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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 21/7980 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7980 21. Wahlperiode 11.09.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 6, 168 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 86 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 87, 169, 194 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 195, 196, 217 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 111 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 20, 218, 219 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 118 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197, 198, 199, 200, 201, 202 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . 78, 79, 80 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 114, 119 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 21, 58, 59, 60 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Abgeordnete Nummer der Frage Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . 91, 122, 123, 124, 211, 212, 234 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 8, 203, 204, 220 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 171 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126, 127, 128 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 93, 160 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 9, 226 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 205, 206, 227, 228 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95, 96 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 175, 176 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 177 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 64 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 129 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130, 131, 132 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 133, 134, 178 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 99 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 10, 161, 162, 163 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 65, 66, 135 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 229 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 179 Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 116 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 1 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 101, 112, 207 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . 32, 33, 34, 35 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 68, 113 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 2, 103 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 181, 182, 183, 184 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 69 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 81, 104, 137, 186 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 70 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 222, 223 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138, 139 Abgeordnete Nummer der Frage Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 71, 72, 224 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 140, 141 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 40, 142 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230, 231 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 144, 145, 146, 147 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 73, 74, 75, 121 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . 150, 151 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . 42, 43, 165 Schmidt, Jan Wenzel (Fraktionslos) . . . 44, 45, 46, 47 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 16, 225 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . 4, 49, 50, 51, 215 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 166, 208 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 188, 189 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 152 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 153, 154 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 190, 191, 192 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 167 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 83 Drucksache 21/7980 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . 106, 107, 108, 109 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Abgeordnete Nummer der Frage Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 85, 216, 232, 233 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . 156, 157, 158, 159 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7980 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Seite Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . 21, 22, 23, 24 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 26 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Schmidt, Jan Wenzel (Fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Drucksache 21/7980 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 43 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 44 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 47, 48 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 52 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 52 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Seite Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Krampe, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7980 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 89 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 90, 91, 92 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 99 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 101, 102, 103 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 105, 106 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 110 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 117, 118, 119 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 123 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 124, 125 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 126, 127, 128 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Drucksache 21/7980 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 136 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 137 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 137, 138 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Seite Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 143, 144 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Rentzsch, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145, 146 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 146 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – VII – Drucksache 21/7980 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen weitergehenden Angeboten ermöglicht die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nach dem Wegfall des KulturPasses, und erhalten in dem Zusammenhang die Vision Kino gGmbH, der Fonds Soziokultur, die Akademie der Künste, der Deutsche Museumsbund und die Stiftung Genshagen, die für das Haushaltsjahr 2026 zu diesem Zweck Mittel erhalten haben, auch 2027 Mittel, um ihre jeweiligen Programme fortzuführen (bitte für die Genannten jeweils separat ausführen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. September 2026 Die Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stellt ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen der Bundesregierung dar. Gleichwohl können Aussagen zur Mittelbereitstellung für den Zweck der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bundeshaushalt 2027 zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da das Haushaltsaufstellungsverfahren noch nicht beendet ist. 2. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung der in Umsetzung der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen angekündigten „Leitlinie Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2018) dar, z. B. hinsichtlich des mit der Konzepterstellung beauftragten externen Dienstleisters, des weiteren Zeitplans bis zur Veröffentlichung oder der vorgesehenen rechtlichen und förderrechtlichen Bindungswirkung der Leitlinie? Antwort des Staatsministers Ronald Rauhe vom 8. September 2026 Die Bundesregierung erarbeitet aktuell in Umsetzung der „Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen“ eine „Leitlinie Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“. Ein erstes Konzept wurde hierfür bereits durch einen externen Dienstleister erstellt. In Anlehnung an den Beteiligungsprozess zur Menschenrechtserklärung der UEFA Euro 2024 sind in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund die relevanten Interessensträger einzubinden. Hierbei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wird auch die vorgesehene rechtliche und förderrechtliche Bindungswirkung der Leitlinie zu thematisieren sein. Aufgrund der noch laufenden Vorbereitungen für den breit anzulegenden Beteiligungsprozess kann momentan noch kein weiterer Zeitplan bis zur Veröffentlichung genannt werden. 3. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Welche Bundesmittel wurden für den Neubau des Radsportzentrums Mecklenburg-Vorpommern am Lambrechtsgrund in Schwerin bislang bewilligt und ausgezahlt, und inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich angesichts der fristlosen Kündigung des beauftragten Stahlbauunternehmens, der laufenden Neuausschreibung, des anhängigen Rechtsstreits sowie des öffentlichen Verkaufsangebots für bereits gefertigte Bauteile und Planungsleistungen die wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel und den Bestand der Förderung weiterhin als gesichert an (www.ndr.de/nachrichten/mecklenbu rg-vorpommern/westmecklenburg/radsporthalle-s chwerin-bauarbeiten-verzoegern-sich,mvregiosch werin-4864.html)? Antwort des Staatsministers Ronald Rauhe vom 4. September 2026 Mit Bescheid vom 13. Dezember 2023 wurden für die Maßnahme „Neubau multifunktionale Radsporthalle“ am Bundesstützpunkt Radsport in Schwerin Bundesmittel in Höhe von 3.982.850 Euro (Festbetragsfinanzierung) bewilligt. Bisher wurden für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 1.419.966,54 Euro ausgezahlt. Die Aufgaben der baufachlichen Begleitung dieses Förderprojekts werden entsprechend der Festlegung der Zuwendungsgeber (Bund und Land) von der Bundesbauverwaltung im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen. Die Aufgaben erstrecken sich auch auf die Überprüfung der Bauausführung und der wirtschaftlichen und angemessenen Verwendung der zur Auszahlung anstehenden Fördermittel. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung wird die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch die Bundesbauverwaltung und das Bundesverwaltungsamt abschließend geprüft werden. 4. