der Chemieindustrie, im Maschinenbau und in der Automobilbranche. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir als Politik handeln. Deswegen betone ich: Sichere Arbeitsplätze haben für diese Bundesregierung Priorität!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Und deshalb geht es jetzt auch um ganz konkrete Maßnahmen, damit Deutschland ein starker Industriestandort bleibt. Dazu sind wir im engen Austausch sowohl mit den Branchen als auch mit den Bundesländern. Das haben Sie am Automobildialog und am Stahlgipfel sehen können. Deshalb haben wir ein Investitionsprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht für Investitionen, die das Leben der Menschen vor Ort spürbar besser machen werden. Und deshalb haben wir in der vergangenen Woche im Entlastungskabinett einen großen Schritt beim Thema Bürokratieabbau gemacht.
Wichtig ist, dass ausländische Fachkräfte schneller und einfacher auf den deutschen Arbeitsmarkt kommen können. Dafür haben wir Eckpunkte für eine sogenannte Work-and-Stay-Agentur beschlossen. Denn wir brauchen diese Fachkräfte – in Forschungslaboren, aber genauso in den Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger erwarten nicht nur einen konjunkturellen Aufschwung. Sie erwarten gleichzeitig, dass es in unserem Land gerecht zugeht. Sie erwarten soziale Sicherheit, auf die sie sich verlassen können. Das ist richtig und gehört in einer sozialen Marktwirtschaft zusammen. Deshalb sind wir mit dem Tariftreuegesetz im parlamentarischen Verfahren. Das ist wichtig, damit die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen profitieren, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Deshalb erhöhen wir auch den Mindestlohn ab Januar 2026. Davon werden 6 Millionen Menschen profitieren. Und deshalb machen wir eine Reform der Grundsicherung. Diese ist heute in die Ressortabstimmung gegangen. Und ich bin mir sicher, dass wir auch über dieses Gesetz bald im parlamentarischen Verfahren reden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben schon jetzt vieles bei der Rente auf den Weg gebracht. Auch da werden wir Kurs halten und den Zeitplan einhalten, damit die Reformen bei der Rente, die jetzt im parlamentarischen Verfahren sind, im Januar 2026 in Kraft treten können. Darüber hinaus werden wir sehr schnell eine Rentenkommission einsetzen, die Anfang des nächsten Jahres die Arbeit aufnehmen soll, um die Rente der Zukunft für alle Generationen zu gestalten.
Und auch unsere Arbeits- und Sozialverwaltung muss bürgerfreundlicher, schneller und digitaler werden. Dazu wird die Sozialstaatskommission Anfang nächsten Jahres ihre Vorschläge unterbreiten.
Sie sehen, dass wir derzeit sehr viele Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren haben. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und auf Ihre Fragen. Die Priorität ist, mit diesen Gesetzen dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft gestärkt und die Arbeitsplätze gesichert werden. Das ist das Ziel, das uns alle eint.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Vielen Dank. – Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Verena Hubertz.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Die Lage im Baugewerbe ist ernst. Die Zahl der Baufertigstellungen wird in diesem Jahr wahrscheinlich noch mal zurückgehen. Das ist jetzt keine Überraschung, sondern ein Stück weit die Folge der Krisenjahre der letzten Zeit. Der Wohnungsbau stockt. Wir liegen deutlich unter dem, was wir eigentlich benötigen.
Aber ich stehe heute nicht hier, um zu beschreiben, was ist, sondern ich möchte sagen, was wir tun, um nach vorne zu kommen. Und es gibt sie auch, die ersten ermutigenden positiven Signale. Wichtig ist: Es wird nicht die eine Lösung geben, und es wird uns auch nicht alles über Nacht gelingen. Aber: Es ist machbar. Wir haben eine starke Agenda für den Wohnungsmarkt.
Es braucht aus meiner Sicht jetzt vier Dinge.
Erstens. Wir müssen schneller bauen – und deshalb Bürokratie abbauen. Mit dem Bauturbo haben wir gemeinsam im Oktober das erste wichtige Gesetz dazu beschlossen. Damit werden wir auch – das hat der Normenkontrollrat beziffert – 2,5 Milliarden Euro sparen, für die Verwaltung, für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Wirtschaft im Land. Wir wollen den Bauturbo mit einem Umsetzungslabor begleiten, damit die Paragrafen auch schnell zur Anwendung kommen.
Zweitens. Der Bauprozess muss einfacher werden, damit wir auch die Baukosten adressieren können. Wichtig dabei ist der sogenannte Gebäudetyp E; denn schließlich kann es nicht immer mehr Normen, mehr Vorschriften geben. E wie „einfach“, E wie „effizient“, E wie „endlich wieder bezahlbar“. Daran arbeiten wir in der Bundesregierung gemeinsam; mit der Justizministerin Stefanie Hubig bin ich hier in einem guten Prozess.
Drittens. Wir müssen effizienter werden auch durch Digitalisierung. „BIM“ darf nicht nur ein Wort mit drei Buchstaben sein. Wir müssen die Digitalisierung erleichtern. Ziel ist eine modellbasierte Planung am Bau: Der Architekt entwirft das Gebäude, der Bauantrag kann idealerweise auch digital eingereicht werden, und das Bauamt genehmigt schnell und einfach. Es geht aber auch darum, die Aktenordner auf der Baustelle loszuwerden, indem alle auf ihren Tablets die Planungsstände dabeihaben und die Auswirkungen simulieren können.
Und viertens. In dieser Woche steht eine wichtige Haushaltssitzung an, die Bereinigungssitzung. Wir haben Wichtiges mit diesem Etat, mit diesem Investitionshaushalt des Bundesbauministeriums vor. Wir werden den sozialen Wohnungsbau mit Rekordmitteln in Höhe von 23,5 Milliarden Euro stärken. Wir sind mit 11 Milliarden Euro im Sondervermögen berücksichtigt. Und wir wollen unsere Förderprogramme einfacher gestalten. Wir wollen, dass sie zum Bau von mehr Wohnraum führen – für Familien, für Menschen im Land, die sich ein eigenes Zuhause, die eigenen vier Wände wünschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen: Die Lage ist ernst. Aber wir wissen auch, was zu tun ist. Wenn wir jetzt gemeinsam anpacken, dann schaffen wir das – die Politik hier im Bund, im Land, aber auch die Kommune vor Ort. Wir schaffen es, wenn die Wirtschaft mitzieht. Dann werden wir auch wieder mehr bauen. Bauen bedeutet für mich mehr als Beton und Zahlen, es geht um Zukunft, um Zuhause und um Chancen. Ich möchte gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass im Land wieder mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut wird.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Vielen Dank. – Wir beginnen jetzt mit dem eigentlichen Frageteil. Ich bitte, zunächst Fragen zu den beiden Berichten und zu den Geschäftsbereichen der anwesenden Mitglieder der Bundesregierung zu stellen.
Das Wort hat als Erstes für die AfD der Abgeordnete Jan Feser.
Jan Feser (AfD):
Vielen Dank. – Frau Ministerin Bas, erst einmal danke für Ihre Ausführungen.
Wir erinnern uns: 5 Milliarden Euro waren angedacht als Einsparungen beim Bürgergeld. 86 Millionen Euro sind es jetzt letztlich nur geworden. Hinsichtlich der geringfügigen Höhe bei den Einsparungen war von Ihnen wie folgt argumentiert worden: Man rechne für das Jahr 2026 mit einem wirtschaftlichen Aufschwung; die im Bürgergeld befindlichen Personen müssen qualifiziert werden, um sie dann letztlich in diesen Aufschwung zu vermitteln. – Im Widerspruch dazu hat BA-Chefin Andrea Nahles vor einigen Tagen gesagt, man rechne für das Jahr 2026 mit überhaupt keinem wirtschaftlichen Aufschwung. Eher brauche man einen Kredit von nunmehr 6 Milliarden Euro, um die weiterhin im Bürgergeld befindlichen Leute zu alimentieren; denn eine Vermittlung in den wirtschaftlichen Aufschwung finde nicht statt. Meine Frage vor diesem Hintergrund: Reden Sie in dem Ressort noch miteinander, oder wie kommen solche Diskrepanzen zustande? – Vielen Dank.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin, Sie können antworten.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Sie können sicher sein: Wir reden permanent miteinander. Die Rechtskreise, um die es gerade geht, sind unterschiedlich. Bei der Arbeitslosenversicherung sind wir im SGB III. Bei den Aufgaben, die die BA hat, sind wir in einem anderen. Ich habe immer davor gewarnt. Bei einer Reform der Grundsicherung im SGB II werden keine Milliardenbeträge herauskommen. Wir schaffen es ja nur durch Arbeitsmarktmaßnahmen, die Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II herauszubekommen.
Ich habe die Faustformel – die kennen Sie –: Wenn es uns gelingt, dafür zu sorgen, dass wir im Arbeitsmarkt – davon gehe ich aus; die Prognosen sind da unterschiedlich – spätestens Mitte des Jahres einen Aufschwung erleben werden – eine Stabilisierung ist jetzt schon da; aber es ist noch nicht so, dass es mir gefällt –, dann wird die Integration von 100 000 Arbeitsuchenden aus der Grundsicherung in den Arbeitsmarkt zwischen 800 Millionen Euro und 1 Milliarde Euro ausmachen. Und das ist übrigens auch mein Ziel: die Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Haben Sie eine Nachfrage?
Jan Feser (AfD):
Dass es verschiedene Rechtskreise sind – SGB II, SGB III –, das ist vollkommen klar. Nur bleibt der Widerspruch in den Aussagen „wirtschaftlicher Aufschwung“ bzw. „wirtschaftlicher Abschwung“ bestehen. Und das, was Frau Nahles hier gesagt hat, ist übrigens durch die Wirtschaftsweisen bestätigt worden: Wir werden 2026 keinen Aufschwung haben. – So, wie stehen Sie dazu?
(Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]: Sie freuen sich doch, wenn es keinen Aufschwung gibt!)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ich habe eine andere Annahme. Wir können uns jetzt über Prognosen streiten, ich gehe trotzdem davon aus: Durch die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, das Investitionspaket, das wir gerade erst beschlossen haben – die Ausschreibungen finden in naher Zukunft statt –, gibt es Planungssicherheit für den Arbeitsmarkt und Planungssicherheit für die Unternehmen. Deshalb rechne ich damit, dass wir die Anzahl der Arbeitsplätze, die es gibt, stabilisieren. Durch den demografischen Wandel, den Sie alle kennen, müssen schon die Arbeitsplätze, die es gibt, mit Menschen besetzt werden, und wir haben einen wahnsinnig großen Gap durch den Fachkräftemangel. Viele Unternehmen haben offene Stellen. Mir geht es darum, dass wir diese Stellen durch Qualifizierung auch mit Menschen besetzen, die jetzt in der Grundsicherung sind.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Deshalb glaube ich, dass wir da auch sparen werden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die CDU/CSU-Fraktion stellt nun eine Frage der Abgeordnete Stephan Stracke.
Stephan Stracke (CDU/CSU):
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hubertz, Sie haben sich zu Recht zum Ziel gesetzt, den Wohnungsbau anzukurbeln und bezahlbar zu machen. Deswegen hat die Bundesregierung als ersten Schritt den Bauturbo in Gang gesetzt – ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig haben wir uns als Koalition darauf verständigt, dass wir eine grundlegende Reform des Baugesetzbuches auf den Weg bringen wollen, vor allem mit der Zielrichtung, schneller und einfacher bauen zu können. Mich würde interessieren, ob Sie diese Zielsetzung teilen, die ich gerade beschrieben habe, sodass wir diesen Bauturbo eigentlich überflüssig machen können, und wie Ihr Zeitplan und Ihre Intention in diesem Bereich aussehen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Frage. – Die Haltung, die Sie gerade unterstrichen haben, teile ich ausdrücklich. Der Bauturbo ist der erste Schritt, und der zweite Schritt, der folgt, ist unsere große Baugesetzbuchnovelle, zu der wir gerade in der regierungsinternen Abstimmung sind. Wir müssen dauerhaft mehr Tempo organisieren. Wir müssen dauerhaft digitaler werden. Dadurch können wir das komplette Bauleitverfahren beschleunigen und einfacher machen. Das Schöne ist: Manche Bestandteile des Bauturbos sind gar nicht befristet, sondern gelten unbefristet, wie zum Beispiel Regelungen zum Aufstocken oder zum Bauen in der zweiten Reihe.
Die Baugesetzbuchnovelle ist natürlich der große Wurf, den wir jetzt brauchen, auch um unsere Städte handlungsfähig und zukunftsfit zu machen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Dinge, die wir im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben, damit dann in Gänze zur Umsetzung kommen und wir im parlamentarischen Verfahren immer noch gute Ideen hinzupacken werden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Stephan Stracke (CDU/CSU):
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte die Gelegenheit nutzen. – Sie haben den Gebäudetyp E angesprochen – eine wichtige Maßnahme, um einfacher zu bauen und auch von anerkannten Regeln der Technik abweichen zu können. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie hierzu mit dem Bundesjustizministerium, mit der Justizministerin im engen Austausch sind. Können Sie erläutern, wie Ihr Zusammenwirken aussieht und womit wir hier rechnen können?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Gerne. – Wir sind beim Gebäudetyp E nicht im Baugesetzbuch, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch; denn wir müssen zivilrechtlich Sicherheit schaffen, damit sich die beteiligten Parteien, wenn man davon abweicht, zum Schluss nicht gegenseitig verklagen. Das hat eine große juristische Komponente. Deswegen liegt die Federführung auch bei der Kollegin.
Aber wir müssen natürlich auch die Baupraxis mit einbringen, damit der Gebäudetyp später auch genutzt wird – nicht nur von den Expertinnen und Experten, die sich schon immer damit beschäftigt haben, sondern auch von den ganz normalen Familien. Sie müssen sagen: Mensch, ich könnte mir vorstellen, hier oder da ein bisschen abzurüsten. – Da wollen wir Orientierung, aber auch Rechtssicherheit geben.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt eine Frage der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Danke auch Ihnen, Frau Bauministerin Hubertz, für Ihre Einführung. Das Gebäudeenergiegesetz ist eines der zentralen Gesetze, womit wir die Klimaziele im Gebäudesektor erreichen wollen. Der Gebäudesektor ist nach dem Verkehrssektor – das wissen Sie – der Sektor mit den zweitgrößten CO2-Emissionen. Wir hören zum Gebäudeenergiegesetz aktuell relativ viel aus der Bundesregierung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will die 65-Prozent-Regel abschaffen. Der Umweltminister von der SPD steht eher für die Einhaltung der 65-Prozent-Regel. Aus dem Bauministerium hört man gerade relativ wenig dazu.
