Schriftliche Frage 126 von Jan Feser (AfD): Wie viele bulgarische Staatsangehörige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 126 von Jan Feser (AfD): Wie viele bulgarische Staatsangehörige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl…
Frage 126 (Jan Feser, AfD):
Wie viele bulgarische Staatsangehörige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl ihre Erwerbstätigkeit lediglich geringfügig oder nicht bedarfsdeckend ist, und bei wie vielen dieser Personen wird die Beschäftigung tatsächlich als ausreichend angesehen, um einen Arbeitnehmerstatus nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU zu begründen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. September 2026:
Die Informationen zur Anzahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit bulgarischer Staatsangehörigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Angaben zum Arbeitnehmerstatus nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU liegen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor.
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