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Auf welche konkreten Erkenntnisse, Studien, Unternehmensgespräche oder sonstigen Tatsachengrundlagen stützt Bundeskanzler Friedrich Merz seine im ARD-Sommerinterview vom 30. August 2026 geäußerte Einschätzung, ausländische Investoren würden im Falle einer AfD-geführten Landesregierung von Investitionen in Sachsen-Anhalt absehen, und bei welchen konkreten Investitionsvorhaben ist der Bundesregierung eine entsprechende Haltung ausländischer Investoren bekannt geworden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 8. September 2026 Eine konstante und verlässliche Wirtschaftspolitik ist ein zentraler ordnungspolitischer Grundsatz und gilt als unverzichtbarer Schlüssel für langfristiges Wirtschaftswachstum. Unternehmen und Investoren benötigen verlässliche, berechenbare Rahmenbedingungen, um langfristige und risikoreiche Investitionen zu tätigen. Fehlt diese Konstanz, führt das zu politischer Unsicherheit, Investitionszurückhaltung und letztlich zu wirtschaftlicher Stagnation. Eine Abkehr von bisherigen Ansiedlungsinstrumenten, Unsicherheit über die Energiepolitik, Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung, ein Ausstieg aus dem Euro und dem Schengenraum sowie erhebliche offene Finanzierungsfragen würden langfristig verlässliche Rahmenbedingungen beeinträchtigen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten von Prof. Dr. Johannes Hellermann „Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen einer Mitfinanzierung der Seehafenlasten durch den Bund“ für die IHK Nord, das den von Bundeskanzler Merz im Rahmen der Nationalen Maritimen Konferenz geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine einfachgesetzliche Erhöhung der Bundesmittel für die Finanzierung der Seehäfen widerspricht und sich für eine entsprechende Erhöhung der Mittel über das Seehafenfinanzierungsgesetz ausspricht (www.ihk-nord.de/produktmarken/schwer punkte/maritime-wirtschaft-infrastruktur-seeverke hr/gutachten-seehafenlasten-7145380)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. September 2026 Die Bundesregierung nimmt zu Äußerungen Dritter, mithin auch zu dem von Ihnen hier zitierten Gutachten, keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bei wie vielen Titeln im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 haben sich im Einzelplan 12 geringere Ausgaben ergeben, sodass gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/7573 für eine „Absenkung konkreter Titel zur Gegenfinanzierung der Senkung der Luftverkehrssteuer als Konsolidierungsbeitrag [...] daher keine Notwendigkeit [bestand]“ (bitte die Gesamtzahl der Titel angeben und die 13 Titel mit den höchsten Minderausgaben und die dazugehörige Summe auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 8. September 2026 Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen. Bei der Finanzplanung handelt es sich um ein regierungsinternes Planungsinstrument, welches dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen ist und daher nicht veröffentlicht wird. Vor diesem Hintergrund wird von einer vergleichenden Auflistung von Titelansätzen gegenüber der Finanzplanung abgesehen. 7. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergreift die Bundesregierung auf bilateraler oder multilateraler Ebene Maßnahmen, um ein faires, transparentes Umschuldungsverfahren im Falle Venezuelas unter strikter Einhaltung der Gläubigergleichbehandlung sicherzustellen, gerade auch mit Blick auf die eigenen Forderungen, und sind der Bundesregierung die Umschuldungsvorschläge der US-Kanzlei Cleary Gottlieb für Venezuela (https://erlassjahr.de/blog/venezuelas-schuldenkri se-eine-renommierte-us-kanzlei-macht-einen-inter essanten-vorschlag/) bekannt, und wenn ja, sieht sie darin Ansätze für ein verbessertes Umschuldungsverfahren, insbesondere hinsichtlich der von der Kanzlei vorgeschlagenen Überprüfung der Legitimität von Forderungen (und Nichtzahlung bzw. Streichung illegitimer Forderungen) sowie der Durchführung einer unabhängigen Schuldentragfähigkeitsanalyse? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. September 2026 Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des Pariser Clubs und der G20 für koordinierte, multilaterale Lösungen unter Einbeziehung aller staatlichen und kommerziellen Gläubiger sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein, um nach dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung Transparenz und eine faire Behandlung aller Gläubigergruppen sicherzustellen. Der Bundesregierung sind die auf der Website der Kanzlei Cleary Gottlieb veröffentlichten Überlegungen zu einem möglichen Restrukturie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. rungsverfahren für Venezuela bekannt. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu einzelnen, von privaten Kanzleien oder Marktteilnehmern vorgelegten technischen Restrukturierungsvorschlägen. Sie unterstützt das Grundprinzip einer auf einer unabhängigen und belastbaren Schuldentragfähigkeitsanalyse basierenden Restrukturierung und setzt sich dafür ein, dass eine solche Analyse durch den IWF erstellt wird. 8. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche umweltschädlichen Subventionen plant die Bundesregierung im kommenden Bundeshaushalt abzubauen entsprechend wiederholter Ankündigungen des Bundesministers der Finanzen Lars Klingbeil (vgl. www.spiegel.de/wirtscha ft/soziales/subventionsabbau-der-bundesrechnung shof-fordert-mehr-ehrgeiz-von- bundesregierunga-f9524592-7339-4320-b9db-ff31475fd397), und falls für das kommende Jahr kein Abbau geplant ist, welchen Abbau umweltschädlicher Subventionen plant die Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2028? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. September 2026 Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode ist die Überprüfung aller Subventionen und die Konsolidierung der Förderpolitik vereinbart. Der 30. Subventionsbericht bildet hierfür eine Grundlage. Der Berichtsgegenstand des Subventionsberichts ist durch § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StabG) festgelegt und umfasst Leistungen bzw. Vergünstigungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Zu umweltschädlichen Subventionen liegt keine Definition oder Auflistung vor. Im 30. Subventionsbericht werden klimaschädliche Subventionen definiert und aufgelistet. Eine negative Klimawirkung hat lediglich die Finanzhilfe „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion“, die bereits ausgelaufen ist Eine teilweise negative Klimawirkung wird bei weiteren vier Steuervergünstigungen festgestellt: Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die im inländischen Flugverkehr verwendet werden, Steuerbegünstigung der Energieerzeugnisse, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Energieerzeugnissen verwendet werden (Herstellerprivileg), Steuerbegünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardiesel) und die Energiesteuerbegünstigung von Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7300) keine Einbeziehung von Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die zivile Unterstützung der Ukraine in die Bereichsausnahme für die Hilfe an völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes vor, und welche Erwägungen waren hierfür maßgeblich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. September 2026 Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat sich in der Begründung der Beschlussempfehlung zur Änderung des Artikels 115 des Grundgesetzes bei der Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auf „die im Einzelplan 60 veranschlagten Aufgaben für die Ertüchtigungshilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten des jeweiligen Haushaltsgesetzes“ bezogen (Bundestagdrucksache 20/15117, S. 23). Die im Epl. 23 veranschlagten Aufgaben fallen daher nicht darunter. 10. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Welchen Betrag hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Hessen bis zum 31. August 2026 aus den ihm nach dem Länder-und- Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zustehenden Bundesmitteln bei der Bundeskasse tatsächlich abgerufen, und hat das Bundesministerium der Finanzen bei hessischen Mittelabrufen oder den ihm nach der Verwaltungsvereinbarung zum Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz übermittelten Berichten bis zu diesem Stichtag Beanstandungen oder Nachforderungen hinsichtlich der Förderfähigkeit oder zweckentsprechenden Mittelverwendung erhoben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026 Bis einschließlich 31. August 2026 sind von Hessen noch keine Mittel abgerufen worden. Der Mittelabruf ist ein nachgelagerter Indikator und nur von begrenzter Aussagekraft für den Stand der Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG), so können die Länder z. B. Maßnahmen zunächst vorfinanzieren und die Mittel erst später abrufen. Gemäß § 6 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des LuKIFG legen die Länder dem Bund jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres eine digitale Übersicht über die abgeschlossenen Maßnahmen vor. Jede Maßnahme ist spätestens in den zweiten Bericht aufzunehmen, der nach dem Abschluss der Maßnahme vorzulegen ist. Bisher liegen dem Bundesministerium der Finanzen noch keine Meldungen über abgeschlossene Maßnahmen des Landes Hessen vor. Daher hat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31. August 2026 keine Stichprobenprüfung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung durchgeführt. 11. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wie hoch ist der Betrag aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, der zum Stichtag 3. September 2026 tatsächlich verausgabt wurde, und welcher Anteil der zu diesem Zeitpunkt noch nicht verausgabten Mittel ist bereits durch eingegangene Verpflichtungen gebunden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. September 2026 Zum Stichtag 31. August 2026 (letzte turnusgemäße Auswertung) wurden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) insgesamt rd. 54,6 Mrd. Euro verausgabt. Von den noch nicht verausgabten potentiell zur Verfügung stehenden Mitteln des SVIK sind bereits rd. 18,4 Prozent durch eingegangene Verpflichtungen des Bundes gebunden. 12. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Auf welche konkreten verwaltungsinternen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewerbesteuer- Oasen hat die Bundesregierung sich mit den Ländern verständigt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3685), und wann treten diese Maßnahmen jeweils in Kraft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. September 2026 Auf die Unterrichtung des Bundesministeriums der Finanzen zur 18. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 2025 und die Ausschussdrucksache 21(7)94 vom 16. Dezember 2025 wird verwiesen. Die genannten Maßnahmen wurden auf Bund/ Länderebene beschlossen und wurden damit bereits in Gang gesetzt. 13. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ die Einführung der Kassenpflicht erst ab dem Jahr 2028 vor, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro zum 1. Januar 2027 vereinbart wurde, und welche Erwägungen waren für die Abweichung von diesem vereinbarten Stichtag maßgeblich? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026 Um Belastungen abzumildern und der Wirtschaft Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung zu geben, soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens genügend Zeit eingeräumt werden, um die notwendigen Umstellungen vorzunehmen. Zudem soll zum 1. Januar 2028 auch die elektronische Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden. Für Kassen, die noch keine elektronischen Belege bereitstellen können, ist ebenfalls eine Umrüstung erforderlich. Um keinen doppelten Aufwand für die Wirtschaft zu schaffen, sollte die Einführung beider Maßnahmen zum 1. Januar 2028 erfolgen. 14. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung die in der geleakten und der Presse vorliegenden Formulierungshilfe (https://table.media/assets/berlin/26_0 8_26_tabaksteuer.pdf) zum Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgesehene Anhebung des wertabhängigen Steueranteils bei Zigarren und Zigarillos von 1,47 Prozent auf 21,05 Prozent, vor dem Hintergrund, dass die Weltgesundheitsorganisation spezifische mengenbezogene Verbrauchsteuern aus gesundheitspolitischer Sicht gegenüber einer stärkeren wertabhängigen Besteuerung als vorteilhaft bewertet, da diese Preisunterschiede zwischen Tabakprodukten weniger begünstigen und ein Ausweichen auf günstigere Produkte erschweren (WHO Technical Manual on Tobacco Tax Policy and Administration, S. 30– 32, https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/ 89e10697-e083-47ca-8b96-3bb009158296/con tent), und inwieweit haben bei der konkreten Ausgestaltung haushaltspolitische Erwägungen gegenüber gesundheitspolitischen Zielen überwogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026 Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung gebeten, zur Einbringung ins parlamentarische Verfahren eine Formulierungshilfe zur Verfügung zu stellen, die ein zusätzliches Mehraufkommen zum Regierungsentwurf in Höhe von 750 Mio. Euro jährlich vorsieht. Um die von den Koalitionsfraktionen gewünschten Mehreinnahmen zu generieren, reicht eine reine Anpassung des spezifischen Steuersatzes nicht aus. Vielmehr müssen auch die ad-valorem-Steuersätze für die Steuergegenstände angehoben werden. Die prozentual hoch erscheinende Erhöhung ist bedingt durch das geringe Ausgangsniveau des aktuellen Steuersatzes für Zigarren und Zigarillos sowohl im Vergleich zu anderen Tabakwaren, als auch im Vergleich auf EU-Ebene. Aufgrund des geringen ad-valorem-Teils im derzeitigen Steuertarif ist auch für sehr hochpreisige Zigarren nur eine geringe Steuerlast fällig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsausschuss im Juli 2026 zum 1. Januar 2027 beschlossene Abschaffung des additiven nationalen Kapitalpuffers für Immobilienkredite durch eine Anweisung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht umzusetzen und damit von der Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Finanzstabilität, dem auch das Bundesministerium der Finanzen angehört, abzuweichen (bitte erläutern; vgl. Bundestagsdrucksache 21/7250, S. 7), und wie hoch sind die im Koalitionsbeschluss genannten „erheblichen zusätzlichen Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken“, die dadurch freigesetzt werden sollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. September 2026 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat derzeit einen sektoralen Systemrisikopuffer auf Wohnimmobilienkredite aktiviert. Über den Einsatz und die Höhe des Kapitalpuffers entscheidet die Bafin nach der Risikolage. Sie überprüft diesen regelmäßig und kann ihn absenken, wenn die zugrunde liegenden Risiken zurückgehen. Die Bafin ist dabei operativ unabhängig. Gemäß Zahlen der Deutschen Bundesbank bindet der sektorale Systemrisikopuffer derzeit 2,1 Mrd. Euro an hartem Kernkapital (Stand: 30. Juni 2026). Die Freigabe des Puffers würde die Kreditvergabekapazität der Banken erhöhen. Die genaue Höhe lässt sich allerdings nicht beziffern. Diese hängt von der bankspezifischen Kapitalanforderung und insbesondere dem Risikogewicht der einzelnen Immobilienfinanzierung ab. Die deutschen Banken verfügen derzeit bereits über Überschusskapital (d. h. freies Kapital über die regulatorischen Kapitalanforderungen und Puffer hinaus) von mehr als 180 Mrd. Euro. 16. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Welche Mehrbelastung des Bundeshaushalts durch zusätzliche Zinszahlungen erwartet die Bundesregierung nach der derzeitigen Zinslage beziehungsweise den der Haushaltsaufstellung zugrunde liegenden Zinsannahmen infolge der in der Kabinettvorlage des Bundesministeriums der Finanzen zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan bis 2030 vorgesehenen Verschiebung der Tilgung der Notlagenkredite aus dem Tilgungsplan vom 30. Mai 2022 sowie der Tilgung des Sondervermögens Bundeswehr auf einen Tilgungsbeginn im Jahr 2033(bitte nach Schuldenblock, Haushaltsjahren und kumulierter Gesamtbelastung aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. September 2026 Die Veranschlagung der Zinsausgaben im Bundeshaushalt erfolgt auf Basis einer Zinsausgabenschätzung für den Bundeshaushalt und die Sondervermögen des Bundes durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH. Diese wird monatlich auf Basis der dann jeweils aktuellsten Daten erstellt, und ist technisch komplex und aufwändig. Bei unveränderter Nettokreditaufnahme (NKA) und Finanzierungsplanung ergeben sich Veränderungen durch die jeweilige Zinsentwicklung in dem vergangenen Monat. Bei den der Bundesregierung vorliegenden Abschätzungen der Zinsausgaben wurde bei der Berücksichtigung der Verschiebung der Tilgungen (und damit verbunden bei Berücksichtigung der entsprechend aktualisierten Finanzierungsplanung) auch eine Aktualisierung des Marktdatenstichtags vorgenommen. Der Effekt aus der veränderten NKA wurde nicht separiert von den Effekten aus der Marktentwicklung betrachtet. 17. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um private Ersparnisse im Rahmen der europäischen Spar- und Investitionsunion stärker für Investitionen zu mobilisieren, und mit welchem zusätzlichen Volumen privater Kapitalmarktinvestitionen aus Deutschland rechnet die Bundesregierung durch die europäische Spar- und Investitionsunion bis 2030? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026 Für die Bundesregierung hat die weitere Vertiefung und Integration der europäischen Kapitalmärkte hohe Priorität. Sie setzt auf ein Bündel von Maßnahmen, um die Finanzierungsmöglichkeiten für europäische Unternehmen zu verbessern und Investitionsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger leichter zugänglich zu machen. Die Europäische Kommission hat am 4. Dezember 2025 ein Marktintegrations- und Aufsichtspaket (MISP) vorgelegt, mit dem Hindernisse für den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr abgebaut, die Kapitalmarktintegration gefördert und die Kapitalmarktaufsicht weiterentwickelt werden sollen. Die Bundesregierung begrüßt das Paket als ein strategisches Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und setzt sich für eine zügige Verabschiedung ein. Auf europäischer Ebene soll zudem bis Ende 2026 eine Reform des europäischen Verbriefungsrahmenwerks abgeschlossen werden. Aus Sicht der Bundesregierung leistet dies einen wichtigen Beitrag, um Verbriefungen als Finanzierungsinstrument für die Realwirtschaft zu stärken. Der Zugang zu Kapital ist gerade für junge Wachstumsunternehmen Europas ein entscheidender Faktor der Wettbewerbsfähigkeit. Privates Kapital insbesondere institutioneller Investoren dafür zu mobilisieren, ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ein gemeinsames Ziel, welches die Bundesregierung mit ihren europäischen Partnern verfolgt. Aufsetzend auf nationalen Maßnahmen wie der Initiative „Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland“ (WIN) und den Plan Tibi in Frankreich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ein europäisches Scale-up Finanzierungsnetzwerk aufzubauen, um die Vernetzung europäischer institutioneller Investoren mit gesamteuropäischem Wagniskapital- und Wachstumsfonds zu vertiefen. Ferner plant die Bundesregierung, sich an der zweiten Generation der European Tech Champions Initiative zu beteiligen. Die Bundesregierung strebt an, auch die Möglichkeiten zur Teilhabe privater Haushalte am Kapitalmarkt weiter auszubauen. Ihre Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Stärkung der Kapitaldeckung in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge tragen dazu bei, dass private Haushalte intensiver am Kapitalmarkt partizipieren können. Die Bundesregierung begrüßt hierzu auch die Anstöße auf europäischer Ebene, das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) zu reformieren und die Aufsichtsvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu überarbeiten. Das zusätzliche Volumen privater Kapitalmarktinvestitionen aus Deutschland durch die europäische Spar- und Investitionsunion bis 2030 kann nicht beziffert werden, da dies u. a. von den Ergebnissen der noch laufenden europäischen und nationalen Gesetzgebungsverfahren abhängt. 18. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche Auswirkungen einer stärkeren Kapitalmarktanlage privater Ersparnisse auf die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland erwartet die Bundesregierung, und welche steuerlichen Anreize erwägt die Bundesregierung, um private Ersparnisse stärker in Kapitalmarktanlagen zu lenken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026 Die Bundesregierung erwartet von einer stärkeren Kapitalmarktanlage privater Ersparnisse zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie höhere Erträge für die privaten Anleger. Die Bundesregierung erwägt derzeit keine zusätzlichen steuerlichen Anreize in diesem Zusammenhang. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Mietrückstände sowie die Mieteinbehalte der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit (inklusive der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH(bitte jeweils getrennt nach Mietrückständen und Mieteinbehalten ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. September 2026 Weder bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bestehen bei den angemieteten Räumlichkeiten Mietrückstände bzw. -einbehalte. In Deutschland hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH derzeit weder Mietrückstände noch Mieteinbehalte gegenüber Dritten. Zu Mietrückständen und Mieteinbehalten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutschen Rentenversicherung können im Rahmen der vorgegebenen Frist zur Beantwortung der Schriftlichen Frage keine Angaben gemacht werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 20. Abgeordneter Marcel Bauer (Die Linke) Wie hoch sind seit 2022 die jährlichen Gesamtkosten aller Kantinen der Bundesbehörden (aufgeschlüsselt nach Personal-, Einkaufs- und sonstigen Kosten), und welchen jährlichen Gesamterlös (z. B. durch Verpachtung, Konzessionen etc.) erzielte der Bund durch alle von Externen betriebenen Kantinen im gleichen Zeitraum? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. September 2026 Unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Ernährungsarmut und Kantinenwesen (Bundestagsdrucksache 21/7686) werden als Kantinen der Bundesbehörden alle Verpflegungseinrichtungen des Bundes verstanden, die Speisen mit den ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zum Verkauf anbieten, über mindestens eine Räumlichkeit zum Verzehr vor Ort verfügen und unter den Anwendungsbereich der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) fallen. Dazu zählen nicht die Truppenküchen der Bundeswehr so- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wie die Gemeinschafts- und Einsatzküchen der Bundespolizei, die besonderen gesetzlichen Zwecken dienen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung vor Ort werden die Kantinen entweder als behördeneigene Einrichtung nach § 26 der Bundeshaushaltsordnung oder durch Externe (d. h. einen Pächter oder Konzessionsnehmer, dem die Kantine übertragen wurde und der sie auf eigene Rechnung führt) betrieben, oder das Angebot von Speisen erfolgt als Dienstleistung gegen Bezahlung. Bei der letztgenannten Kantinenform erfolgt die Beköstigung ohne Zu- oder Aufbereitung der Mahlzeiten vor Ort durch bloßen Abverkauf von anderswo hergestellten Gerichten (z. B. Caterer). Für das laufende Jahr liegen noch keine abschließenden Daten zu den Kantinen vor. Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich daher auf die Jahre 2022 bis 2025. Aufgrund der Kürze der Antwortfrist war es dem Bundesministerium der Verteidigung nicht möglich, die notwendigen Daten zu ermitteln. Im zu betrachtenden Zeitraum bestanden mit geringen Abweichungen innerhalb des Gesamtzeitraums ca. 110 Kantinen des Bundes. Diese wurden jeweils in einer der drei vorgenannten Betriebsformen betrieben. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zu den jährlichen Gesamtkosten seit 2022 aller Kantinen der Bundesbehörden (aufgeschlüsselt nach Personal-Einkaufs- und sonstigen Kosten). Nur für 22 dieser Kantinen konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit zumindest teilweise Angaben zu den jährlichen Gesamtkosten der Kantine erhoben werden. Insbesondere, wenn die Kantinen – wie in der Mehrzahl der Fälle – durch Externe betrieben werden, sind diese Kosten als Betriebskosten des Externen in dessen geschäftlicher Verantwortung. Den jeweiligen Behörden liegen deshalb bei dieser Betriebsform einer Kantine im Regelfall keine detaillierten Informationen zu den Kosten des Kantinenbetriebs im Sinne der Fragestellung vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7686 verwiesen. Beim Frageteil zum jährlichen Gesamterlös des Bundes durch alle von Externen betriebenen Kantinen wird durch die Bundesregierung als Erlös jeder Gegenwert verstanden, der dem Bund aufgrund der Überlassung der Kantinenräume durch den externen Betreiber zufließt (z. B. Pacht, ggfs. gezahlte Konzessionen etc.). Nicht als Erlös zählen Kosten, die bei der Behörde anfallen (z. B. für Strom) und durch die Behörden an den externen Betreiber durchgereicht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Behörden zur Verbilligung von Speisen und Getränken gemäß Nummer 6 Absatz 2 der Kantinenrichtlinien von einem Pachtzins für die Kantinenräume und von der Geltendmachung weiterer Kosten absehen können. Ein Teil der Kantinen macht von dieser Regelung Gebrauch. Nur wenige Kantinen des Bundes erzielen Erlöse durch die Verpachtung oder Konzessionierung des Kantinenbetriebes. Als Gesamterlös konnte für diese Kantinen im Zeitraum 2022 bis 2025 ein Betrag von 152.183 Euro ermittelt werden. Sofern durch die Kantinen der Bundesbehörden Erlöse erzielt wurden, ist der jährliche Gesamterlös dieser Kantinen aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich. Dabei wurden auch solche Kantinen mitgezählt, die ggfs. nicht das ganze Jahr geöffnet waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr 2022 2023 2024 2025 Anzahl von durch Externe betriebenen Kantinen des Bundes     77     79     79     79 davon Kantinen, bei denen die Behörde einen Erlös erzielte     15     14     14     15 Jährlicher Gesamterlös dieser Kantinen in Euro 33.270 44.496 39.640 34.777 21. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Drohnenvorfall Anfang August am Leipziger Flughafen und den Äußerungen des russischen Außenministers, „wir werden unsere eigenen Maßnahmen deutlich verschärfen, um alles zu zerstören, was die Militärmaschine Kiews vom Westen aus antreibt. Und das tun wir bereits. Sie fangen schon an zu stöhnen“ (www.tagesspiege l.de/internationales/all-das-zerstoren-was- kyjiwskriegsmaschinerie-speist-russlands- chefdiplomatwill-westliche-ukraine-hilfen-starker-ins-visier-ne hmen-15944082.html), und wie bewertet sie diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. September 2026 Sowohl die Gesamtbetrachtung des nach den Erkenntnissen der Bundesregierung durch Russland zu verantwortenden versuchten Anschlags am Flughafen Leipzig/Halle als auch die zitierte Äußerung des russischen Außenministers fügen sich in das Muster russischer hybrider Aktivitäten in Deutschland und Europa ein, mit denen Russland versucht, seine strategischen Ziele durchzusetzen und Demokratien zu destabilisieren. Bestandteil russischer hybrider Aktivitäten gegen Deutschland ist dabei auch die Verbreitung von Drohungen mit dem Ziel, durch Einschüchterung die zivile und militärische Unterstützung der Ukraine zu unterminieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Entsprechen die Klaglosstellungen in den Verfahren VG Berlin 43 L 323/26 A und VG 43 K 324/26 A mit der Begründung, die beiden Afghanen seien „bereits rechtlich eingereist“ gewesen (sie wurden ca. 20 Minuten nach dem Grenzübertritt noch in Grenznähe festgenommen), der üblichen Praxis und Rechtsauffassung der Bundespolizei, sodass in vergleichbaren Fällen mit keinen Zurückweisungen zu rechnen ist (bitte auch die für die Praxis maßgeblichen Kriterien darlegen, wann nach Auffassung der Bundespolizei eine Einreise rechtlich erfolgt ist), und wenn ja, welche Schutzmechanismen in der Bundespolizei gibt es, damit in derartigen Fällen keine rechtswidrige Zurückweisung erfolgt, und wenn nein, was entgegnet die Bundespolizei der von Pro Asyl geäußerten Vermutung, sie habe in diesem Fall lediglich eine gerichtliche Entscheidung umgehen wollen (www.proasyl.de/news/dobrindts-sp iel-mit-dem-rechtsstaat/), wofür aus meiner Sicht spricht, dass die Betroffenen infolge der rechtswidrigen Zurückweisung in Polen inhaftiert wurden und ohne Asylprüfung rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben werden sollten, was nur durch eine einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhindert werden konnte (bitte ausführen), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus Berichten, wonach Polen bei Abschiebungen nach Afghanistan selbst rechtlich bindende einstweilige Anordnungen des EGMR ignoriert hat (https://vo xeurop.eu/en/deportation-afghan-nationals-eu-s afe/) und Personen, die über Belarus eingereist sind, der Zugang zum Asylverfahren verweigert wird und das polnische Asylsystem insofern unter systemischen Mängeln leidet (VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 20. Januar 2026 – 1 L 22/26.A – www.asyl.net/rsdb/m33945)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. September 2026 Die Einreise in das Bundesgebiet richtet sich nach § 13 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes, wonach an einer zugelassenen Grenzübergangsstelle ein Ausländer erst eingereist ist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Dies bemisst sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Einreise und der in diesem Zusammenhang grundsätzlichen Möglichkeit eines gezielten behördlichen Einwirkens auf die betroffene Person. Es entspricht der üblichen Praxis und Rechtsauffassung der Bundespolizei, dass Personen, die aufenthaltsrechtlich bereits eingereist sind, nicht zurückgewiesen werden. Maßnahmen der Bundespolizei unterliegen interner Dienst- und Fachaufsicht. Davon unbenommen steht jedem Betroffenen grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg zur Überprüfung polizeilicher Maßnahmen offen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundespolizei hat in dem konkreten Sachverhalt die Einreiseverweigerung zurückgenommen, da sich nach retrograder Prüfung der Gesamtumstände herausgestellt hat, dass deren rechtliche Voraussetzungen nicht vorlagen. Bei der Republik Polen handelt es sich um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union und somit auch um einen sicheren Drittstaat. Aufgrund des diesen Vorschriften zugrundeliegenden normativen Vergewisserungskonzepts ist also davon auszugehen, dass dort die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sichergestellt ist. Zudem beruht das Gemeinsame Europäische Asylsystem auf der Prämisse, dass die zuverlässige Einhaltung der GFK sowie der EMRK in allen Mitgliedstaaten gesichert ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 – C 411/10 und C-493 – N. S. und M. E., Rn. 80). 23. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger bezüglich ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im öffentlichen Raum durch sogenannte Smart Glasses (insbesondere Modellen mit integrierter Kamera- und KI-Funktion), und welche gesetzlichen oder regulatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der jüngsten datenschutzrechtlichen Bedenken des Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten, um einen wirksamen Schutz vor verdeckten oder unbemerkt aufgezeichneten Foto-, Audio- und Videoaufnahmen im Alltag sicherzustellen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/smart-gla sses-102.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. September 2026 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung auf dem Markt für Smart Glasses und die damit einhergehende rechtliche Diskussion mit großer Aufmerksamkeit, um etwaige Vollzugsprobleme zu identifizieren und wirksam zu adressieren. Neue gesetzgeberische Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang aktuell nicht geplant. § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetzes (TDDDG) verbietet Telekommunikationsanlagen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. § 8 TDDDG fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, die den Markt auch im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen beobachtet und bei Bedarf konkrete Untersuchungen durchführt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt dem Einsatz von Smart Glasses rechtliche Grenzen, soweit hierbei personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden. Die zuständigen unabhängigen Daten- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schutzaufsichtsbehörden überwachen die Anwendung der Regelungen der DSGVO und können bei Verstößen Maßnahmen gegen Nutzer und ggf. auch gegen Hersteller verhängen. Maßnahmen können etwa ein Verbot der Verarbeitung, die Löschung der bereits erhobenen Daten oder ein Bußgeld umfassen. 24. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie viele frühere „Politoffiziere“ (Partei- und Ideologievertreter in der Truppe mit der Aufgabe der Indoktrination, der Überwachung der politischen Zuverlässigkeit und der Loyalitätssicherung im Sinne der SED-Diktatur nach Vorbild des sowjetischen Kommissar-Systems) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Wiedervereinigung wie beispielsweise der zurückgetretene Stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber (www.a pollo-news.net/mauerfluechtlinge-misshandeln-un d-vernichten-ddr-zeitzeuge-belastet-sven-hueber-s chwer/) in Bundeswehr, Bundespolizei oder andere Einrichtungen des Bundes übernommen, und beabsichtigt die Bundesregierung aus Anlass dieses Falles, die damalige Praxis der Überprüfung und Übernahme politisch belasteter Personen in staatliche Einrichtungen und Organisationen der Bundesrepublik wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen (bitte ausführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. September 2026 Eine umfassende Auswertung von Personalakten ist der Bundesregierung in der Kürze der Frist nicht möglich und wäre auch bei deutlich längerer Frist personell nicht leistbar und nicht verhältnismäßig, zumal die Akten ausgeschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Beschäftigungsbehörden regelmäßig nicht mehr zur Verfügung stehen. Elektronisch vorgehaltene Daten unterliegen Löschfristen, was ebenfalls einer umfassenden und aussagekräftigen Auswertung entgegensteht. Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine wissenschaftliche Evaluation. 25. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Gegen wie viele Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft lag in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse (§ 54 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse (§ 54 Absatz 2 AufenthG) oder ein sonstiges Delikt vor, und gegen wie viele Personen der jeweiligen Kategorie ist eine Ausweisung ergangen oder eine Abschiebung vollstreckt worden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. September 2026 Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Ausweisungen und Abschiebungen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. 26. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie haben sich die terroristischen Personenpotenziale in den jeweiligen Phänomenbereichen seit 2023 bis heute (1. September 2026) entwickelt (es wird nicht nach Gefährdern oder gewaltbereiten Personenpotenzialen im polizeilichen Sinne gefragt, sondern ausdrücklich nach den „terroristischen Personenpotenzialen“, wie z. B. dem islamistisch-terroristischen Personenpotenzial – itP)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. September 2026 Hinsichtlich der Frage nach der Entwicklung der terroristischen Personenpotenziale in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus sowie Auslandsbezogener Extremismus und Linksextremismus wird auf die Beantwortung der Bundesregierung auf die Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7266 verwiesen. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial hat sich in den Jahren 2023 bis 2026 wie folgt entwickelt: 2023:  rund 1.700 Personen, 2024:  rund 1.670 Personen, 2025:  rund 1.540 Personen. Der konkrete Stichtag ist der 1. September des jeweiligen Jahres. Die Zahl für September 2026 liegt noch nicht vor. Der Stand im August 2026 belief sich auf ein Personenpotential von rund 1.500 Personen. 