Sie haben sich gestern mit der Wirtschaftsministerin getroffen. Ich hoffe, dass da eine Einigung entstanden ist; denn was wir dringend brauchen, ist Klarheit. Wir stecken mitten in der Heizsaison. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Klarheit, die Industrie braucht Klarheit und eben auch das Handwerk. Deshalb die Frage an Sie, Frau Ministerin: Wie stehen Sie zur Einhaltung der 65-Prozent-Regel?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in der Tat teile ich den Punkt, dass es hier Handlungsdruck gibt. Ich teile auch den Punkt, dass wir Verlässlichkeit, dass wir eine Perspektive brauchen. Es darf keine Verunsicherung geben im Markt und bei den Bürgerinnen und Bürgern, die noch sehr verunsichert sind durch das Gesetzgebungsverfahren, das ich in der letzten Legislatur als stellvertretende Fraktionsvorsitzende verhandelt habe. Deswegen kann ich berichten, dass die Kollegin Reiche und ich gestern einen sehr offenen, einen sehr konstruktiven Austausch hatten. Und wir haben uns darauf verständigt, dass es der Debatte guttut, wenn wir sie jetzt nicht Punkt für Punkt öffentlich miteinander austragen, sondern konstruktiv an einer Lösung arbeiten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Zurufe der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Mayra Vriesema [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Haben Sie eine Nachfrage?
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das Europäische Parlament hat vor zwei Jahren die EPBD beschlossen; das wissen Sie. Die EPBD sagt aus, dass Maßnahmen national umgesetzt werden müssen. Das muss bis Mai nächsten Jahres passieren, ansonsten drohen milliardenschwere Strafzahlungen. Es soll ein Eckpunktepapier geben. Sie sagen ja, Sie haben sich gestern verständigt. Worauf genau haben Sie sich verständigt, und wann kommt endlich das Eckpunktepapier, das wir dringend für die Planungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Industrie brauchen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Sie können sich sicher sein, dass wir die Umsetzungsfrist der EU-Gebäuderichtlinie zum Mai 2026 sehr genau im Blick haben. Da werden Leitplanken gesetzt. Diese werden wir natürlich beachten. Das ist die Umstellung auf den CO2-Lebenszyklus. Auch beim Primärenergiebedarf sowie bei Solar und weiteren Punkten ist ja einiges vorgesehen. Diese Dinge besprechen wir gerade miteinander. Ich werde hier jetzt keine genaue Frist nennen, sondern Sie dürfen sich überraschen lassen von der Lösung, die wir dann miteinander gefunden haben werden.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Überraschen lassen“? Wir wollen eine Position von Ihnen! – Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Beantwortung der beiden Fragen, Frau Ministerin! Tut mir leid! Nicht beantwortet, keine der zwei Fragen!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die SPD-Fraktion stellt nun eine Frage die Abgeordnete Rasha Nasr.
Rasha Nasr (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Vielen Dank für Ihre einführenden Worte. Ich bin sehr dankbar, dass Sie den Bereich Fachkräfteeinwanderung so prominent genannt haben. Darum dreht sich auch meine Frage: Die Bundesregierung plant ja die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur. Könnten Sie uns in einem ersten Schritt einmal erläutern, welche Ziele die Bundesregierung mit der Einrichtung einer solchen Agentur verfolgt?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Frage. – Das Ziel der Work-and-Stay-Agentur ist es in der Tat, eine digitale Plattform aufzubauen, über die Menschen aus dem Ausland schneller einen Arbeitsvertrag mit Unternehmen schließen können. Wir werden dabei die Bereiche ressortübergreifend bündeln. Das betrifft einmal das Innenministerium. Daran hängen viele kommunale Ausländerämter – 549 an der Zahl –, die heute die Prozesse sehr unterschiedlich umsetzen. Dabei geht es um Aufenthaltsgenehmigungen, um Visa, um Berufsqualifikationen, die anerkannt werden müssen.
Sie kennen die Beschwerden von vielen Unternehmen, die sagen: Ich habe hier einen Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin, der oder die morgen in meiner Pflegeeinrichtung anfangen könnte, aber es dauert ewig, bis die Behörden entscheiden, ob dieser Mensch hier arbeiten kann. – Das wollen wir bündeln, indem wir die Prozesse zentralisieren und dies auch möglichst digital machen. Das heißt: Man muss den Antrag und seine Daten nur ein Mal abgeben, und es wird im Hintergrund einheitlich geprüft. Das große Ziel der Bundesregierung ist, dass die Abwicklung schneller geht, damit die Menschen, die wir in den Bereichen, in denen Fachkräfte gesucht werden, brauchen, –
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
– dann auch sehr schnell in den Arbeitsmarkt und an ihren Arbeitsplatz kommen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Vielen Dank. – Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Rasha Nasr (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Möglichkeit möchte ich gerne nutzen. – Frau Ministerin, können Sie uns vielleicht in Bezug auf den Zeitplan mitnehmen: Bis wann soll die Agentur ihre Arbeit aufnehmen, und welche Vorbereitungen sind dafür noch notwendig?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ich würde mir wünschen, dass wir die Agentur morgen schon hätten. Aber Sie wissen: Der Aufbau einer digitalen Plattform ist nicht ganz leicht, wobei das wahrscheinlich noch der einfachere Teil ist. Was wir aber brauchen, ist erst mal eine Prozessanalyse. Wir werden, nachdem wir die Eckpunkte dafür im Kabinett beschlossen haben, sofort eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe aus den drei Ressorts einsetzen. Es werden auch der Digitalminister und andere Ressorts beteiligt, zum Beispiel das Gesundheitsministerium, weil sehr viel, was Fachkräfte angeht, den Bereich „Pflege und Gesundheit“ betrifft. Diese Arbeitsgruppe soll diese Agentur aufsetzen und wirklich schnell einen Prozess in Gang setzen, sodass wir schon in dieser Legislatur die Erfolge sehen werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die Fraktion Die Linke stellt nun eine Frage die Abgeordnete Anne Zerr.
Anne Zerr (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, vor einem Monat endete der Sozialpartnerdialog zur Arbeitszeitreform. Seitdem heißt es vonseiten des Bundesministeriums, man prüfe nun Umsetzungsmöglichkeiten und Regelungsvorschläge.
Die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit bedeutet mehr Macht für Arbeitgeber zur Anordnung von unregelmäßigen und überlangen Arbeitstagen von 12, 13 Stunden. Für Beschäftigte aber bedeutet es mehr Druck, höhere Gesundheitsrisiken und nicht mehr Selbstbestimmung über ihre Arbeitszeit. Die Gewerkschaften haben sich deswegen auch geschlossen gegen das Vorhaben der Bundesregierung gestellt und formulieren ganz eindeutig, dass der Achtstundentag erhalten bleiben muss. Haben Sie trotzdem vor, gegen den Willen der Gewerkschaften, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen? Falls ja: Welche konkreten Regelungsvorschläge werden denn momentan geprüft angesichts der klaren Haltung der Gewerkschaften?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Vielen Dank auch für diese Frage, Frau Abgeordnete. – Der Sozialpartnerdialog ist in der Tat abgeschlossen. Es war zu erwarten, möchte ich mal sagen, dass kaum eine Annäherung stattgefunden hat; auch das ist zwischenzeitlich bekannt. Nichtsdestotrotz hat die Regierungskoalition vereinbart, Modelle zu finden, wie wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und hier flexibilisieren. Ein Instrument kann die Veränderung des starren, sogenannten Achtstundentages hin zu einer Wochenarbeitszeit sein.
Ich will aber konkret sagen: Wir werden die Positionen jetzt erst mal auswerten. Es gab viele Vorschläge beim Sozialpartnerdialog, darunter auch solche, nach denen das jetzige Arbeitszeitgesetz modifiziert werden muss. Das werten wir gerade aus. Mein Plan ist es, Anfang des nächsten Jahres einen Vorschlag vorzulegen, wie wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Das ist ein wichtiger Punkt, übrigens auch in Richtung Erwerbstätigkeit von Frauen. Was ich aber nicht machen werde – das sage ich hier auch ganz klar –, ist, die Schutzvorschriften wie Ruhezeiten anzupacken.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin, kommen Sie bitte zum Ende.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Da werden wir nicht rangehen, und das ist auch so im Koalitionsvertrag niedergeschrieben.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Anne Zerr (Die Linke):
Viele Menschen mit Sorgeverpflichtungen arbeiten jetzt schon gezwungenermaßen in Teilzeit, weil die Betreuungsangebote vorne und hinten nicht reichen. Wenn Arbeitgeber künftig bis zu 13 Stunden lange Arbeitstage anordnen könnten, welche Maßnahmen prüfen Sie denn dann, damit nicht noch mehr Beschäftigte, vor allem natürlich mal wieder Frauen, in die Teilzeitfalle gezwungen werden, weil es keine 13 Stunden langen Betreuungsangebote in diesem Land gibt? Und wie sollen nach Auffassung des Ministeriums Arbeitstage von 12, 13 Stunden mit Sorgearbeit, aber auch mit ehrenamtlichem Engagement vereinbar sein?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Vielen Dank für die Nachfrage. – Ich teile diese Sorge. Deswegen will ich noch mal betonen, dass wir an die Ruhezeiten nicht rangehen. Und verbunden mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist, dass wir auch die elektronische Zeiterfassung aufnehmen; denn wir wissen auch, dass viele Überstunden heute nicht erfasst, geschweige denn bezahlt werden. Da sage ich ganz deutlich, dass wir beides miteinander vereinbaren müssen.
Es ist so, dass ein Zwölfstundentag nicht familienfreundlich ist. Es ist aber auch schon nach dem jetzigen Arbeitszeitgesetz möglich, mit Tarifpartnern zu solchen Vereinbarungen zu kommen, zum Beispiel, wenn es Arbeitsspitzen gibt, die in entsprechender Zeit erfüllt werden müssen. Dazu sind übrigens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bereit.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Aber das darf kein Dauerzustand sein. – Ich mache jetzt einen Punkt.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Genau, da machen wir einen Punkt.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Wir haben ja gleich noch Möglichkeiten zur Nachfrage.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Damit endet die erste Fragerunde.
Wir kommen jetzt zu den Fragen zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen, zu weiteren Geschäftsbereichen sowie zu allgemeinen Fragen. – Das Wort hat für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Carolin Bachmann.
Carolin Bachmann (AfD):
Frau Bundesbauministerin Hubertz, meine Frage geht an Sie. – Ihr Bauturbo zur Beschleunigung des Wohnungsbaus fährt ja mit angezogener Handbremse. Ich denke, das wissen wir alle. Sie haben letzte Woche auf Ihren Kanälen ein Video veröffentlicht, in dem Sie auf einer Parkbank sitzen und sich selbst für Ihre Geduld applaudieren. Alle Ihre Maßnahmen, die Sie hier jetzt aufgezählt haben – also Bauturbo, Gebäudetyp E, sozialer Wohnungsbau –, sollen angebotsseitig auf den angespannten Wohnungsmarkt wirken.
Frau Bundesbauministerin, können Sie sich vorstellen, auch auf der Nachfrageseite Lösungen zu finden? Welche Ansätze können Sie sich vorstellen, die auf der Nachfrageseite auf den Wohnungsmarkt wirken? Und drittens, ganz konkret: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen einer möglichen Rückführung von Illegalen, von Flüchtlingen und der Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes?
(Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Das Plenum antwortet für mich. – Frau Kollegin Abgeordnete, wir haben verschiedene Herausforderungen, die wir angehen müssen. Wir müssen investieren, damit wir beim Bauen wieder ins Machen kommen, damit es auf den Baustellen vorangeht. Wir haben zum Beispiel einen sogenannten Bauüberhang: 800 000 Bauprojekte wurden genehmigt, aber es wurde nicht angefangen, zu bauen. Eine konkrete Maßnahme ist, dass es hier bald eine Förderung in Höhe von 800 Millionen Euro geben wird, damit wir eben auch schnell handeln können.
Ich will aber noch mal ganz deutlich sagen: Wir tragen das Wohnungsproblem nicht auf dem Rücken von Menschen aus.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben hier in diesem Land ganz klar die Haltung: Wohnen ist ein Recht. Wohnen ist ein Grundrecht. Deswegen ist das nicht unsere Antwort. Es mag Ihre sein, aber nicht meine.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.
Carolin Bachmann (AfD):
Ich fragte ganz konkret nach Lösungen auf der Nachfrageseite. Die haben Sie offensichtlich nicht. Sie spielen die Menschen im Land gegeneinander aus, indem Sie diese Leute vielleicht aufgrund des Humanismus nicht zurückführen. Wir haben allein 1,2 Millionen Syrer im Land. Bei 700 000 fehlenden Wohnungen könnte das eine Lösung sein. Sie verschließen hier offensichtlich Ihre Augen und benachteiligen damit massiv die Einheimischen, die aufgrund Ihrer misslungenen Wohnungsraumpolitik die hohen Mieten, die hohen Baukosten tragen müssen.
(Beifall bei der AfD – Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Schallplatte ist wieder an! – Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Physiklehrer meinte, es gebe keine schlechten Fragen! Sie haben das Gegenteil bewiesen!)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Ich bin dankbar, in einem Land zu leben, in dem die Mehrheit der Bevölkerung Ihre Haltung nicht teilt und das für Vielfalt steht.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer weiteren Nachfrage hat sich der Kollege Stracke aus der CDU/CSU-Fraktion gemeldet.
Stephan Stracke (CDU/CSU):
Frau Bundesministerin Hubertz, Sie hatten den Bauturbo zum Thema gemacht. Anders als häufig dargestellt, ist er tatsächlich ein wichtiger Schritt, damit die Kommunen schneller bauen können. Sie haben das Umsetzungslabor, das Sie auf den Weg gebracht haben, angesprochen. Könnten Sie uns einmal darstellen, wie Sie die Kommunen unterstützen, damit sie von der Möglichkeit des Bauturbos in der tagtäglichen Praxis intensiver Gebrauch machen können?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Vielen Dank für Ihre Frage. – Der Bauturbo ist ein neues Instrument, eine Experimentierklausel, und dieses Instrument müssen wir gemeinsam mit Leben füllen. In diesem Umsetzungslabor wollen wir die Kommunen, die Entscheidungsträger vor Ort, über sechs Monate begleiten. Wir wollen voneinander lernen, miteinander lernen und vor allen Dingen die Paragrafen mit Leben füllen.
Letzte Woche hatten wir einen tollen Auftakt. Diese Woche ging es weiter. Über 2 000 Menschen aus dem ganzen Land waren mit dabei. Sie wollten schauen: Wie können wir umnutzen? Wie können wir aufstocken? Wie gehen wir mit den Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Lärmschutzes um? Da gibt es jetzt eine Flexibilisierung, und das wollen wir miteinander in Anwendung bringen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Es war ein ganz ermutigender Prozess, hier in die Praxis zu begleiten.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Ich habe zu diesem Themenschwerpunkt noch zwei Nachfragen, die ich auch beide noch zulasse.
Als Nächster hat der Abgeordnete Reichardt aus der AfD-Fraktion die Möglichkeit zur Nachfrage.
Martin Reichardt (AfD):
Frau Ministerin, Sie haben gerade im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarkt von Haltung gesprochen. Bestreiten Sie ernsthaft, dass 1 Million Menschen, die hier im Land sind und gegebenenfalls zurückgeführt werden könnten, den Wohnungsmarkt nicht belasten? Oder sagen Sie einfach: Das interessiert mich nicht, weil ich Haltung habe?
(Beifall bei der AfD – Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]: Wo sollen denn die Fachkräfte wohnen? – Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer soll die Wohnungen bauen? Sie? Sie wollen die Wohnungen bauen?)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Weder noch. Ich bestreite nicht, dass wir eine große Herausforderung im Land haben, aber ich möchte, dass wir Lösungen finden. Die Kollegen haben ja darauf hingewiesen: Wir brauchen Fachkräfte in diesem Land. Da hilft es uns, dass wir hier viele Menschen haben, die mit anpacken wollen, egal welchen Pass sie mitbringen. Wir brauchen die, die auf den Baustellen mit anpacken.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]: Die müssen ja auch wohnen!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Eine weitere Nachfrage hat die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Antwort die Förderung von 800 Millionen Euro für EH55-Häuser genannt. Diese Förderung gab es schon einmal unter der Ampelregierung. Damals wurden im Jahr 2021 6 Milliarden Euro und im Jahr 2022 innerhalb eines Monats noch mal 5 Milliarden Euro, also in sehr kurzer Zeit, ausgegeben. Sie gehen jetzt von einer Förderung in Höhe von 800 Millionen Euro für einen Standard, der sich am Markt etabliert hat, aus. Wie viele Wohnungen sollen davon gebaut werden, und wie lange reicht die Förderung?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wichtig ist: Wir fördern nicht den gesetzlichen Standard – das dürfen wir gar nicht –, sondern wir fördern unter einer Nebenbedingung, und die ist ganz wichtig, nämlich dass man auf die Erneuerbaren setzt. Dafür werden die Millionen mobilisiert.
Ich darf noch nicht zu weit vorweggreifen. Morgen kommt der Haushaltsausschuss zusammen. Danach gibt es dann alle detaillierten Förderbedingungen. Dann teilen wir Ihnen auch gerne die Prognosen dahinter mit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für eine weitere Hauptfrage gebe ich jetzt das Wort der Abgeordneten Sandra Carstensen von der CDU/CSU-Fraktion.
Sandra Carstensen (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bas, der Tarifpartnerdialog zum Thema Wochenarbeitszeit ist abgeschlossen. Wie ist jetzt der Zeitplan der Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umzusetzen?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Frau Abgeordnete, vielen Dank für die Frage. – Ich hatte es gerade erwähnt: Der Sozialpartnerdialog ist jetzt abgeschlossen. Wir werten die Vorschläge aus, die trotz Uneinigkeit vorgetragen wurden. Zum Paket gehört, wie gesagt, auch die digitale Zeiterfassung, die wir gleichzeitig umsetzen müssen, wenn wir das Arbeitszeitgesetz anfassen. Deshalb ist mein Zeitplan, spätestens Anfang nächsten Jahres mit Vorschlägen aus diesem Dialog zu arbeiten.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie können eine Nachfrage stellen.
Sandra Carstensen (CDU/CSU):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Das möchte ich mit Blick auf die Flexibilisierung gerne tun. Inwiefern wird Ihrer Meinung nach die Flexibilisierung bei der Arbeitszeitgestaltung konkret zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Wie das konkret aussieht, kann ich hier noch nicht sagen, weil das, wie gesagt, auch damit zusammenhängt, welche Vorschläge wir noch in der Prüfung haben. Vieles ist nach dem jetzigen Arbeitszeitgesetz schon möglich. Die Ruhezeiten wollen wir nicht anfassen; das ist auch im Koalitionsvertrag so angelegt. Ich appelliere übrigens an die Unternehmen, die auch eine Aufgabe haben. Wir haben vorhin schon über die Rahmenbedingungen gesprochen. Ich will eine Unternehmenskultur, wonach Überstunden, die geleistet werden müssen, auch bezahlt werden und wir wirklich flexibel werden für Familie und Beruf.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Meiser von der Linksfraktion.
Pascal Meiser (Die Linke):
Vielen Dank. – Frau Ministerin Bas, zum Thema „Verlängerung der täglichen Arbeitszeit“. Welche Kenntnis haben Sie über die wissenschaftlich erforschten Auswirkungen von langen täglichen Arbeitszeiten über acht Stunden, über zehn Stunden auf Gesundheit, auf Arbeitsschutz, auf Arbeitsunfälle? Ich habe Ihrem Haus schon im Juni eine schriftliche Anfrage gestellt. Darauf hat das Haus auch geantwortet. Aber mich würde sehr interessieren, ob Ihnen persönlich die wissenschaftlichen Erkenntnisse diesbezüglich bekannt sind.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ich könnte es jetzt sehr kurz machen: Die sind mir natürlich bekannt. – Natürlich ist Leistungsverdichtung, sind lange Arbeitszeiten, vor allen Dingen lange am Stück, gesundheitsgefährdend. Das steht außer Frage. Deshalb müssen wir, wenn es darum geht, Flexibilität zu schaffen, auch den Gesundheitsschutz berücksichtigen. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Sie können sich darauf verlassen: Ich werde darauf achten, dass wir das bei den Änderungen, die jetzt anstehen, berücksichtigen werden.
(Beifall bei der SPD – Pascal Meiser [Die Linke]: Da bin ich mal gespannt!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Nora Seitz.
Nora Seitz (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin Bas, im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Ausnahmenkatalog nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung im Bäckerhandwerk zu erweitern. Eine zügige Umsetzung war Vereinbarung und würde dem Bäckerhandwerk enorme Erleichterung bringen, vor allen Dingen auch spürbare Entlastungen im Betriebsalltag. Wann plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, diesen Punkt des Koalitionsvertrages umzusetzen?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ich kann zumindest berichten, was meinen persönlichen Plan im BMAS angeht. Sie wissen, dass, wenn wir das Arbeitszeitgesetz einmal anfassen, noch ein Thema aus dem Kulturbereich ansteht: Sonntagsöffnung für Bibliotheken. Auch das ist Teil des Koalitionsvertrages. Der Plan ist, jetzt keine einzelnen Schritte zu machen; denn wir diskutieren das Thema Arbeitszeitgesetz ja insgesamt. Aber Anfang des Jahres wird Teil des Konzeptes sein, dass wir diese Sonntagsöffnung, wie im Koalitionsvertrag angelegt, auch umsetzen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Abgeordnete Dr. Zoe Mayer.
Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich möchte eine Frage stellen zum Thema Arbeitsverdichtung. Dabei geht es mir insbesondere um die Arbeitskonditionen in deutschen Schlachthöfen. Akkordarbeit ist in diesem Bereich immer noch ein großes Thema, sprich: Menschen bekommen mehr Lohn dafür, wenn sie möglichst schnell viele Tiere töten. Das ist nicht nur für die Menschen, die dort arbeiten, unglaublich belastend. Vielmehr kann auch die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet werden, wenn da der Druck hochgehalten wird. Deswegen frage ich Sie konkret: Was möchte die Bundesregierung tun, um gegen Akkordarbeit, gerade in Betrieben wie Schlachthöfen, anzugehen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Sie erinnern sich sicherlich, dass wir bereits in der letzten Legislatur – unter Coronabedingungen – die Fleischindustrie massiv unter die Lupe genommen und auch schon gesetzgeberisch auf sie eingewirkt haben. Natürlich bleibt es bei den Arbeitsschutzmaßnahmen und Kontrollen. Wenn wir Hinweise bekommen, finden gezielte Kontrollen, Schwerpunktkontrollen statt. Deshalb kann ich für mein Haus sagen: Wir beobachten das sehr genau. Natürlich werden wir uns dieses Thema im Zuge der Diskussionen, die wir zum Arbeitszeitgesetz führen, noch mal anschauen. Aber wir haben in der Fleischindustrie schon Maßnahmen auf den Weg gebracht, und die Kontrollen finden nach wie vor statt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Vielen Dank. – Ich würde jetzt gerne zur nächsten Hauptfrage kommen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt der Abgeordnete Timon Dzienus.
Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin, mit dem geplanten Rechtskreiswechsel sollen Menschen, die seit dem 01.04. dieses Jahres aus der Ukraine eingereist sind, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Also, ich übersetze mal: Wer jetzt noch vor Putin flieht, wird aus dem Bürgergeld geworfen. Alle Experten sind sich eigentlich einig und sind klar dagegen; denn dann können Ukrainer/-innen zukünftig nicht mehr durch die Jobcenter betreut werden und profitieren auch nicht mehr von den effektiven Instrumenten wie dem Jobturbo. Auch Ihr Ziel müsste doch sein, dass möglichst viele Menschen aus der Ukraine nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und einen Job finden.
Wir wissen aus verschiedenen Studien – erst vor wenigen Tagen hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Ergebnisse dazu veröffentlicht –: Mehr als die Hälfte der Menschen aus der Ukraine hat einen Job gefunden. Und wir wissen: Der Jobturbo war erfolgreich. Es war und ist also vollkommen richtig, dass Menschen aus der Ukraine, die Bürgergeld brauchen, erst mal im Empfängerkreis bleiben und Unterstützung bei der Arbeitssuche bekommen. Das ist gut für die Ukrainer/-innen, das ist gut für den Staatshaushalt, und das ist auch gut für die Wirtschaft. Deswegen frage ich Sie angesichts der Pläne der Bundesregierung: Warum wollen Sie von diesem Erfolgskurs jetzt abrücken?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Im Koalitionsvertrag ist diese Regelung vereinbart, und die setze ich jetzt um. Das heißt aber nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht sofort Zugang zum Arbeitsmarkt haben; der bleibt bestehen. Und es ist auch wichtig, dass sie nach wie vor durch die Arbeitsagenturen betreut werden. Das heißt, sie können Beratung in Anspruch nehmen, sie können Stellenangebote wahrnehmen. Es finden übrigens über die BA und die Arbeitsagenturen auch Veranstaltungen statt, wo entsprechende Unterstützung zugesagt wird.
Ja, es stimmt, den Rechtsanspruch gibt es dann nicht mehr. Und Sie haben recht: Der Jobturbo ist wirklich erfolgreich, obwohl er am Anfang sehr kritisiert worden ist. Deshalb ist dieses Element wichtig. Aber beim Rechtskreiswechsel ist es ja nicht verboten, die Agenturen in Anspruch zu nehmen; die Beratung findet ja auch statt.
Sie haben, wie gesagt, recht. Auch ich bedauere den Rechtskreiswechsel; aber er ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und das werden wir jetzt auch umsetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Peter Aumer [CDU/CSU])
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie können eine Nachfrage stellen.
Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Also, das klingt jetzt danach, dass Sie auch nicht davon überzeugt sind. Die Bundesagentur hat vor wenigen Tagen von einer „erheblichen Belastung“ durch den Rechtskreiswechsel gesprochen; auch die Bundesagentur ist ja dagegen.
Ich nehme schon wahr: Mehr Arbeitsintegration bringt offensichtlich mehr Beschäftigung. Und der Rechtskreiswechsel wird ja dann zu weniger Arbeitsförderung führen. Was erwarten Sie denn, was das mit Blick auf die Beschäftigungszahlen der Menschen aus der Ukraine heißt? Und wie blicken Sie auf die Bundesagentur, die ja offensichtlich dagegen ist?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht dagegen, sondern bietet, wie gesagt, nach wie vor ihre Beratungsleistung an. Dennoch ist es bekanntermaßen sinnvoll, dass wir auch weiterhin Sprachförderung usw. betreiben. Der Rechtskreiswechsel ist eben ein anderer Zugang; aber die BA stellt trotzdem Beratungsleistungen zur Verfügung. Das wird denjenigen helfen, die schon länger im Land sind; sie werden durch Unterstützung und Beratung auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Aber es ist natürlich sinnvoller, vorher mit Spracherwerb und Integrationskursen zu helfen. Dass die entsprechende Beratung wegfällt, ist eben die Folge, wenn man den Rechtskreiswechsel umsetzt.
Mir gefällt das nicht – ich sage das ganz offen –, weil ich es nach wie vor für richtig halte, dass Integration stattfindet, weil es effektiver und nachhaltiger ist auf dem Arbeitsmarkt. Aber wir setzen das jetzt um.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Sandra Carstensen [CDU/CSU])
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Die Abgeordnete Lisa Paus hat jetzt das Wort.
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, die Bevölkerung ist zu Recht immer sehr kritisch, wenn es darum geht, zusätzliche Bürokratie aufzubauen, wenn zusätzliches Personal gebraucht wird. Auch DGB und BDA haben sich deswegen an Sie gewandt, weil auch sie diesen Rechtskreiswechsel aus Bürokratiegründen für unsinnig halten, da mehrere Zehntausend, wahrscheinlich sogar Hunderttausend Arbeitsstunden notwendig sind, um diesen Rechtskreiswechsel durchzuführen, insbesondere für die Bestands-Ukrainer/-innen. Außerdem hat die Bundesregierung gesagt, sie wolle das Gegenteil machen. Daher: Können Sie dementieren, dass hohe Bürokratiekosten entstehen? Und wie rechtfertigen Sie diese unnötigen Bürokratiekosten vor der deutschen Bevölkerung?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ich kann dementieren, dass es zu erheblichen Bürokratiekosten kommt; denn wir haben es im Gesetzentwurf so angelegt, dass niemand rückabgewickelt wird, der seit dem 1. April im Land ist. Erst danach soll ja der Rechtskreiswechsel stattfinden. Jeder hat – je nachdem, wann er ins Land gekommen ist – einen Feststellungsbescheid und einen Leistungsbescheid nach dem SGB II. Wenn der ausläuft, findet der Rechtskreiswechsel statt. Also, es wird nichts zurückgerechnet, es entsteht keine zusätzliche Bürokratie; vielmehr werden die Personen Zug um Zug den Rechtskreis wechseln. Deshalb ist das recht unbürokratisch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Es gibt zu diesem Thema einige Nachfragen. Ich würde jetzt noch drei Nachfragen zulassen, und zwar von Pascal Meiser, Karoline Otte und Rainer Kraft. – Herr Meiser, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Pascal Meiser (Die Linke):
Frau Ministerin Bas, ich fasse zusammen: Sie sagen, die Vermittlungsleistungen und die Arbeitsmarktintegration würden sich durch den Rechtskreiswechsel nicht komplett auflösen, aber sie würden sich für die Ukrainerinnen und Ukrainer deutlich verschlechtern. Das heißt, es wird wahrscheinlich absehbar nicht so gut gelingen, Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem Stichtag nach Deutschland gekommen sind, in Arbeit zu vermitteln. Und das nehmen Sie aufgrund des Koalitionsvertrags zwar mit Bedauern, aber sehenden Auges in Kauf. Was sagen Sie denn, wenn deswegen am Ende mehr Ukrainerinnen und Ukrainern Sozialleistungen beziehen müssen, statt – was sie wollen – mit eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen? Das ist doch überhaupt nicht sozialdemokratisch und nicht nachvollziehbar, liebe Frau Bas.
(Beifall bei Abgeordneten der Linken und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ihre Feststellung ist nicht ganz korrekt. Ich habe mehrfach betont, dass nach wie vor die Agenturen trotzdem in Anspruch genommen werden können. Es ist ja nicht so, dass keine Unterstützung oder Beratung mehr stattfindet. Das, was ich sagen wollte, ist, dass kein Rechtsanspruch mehr darauf besteht. Trotzdem bemühen sich die Arbeitsagenturen, wenn sie Beratungsleistungen anbieten, gezielt in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Deswegen sehe ich es nicht so, wie Sie es gerade festhalten wollen. Das ist mir wichtig zu betonen. Das betrifft Menschen, die schon länger im Land sind, die auch schon Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Ich glaube, dass wir diese Menschen auch sehr gut auf dem Arbeitsmarkt vermitteln können.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Die Abgeordnete Karoline Otte hat jetzt die Möglichkeit zur Nachfrage.
Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit dem geplanten Gesetz zum Rechtskreiswechsel entstehen für die Kommunen und Länder Mehrausgaben, und zwar von mindestens 1 Milliarde Euro in 2026. Das sind die Zahlen, die uns vorliegen. Das finde ich schon ziemlich erheblich. Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz nur in Kraft treten kann, wenn die Länder dem zustimmen: Wird der Bund, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Mehrkosten komplett tragen, oder bleiben die Kommunen am Ende darauf sitzen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Vielen Dank für die Nachfrage. – Es ist vereinbart, dass es eine Kompensation gibt. Die Frage wird nur sein – das ist noch in den Verhandlungen –, wie die aussehen wird. Wird es eine Pauschale geben, wird es eine Spitzabrechnung sein? Das ist noch offen. Aber – das ist auch im Koalitionsvertrag so beschlossen – die Kommunen werden dafür eine Entlastung bekommen. Wie die aussehen wird, ist noch zu verhandeln. Das steht noch nicht fest.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Und die letzte Nachfragemöglichkeit hat nun der Abgeordnete Rainer Kraft.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben auf die Nachfrage der Kollegin Paus geantwortet, dass das mit Entbürokratisierung und Reduzierung von Bürokratisierung einhergeht. Auch in Ihren Eingangsstatements haben sowohl Sie als auch Frau Ministerin Hubertz auf die Entbürokratisierungsmaßnahmen der Bundesregierung hingewiesen. Ich habe nachgezählt: Allein in dieser Sitzungswoche, von Mittwoch bis Freitag, bringt die Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung 23 Gesetze ein,
(Peter Aumer [CDU/CSU]: Die sind in Arbeit!)
Gesetze in erster Lesung und Anträge von Fraktionen nicht mitgezählt. Jetzt frage ich mich natürlich, in welcher Welt das Einbringen von 23 Gesetzen in nur einer Sitzungswoche zur Entbürokratisierung beiträgt
(Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das passt nicht zur Hauptfrage! – Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte ich auch fragen können!)
und wie eine Regierung das für sich in Anspruch nehmen kann.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten; aber das ist natürlich sehr weit weg von der Hauptfrage und passt einfach nicht in den Themenkomplex. Herr Kraft, Sie und Ihre Fraktion haben ja noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie können dann Fragen zum Thema Entbürokratisierung stellen. – Aber natürlich hat die Ministerin jetzt die Chance, zu antworten.
(Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Also, ich kann es kurz machen: Sie müssten Ihre Arbeit hier im Parlament einstellen, wenn wir keine Gesetze mehr machen. Es kommt also auf den Inhalt an.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Cem Ince [Die Linke])
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Und damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die SPD-Fraktion hat nun die Möglichkeit zu einer Frage der Abgeordnete Hendrik Bollmann.
Hendrik Bollmann (SPD):
Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, Schrottimmobilien sind nicht nur für Kommunen ein großes Ärgernis; sie haben es mittlerweile auch in die mediale Berichterstattung geschafft. Ihre Amtskollegin Bärbel Bas hat das mittlerweile intensiv aufgegriffen. Das Ganze zieht die Stimmung nicht nur in einzelnen Straßenzügen und Nachbarschaften runter, sondern in ganzen Stadtteilen; das ist auch eine Frage des Außenbildes. Meine Frage: Wie will die Bundesregierung die Missstände rund um das Thema Schrottimmobilien beheben?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Ich teile die Dringlichkeit des Handelns an dieser Stelle. Ich war selbst kürzlich in Gelsenkirchen und habe mir dort eine sogenannte Problemimmobilie, eine Schrottimmobilie angeschaut. Das macht etwas mit der Nachbarschaft. Es hat eine Wirkung auf die Ausstrahlung, wenn die Fenster bröckeln und es komisch riecht. Das ist einfach eine Gefahr und auch kein schönes Umfeld. Deswegen zwei Punkte.
Erstens. Im Zusammenhang mit der Baugesetzbuchnovelle haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Handlungsfähigkeit der Kommunen mit dem sogenannten Vorkaufsrecht zu stärken, damit sie tätig werden können, wenn etwas verlottert, wenn etwas verwahrlost.
Zweitens haben wir auch ein Instrument dafür, die sogenannte Städtebauförderung – derzeit in Höhe von 790 Millionen Euro; das wird auf rund 1,6 Milliarden Euro verdoppelt. Damit können die Kommunen vor Ort investieren, sanieren, zwischenerwerben und kaufen. Das ist ganz wichtig, um die Handlungsfähigkeit zu stärken.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Keine Nachfrage von Herrn Bollmann. – Es gibt allerdings eine Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, von der Abgeordneten Sylvia Rietenberg.
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ja vom Vorkaufsrecht geredet und gesagt, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage braucht. Das begrüßen wir auch. Die Frage ist nur: Wie wollen Sie absichern, dass vor allen Dingen finanzschwache Kommunen dieses Vorkaufsrecht dann ausüben können? Das ist ja das Entscheidende in der Praxis.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wir müssen unsere Kommunen stärken. Das fängt erst mal damit an, dass die Länder genug Finanzkraft haben. Sie bekommen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Aber die Frage „Bund, Land, Kommune“ müssen wir in einem Zukunftspakt ein Stück weit neu ordnen; denn viele Kommunen sind überfordert, viele Kommunen sind überlastet. Die Kommunen brauchen Handlungsfähigkeit vor Ort, damit eben nicht nur die Pflichtaufgaben erfüllt werden, sondern auch das, was man für ein Miteinander gestalten will, möglich ist, auch in Fällen wie den Problemimmobilien.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Eine weitere Nachfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade geantwortet, dass Sie bei einer Änderung im Baugesetzbuch das Vorkaufsrecht anpassen, und auch angedeutet, wie die aktuelle Situation der Kommunen ist. Ich frage: Wann genau kommt diese Änderung im Baugesetzbuch, und wie genau wollen Sie das Problem am Ende effektiv lösen?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wir sind gerade, wie eingangs beantwortet, in der regierungsinternen Abstimmung. Und wir wollen das Problem lösen, indem wir es uns noch mal pragmatisch, durch die Brille der Kommune vor Ort anschauen. Im Moment ist es total schwer, von außen zu sagen: Das Gebäude ist verwahrlost. – Man braucht erst mal Begehungsrechte. Es braucht lange, teilweise jahrzehntelange Verfahren. Wir brauchen da schneller Handlungsfähigkeit. Das wird sich auch im Gesetzentwurf widerspiegeln.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer letzten Nachfrage gebe ich nun das Wort dem Abgeordneten Pascal Meiser.
Pascal Meiser (Die Linke):
Vielen Dank. – Frau Ministerin Hubertz, Sie haben das Vorkaufsrecht erwähnt. Sie wollen in den von Ihnen genannten Fällen ein spezielles Vorkaufsrecht schaffen. Wir haben aber schon eine länger währende Debatte um das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, dessen Ausübung durch die Kommunen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts faktisch unmöglich gemacht hat. In Berlin ist auf diese Art und Weise – bis zu diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – sehr viel Wohnraum vor der Spekulation gerettet worden. Meine Fragen an Sie ist: Planen Sie im Zuge der Baugesetzbuchnovelle, dieses Vorkaufsrecht wieder so herzustellen, dass die Kommunen damit auch arbeiten können, –
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Kommen Sie bitte zum Ende.
Pascal Meiser (Die Linke):
– also spekulative Aufkäufe zugunsten Dritter verhindern –
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Herr Abgeordneter!
Pascal Meiser (Die Linke):
– und das entsprechend anwenden können? – Vielen Dank.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Danke für die Nachfrage. – Das Gute an Gesetzgebungsprozessen ist, dass man innehalten kann. Man kann noch mal gucken: Was funktioniert, was funktioniert nicht? Welche Anforderungen sind da? Und: Wie kommen wir miteinander zu einer besseren Lösung? – Gerade wird alles noch mal auf den Tisch gelegt; alles wird betrachtet. Und wir gucken, wie wir daraus das beste Vorkaufsrecht rechtssicher gestalten können.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die nächste Hauptfrage gebe ich nun der Abgeordneten Caren Lay das Wort.
Caren Lay (Die Linke):
Herzlichen Dank. – Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Hubertz. Sie haben ja vorgestern im Interview diverse Maßnahmen, die ich begrüße, sehr pressewirksam angekündigt, darunter auch die Bekämpfung von Mietwucher. Wir als Linke und auch ich persönlich kämpfen seit vielen, vielen Jahren dafür. Nun hatten wir aber vor wenigen Tagen eine Abstimmung dazu, wo Ihre gesamte Fraktion, auch Sie persönlich, dagegengestimmt hat. Da muss ich Sie einfach fragen: Wenn Sie in der Presse etwas fordern, aber in der Praxis das Gegenteil tun, finden Sie das aufrichtig? Passt das für Sie zusammen?
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. – Wir haben in der Tat Probleme am Mietmarkt, und wir müssen an die Spielregeln ran. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass unsere Justizministerin Stefanie Hubig die Mietpreisbremse verlängert hat, mit einer Expertenkommission unterwegs ist und vor allen Dingen auch schon mit Hochdruck an einem zweiten Paket arbeitet.
Ich begrüße erst mal, dass Ihre Fraktion Gesetzesvorschläge macht; denn davon lebt ein Parlament: von einer Opposition, die sich einbringt. Aber Sie kennen es: Wir haben natürlich andere Ansprüche an die Ausgestaltung, daran, wie wir das angehen und miteinander abstimmen. Wir werden zeitnah unsere Lösungen in der Bundesregierung besprechen und auch Antworten geben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie können nachfragen, Frau Kollegin.
Caren Lay (Die Linke):
Wäre denn die Absenkung illegal überhöhter Mieten nicht vielleicht der bessere und sozialere Plan als das, was Ihre Kollegin Frau Bas gerade plant, nämlich, die Kosten der Unterkunft zu sanktionieren? Schließlich ist ja nicht das Problem, dass Bürgergeldbeziehende in „Luxuswohnungen“ leben, sondern, dass es wenige dreiste Großvermieter gibt, die die Gesetze brechen und darauf zählen, dass am Ende der Staat die Miete der Bürgergeldbeziehenden bezahlt. Das ist ungerecht. Wäre das, was ich vorgeschlagen habe, nicht der sozialere Weg?
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Beim Thema Unterkunft ist die Kollegin Bas bereits pragmatisch da unterwegs, wo Schmu betrieben wird; das muss man adressieren. Auf der anderen Seite gilt aber: Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau.
(Mayra Vriesema [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn das Geld im Haushalt dafür?)
Denn wir wollen ja nicht die mit keinem Einkommen, die mit geringem Einkommen und die, die in unser Land gekommen sind, gegeneinander ausspielen. Wir brauchen ein bezahlbares Zuhause für die Menschen in unserem Land, egal in welcher Situation sie sich befinden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Das Wort zu einer Nachfrage hat die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, in vielen Lebensbereichen, beispielsweise in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk, gilt ja, dass drastische Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Wie erklären Sie, dass das bislang bei der Mietpreisbremse nicht der Fall ist und es nur das stumpfe Schwert im Falle von Mietwucher gibt? Wann können wir endlich damit rechnen, dass es für überhöhte Mieten gerade von Großkonzernen auch Strafen gibt?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, dann muss es natürlich irgendwo auch mal Konsequenzen geben. Was die Frage angeht, wie Gesetze zustande kommen, können wir miteinander auf die letzten Jahre zurückblicken, wo wir teilweise auch gemeinsam regiert haben. Ich bin sehr dankbar, dass meine Kollegin Stefanie Hubig jetzt an einem Gesetz arbeitet, bei dem das Thema Bußgeld natürlich einer der zentralen Punkte ist; denn ein zahnloser Tiger hilft uns nicht weiter.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Lars Rohwer.
Lars Rohwer (CDU/CSU):
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Zulassung der Frage. – Frau Ministerin, die Kollegin Lay hat das Thema Mietwucher angesprochen. Wir sind uns in der Regierung einig, dass wir mit „Bauen, bauen, bauen“ die Mieten senken werden.
(Peter Aumer [CDU/CSU]: Genau!)
Sie wissen, dass meine Fraktion sehr am Gebäudetyp E interessiert ist. Wir wollen erreichen, dass solche Gebäude rechtssicher, also mit geringeren Haftungsrisiken, errichtet werden können. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie bringt sich Ihr Bauministerium konkret in den entsprechenden Prozess mit dem Justizministerium ein, den Sie vorhin kurz beschrieben haben?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Danke für die konkrete Nachfrage. – Wir können den Gebäudetyp E, also den einfachen Gebäudetyp, nur mit Leben füllen, wenn er in der Praxis auch angewandt wird. Wir standen dazu über die letzten Jahre viel mit der Praxis im Austausch. Wir haben viele Hinweise erhalten, was man regeln muss, wie ein Praxisleitfaden aussehen muss, der Orientierung gibt. Diesen gilt es zusammen mit dem Rechtsrahmen als Orientierung für die Praxis auszurollen. Daran bin ich mit meinem Ministerium beteiligt, und das wollen wir gangbar machen, damit eben einfacher und damit bezahlbarer gebaut wird.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Die Abgeordnete Lisa Paus hat zu einer weiteren Nachfrage das Wort.
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, Sie hatten gerade im Zusammenhang mit dem Grundsicherungsgesetz davon gesprochen, dass Ihre Kollegin Frau Bas bei der Abschaffung des Bürgergeldes sehr pragmatisch mit den Kosten der Unterkunft umgeht. Ich teile diese Einschätzung nicht.
Deswegen wollte ich Frau Bas fragen: Könnten Sie erläutern, wie beispielsweise gesichert ist, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird, wenn beispielsweise in Bedarfsgemeinschaften einem Elternteil die KdU-Leistungen gestrichen werden?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Das haben wir in der Koalition sichergestellt; Sie werden es an dem Entwurf auch sehen. Wir haben für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter Totalverweigerer ist oder die Pflichten verletzt, den Weg gefunden, dass die Mietzahlung für die entsprechende Bedarfsgemeinschaft nicht gekürzt wird, sondern auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt wird. Wir werden die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter zahlen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die AfD-Fraktion stellt nun der Abgeordnete Adam Balten die Frage.
Adam Balten (AfD):
Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, der Mindestlohn führt zu höheren Kosten für Waren und Dienstleistungen. Übersetzt: Er ist inflationstreibend. Der Mindestlohn soll weiter steigen, auf 14,60 Euro – für Arbeitgeber und Konsumenten ein Problem, für staatliche Steuereinnahmen ein Segen! Die Steuerprogression lässt hier grüßen.
Mit der Mindestlohnanpassung ist der Mindestlohn gegenüber 2019 bald um satte 63 Prozent gestiegen. Das ist nicht nur inflationstreibend, sondern bestraft auch diejenigen, deren Gehalt nicht im gleichen Maße steigt. Ich beziehe mich hier auf die Rentenpunkte. Der Mindestlohn treibt den Durchschnittsverdienst nach oben. Und wer nicht signifikant mehr verdient – sagen wir: ein Jahr lang keine Lohnerhöhung bekommt –, bekommt somit weniger Rentenpunkte. Die Zuschauer können sich selber fragen, ob ihr Gehalt von 2020 bis jetzt um 23 Prozent gestiegen ist, sodass die Höhe der Rentenpunkte pro Jahr stabil gehalten werden konnte – eher nicht!
Meine Frage ist: Welche drei konkreten Maßnahmen können Sie nennen, die Sie ergreifen möchten, um die Mittelschicht zu entlasten, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist? – Vielen Dank.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Ich will erst mal festhalten, dass ich es richtig finde, dass wir überhaupt einen Mindestlohn haben,
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken)
weil es nicht sein kann, dass Menschen den ganzen Tag arbeiten und davon am Ende nicht leben können. Dann müsste der Staat nämlich ergänzende Leistungen zahlen. Das ist nicht mein Ziel. Vielmehr möchte ich, dass die Menschen von ihrer Arbeit, wenn sie vollzeitbeschäftigt sind, leben können. Deswegen ist der Mindestlohn wichtig, und er ist richtig.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Und ja, Sie haben recht: Am Ende ist es tatsächlich so, dass die Höhe des Mindestlohns austariert werden muss, weil viele Branchen davon betroffen sind. Ich würde mir wünschen, wir hätten überall gute Tarifverträge. Dann müsste man gar keinen Mindestlohn haben.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Stefan Nacke [CDU/CSU], Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Cem Ince [Die Linke])
Zu den Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen: Im Ressort des Finanzministers – das ist jetzt nicht mein Ressort – haben wir, weil es wichtig ist, dass wir die arbeitende Mitte von Steuern und anderen Abgaben entlasten, Reformen geplant; wir haben Kommissionen angelegt, in denen auch über Sozialleistungen und Beitragsstabilität geredet wird. Das sind Maßnahmen, die wir in Angriff nehmen werden, um die arbeitende Mitte, was Abgaben und Steuern angeht, zu entlasten. Das ist wichtig, und das haben wir uns auch fest vorgenommen. Es ist im Koalitionsvertrag verankert, und dass wir es auch umsetzen, werden Sie nächstes Jahr sehen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie können eine Nachfrage stellen.
Adam Balten (AfD):
Vielen Dank für diese Antwort. – Können Sie eigentlich jetzt im Moment den Bürgern versprechen, dass das Renteneintrittsalter in dieser Legislaturperiode nicht weiter angehoben wird? Das wäre ja im Grunde genommen eine Belastung für die Rentner, die dann länger arbeiten müssten. Können Sie versprechen, dass das Renten- –
(Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die Präsidentin gewandt: Das ist eine andere Frage! Das passt doch gar nicht! – Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die Präsidentin gewandt: Passt nicht zur Hauptfrage!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Herr Kollege, das ist keine Nachfrage zu Ihrer ursprünglichen Frage.
Adam Balten (AfD):
Es geht um die Rente.
(Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Problem!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Genau. Und Sie hatten Ihre erste Frage zum Mindestlohn gestellt. Deswegen würde ich die Frage an der Stelle jetzt auch nicht mehr zulassen. – Ich sehe aber auch grundsätzlich keine Nachfragen zum Thema Mindestlohn mehr.
Damit hat als Nächstes das Wort der Abgeordnete Lutz Brinkmann für die CDU/CSU-Fraktion.
Lutz Brinkmann (CDU/CSU):
Werte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Zulassung meiner Frage. – Sehr geehrte Frau Ministerin Hubertz, neben den gestiegenen Baukosten waren in der Vergangenheit auch die strengen Kriterien der Förderprogramme ein Problem. Ihr Ministerium hat kürzlich darauf reagiert, dass die in der letzten Wahlperiode aufgesetzten Förderprogramme – zum Beispiel „Jung kauft Alt“ oder auch „Wohneigentum für Familien“ – schlechter liefen, und hat insbesondere die Zinsen für Förderprogramme für klimafreundliche Neubauten gesenkt.
Zudem haben wir in der letzten Woche sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass Sie die EH55-Förderung, deren Reaktivierung wir gemeinschaftlich im Koalitionsvertrag vereinbart haben, im Haushalt 2026 mit 800 Millionen Euro bedacht haben. Das ist ein starkes Wort und ein tolles Zeichen. Dafür sagen wir erst mal Danke.
Jetzt die konkrete Frage.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Genau. Bitte kommen Sie zu Ihrer Frage.
Lutz Brinkmann (CDU/CSU):
Zu welchem konkreten Zeitpunkt werden die Bauherrinnen und Bauherren die Anträge auf EH55-Förderung stellen können?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Herr Kollege, herzlichen Dank erst mal, dass Sie Ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass wir an den Programmen stetig Verbesserungen vornehmen. Das monitoren wir täglich, wöchentlich im Ministerium, und wir wollen natürlich, dass die bereitgestellten Mittel, auch die aus dem Sondervermögen, abfließen. Bei dem Familienprogramm zum Beispiel haben wir die Zinsen im Oktober von 1,7 Prozent auf 1,1 Prozent gesenkt. Das bezieht sich auf eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren. Das gibt jungen Familien, die Eigentum wollen, Planungssicherheit.
Zur Frage nach der EH55-Förderung. Wir rechnen und planen jetzt mit einem Förderbeginn am 15.12., sodass wir da noch dieses Jahr loslegen können – vorbehaltlich des letzten Hakens dahinter; aber uns eint ja das Ziel. Ich bin da optimistisch.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie können eine Nachfrage stellen.
Lutz Brinkmann (CDU/CSU):
Vielen Dank für die Antwort; das freut uns. – Eine Nachfrage zum EH55, und zwar: Welchen konkreten Mechanismus sehen Sie vor, um bei höherer Nachfrage zusätzliche Mittel bereitzustellen?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Das ist eine sehr berechtigte Frage, die uns auch in der vergangenen Legislatur immer wieder umgetrieben hat. Wir wollen diese 800 Millionen Euro jetzt zur Verfügung stellen und dort den Mechanismus der Antragstellung gelten lassen, also im Wesentlichen das Windhundprinzip, weil wir natürlich auch noch andere Dinge vorhaben, nämlich eine Zwei-Säulen-Förderwelt mit einem Neubauprogramm und einem Sanierungsprogramm, für die wir auch Mittel brauchen. Insofern haben wir den Topf sozusagen gedeckelt; aber der Topf kann sich sehen lassen und wird einen Unterschied machen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer weiteren Nachfrage hat nun das Wort die Abgeordnete Hanna Steinmüller.
Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr gerne. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich soll mich ja überraschen lassen, was die konkreten Förderkonditionen angeht. Was ich aus der Zeitung weiß, ist aber, dass es nur um Bauprojekte geht, die schon in der Planung sind. Wie wollen Sie also sicherstellen, dass es nicht zu extrem starken Mitnahmeeffekten kommt, weil bei Projekten, die sowieso schon geplant und durchfinanziert sind, einfach das Fördergeld mitgenommen wird und somit keine zusätzlichen Wohnungen entstehen? Wie wollen Sie sicherstellen, dass das kein sehr teures Strohfeuer wird?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der Linken)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Jede Wohnung zählt. Deswegen ist jede Baugenehmigung, die zu einer Baustelle führt, erst mal eine zusätzliche. Aber ich darf Sie beruhigen: Man kann sich auch mit einer noch nicht erteilten Baugenehmigung bewerben. Also, seien Sie schnell und kommen Sie zum Beginn der Antragsfrist auf den Platz, sodass Sie dann mit einer neu geplanten Immobilie auch noch mit dabei sein können.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Katalin Gennburg.
Katalin Gennburg (Die Linke):
Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. – Der EH55-Standard ist ja massiv in der Kritik, weil er eigentlich veraltet ist und jetzt noch mal so ein richtiges Investitionsprogramm für die Baulobby ist. Das heißt, die bezahlbaren Wohnungen, die wir brauchen, kommen damit überhaupt nicht an den Start. Zur Not werden sogar noch irgendwelche Einfamilienhäuser einfach in die Fläche geklatscht und die Zersiedelung noch mehr befeuert.
Daher stelle ich Ihnen eine Frage. Sie haben gerade gesagt: „Jede Wohnung zählt.“ Sie haben heute noch mal in die Debatte gebracht, dass so wenig Sozialwohnungen da sind, dass, weil Sie nicht so viele neue gebaut bekommen, die wenigen jetzt auch noch anders verteilt werden sollen. Brauchen wir nicht eigentlich viel mehr Sozialwohnungen? Und wo ist der Sozialstandard für den Neubau, den Sie hier mal aufs Parkett bringen müssten?
(Beifall bei Abgeordneten der Linken)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Frau Kollegin, wir brauchen beides. Deswegen investieren wir doch auch massiv in den sozialen Wohnungsbau: Rekordmittel von 23,5 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre – nur seitens des Bundes. Das wird von den Bundesländern mindestens gematcht, sodass wir von 50 Milliarden Euro plus ausgehen. Das ist wirklich ein Signal, das uns auch nach vorne bringt, damit bezahlbarer Wohnraum im Bereich der sozialen Wohnraumförderung entsteht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zur letzten Nachfrage zu dem Themengebiet hat das Wort der Abgeordnete Lars Rohwer.
Lars Rohwer (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade auf die Frage vom Kollegen Brinkmann geantwortet, dass Sie als Ziel das Zweisäulenmodell verfolgen. Das freut uns sehr; vielen Dank. Wir wollen als CDU/CSU-Fraktion noch mal nachfragen, und das mache ich gerne als deren Abgeordneter, wie die Abstimmung mit der KfW weiter voranschreitet. Denn wir warten alle darauf, dass wir das umsetzen können, und ich glaube, Sie wollen genauso vorankommen.
(Beifall des Abg. Marc Biadacz [CDU/CSU])
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
In der Tat, Herr Kollege, möchte ich da vorankommen. Wir haben zunächst einmal die Abstimmung im Ressortkreis. Die Verantwortung für die Sanierungsförderung, die BEG-Förderung und die Unterprogramme liegt bei der Kollegin Reiche und bei mir diejenige für die verschiedenen Neubauprogramme, wo man, ehrlich gesagt, als normaler Bürger nicht immer so richtig gut durchblickt. Deswegen haben wir uns ja auf diesen Zweisäulenvereinfachungspfad begeben. Das Ganze muss konzipiert werden – da sind wir dran –, aber vor allen Dingen auch programmiert werden, weil die Antragstellung seitens der KfW nicht immer ganz einfach ist. Deswegen sind wir da dran. Spätestens 2027 soll alles live gehen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Abgeordnete Sylvia Rietenberg.
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, ich frage Sie zur anstehenden Änderung des SGB II. Da ist ja angedacht, dass Menschen, die nicht erreichbar sind, ab einem gewissen Zeitraum auch die Kosten der Unterkunft, also die Miete, gänzlich gestrichen werden können. Meine Frage bezieht sich darauf. Wir haben dazu alle diesen Brief von den Verbänden bekommen. Jeder Abgeordnete, jede Abgeordnete hat ihn bekommen; er ist Ihnen vielleicht auch bekannt. Auch die Verbände befürchten, dass diese Pläne zur Verschärfung bei den Kosten der Unterkunft dazu führen, dass Menschen wohnungslos werden. Jetzt kommt meine Frage: Wie stimmt das Ihrer Einschätzung nach mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung überein, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu bekämpfen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel. Es geht um Mitwirkungspflichten bei der Reform der Grundsicherung und um Pflichtverletzungen. Im SGB I sind die Mitwirkungspflichten in § 66 jetzt schon so angelegt: Wenn ein Mensch, der Sozialleistungen bezieht, nicht mitwirkt, nicht erreichbar ist, dann kann der Staat die Sozialleistung komplett einstellen. Das beschreiben wir auch in dem Grundsicherungsgesetz noch mal. Darum geht es. Dass wir Wohnungslosigkeit vermeiden – das habe ich gerade geschildert –, ist bei Bedarfsgemeinschaften auf jeden Fall so. Es wird kein Kind, kein Partner auf die Straße gesetzt. Und vor allen Dingen: Wenn derjenige, der sich nicht meldet, nicht auffindbar ist, einen Tag später wieder da ist, dann werden die Leistungen wieder gezahlt. Deshalb ist das in diesem Entwurf sichergestellt. Das will ich an der Stelle noch mal sagen.
Nur: Es ist nicht richtig, so zu tun, als hätte es nie Mitwirkungspflichten, Pflichtverletzungen und Sanktionen gegeben. Das stimmt so nicht. Entsprechend ist meine Intention. Ich kann nicht, wenn ich keinen mehr erreiche, wenn der Nachbar sagt: „Der wohnt hier schon lange nicht mehr“, einfach weiterzahlen. Das halte ich für falsch. Deshalb werden die Zahlungen dann auch eingestellt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja. – Ich habe dazu noch mal eine Frage. Wenn das so ist, dass die Kosten der Unterkunft bzw. die Miete nicht mehr gezahlt wird, befürchten Sie nicht, dass es dann unter Umständen Vermieter geben könnte, die zukünftig keine Wohnungen mehr an Empfänger von Transferleistungen vermieten, weil sie befürchten, dass die Miete nicht überwiesen wird, die Mieteinnahme insofern nicht mehr sicher ist und sie im Falle einer Wohnungsräumung – das wissen wir ja alle – auf den Kosten der Wohnungsräumung sitzen bleiben? Meine Frage ist also: –
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Kommen Sie bitte zum Ende.
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Könnte das nicht sozusagen nach hinten losgehen?
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Wir werden viele Einzelfälle, die jetzt das Licht der Welt erblicken, im parlamentarischen Verfahren sicherlich noch diskutieren müssen. Ich will Ihnen aber mal etwas zu dem umgekehrten Fall sagen, der auch immer wieder auftritt. Die Menschen sind nicht auffindbar, sie melden sich nicht. Warum soll dann der Staat diese Leistungen weiterzahlen? Das will ich noch einmal festhalten.
Mir ist eher der umgekehrte Weg wichtig. Wie viele Vermieter profitieren eigentlich gerade davon, weil sie in sogenannten Schrottimmobilien ganz viele Menschen unterbringen? Da gibt es viele Menschen auf einer Miniquadratmeterzahl; unwürdige Zustände. Ich finde, das muss man auch begrenzen. Und das versuchen wir mit diesem Gesetz. Mit dem Quadratmeterdeckel wollen wir mit Blick auf die Grundsicherung Mietwucher bekämpfen. Wir gehen beide Dinge an.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Ministerin.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Entschuldigung, gut. Dann mache ich hier einen Punkt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Es gibt nämlich noch einige Nachfragen. Ich glaube, Sie können alles noch ausführen. – Für die Fraktion Die Linke hat die nächste Nachfrage die Abgeordnete Caren Lay.
Caren Lay (Die Linke):
Vielen herzlichen Dank. – Genau da möchte ich anknüpfen. Das Problem sind doch nicht Bürgergeldbeziehende, die nicht mitwirken und in viel zu großen Wohnungen leben; das ist ein Bild, das hier auch von Kanzler Merz gezeichnet wurde. Das Problem sind doch wirklich dreiste Großvermieter, die ganz bewusst illegal überhöhte Mieten verlangen, die darauf bauen, dass der Staat die Miete bezahlt. Aber da ist es doch falsch, jetzt für Bürgergeldbeziehende von dem Tag an, wo sie ins Bürgergeld gelangen, die Karenzzeiten abzuschaffen und zu sagen: Ihr müsst jetzt ausziehen und euch was Neues suchen. – Das geht doch wirklich völlig an den Realitäten auf dem deutschen Wohnungsmarkt vorbei.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Es ist jetzt schon im Gesetz so geregelt, dass die Kommunen die ortsübliche Miete überweisen. Man muss nicht alles übernehmen, was einem da auf den Tisch gelegt wird. Es ist eine Entscheidung der Kommune; da gehen wir gesetzgeberisch überhaupt nicht ran. Das will ich hier noch mal festhalten. Auch jetzt können die Jobcenter den Maßstab der ortsüblichen Miete anwenden. Das machen sie ja auch. Das finde ich übrigens auch richtig. Sie beschreiben die Situation genau richtig. Aber damit haben die Mitwirkungspflichten und die Pflichtverletzungen überhaupt nichts zu tun, sondern das ist ein anderes Thema, woran wir arbeiten müssen. Es ist auch schon in der Diskussion, dass wir hier weitere Maßnahmen ergreifen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Ich lasse jetzt noch zweimal Nachfragen zu. Johannes Wagner und danach Mayra Vriesema erhalten das Wort. Danach würde ich keine Nachfrage mehr zulassen.
Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sanktionen bei der Grundsicherung sind das Thema. Bei Hartz IV hat es 17 Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht einige Sanktionen als nicht verfassungskonform eingestellt hat oder gecancelt hat. Wie stellen Sie sicher, dass mögliche Sanktionen bei der Grundsicherung, die ja sehr weitreichend sind, so wie es gerade angesprochen worden ist, nicht auch in mehreren Jahren vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden und so lange Tausende, Hunderttausende Menschen unter diesen Sanktionen leiden und davon betroffen sind?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [Die Linke])
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Das haben wir sichergestellt, weil wir natürlich die vorhandenen Urteile bei der Reform berücksichtigt haben. Wir haben uns die Urteile sehr genau angeschaut. Und wir haben die Reform so gestaltet, dass sie meiner Einschätzung nach und nach Einschätzung meines Hauses verfassungskonform ist. Denn es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an; die haben wir gewahrt. Deshalb ist es nicht so, dass wir jetzt einfach irgendetwas ausprobieren und warten, bis ein Gericht entscheidet, sondern wir haben die Urteile, die es ja gibt, bei der Reform berücksichtigt. Da können Sie sich sicher sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Ingo Vogel [SPD])
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Jetzt hat das Wort die Abgeordnete Mayra Vriesema.
Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin Hubertz, das Thema Wohnungslosigkeit hat meine Kollegin gerade angesprochen. Ein Weg, um der Wohnungslosigkeit in Deutschland zu begegnen, wäre, mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Ihr Ministerium hat kürzlich einen Bericht zum Büroleerstand in Deutschland vorgelegt. Wir haben 11 Millionen Quadratmeter leerstehende Fläche in Deutschland. Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Was planen Sie als Ministerin, um diesem Leerstand zu begegnen? Wie wollen Sie diesen Leerstand in bezahlbaren Wohnraum umwidmen, und welche Quoten wollen Sie vielleicht sogar vorsehen? – Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Frau Abgeordnete, danke für die Frage.
Punkt eins. Wir müssen natürlich leerstehende Gewerbeimmobilien zu Wohnungen umbauen und diese umwidmen. Dafür gibt es ein eigenes Förderprogramm.
Zweitens. Wir haben mit dem Bauturbo die Möglichkeit, auch schneller umzunutzen und Baurecht zu schaffen.
Drittens. Vor Ort wird dann die Quote festgelegt, wie viel für den sozialen Wohnungsbau ausgebracht wird.
Und wir haben natürlich weiterhin unseren Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, an dem wir auch gemeinsam mit den Ländern, aber auch den Kommunen vor Ort arbeiten.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Dann hat das Wort zur nächsten Hauptfrage der Abgeordnete Bernd Rützel für die SPD-Fraktion.
Bernd Rützel (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an die Bundesministerin Bas.
Sie haben einleitend auch über die Rente gesprochen. Die Bundesregierung plant, das Rentenniveau bis 2031 zu stabilisieren. Warum ist das aus Ihrer Sicht so dringend notwendig und wichtig, und wie wirkt sich das vor allem auch auf die junge Generation aus?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Ich will generell sagen, dass wir im Rentenpaket nicht nur die Haltelinie haben; wir haben vereinbart, dass das komplette Rentenpaket sechs Elemente enthalten wird.
Warum ist die Haltelinie von 48 Prozent wichtig? Für die Generation, die jetzt oder in naher Zukunft in Rente geht, bringt dies Sicherheit. 74 Prozent der Menschen in Ostdeutschland haben nur diese gesetzliche Säule. Deshalb sind dort Sicherheit und Stabilität wichtig. Übrigens haben auch 50 Prozent der Westdeutschen nur die gesetzliche Säule. Sie konnten, aus welchen Gründen auch immer, keine Betriebsrenten oder private Vorsorge aufbauen.
Und warum ich immer sage, dass die Haltelinie auch nach 2031 noch wirkt und für die dann nächsten Generationen Sicherheit gibt, ist, weil wir auf diesem Niveau ansetzen. Würden wir das nicht tun, würde jetzt nur eine Generation davon profitieren. Ich will aber, dass auch die folgenden Generationen von dieser Stabilität profitieren, und deshalb ist es so angelegt. Damit kommt sie auch anderen Generationen zugute, nicht nur einer Generation.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie können eine Nachfrage stellen.
Bernd Rützel (SPD):
Vielen Dank. Sehr gerne, Frau Präsidentin. – In diesem Rentenpaket geht es ja auch um die Mütterrente, darum, dass die Mütterrente vollendet und ausgebaut wird. Warum ist das so wichtig?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Sie wissen alle, dass wir eine Gerechtigkeitslücke hatten. Dies ist auch von vielen Vätern und Müttern so empfunden worden.
Wir hatten andere Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 geboren sind, und die vollen Rentenpunkte für Kinder, die nach 1992 geboren sind. Wir schließen diese Gerechtigkeitslücke jetzt, indem alle Kinder an der Stelle gleichbehandelt werden. Deshalb packen wir jetzt die Mütterrente an. Das war ein lange und oft diskutiertes Thema. Und jetzt vollenden wir die Mütterrente.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Janine Wissler.
Janine Wissler (Die Linke):
Frau Ministerin, Ihre Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Reiche, hat gestern erklärt, dass die gesetzliche Rente zukünftig nicht mehr zum Leben reichen würde. Das ist eine bemerkenswerte Aussage für jemanden, der nach vier Jahren im Ministeramt auf ein Ruhegehalt von 5 000 Euro zurückgreifen kann.
Ich frage Sie, weil Sie ja die für die Rente zuständige Ministerin sind, angesichts dessen, dass sich schon jetzt zwei Drittel der jungen Menschen Sorgen machen wegen Altersarmut und Angst haben, nicht genug Rente zu bekommen: Was sagen Sie diesen jungen Menschen angesichts dieser Ansage? Sie können auch gerne das Wort „Bullshit“ in Ihre Antwort packen.
(Heiterkeit und Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Dieses Wort denke ich mir jetzt.
(Beifall der Abg. Katalin Gennburg [Die Linke])
Nein, die Vorschläge sind ja alle kein Bullshit. Sie wissen: Wir haben eine Rentenkommission. Und mir ist wichtig, dass alle Vorschläge auch in diese Kommission kommen.
Aber was ich der jungen Generation sagen will: Ja, wir brauchen ein System mit allen drei Säulen. Wobei ich immer sage: Die gesetzliche Säule ist immer noch die stabilste und sicherste.
(Bernd Rützel [SPD]: So ist es!)
Aber auch die Betriebsrenten sind wichtig. Deshalb bauen wir jetzt ja auch über das Betriebsrentenstärkungsgesetz diese Säule aus. Ich finde auch, dass wir, anders als bei Riester, eine gute private Vorsorge aufbauen müssen, die ergänzend helfen wird.
Deshalb planen wir auch, in der Rentenkommission eine Antwort auf die Frage zu finden: Wie müssen wir eigentlich diese drei Säulen so ausbauen, dass auch die jungen Menschen eine Perspektive haben, dass sie am Ende eine den Lebensstandard sichernde Rente haben?
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Kommen Sie bitte zum Ende.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Und das ist das Ziel.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Danke. – Dann lasse ich noch eine Nachfrage zu: der Abgeordnete Pascal Meiser.
Pascal Meiser (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Bas, der Vorschlag, das weitere Absinken des Rentenniveaus zu verhindern, wird ja vor allen Dingen von einer kleinen Gruppe junger Abgeordneter aus der Unionsfraktion angegriffen.
(Johannes Winkel [CDU/CSU]: Große Gruppe!)
Ich finde das immer sehr irritierend, weil ich weiß, was man nach vier Jahren hier als Abgeordneter an Altersversorgung bekommt.
Könnten Sie vielleicht sagen, was einer von den jungen Abgeordneten, die jetzt hier eingezogen sind, nach vier Jahren für eine Altersversorgung bekommt, und wie lange jemand, zum Beispiel eine Putzfrau, dafür arbeiten muss, um das gleiche Geld zu bekommen?
(Johannes Winkel [CDU/CSU]: Gilt das für Sie nicht, Herr Kollege? Gilt das denn für die Linken nicht? – Gegenruf von der Linken: Doch! Aber wir wollen es ändern!)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Bevor das jetzt hier hin und her geht, will ich nur sagen: Das ist im Abgeordnetengesetz nachlesbar. Meines Wissens ist der Anspruch erst nach acht Jahren gewährleistet, ansonsten wird in dem System, aus dem man kommt, nachversichert. Das ist zumindest das, was wir hier im Deutschen Bundestag entschieden haben.
Aber mir geht es darum – deswegen habe ich ja auch den Vorschlag gemacht –, dass wir am Ende eine Erwerbstätigenversicherung haben; das sollte das Ziel sein. Da gehe ich jetzt über das aktuelle Ziel der Regierung hinaus. Ich will nur sagen: Am besten wäre es, wenn wir alle in ein System einzahlen würden. Damit könnten wir es noch stabiler machen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Für die nächste Hauptfrage hat nun der Abgeordnete Cem Ince das Wort.
Cem Ince (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin Bas, um das mal in unseren Worten zu sagen: Sie beabsichtigen, 123 000 Sicherheitsbeauftragte in deutschen Betrieben abzurasieren. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten sollen sie ganz entfallen. Das sind 96 Prozent aller Betriebe.
Ihnen muss doch bekannt sein, dass gerade in kleinen Betrieben die Quote der tödlichen Arbeitsunfälle nicht nur am höchsten ist, sondern seit Jahren auch steigt. Dennoch behaupten Sie, das Schutzniveau werde nicht sinken. Dies kann aber nur richtig sein, wenn Sicherheitsbeauftragte bisher keinen Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet haben.
Daraus ergibt sich meine Frage: Haben Sicherheitsbeauftragte Ihrer Auffassung nach also bisher keinen Beitrag zum Arbeitsschutz geleistet, oder planen Sie hier alternative, gleichwertige Instrumente, und, wenn ja, welche?
(Beifall bei der Linken sowie des Abg. Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für diese Frage. – Sie unterstellen, dass ich durch die Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten den Arbeitsschutz abschaffe. Das ist nicht der Fall; das muss man auseinanderhalten. Bisher hatten wir einfach nur ein Gesetz gehabt, in dem gesagt wurde, dass ohne eine Gefährdungseinschätzung im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist.
Mit Blick auf die Uhr nenne ich Ihnen kurz ein Beispiel: Wenn ich ein kleines Unternehmen ohne Publikumsverkehr habe, nur Büroarbeitsplätze, muss ich dann zwingend einen Sicherheitsbeauftragten bestellen? Die Prüfung hat das Unternehmen übrigens nach wie vor durchzuführen. Das Unternehmen muss auch nach dem Gesetzesvorschlag nachweisen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, und es muss eine Gefährdungsanalyse abgegeben werden. Natürlich ist zum Beispiel beim Baugewerbe, wenn es ein kleiner Betrieb ist, immer eine Gefährdung da, weil es schon allein eine Gefahrenlage durch die Tätigkeit gibt.
Wir unterscheiden jetzt die Tätigkeiten. Wir machen eine Gefahrenanalyse, und gegebenenfalls muss natürlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Bisher war es aber einfach nur pauschal: Ihr müsst bestellen, ob es Sinn macht oder nicht.
Die Sicherheitsbeauftragten haben immer gute Arbeit gemacht.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Kommen Sie bitte zum Ende.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Aber wir entlasten jetzt viele Unternehmen von überflüssiger Bürokratie, und das macht immerhin 134,6 Millionen Euro aus. Und ich finde, dass das auch ein guter Punkt ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.
Cem Ince (Die Linke):
Sehr gerne. – Frau Ministerin, das habe ich nicht getan. Sicherheitsbeauftragte sind für mich ein wesentlicher Aspekt von Arbeitsschutz. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Arbeitsschutz insgesamt.
Sie haben leider nicht auf meine Frage geantwortet: Was gibt es denn für Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sicherheitsbeauftragte im ersten Schritt wegfallen und Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden müssen?
(Zuruf des Abg. Peter Aumer [CDU/CSU])
Da wird es eine Zwischenzeit ohne besonderen Arbeitsschutz geben, und im Grunde passt es auch nicht zu dem Konzept, Bürokratie abzubauen, wenn man dann mit Gefährdungsbeurteilungen anfängt.
(Martin Reichardt [AfD]: Die werden doch sowieso gemacht! Das ist doch Quatsch!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Kommen Sie zu Ihrer Frage.
Cem Ince (Die Linke):
Erklären Sie mir bitte noch mal dieses Konzept.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Entschuldigung, aber die Gefährdungsanalyse muss sowieso immer gemacht werden.
(Johannes Winkel [CDU/CSU]: Ja!)
Und wenn diese hergibt, dass der Sicherheitsbeauftragte auch in einem kleinen Unternehmen nicht abgeschafft werden kann, weil die Sicherheitslage das nicht erlaubt, dann bleibt er bestehen. Deswegen: Da gibt es gar kein Gap, wie Sie es hier schildern.
(Beifall des Abg. Johannes Winkel [CDU/CSU] – Martin Reichardt [AfD]: Das stimmt!)
Es bleibt also bei der Gefährdungsanalyse; sie wird ja nicht abgeschafft. Nur, wir sagen: Wir brauchen auch keine Sicherheitsbeauftragten, die nichts zu tun haben, weil in dem Unternehmen keine Gefährdung da ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das ist der Unterschied, den wir jetzt einfach machen, und das ist richtig.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Cem Ince [Die Linke]: Das glaube ich nicht!)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Danke schön. – Damit eröffnen wir die dritte Runde, und da hat als Erstes das Wort der Abgeordnete Otto Strauß.
Otto Strauß (AfD):
Ich habe eine Frage an die Frau Hubertz. – Frau Hubertz, eine Heizung fällt in der Regel im Winter aus; dann weiß sie, dass sie nicht mehr will. Das ist immer so: im Winter. Was wollen Sie jetzt demjenigen empfehlen, der kurzfristig eine neue Heizung braucht, was für eine er einbauen soll? Denn die kommunale Wärmeplanung ist ja noch nicht fertig. Welches Risiko kann er beim Einbau einer neuen Heizung eingehen, wenn er vorher eine Gas- oder eine Ölheizung hatte? Was soll er jetzt machen? Er kann ja nicht lange frieren; er möchte es ja gerne warm haben. Also: Geben Sie mal eine konkrete Antwort, was er jetzt machen darf, ohne Angst haben zu müssen, eine Fehlinvestition getätigt zu haben.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Das ist eine sehr gute Frage; vielen Dank dafür. – Man muss sich das Gebäudeenergiegesetz zusammen mit dem Wärmeplanungsgesetz, die beide derzeit gelten, anschauen und gucken: Ist schon eine Kommune vorangeschritten? Also, kann ich mich zum Beispiel an die Fernwärme oder ein Nahwärmenetz anschließen, oder gibt es das nicht?
Wenn die Heizung jetzt kaputtgeht – manchmal kann man sie reparieren –, kann man sich auch – das empfehle ich auch – eine Heizung temporär mieten; da gibt es mittlerweile Anbieter. Wenn man sich jetzt aber eine kaufen will, dann würde ich auf eine mit Erneuerbaren setzen, weil am Ende des Tages eine Öl- oder eine Gasheizung wegen des CO2-Preises, der in den nächsten Jahren auch durch europäische Mechanismen steigt, immer sehr teuer und nicht nachhaltig ist. Deswegen: Lieber einmal schlau investieren als jetzt kurzfristig gedacht!
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Otto Strauß (AfD):
Ja. – Ob es unbedingt schlau ist, wenn ich für eine Heizung 30 000, 40 000 oder 50 000 Euro statt nur 10 000 Euro ausgebe, weiß ich nicht. Ich muss dieses Geld ja auch haben. Also, von daher wäre es schon richtig, dem Mann oder der Familie sagen zu können: Pass mal auf, wenn du dir jetzt eine neue Gasheizung einbaust, dann ist das kein Problem. Du darfst sie für die nächsten 20 Jahre auf jeden Fall betreiben, und du musst auch keine Angst haben, dass du kein Gas oder kein Öl mehr kriegst. – Also, es geht nicht darum: „Wie sieht die Zukunft aus?“, sondern es geht darum: Wie ist die derzeitige Situation, wenn diesen Winter die Heizung ausfällt?
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Dann dürfen Sie das entscheiden. Ich bin ja keine Energieberaterin, sondern ich bin diejenige, die die Gesetze macht. Und ich bin da auch technologieoffen. Sie können gerne noch mal eine Ölheizung einbauen. Aber ich finde das nicht so trivial, wie Sie es beschreiben, weil eben der CO2-Preis steigt. Deswegen sagen wir ja: Wir wollen den Einbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien ermöglichen. – Übrigens: 40 000 bis 50 000 Euro kostet so eine Heizung auch nicht mehr. Wir haben eine Förderung, die auch sozial gestaffelt ist – da gibt es bis zu 70 Prozent –, damit wir niemanden alleinlassen, wenn es darum geht, sich an der Wärmewende zu beteiligen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer Nachfrage hat das Wort der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.
Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Wir wissen ja alle, dass die AfD das Gas aus Russland herholen will.
Ich frage jetzt mal ganz konkret zum Gebäudeenergiegesetz, Frau Ministerin – ich habe es in meiner Anfangsfrage bereits angedeutet, habe aber leider keine Antwort bekommen; deshalb probiere ich es jetzt noch mal –: Wie steht das Bauministerium, wie stehen Sie zur Einhaltung der 65-Prozent-Regel? Herr Schneider hat sich bereits klar geäußert, die Frau Ministerin Reiche hat sich bereits klar geäußert. Sie haben gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Federführung. Wie stehen Sie als Bauministerin zu der 65-Prozent-Regel?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katalin Gennburg [Die Linke])
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Ich stehe zu den Klimaschutzzielen. Wir hängen im Gebäudesektor hinterher. Ich verhandle aber keine Gesetze im Regierungskreis hier im Parlament, weil ich es nicht so schlau finde, rote Linien einzuziehen; denn dann kommt man schwerer zusammen. Mein Ziel ist, dass wir ein gutes Gebäudeenergiegesetz miteinander beschließen, dass wir es neu erschaffen und besser, pragmatischer, flexibler machen, so wie wir es auch im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Carolin Bachmann.
Carolin Bachmann (AfD):
Danke schön. – Frau Hubertz, Sie haben gerade ganz frank und frei davon berichtet, dass der CO2-Preis steigen wird. Das ist politisch induziert. Und Sie sagen, jeder Bürger könne frei entscheiden, welche Heizung er einbaut. Er kann eine Gasheizung einbauen; aber Sie fänden es toll, wenn er was anderes einbaut, eine Wärmepumpe zum Beispiel.
Wissen Sie, eine Gasheizung können Sie vielleicht für 6 000 bis 8 000 Euro kaufen; aber eine Wärmepumpe kriegen Sie, wenn Sie ein altes Haus haben, nicht für 6 000, 8 000 oder 10 000 Euro.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Kommen Sie bitte zu Ihrer Frage.
Carolin Bachmann (AfD):
Dann müssen Sie 120 000 Euro in die Hand nehmen, um das Haus energetisch fitzumachen.
(Saskia Esken [SPD]: Ach, so ein Quatsch! Was reden Sie denn da?)
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Frau Kollegin, Ihre Frage!
Carolin Bachmann (AfD):
Also: Was sollen die Bürger jetzt machen?
(Sylvia Rietenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben aber echt keine Ahnung!)
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Wir müssen zwischen kurzfristigen Investitionskosten, die natürlich geringer sind, und den langfristigen Betriebskosten unterscheiden. Natürlich hat keiner von uns eine Glaskugel. Denn der nationale Pfad, aufgrund dessen wir sehr klar wissen, wie der CO2-Preis steigt, wird durch den europäischen Pfad ETS 2 – das kann man finden, wie man will; Sie rollen mit den Augen – ersetzt. Das geht mit einer Freihandelsphase einher, und da wird am Markt der Preis gebildet. Deswegen ist es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir die Bürgerinnen und Bürger miteinander gut beraten, dass sie eine gute Entscheidung treffen können und dass vor allen Dingen nicht der Geldbeutel entscheidet, ob sie für sich individuell die richtige Entscheidung treffen können.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Jetzt kommen wir zu einer weiteren Hauptfrage, und dazu hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Wilfried Oellers.
Wilfried Oellers (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an die Arbeitsministerin Frau Bärbel Bas. Sehr geehrte Frau Ministerin, in den Koalitionsvertrag haben wir die Themen „inklusiver Arbeitsmarkt“ und „Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen“ aufgenommen. Meine Frage ist: Wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen, damit wir da in die Umsetzung kommen?
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Es ist so, dass wir im Moment auf Regierungsseite die Änderung des BGG, also des Behindertengleichstellungsgesetzes, in der Diskussion bzw. in der Abstimmung haben. Danach wollen wir das Werkstättengesetz einbringen, an dem wir im Hause schon parallel arbeiten. Da geht es in der Tat darum, dass wir eine echte Alternative zum ersten Arbeitsmarkt schaffen und das Entgelt erhöhen; da sind viele Bausteine schon angelegt. Der Plan ist zumindest, Anfang nächsten Jahres, wenn die Änderung des BGG abgeschlossen ist, dieses Reformprojekt mit dem Werkstättengesetz vorzulegen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Wilfried Oellers (CDU/CSU):
Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, eine weitere Frage. Die Themen im Zusammenhang mit dem inklusiven Arbeitsmarkt sind ja immer sehr komplex. Meine Frage geht dahin: Wird gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestehen, einige Punkte vorzuziehen, oder planen Sie ein Gesamtpaket? Hintergrund der Frage ist, dass kleinere Pakete sicherlich, hoffentlich schneller durchgehen, gerade was die Thematik der Werkstätten für behinderte Menschen betrifft.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Es ist immer schwierig, in der Umsetzung Teile herauszunehmen. Ich plane natürlich insgesamt eine Werkstattreform, die schon etwas umfassender sein soll. Deswegen möchte ich eigentlich ungerne einzelne Teile beschließen.
Ein Gesamtpaket ist schon sinnvoller, weil viele Voraussetzungen auch miteinander zusammenhängen. Ich nenne das Arbeitsbudget, das mit aufgenommen wird, oder dass wir bei der Rente etwas tun, damit der Wechsel von einer Werkstatt in den Arbeitsmarkt für die Menschen mit Behinderung wirklich kein Nachteil mehr ist. Das sind alles sehr komplexe Dinge; deswegen würde ich das gerne insgesamt machen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Ich lasse jetzt noch zwei Nachfragen zu, und damit sind wir dann am Ende der Befragung der Bundesregierung angelangt.
Frau Nora Seitz hat jetzt zu einer weiteren Nachfrage das Wort.
Nora Seitz (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Bundesministerin, mit dem in der vergangenen Woche beschlossenen SGB VI-Anpassungsgesetz haben wir auch eine klarstellende Regelung zur Zuständigkeit der Hauptschwerbehindertenvertretungen im SGB IX verankern können. Gibt es seitens der Bundesregierung noch weitere Vorhaben, um die Schwerbehindertenvertretung zu stärken, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
(Cem Ince [Die Linke]: Ich wollte dasselbe fragen! Sehr gut!)
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Erst mal bin ich froh, dass wir das jetzt schon im SGB IX verankert haben. Wir sind natürlich auch mit den Verbänden im Gespräch. Es gibt viele Wünsche, wo man die Arbeit auch noch unterstützen kann; die werten wir im Moment aus. Ich bin sehr optimistisch, dass wir das, was im Koalitionsvertrag dazu steht, umsetzen und auch zusammen mit der Werkstattreform ein größeres Paket für das Thema Inklusion insgesamt machen werden.
Ich hoffe, dass wir bald auch einen Schritt in Richtung Barrierefreiheit auf den Weg bringen. Auch das ist eine wichtige Voraussetzung, die sich auch die Schwerbehindertenbeauftragten wünschen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kann ich leider doch keine weitere Nachfrage zulassen. – Hiermit beende ich die Befragung der Bundesregierung. Ich bedanke mich bei den beiden Ministerinnen, dass sie hier zur Verfügung gestanden haben.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 21/2666
Die mündlichen Fragen auf Drucksache 21/2666 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen.
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Frank Schwabe für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereit.
Wir beginnen mit der Frage 1 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka:
Sieht die Bundesregierung gegenwärtig gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, und, wenn ja, welche konkreten Gesetze sind geplant (vergleiche www.nzz.ch/feuilleton/auf-einen-witz-folgt-eine-hausdurchsuchung-in-deutschland-schwindet-die-meinungsfreiheit-ld.1908869, abgerufen am 31. Oktober 2025)?
Ihre Antwort auf Frage 1, bitte.
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Unabhängigkeit der Justiz ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaates und schützt die Integrität der Rechtsordnung. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind verpflichtet, ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes zu treffen. In Deutschland ist dies uneingeschränkt der Fall.
Auch die EU-Kommission hebt in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht für 2025 lobend hervor, dass die deutsche Justiz sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen als unabhängig wahrgenommen wird. Eine politische Instrumentalisierung der Justiz würde hingegen das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und in die Demokratie gefährden. Es ist daher von größter Bedeutung für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Unabhängigkeit der Justiz als unverzichtbare Säule des Rechtsstaats zu verteidigen und zu respektieren.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen.
Tobias Matthias Peterka (AfD):
Vielen Dank. – Sie haben jetzt die EU zitiert, dass sie Deutschland da eine besondere Vorbildhaftigkeit bescheinigt hat. Wenn Sie die Presse verfolgt haben, dann wissen Sie, dass dort langsam ein anderes Bild gezeichnet wird, dass nämlich die Bürger bei uns das Vertrauen in die Unabhängigkeit verlieren.
Sie kennen vielleicht den Fall des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz, der der „taz“ einen Nazispruch vorgeworfen hat, diesen zitiert hat und dadurch morgens Besuch durch die Staatsanwaltschaft bekommen hat. Sie kennen vielleicht die Bamberger Justiz, die bei Politikerbeleidigungen auch gern mal mit vollkommen vorauseilendem Gehorsam tätig wird und bei Familien mit behinderten Kindern vorbeischaut. Die Bayreuther Justiz stellt die Äußerungen des Bundeskanzlers in die Tradition des NS-Jargons.
Sehen Sie vielleicht, dass sich da langsam eine absolut politische Willfährigkeit und vorauseilender Gehorsam entwickelt haben, weil die Justiz ja weiß, dass sie zum Beispiel in Bezug auf Staatsanwaltschaften weisungsgebunden ist?
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Herr Abgeordneter, Sie haben in Ihrer Ausgangsfrage gefragt, ob die Justiz unabhängig sei. Sie ist unabhängig, und sie arbeitet natürlich auf Grundlage von Gesetzen. Und am Ende entscheidet die Justiz in ihrer Verantwortung, wie sie entsprechend vorgeht.
Ich kann hier das Vorgehen im Einzelnen, das ja auch auf Länderebene stattfindet, nicht kommentieren. Herr Bolz war vor vielen Jahren mal mein Professor an der Universität in Essen. Insofern: Er ist jemand, der schon immer durchaus entsprechend streitbar war. Aber die Bewertung, ob bestimmte Dinge Gesetze verletzen, muss am Ende in der Tat die Justiz vornehmen.
Ansonsten: Sie verweisen in Ihrer Frage auf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Ja, dort gibt es Weisungsbefugnisse von Regierungen. Von denen kann aber auch nur im Rahmen der Gesetze entsprechend Gebrauch gemacht werden. Deswegen glaube ich, dass in Deutschland damit sehr verantwortlich umgegangen wird.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage.
Tobias Matthias Peterka (AfD):
Dann wissen Sie ja sicher, dass die letzte Regierung eine Reform dieses Weisungsrechts angegangen ist, wo das zumindest ein bisschen eingehegt wurde. Also ist anscheinend auch außerhalb der AfD durchaus die Meinung vertretbar, dass dort vielleicht irgendwas im Argen liegt. Wie ist denn dazu die Haltung Ihres Hauses? Wird da wieder etwas aufgegriffen? Wird man vielleicht noch ein bisschen weiter gehen? Möchte man die Unabhängigkeit vielleicht komplett herstellen, oder wird das so gelassen mit dem bloßen Verweis: „Man wird schon wissen, wie man es benutzt“? Damit kann man natürlich alles vom Tisch wischen.
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Herr Abgeordneter, ich habe es ja gerade schon gesagt: Ja, es ist uns nicht verborgen geblieben – und das wissen wir alle –, dass es Diskussionen über die Frage gibt, auch auf europäischer Ebene, wie Staatsanwaltschaften arbeiten, inwiefern sie weisungsgebunden sind oder nicht. Diese Diskussionen kann man auch führen. Trotzdem will ich sagen: Es gibt nicht das ideale System. Wenn der Rechtsstaat funktioniert, wenn wir eine demokratisch gewählte Volksvertretung und eine darauf basierende Regierung haben, dann gibt es eben auch eine demokratische Kontrolle, zum Beispiel von Regierungen, die am Ende ein Weisungsrecht gegenüber Staatsanwältinnen und Staatsanwälten haben.
Noch mal: Davon kann nur im Rahmen von Gesetzen Gebrauch gemacht werden. Das kann juristisch überprüft werden. Und am Ende muss jede Regierung dem demokratisch legitimierten Parlament auch Rechenschaft darüber ablegen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Ich gebe die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage dem Abgeordneten Stephan Brandner.
Stephan Brandner (AfD):
Danke schön. – Noch mal zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft: Im Kern sind das ja die §§ 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz. Und das ist ja keine „Schwurbelei“ der Alternative für Deutschland, sondern sogar andere namhafte Rechtspolitiker und Rechtswissenschaftler üben massive Kritik daran. Es ist auch nicht „so ungefähr“, dass da Weisungsgebundenheit herrschen würde, sondern es ist eine; das ist ganz klar geregelt. Faktisch ist der jeweilige Justizminister eines Landes der – in Anführungsstrichen – „oberste Staatsanwalt“ und Weisungsgeber. Sehen Sie da gar kein Problem?
Sogar der Herr Buschmann, der Vorgänger der jetzigen Ministerin, hat gesagt: Das Problem muss irgendwie gelöst werden. – Also noch mal die Frage: Was wollen Sie konkret dagegen tun, dass politisch geführte Staatsanwaltschaften in Deutschland so weisungsgebunden sind, dass sie nicht das machen, was sie müssten, sondern das, was ihnen vorgegeben wird?
(Timon Dzienus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kennen Sie sich ja aus, ne?)
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Herr Abgeordneter, ich habe es ja gerade schon gesagt: Es gibt die Diskussion darüber. Und ja, die gibt es natürlich auch in Ministerien. Es gibt allerdings keine Ideallösung. Auch das finden wir, glaube ich, in der öffentlichen Debatte und auch in der Expertendebatte.
Ich kann nur noch mal darauf verweisen, dass in den Fällen, von denen wir reden, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte theoretisch durch Regierungen weisungsgebunden sind, aber im Rahmen von Gesetzen und im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle. Deswegen, würde ich sagen, ist das vor dem Hintergrund durchaus kontroverser Debatten immer noch der beste Zustand, den wir haben können.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Damit kommen wir zur Frage 2 der Abgeordneten Dr. Lena Gumnior:
Wird sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, auf europäischer Ebene für eine einheitliche, konsensbasierte „Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht einsetzen (vergleiche https://taz.de/Justizministerin-ueber-Gleichberechtigung/!6119186/)?
Sie haben das Wort, Herr Schwabe.
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, auf europäischer Ebene wird derzeit die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates verhandelt. Der von der Kommission am 6. Februar 2024 vorgelegte Richtlinienvorschlag enthält in Artikel 3 Absatz 7 bis 9 einen Vergewaltigungstatbestand zum Nachteil Minderjähriger, die nach nationalem Recht das Alter sexueller Mündigkeit erreicht haben, der klar im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung zu lesen ist.
Die bei den Verhandlungen über den Vorschlag im Rat gefundene Formulierung „allgemeine Ausrichtung“ orientierte sich dagegen im Wesentlichen an der bereits bewährten Formulierung des Artikels 36 der Istanbul-Konvention. Eine zentrale Forderung des Europäischen Parlaments ist eine sehr detaillierte und insoweit noch über den Vorschlag der Kommission hinausgehende Formulierung von „consent“ – im Sinne von Einverständnis. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob Deutschland eine weiter gehende Formulierung als „allgemeine Ausrichtung“ unterstützen kann. Die Trilogverhandlungen befinden sich hier aber noch im Anfangsstadium.
Und da ich Ihre Zusatzfrage vielleicht erahnen kann: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wird sich wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen innerhalb der Bundesregierung für eine Befürwortung der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Anwendungsbereich der Richtlinie einsetzen.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Ihre Ausführungen bezogen sich ja mehrheitlich auf Jugendliche und Minderjährige. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung das sieht, wenn die Betroffenen Erwachsene sind. Es gibt mittlerweile 14 Staaten, zuletzt Frankreich, die ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht eingeführt haben. Es gibt aber auch immer noch europäische Staaten, in denen der Straftatbestand der Vergewaltigung immer noch nur bei Zwang oder Drohung Anwendung findet. Das heißt, wir haben einen sehr breiten Rahmen und kein einheitliches Schutzniveau.
In sehr vielen Stellungnahmen von juristischen Fachverbänden wurde deutlich, dass die Europäische Union hier auch eine Gesetzgebungskompetenz hat; denn die Europäische Union kann für Fälle von sexueller Ausbeutung eine EU-einheitliche Regelung treffen. Meine Frage ist: Wird sich die Justizministerin für die Fälle, in denen Erwachsene betroffen sind, auf europäischer Ebene für eine Änderung einsetzen?
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Abgeordnete, ich habe ja gerade schon gesagt: Es gibt eine Bewegung in der europäischen Debatte. Das Ministerium ist im Austausch mit den Ministerinnen und Ministern derjenigen Länder, in denen es die „Ja heißt Ja“-Lösung schon gibt; Sie haben Frankreich angesprochen. In der Tat: Das verändert am Ende auch Mehrheitsbildungen innerhalb der Europäischen Union und innerhalb des Rates.
Ich kann an dieser Stelle zunächst mal nur sagen, was die Position der Bundesregierung ist; über das Thema wird gerade geredet. Die Ministerin – das habe ich gesagt – unterstützt auf jeden Fall Regelungen dieser Frage auf europäischer Ebene. Wie die Debatte darüber hinaus verläuft, muss man sehen.
Im Moment geht es um diese europäische Debatte, und da geht es um den Schutz Minderjähriger. Und in diesem Zusammenhang ist meine Ministerin für die sogenannte „Ja heißt Ja“-Lösung.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Sie haben die Möglichkeit, eine weitere Nachfrage zu stellen.
Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja, vielen Dank. – Dann sehen wir also, dass es auf europäischer Ebene noch etwas dauert, bis sich das Schutzniveau vielleicht verbessert – insbesondere für Erwachsene, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind. Wie gedenkt denn die Ministerin auf nationalstaatlicher Ebene gerade jene Fälle einzubeziehen, in denen sich Betroffene komplett passiv verhalten oder in einer Schockstarre befunden haben und daher derzeit nicht in den Schutzbereich der Gesetzesvorschriften zu den Vergewaltigungsdelikten einbezogen sind? Gedenkt sie auch für solche Fälle eine Reform der Regelungen zu Sexualdelikten?
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Abgeordnete, Sie sprechen über sogenannte Freezing-Fälle. Darüber gibt es durchaus eine Debatte; denn in der „Nein heißt Nein“-Regelung sind bestimmte Situationen nicht angesprochen. Die Frage ist in der Tat: Was ist eigentlich, wenn eine Person aus bestimmten Gründen ihre Meinung nicht kundtun kann? Dazu können natürlich auch Schockmomente gehören.
Es gibt hier eine nicht ganz klare Rechtslage; das sehen wir auch. Deswegen wollen wir im Zuge dieser europäischen Debatte, aber auch auf nationaler Ebene gerne überprüfen, ob da Nachschärfungsbedarf besteht.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Es gibt hierzu mehrere Nachfragen. Ich werde zwei zulassen: von Frau Gebel und von Herrn Peterka.
Kathrin Gebel (Die Linke):
Frau Präsidentin, vielen Dank fürs Zulassen dieser Nachfrage. – Herr Staatssekretär, Sie erwähnten die Istanbul-Konvention. Ich würde gerne an das Thema Gewaltschutz anschließen.
Im GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland ist auch erwähnt, dass insbesondere an deutschen Familiengerichten der Kenntnisstand zu häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt recht gering ist, was zu Benachteiligungen von Gewaltbetroffenen in solchen Verfahren führt. Im spanischen Modell ist zum Beispiel vorgesehen, für genau solche Fälle spezialisierte Gerichte einzuführen. Deswegen würde ich Sie ganz gerne fragen: Wird die Bundesregierung Fortbildungen zu Partnerschaftsgewalt für Richter/-innen anbieten und fördern, wie es in Artikel 15 Absatz 1 der Istanbul-Konvention vorgesehen ist?
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Abgeordnete, gut, dass Sie die Istanbul-Konvention noch mal erwähnen. Sie wird auf internationaler Ebene leider angegriffen; ich habe übrigens leider auch ein paar Medienartikel in Deutschland gelesen, in denen das gemacht wird. Wir müssen alles
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- part_of_vorgang → Verankerung des Grundrechts auf anwaltliche Beratung im Grundgesetz (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verstöße großer Wohnungsunternehmen gegen Mietpreisgrenzen und § 5 WiStG (Mündliche Frage/Mündliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen (1. Beratung)
- part_of_vorgang → Vorwürfe gegen Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer bzgl. des Debattenmagazins The European (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorwürfe israelischer Einflussnahme und Desinformationskampagnen (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wahrung der Rechtssicherheit in der Sportschifffahrtsverordnung bei der Erteilung von Sportbootführerscheinen durch den Bund (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei öffentlich-privaten Förderprogrammen (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weisungsrecht der Justizministerien über Staatsanwaltschaften als Mittel für mögliche politische Einflussnahme (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wiederaufbau Syriens und Rückführungspotenzial syrischer Geflüchteter (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitpunkt und Inhalt der angekündigten Mietrechtsnovelle (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zweck eines auf Instagram veröffentlichten Katzenvideos des BMFTR (Mündliche Frage/Schriftliche Antwort)
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