27. Abgeordneter Jan Krampe (Die Linke) Welche Daten mit Bezug zu kritischer Infrastruktur, Parlaments- und Regierungsinfrastruktur sowie personenbezogen Daten schutzbedürftiger Personen mit Auskunftssperren waren beim Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung direkt, mittel- und unmittelbar betroffen, und in welchem Umfang unterstützen derzeit Institutionen des Bundes im Rahmen der Cyberabwehr die Berliner Verwaltung hinsichtlich der Aufarbeitung des Hackerangriffs und angesichts der Lösegeldforderungen (www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/08/be rlin-hackerangriff-landesnetz-loesegeld-forderun g-erpresser.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. September 2026 Grundsätzlich äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Ergänzend können die folgenden Informationen mitgeteilt werden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützen die ermittlungsführenden Behörden in beratender Funktion. 28. Abgeordneter Jan Krampe (Die Linke) In welchem Umfang finanziert der Bund hauptamtliches Personal bei den Katastrophenschutzorganisationen, um beim Mobilen Betreuungsmodul/Labor 5000 Aufbau und Betrieb, sowie Schulung von ehrenamtlichen Kräften zu ermöglichen, und welche Planungen sind nach Abschluss der Projektphase Ende 2026 derzeit für das Gesamtkonzept MBM 5000 vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Der Bund arbeitet bei der Umsetzung des Projekts der Mobilen Betreuungsmodule 5.000 (MBM 5.000) mit den anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zusammen. Ein erstes Betreuungsmodul wird im Rahmen des Pilotprojekts „Labor Betreuung 5.000“ unter Federführung des DRK und in Zusammenarbeit mit den weiteren anerkannten Hilfsorganisationen konzeptioniert, beschafft und erprobt. Ein zweites Betreuungsmodul wird durch den ASB beschafft. Die durch den Bund im Rahmen der Projektzusammenarbeit finanzierten Beschäftigten der Hilfsorganisationen wirken an der Projektarbeit mit. Zu ihren Aufgaben gehört die Erarbeitung eines Personalkonzepts, das den für Aufbau und Betrieb eines MBM 5.000 erforderlichen Personalbedarf sowie die hierfür notwendigen Qualifikationen und Ausbildungsanforderungen beschreibt. Das Personalkonzept konnte bislang noch nicht fertiggestellt werden. Eine abschließende Aussage zur künftigen Personalplanung und zum damit verbundenen Finanzierungsbedarf ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Projektlaufzeit bei MBM 5.000 wird derzeit bis Ende 2027 verlängert. Im Fokus des Bundes steht aktuell die Ausfinanzierung der beiden umgesetzten Module sowie die zügige Herstellung ihrer Einsatzbereitschaft. Über eine mögliche Fortführung des Projekts soll nach Abschluss der Pilotphase und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entschieden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wie hat sich die Bundesregierung bei der Landesregierung von Berlin über die von Hackern aus dem Berliner Landesnetz gestohlenen und am 4. September 2026 geleakten rund 1,4 Millionen Daten in Kenntnis setzen lassen und welche kurz- und langfristigen Maßnahmen veranlasst die Bundesregierung im Rahmen dieses Vorfalls? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. September 2026 Seit Bekanntwerden des Cybervorfalls steht die Bundesregierung mit dem Land Berlin in engem Austausch. Wie bereits mit den Antworten auf die Fragen 27 und 9/33 mitgeteilt, unterstützen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ermittlungsführenden Behörden in beratender Funktion. Hierbei wird auch geprüft, ob die Sicherheitsinteressen des Bundes betroffen sind. Die Sicherheitsbehörden haben im Rahmen des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums ihre Maßnahmen zur Analyse des Datenbestands gebündelt. Dies geschieht in Ergänzung zu den laufenden Maßnahmen des Landes Berlin und legt den Fokus auf eine Betroffenheit des Bundes. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. 30. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche gerichtlichen Entscheidungen sind der Bundesregierung bekannt, die die seit 7. Mai 2025 stattfindenden stationären deutschen Binnengrenzkontrollen bzw. Zurückweisungen Asylsuchender an den Binnengrenzen als rechtmäßig bewerten, und welche sind der Bundesregierung bekannt, die eine solche Grenzkontrolle bzw. Zurückweisung für rechtswidrig erklären Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 27. April 2026 der Klage gegen eine Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen aus Sommer 2025 an der luxemburgischen Landgrenze stattgegeben. Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteilen vom 1. Juli 2026 drei Klagen stattgegeben. Das Gericht hat noch keine Entscheidungsbegründung vorgelegt. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Zurückweisungen von nicht-vulnerablen Asylsuchenden im Rahmen der Binnengrenzkontrollen erfolgen auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Berlin über die Beschlüsse vom 2. Juni 2025 hinaus in einem weiteren Fall am 22. Mai 2026, dem Antragsteller den Grenzüber- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. tritt zum Zweck der Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat gestattet. Weitere gerichtliche Entscheidungen gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden sind nicht bekannt. 31. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen sind die bundespolizeilichen Ausreiseuntersagungen gegen Fans von Borussia Dortmund anlässlich des Spiels in Bergamo am 25. Februar 2026 (www.wdr.de/sport/fussball/erst e-bundesliga/dortmund-fans-158.html) durch eine gerichtliche Entscheidung für rechtmäßig erklärt worden, und in wie vielen für rechtswidrig? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Im Sinne der Fragestellung waren insgesamt fünf verwaltungsgerichtliche Eilverfahren mit Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 14 des Passgesetzes gegen die Ausreiseuntersagungen anhängig. In vier Gerichtsverfahren haben die jeweiligen Verwaltungsgerichte bei der wegen der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung die Voraussetzungen für eine Ausreiseuntersagung als nicht erfüllt bewertet. Das fünfte gerichtliche Eilverfahren wurde aufgrund beidseitiger Erledigungserklärungen der Parteien ohne eine Entscheidung in der Sache eingestellt. 32. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Aus welchen Gründen ist das Bundesamt für Verfassungsschutz der Auffassung, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit besser als Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz geeignet seien, und erhebt es diese deswegen zur Voraussetzung („Die besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit erfordert allerdings, dass Bewerbende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen.“, www.verfassungsschutz.de/DE/karrier e/arbeiten-beim-verfassungsschutz/diversitaet/div ersitaet_node.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. September 2026 § 7 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) regelt, dass nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden darf, wenn die Aufgaben es erfordern. Nach der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Empfehlung zur Anwendung des § 7 Absatz 2 BBG ist ein Vorbehalt zugunsten deutscher Staatsangehöriger insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die betreffende Funktion grundlegende Geheimhaltungs- und/oder Sicherheits- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. interessen des Staates berührt. Hierunter fallen Tätigkeiten in den Nachrichtendiensten, wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz. 33. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bereits Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachtet, die das Grundrecht auf Eigentum durch entschädigungslose Enteignung außer Geltung setzen wollen, wie dies beispielhaft für bestimmte Fälle von Funktionären der Partei „Die Linke“ vorgeschlagen wird (https://x.com/_lea_li/status/208581628799787 8353, https://x.com/UlrichSchneider/status/20861 85815919432130), und ab welcher Schwelle beginnt nach Ansicht des BfV eine Bestrebung, Eigentums- und Erbrecht außer Geltung zu setzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. September 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. Als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind daher solche anzusehen, die über die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen hinaus Aktivitäten zu deren Beseitigung (so BVerfGE 113, 63 [81 f.]; BVerwGE 137, 275 Rn. 61) oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Ordnung entfalten (so BVerwGE 137, 275 Rn. 40). Das BfV hat Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mithin immer dann beobachtet, wenn die Forderung nach entschädigungsloser Enteignung in das Ziel eingebettet ist, die bestehende Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung als Ganzes zu stürzen. Hierzu zählen etwa linksextremistische Bestrebungen, deren politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen zum Ziel haben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen und an ihre Stelle ein kommunistisches System oder eine „herrschaftsfreie“ anarchistische Gesellschaft zu setzen. Mit diesen. Bestrebungen geht regelmäßig die Zielsetzung einer revolutionären Umwälzung der Eigentumsverhältnisse im Sinne der Überwindung des „kapitalistischen Systems“ einher. Diese ideologische Ausrichtung findet Ausdruck in unterschiedlichen Aktionsformen, wie beispielsweise Hausbesetzungen, aber auch in gezielten Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen sowie das Privateigentum von Unternehmensverantwortlichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wurden die Straftaten, die im Legen eines Brandes sowie im Anbringen von Hakenkreuzen und mehreren „Ausländer raus“-Schriftzügen bestehen und nach Berichterstattung über Feststellungen des Landgerichts Hanau durch den Hauseigentümer pakistanischer Herkunft – ggf. unter Mitwirkung weiterer Angehöriger – in einem Wohnhaus in Wächtersbach-Wittgenborn in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2023 ausgeführt wurden, wobei Brandstiftung, Betrug und Vortäuschung einer Straftat zur Last gelegt wurden und der Brand nach Überzeugung des Gerichts als rechtsextremer Anschlag inszeniert worden sein soll, um Versicherungsleistungen zu erlangen (hessenschau.de, Urteil Brandstiftung Wächtersbach), und wobei am 7. Januar 2024 am Tatort eine Mahnwache mit nach Presseangaben rund 160 Teilnehmern stattfand, zu der Die Linke Wächtersbach aufgerufen hatte und der Vertreter von Vereinen, Gruppierungen und Parteien aus dem Kreisgebiet sowie Frankfurt und Kassel folgten, um gegen Ausländerfeindlichkeit zu protestieren und der Familie Solidarität zu bekunden (kinzig.news/24273), vor dem Hintergrund meiner Ansicht, dass eine solche öffentliche Solidaritäts- und Empörungsreaktion objektiv vorhersehbar war und von den Tätern zumindest auch gewollt sowie als günstig betrachtet wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst (bitte alle durch den KPMD-PMK erfassten Daten zu diesem Fall, insbesondere Ordnungsnummer, Tatzeit, Tatort, Sachverhaltsdarstellung, Tatmittel, Zähldelikt, Nebendelikte, Phänomenbereich, Ober- und Unterthemenfelder, Angriffsziele, ggf. Einstufung als extremistisch sowie Daten der KTA-PMK-Erst-, Nachtrags- und Abschlussmeldung angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. September 2026 Der erfragte Sachverhalt ist in der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes in den Meldungen des Kriminalpolizeilichen Meldediensten in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgebildet werden, aktuell nicht enthalten. Meldungen erfolgen durch die Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 35. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Welche Straftaten sind der Bundesregierung durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gegen die Gruppierung „Gemeinsam Deutschland Gestalten“ bekannt geworden (bitte die letzten acht durch den KPMD erfassten Straftaten mit Tatzeit und Tatort angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Der Bundesregierung sind keine Straftaten gegen die Gruppierung „Gemeinsam Deutschland Gestalten“ im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldediensts in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bekannt. 36. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Hat die Agentur „The Goodforces“ von der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 sowie in der ersten Jahreshälfte 2026 Aufträge oder Förderungen erhalten, und falls ja, in welcher Höhe, über welche Haushaltstitel und zu welchen Zwecken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. September 2026 Die Agentur „The Goodforces“ hat von der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 sowie in der ersten Jahreshälfte 2026 weder Aufträge noch Förderungen erhalten. Der Begriff Bundesregierung wurde bei der Beantwortung dahingehend interpretiert, dass lediglich die Ministerialebene von der Frage erfasst ist. Eine flächendeckende Abfrage in allen Geschäftsbereichsbehörden hat nicht stattgefunden. 37. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird das Bundesministerium des Innern die konkretisierenden Rechtsverordnungen zur jüngsten KRITIS-Gesetzgebung und den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der NIS-II- und CER- Richtlinie der Europäischen Union vorlegen, die benötigt werden, um die Resilienz und Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft angesichts stark gestiegener Bedrohungslagen zu erhöhen und notwendige Rechtsklarheit für die von der Gesetzgebung betroffenen Unternehmen herzustellen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/6098)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. September 2026 Das Bundesministerium des Innern arbeitet weiterhin mit Hochdruck an den untergesetzlichen Rechtsakten zur Umsetzung der CER- sowie der NIS2-Richtlinie, insbesondere an der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung – KritisV). Diese befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. 38. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat – wenn ja, wie – das Bundesministerium des Innern (BMI) bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§§ 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius- Erasmus-Stiftung entschieden, und ist dem BMI inzwischen eine Untätigkeitsklage in der Sache zugestellt worden bzw. rechnet das BMI damit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. September 2026 Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird. Im Bundesministerium des Innern ist keine Untätigkeitsklage in der Sache eingegangen. 39. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anhand welcher Kriterien wurde der Flughafen Frankfurt am Main bereits 2023 als Erprobungsstandort für Drohnenabwehrtechnik ausgewählt, und zu welchem Zeitpunkt wird die Beschaffung von Drohnenabwehrtechnik für den Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen und die Drohnenabwehrtechnik einsatzbereit sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Der Flughafen Frankfurt am Main wurde anhand der potentiellen Gefährdung als größter deutscher Verkehrsflughafen bei Drohnenvorfällen sowie günstigen infrastrukturellen Gegebenheiten als Erprobungsstandort ausgewählt. Bei der Auswahl wurde zudem berücksichtigt, dass die an einem größeren Erprobungsstandort gewonnenen Erkenntnisse grundsätzlich eine bessere Grundlage dafür bieten, mögliche Auswirkungen und Anforderungen für kleinere Flughäfen abzuleiten. Die Beschaffung der Drohnenabwehrtechnik für den Flughafen Leipzig/ Halle wird zeitnah abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 40. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung in der Lieferung von Gadolinium-Brennstäben und möglichen weiteren Produkten aus Russland an die Brennelementefabrik Lingen Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die Bundesregierung Russland für den versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/ Halle verantwortlich gemacht hat (www.tagessch au.de/eilmeldung/bundesregierung-drohne-flugha fen-leipzig-halle-russland-100.html), und wenn ja, welche, und hat sich nach dem versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle etwas an der Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bundes zur Risikolage in Bezug auf Sabotage oder Spionage geändert, das eine Genehmigung der Erweiterung der Brennelementefabrik Lingen für die Herstellung von hexagonalen Brennelementen russischen Typs versagen würde (www.u mwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse mitteilungen/herstellung-russischer-brennelement e-in-lingen-unter-hohen-auflagen-genehmigt-252 636.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. September 2026 Auf die Wiedergabe der in dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren dem zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) durch bundesaufsichtliche Stellungnahmen zur Verfügung gestellten Erkenntnisse und Hinweise im Genehmigungsbescheid wird verwiesen. Das NMU hat den Genehmigungsbescheid im Internet veröffentlicht (www.umwelt.niedersachsen.de/download/230500). 41. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat das Bundesministerium des Innern bei der Einstellungsentscheidung betreffend Sven Hüber in das Beamtenverhältnis des westdeutschen Bundesgrenzschutzes eine verschärfte Einzelfallprüfung in Kenntnis seiner Vorgeschichte als ehemaliger DDR-Politikoffizier eines Berliner Grenzregiments vorgenommen im Hinblick darauf, dass Politikoffiziere formal zwar keine offiziellen Stasi-Mitarbeiter waren und die Stasi-Überprüfung damit trotz enger Kooperation zwischen Politikoffizieren der Streitkräfte NVA und der Stasi formal negativ war, im Einzelfall aber dennoch der zu Verbeamtende den Schießbefehl an der Mauer zu systematischen und ausgedehnten Angriffen gegen flüchtende Zivilisten genutzt haben könnte, und falls ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. September 2026 Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage bezieht sich auf einen einzelnen Bundesbeamten. Dies gilt auch, soweit dienstrechtliche Entscheidungen zu diesem Beamten oder seiner Stelle berührt sind. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamten sowie auf sie bezogene dienstrechtliche Entscheidungen müssen innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. 42. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Hat die Bundesregierung die Auswertungen der Krankenstände bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Bundeskanzleramt sowie bei den Beschäftigten in den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWE) und für Verkehr (BMV) für das Jahr 2025 mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, wie hat sich der dortige Krankenstand in den letzten zwei Jahren entwickelt (bitte Krankenstände nach Bundesministerium, Quartal sowie Anzahl der Krankheitstage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen), und wenn nein, wann wird die Bundesregierung entsprechende Zahlen liefern können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten David Schliesing auf Bundestagsdrucksache 21/5580 verwiesen. Die Veröffentlichung des Gesundheitsförderungsberichts erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2026. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 43. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den von der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di seit Mai 2026 dokumentierten Angriffen und Behinderungen von Medienschaffenden im Umfeld von AfD- Wahlkampfveranstaltungen in Sachsen-Anhalt vor (www.verdi.de/medien/presse/pressemitteilungen/ afd-wahlkampf-sachsen-anhalt-dju-verdi-dokume ntiert-massiven-anstieg-angriffen-medien), bzw. welche dieser Vorfälle wurden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität mit dem Oberangriffsziel „Medien“ erfasst, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. September 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und. den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder unter anderem einem Phänomenbereich zugeordnet. Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt (z. B. zum Oberangriffsziel „Medien“). Änderungen und Ergänzungen werden aufgrund von Nachtragsmeldungen der Länder vorgenommen. Diese ergeben sich insbesondere durch verbesserte Erkenntnislagen aufgrund fortschreitender Ermittlungen zum jeweiligen Sachverhalt. Alle Meldungen der Länder (Erst- und Nachtragsmeldungen) werden grundsätzlich mit dem Eingangsdatum als „Wirkdatum“ erfasst. Hierdurch ist eine Historisierung der Datenbestände gegeben. Eine tagesaktuelle Erfassung aller Meldungen in der Fallzahlenanwendung des BKA ist faktisch nicht möglich. Das jüngste revisionssichere Datum ist zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der 31. Juli 2026. Für die angefragten Parameter konnte mit Abfragedatum 7. September zum Stand 31. Juli 2026 ein Fall im genannten Zeitraum, Bundesland sowie Oberangriffsziel „Medien“ festgestellt werden. Erfasst wurde eine vollendete Verleumdung (§ 187 des Strafgesetzbuches) in Magdeburg am 18. Juli 2026, die durch das Landeskriminalamt als PMK -links- motiviert eingeordnet wurde; Extremismus wurde verneint. Aufgrund der Nähe des Tatzeitraums zum Abfragezeitpunkt ist mit weiteren Meldungen seitens des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt zu rechnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 44. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (Fraktionslos) Wie viele unerlaubte Einreisen und Zurückweisungen hat die Bundespolizei im Rahmen der bis zum 15. September 2026 verlängerten Binnengrenzkontrollen seit Jahresbeginn 2026 festgestellt, und mit welchen Gesamtkosten für Personal und Ausstattung rechnet die Bundesregierung im Falle einer weiteren Verlängerung bis März 2027? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen insgesamt 26.038 unerlaubte Einreise festgestellt und 18.397 Personen zurückgewiesen. Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern können. Aufgrund der integrativen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei kann zu den Gesamtkosten ausschließlich der Binnengrenzkontrollen keine konkrete Aussage getroffen werden. Die Bundespolizei erfasst seit September 2024 im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses retrograd ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Dabei sind ihr Mehrkosten in Höhe von rd. 194,7 Mio. Euro entstanden, die sich wie folgt aufschlüsseln: in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09. bis 31.12.2024 13,1  2,4  1,8  1,9  8,2  27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0  1,9  2,2  2,3  6,6  24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8  2,8  1,9  2,6  8,0  29,1 01.07. bis 30.09.2025 12,2  2,4  2,0  2,9  9,9  29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7  2,3  4,9  3,1  8,1  30,1 01.01. bis 31.03.2026 11,1  2,1  4,3  2,3  8,0  27,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 01.04. bis 30.06.2026 11,5  2,1  2,9  2,3  8,1  26,9 Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese werden nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. 45. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (Fraktionslos) Worauf führt die Bundesregierung den deutlichen Rückgang der Asylerstanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück, und wie verteilen sich die verbliebenen Antragssteller auf die zehn häufigsten Herkunftsländer? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. September 2026 Die Gründe für den Rückgang der Asylerstanträge im ersten Halbjahr 2026 lassen sich nicht monokausal erklären. Zu den Gründen des Rückgangs zählen die von der Bundesregierung im Rahmen ihrer neu ausgerichteten Migrationspolitik mit einem klaren Fokus auf Ordnung und Kontrolle bei Wahrung der Humanität ergriffenen Maßnahmen wie z. B. die Anordnung von intensivierten Grenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, die Abschaffung der Turboeinbürgerung sowie die Gesetze zur rechtlichen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Ein weiterer Faktor für das Zugangsgeschehen im deutschen Asylsystem ist der sehr deutlich zurückgegangene Zuzug von syrischen Staatsangehörigen, der auf die aktuelle Lage in Syrien zurückzuführen ist. Die Angaben zum zweiten Teil der Frage können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: darunter gesamt Erstanträge Folgeanträge Asylanträge Januar bis Juni 2026 56.547 39.646 16.901 darunter Top 10 Afghanistan 20.456 10.458 9.998 Syrien  5.387  4.997   390 Türkei  4.785  3.454 1.331 Somalia  2.479  2.282   197 Irak  2.099  1.505   594 Russische Föderation  1.367    918   449 Iran  1.208    867   341 Vietnam    947    917    30 Eritrea    940    889    51 Georgien    934    630   304 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (Fraktionslos) Wie viele Abschiebungen nach Afghanistan wurden seit Wiederaufnahme der Rückführungsflüge bis zum 31. August 2026 durchgeführt, und wie viele der abgeschobenen Personen waren zuvor wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Im Zeitraum von Juli 2025 bis zum 31. August 2026 sind 228 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben worden. Fragen zu strafrechtlichen Verurteilungen sind an die zuständigen Länder zu richten. 47. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (Fraktionslos) Wie viele Chancenkarten wurden seit ihrer Einführung bis Juli 2026 insgesamt ausgestellt, und wie hoch ist der Anteil der Inhaber, die innerhalb der ersten zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. September 2026 Im Zeitraum vom Juni 2024 bis Juli 2026 wurden insgesamt 28.187 Visa nach § 20a Absatz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) (Chancenkarten-Visum) erteilt. Im Inland wurden ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) im Zeitraum von Juni 2024 bis Juli 2026 8.190 Personen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Absatz 3 AufenthG (Chancenkarte) erteilt. Zudem wurde im genannten Zeitraum 167 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Absatz 5 Satz 2 AufenthG (Folge- Chancenkarte) erteilt. Daten hinsichtlich des zweiten Teils der Frage liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/692 verwiesen. 48. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung angesichts der hohen Zahl antisemitischer Vorfälle sicher, dass die derzeit von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Christoph de Vries, übergangsweise wahrgenommenen Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus in angemessenem zeitlichem Umfang erfüllt werden können, und welcher durchschnittliche Umfang an Arbeitsstunden pro Woche ist hierfür vorgesehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. September 2026 Die Bundesregierung hält die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus für sehr wichtig und sieht eine zeitnahe Neubesetzung des Amts vor. Der Parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries nimmt sich der Aufgaben bis dahin übergangsweise an, da er mit den Themen „jüdisches Leben“ und „Antisemitismusbekämpfung“ als zuständiger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern seit Beginn dieser Legislaturperiode betraut ist. Zuvor war er bereits über zwei Wahlperioden der Berichterstatter der Unionsfraktion im Innenausschuss für jüdisches Leben. Der Kampf gegen den Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens in Deutschland gehören zudem zum Kernbereich der Arbeit des Bundesinnenministeriums und werden dort unverändert fortgesetzt. 49. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welcher Prioritäts- beziehungsweise Risikostufe war der Flughafen Leipzig/Halle im Rahmen der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/5503genannten „risikobasierten und zeitlich gestaffelten“ Ausstattung mit Drohnendetektions- und -abwehrtechnik vor dem Drohnenvorfall vom 4. August 2026 zugeordnet, und für welchen Zeitpunkt war nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Plan die Ausstattung des Flughafens mit stationärer Drohnendetektions- beziehungsweise -abwehrtechnik vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Der Flughafen Leipzig/Halle zählt als bedeutendes Luftfrachtdrehkreuz zu den wichtigsten Verkehrsflughäfen Deutschlands, die in der Luftverkehrsstrategie der Bundesregierung aufgeführt sind. Die Ausstattung des Flughafens Leipzig/Halle mit Drohnendetektions- und Abwehrtechnik wird zeitnah abgeschlossen. Darüber hinaus können aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden. 50. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, den Flughafen Leipzig/Halle mit einem hinsichtlich seiner wesentlichen Detektions- und Abwehrfähigkeiten mit dem seit Anfang 2025 am Flughafen Frankfurt am Main betriebenen System vergleichbaren Drohnenabwehrsystem auszustatten, und falls nein, aus welchen Gründen wird für Leipzig/Halle ein anderes Schutzkonzept verfolgt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026 Die am Flughafen Frankfurt am Main gewonnenen Erkenntnisse zu Drohnenabwehrsystemen fließen in die Ausstattung anderer Flughäfen mit ein. Die Technologie der für den Flughafen Leipzig/Halle vorgesehenen Ausstattung wird mit dem am Flughafen Frankfurt am Main betriebenen Drohnenabwehrsystem vergleichbar sein. 51. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Auf welche konkreten tatsächlichen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre am 1. September 2026 öffentlich erklärte Bewertung, wonach Russland für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle am 4. August 2026 verantwortlich ist, und welche dieser Erkenntnisse lassen nach Auffassung der Bundesregierung eine unmittelbare Beauftragung, Steuerung oder sonstige Verantwortlichkeit staatlicher russischer Stellen erkennen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. September 2026 Die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul haben sich in ihrer Pressekonferenz am 1. September 2026 zu den fragegegenständlichen Aspekten so weit wie möglich geäußert. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Informationen nicht – auch nicht in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können. Die erbetenen Informationen zielen auf den nachrichtendienstlichen Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und können Rückschlüsse auf Arbeitsschwerpunkte, die Erkenntnislage und die konkrete. Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Fallbearbeitung zu dem Anschlagsversuch in Leipzig ermöglichen. Hierdurch könnten fremde Dienste und auch an der konkreten Tatausführung beteiligte Personen zu einer Einschätzung der Kapazitäten der Spionageabwehr und ihren operativen Möglichkeiten allgemein gelangen aber auch was den fragegenständlichen Sachverhalt angeht. Somit könnte die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV erheblich gefährdet werden. Eine VS- Einstufung und Hinterlegung der angefragten Information in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der nachrichtendienstlichen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden, da eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht Rechnung tragen und schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage bei dem konkreten Fall aber auch grundsätzlich mit sich brächten. Dies würde zu einer erheblichen Gefährdung führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen aufgedeckt werden, deren Kennt- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nis zum Nachteil unserer Sicherheitsinteressen genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen. 52. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wie viele Menschen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung per Haftbefehl in Deutschland gesucht, und wie viele dieser per Haftbefehl gesuchten Menschen beziehen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Grundsicherung nach § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren in Deutschland 148.311 Personen mit offenen nationalen Haftbefehlen im polizeilichen Informationssystem IN POL-Z ausgeschrieben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele dieser Personen Grundsicherung nach § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass es sich bei Stichtagserhebungen stets um eine Momentaufnahme handelt. Im Weiteren werden Haftbefehle mit unterschiedlichen Zielsetzungen erlassen. Sie dienen zum einen dazu, Personen habhaft zu werden und festzunehmen. Zum anderen werden Haftbefehle aber auch erlassen, um die Wiedereinreise ausländischer Personen, die nach Verbüßung einer Teilfreiheitsstrafe in das Ausland ausgeliefert oder abgeschoben wurden, in das Bundesgebiet zu verhindern. Eine Differenzierung zwischen diesen unterschiedlichen Zielsetzungen ist derzeit über IN POL-Z nicht möglich. 53. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Auf welche konkreten kriminaltechnischen, nachrichtendienstlichen und nachrichtentechnischen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre am 1. September 2026 öffentlich vertretene Zuschreibung des Drohnen- und Sprengstoffvorfalls am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 an Personen, die im Auftrag russischer staatlicher Stellen gehandelt haben, und welche Merkmale der Drohnen, ihrer Steuerungs- und Kommunikationstechnik, der verwendeten Sprengstoffe und Zündtechnik sowie sonstiger Spuren begründen nach Auffassung der Bundesregierung eine unmittelbare Verbindung zu russischen staatlichen Stellen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. September 2026 Die Bundesminister Dobrindt und Wadephul haben sich in ihrer Pressekonferenz am 1. September 2026 zu den fragegegenständlichen Aspekten so weit wie möglich geäußert. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Informationen nicht – auch nicht in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können. Die erbetenen Informationen zielen auf den nachrichtendienstlichen Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und können Rückschlüsse auf Arbeitsschwerpunkte, die Erkenntnislage und die konkrete Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Fallbearbeitung zu dem Anschlagsversuch in Leipzig ermöglichen. Hierdurch könnten fremde Dienste und auch an der konkreten Tatausführung beteiligte Personen zu einer Einschätzung der Kapazitäten der Spionageabwehr und ihren operativen Möglichkeiten allgemein gelangen aber auch was den fragegenständlichen Sachverhalt angeht. Somit könnte die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV erheblich gefährdet werden. Eine VS- Einstufung und Hinterlegung der angefragten Information in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der nachrichtendienstlichen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden, da eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht Rechnung tragen und schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage bei dem konkreten Fall aber auch grundsätzlich mit sich brächten. Dies würde zu einer erheblichen Gefährdung führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil unserer Sicherheitsinteressen genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen. 54. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheit des Bundes im Zuge des erfolgreichen Cyberangriffs auf die Berliner Landesverwaltung im August 2026 gefährdet worden (bitte gegebenenfalls die direkt und indirekt betroffenen Bereiche benennen), und welche Schlüsse zieht sie daraus, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Anpassungsbedarfs des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU, bei dem Kommunen nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. September 2026 Grundsätzlich äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Dies betrifft auch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf Landesebene, einschließlich der in Artikel 2 Absatz 5 der NIS-2-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene zu erweitern. Wie bereits mit der Antwort auf die Frage 27 mitgeteilt, unterstützen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ermittlungsführenden Behörden in beratender Funktion. Hierbei werden auch die Sicherheitsinteressen des Bundes in den Blick genommen. Die Prüfung, ob Sicherheitsinteressen des Bundes betroffen sind, dauert an. 55. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche nach Bundesmaßstäben vergleichbaren Daten liegen der Bundesregierung zu Straftaten mit dem Tatmittel „Messer“ in Nordrhein- Westfalen für den Zeitraum 2021 bis 2025 vor (nach Deliktsgruppen aufgeteilt), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur bundesweit einheitlichen Erfassung bzw. Definition dieser Taten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird kein Tatmittel „Messer“ erfasst. Dementsprechend liegen zu Straftaten mit Tatmittel „Messer“ auch keine Daten aus NordrheinWestfalen vor. In der PKS wird bundeseinheitlich das Phänomen Messerangriff erfasst. Diese Taten sind bundeseinheitlich definiert: Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. 56. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur besseren bundesweiten Vergleichbarkeit der Datenerhebung im Bereich der Prävention sowie Ahndung von Straftaten (z. B. harmonisierte Erfassung, Lagebild oder Berichtspflichten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026 Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgt keine Datenerhebung im Bereich der Prävention. Die Ahndung von Straftaten wird zum einen durch die vom BKA verantworteten Daten zur Kriminalitätslage – die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie die ergänzenden Dunkelfelddaten aus dem regelmäßigen bundesweiten Viktimisierungssurvey SKiD – nach bundeseinheitlichen Richtlinien (PKS) bzw. zentral und bundesweit einheitlich (SKiD) erhoben, und sind insofern bereits bundesweit vergleichbar. Zum anderen gibt das Statistische Bundesamtjährlich den frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“) heraus, der die jeweiligen Länderergebnisse zu einem aussagekräftigen Bundesergebnis zusammenfasst. Dieser erfasst die rechtskräftigen Aburteilungen und Verurteilungen eines Berichtsjahres und weist die Entscheidungen differenziert nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts sowie nach der Art der Entscheidung aus. Die Bundesregierung sieht daher aktuell keine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 57. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den mir von Betroffenen vielfach geschilderten Missstand, dass der Studienbeginn zahlreicher iranischer Studierender, die einen Studienplatz in Deutschland haben, durch verzögerte Visumserteilung gefährdet ist, und welche Schritte ergreift sie, um den Visaprozess transparenter und zeiteffizienter für die Bewerberinnen und Bewerber zu gestalten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. September 2026 Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in Iran ist der Betrieb in der Visastelle der Botschaft Teheran weiterhin stark eingeschränkt. Zusätzlich beeinträchtigt wurde die Arbeit in der Visastelle durch eine politische Entscheidung der iranischen Seite, durch die die Zahl der Entsandten in der Visastelle drastisch reduziert werden musste. Im Laufe des Jahres war der Dienstbetrieb der Botschaft Teheran auf Grund der Sicherheitslage temporär eingestellt. Seit Wiederaufnahme des Dienstbetriebs arbeiten die Zentrale des Auswärtiges Amtes und die Botschaft Teheran beständig daran, die Annahme- und Bearbeitungskapazitäten für Antragstellende auszuweiten. Bei Studierenden findet eine Priorisierung im Falle einer Förderung mit deutschen öffentlichen Mitteln durch Stipendien sowie hinsichtlich bereits erworbener akademischer Abschlüsse statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Botschaft Teheran nimmt seit 23. August 2026 über den externen Dienstleister TLScontact Anträge auf Visa zu Studienzwecken an. TLScontact kontaktiert die Betroffenen hierzu telefonisch. Die Bearbeitung der Visumsanträge für Studierende erfolgt im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Allerdings bedarf es Bearbeitungskapazitäten vor Ort, um die Visaanträge für die Bearbeitung durch das BfAA vorzubereiten. Diese Bearbeitungskapazitäten werden so schnell wie möglich hochgefahren. Die Botschaft Teheran informiert tagesaktuell auf ihrer Webseite darüber, welche Antragskategorien momentan bearbeitet werden können. 58. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haben von Seiten der Bundesregierung offizielle oder inoffizielle Gespräche vor oder nach den Gesprächen ehemaliger Regierungsvertreter aus Russland, Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Juli 2026 in Wien mit Markus Ederer oder anderen an den Gesprächen beteiligten Personen stattgefunden, und wenn ja, welche (www. bloomberg.com/news/articles/2026-08-05/europe an-and-russian-ex-officials-held-talks-on-war-in-u kraine)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 8. September 2026 Die in der Fragestellung erwähnten Gespräche im Juli in Wien sind nicht im Auftrag oder in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgt. Im Übrigen fanden keine Gespräche im Sinne der Fragestellung statt. 59. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird sich die Bundesregierung angesichts der Aussagen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan und des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach durch die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse finanzielle Spielräume für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe erhöht werden sollen (www.n-t v.de/ticker/Wadephul-offen-fuer-Bereichsausnah me-fuer-Ukraine-Hilfen-id31100790.html), der schon damals von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Verhandlungen um die Limitierte Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben im Rahmen der Schuldenregel eingebrachten Position anschließen, wonach nicht nur militärische Aspekte der Unterstützung der Ukraine im kommenden Haushalt als Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten nach Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15117) definiert und von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen, und wenn ja, wie soll eine solche Veränderung umgesetzt werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 8. September 2026 Die Frage, ob Ausgaben für die zivile Unterstützung der Ukraine unter die Bereichsausnahme fallen könnten, ist Gegenstand fortlaufender Diskussionen innerhalb der Bundesregierung. Deutschland wird die Ukraine angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auch weiterhin unterstützen, solange es nötig ist. Die Bundesregierung steht darüber hinaus im regelmäßigen Austausch mit ihren internationalen Partnern, um die Lastenteilung bei der Unterstützung der Ukraine zu verbessern. 60. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der Ankündigung der US-Regierung eines koordinierten Vorgehens gegen den Internationalen Strafgerichtshof und den Aussagen von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul, wonach es von zentraler Bedeutung sei, „den Internationalen Strafgerichtshof als unabhängige Einrichtung zu verteidigen und zu schützen“, den Internationalen Strafgerichtshof zu verteidigen und zu schützen (www.ze it.de/politik/ausland/2026-07/internationaler-straf gerichtshof-johann-wadephul-cdu-usa-gxe)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Helge Limburg auf Bundestagsdrucksache 21/7745 verwiesen. 61. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was unternimmt die Bundesregierung im Fall des in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsbürgers Ferdi Soylu (bitte die konkreten Maßnahmen mit nennen), und wie viele Gespräche wurden im Rahmen der vom Auswärtigen Amt bestätigten konsularischen Betreuung in diesem Fall bisher zwischen der Botschaft/Konsulaten und Ferdi Soylu geführt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. September 2026 Der Haftfall ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Die Kolleginnen und Kollegen der deutschen Botschaft in Ankara betreuen den Fall konsularisch. Hierzu steht die Deutsche Botschaft Ankara in engem schriftlichem und telefonischem Kontakt mit der Familie des Inhaftierten sowie den zuständigen türkischen Behörden. Die Botschaft hat um eine Besuchserlaubnis gebeten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Aus Gründen des Datenschutzes sowie der Persönlichkeitsrechte des Inhaftierten können keine weiteren Angaben gemacht werden. 62. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Wird der Bundeskanzler Friedrich Merz, sofern er am Staatsbesuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, am 10. September 2026 in Berlin teilnimmt, oder werden andere Vertreter:innen der Bundesregierung die in einem Expertenbericht der Vereinten Nationen (https://docs.un.org/e n/S/2024/65) für den Sudan sowie von Medien (www.lighthousereports.com/investigation/ insidethe-secret-network-fueling-sudans-war/) und Menschenrechtsorganisationen (www.hrw.org/ne ws/2026/05/25/sudan-colombians-linked-to-atroci ties-trained-in-uae-bases) dokumentierte beziehungsweise berichtete militärische Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF) durch die Vereinigten Arabischen Emirate gegenüber dem Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate ansprechen, und inwieweit hat die Bundesregierung bei der Vorbereitung der vorgesehenen deutschemiratischen Investitionspartnerschaft die Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate im Krieg im Sudan geprüft? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. September 2026 Zu möglichen Gesprächsinhalten macht die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen im Vorfeld des Besuchs keine Angaben. Bezugnehmend auf den zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5297 verwiesen. 63. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Hat die Aufnahme einer Professur durch die Bundesministerin des Auswärtigen a. D. Annalena Baerbock finanzielle Auswirkungen auf ihre Ruhebezüge (Ruhegehalt) als ehemaliges Mitglied der Bundesregierung, und wenn ja, welche (bitte angeben; vgl. www.welt.de/politik/article6a8ca4c 8511d4fd3bc4e2b6a/annalena-baerbock-hat-eine n-neuen-job-jetzt-wird-sie-professorin.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. September 2026 Ruhegehaltfähig ist gemäß § 15 Absatz 2 des Bundesministergesetzes lediglich die Zeit der Mitgliedschaft in der Bundesregierung, im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung und einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. regierung. Die Tätigkeit im Sinne der Fragestellung hat insoweit keine Auswirkungen auf das Ruhegehalt. 64. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Stellt die Bundesregierung angesichts der Angaben des italienischen Innenministeriums, wonach seit Oktober 2022 rund 22.500 der insgesamt etwa 42.300 mit privaten Rettungsschiffen in italienischen Häfen angekommenen Migranten von Schiffen deutscher Hilfsorganisationen an Land gebracht wurden, im Rahmen des Bundeshaushalts 2027 sicher, dass Bundesmittel weder unmittelbar noch mittelbar – etwa über institutionelle Förderungen, Zuwendungen an Dach- oder Trägerorganisationen, kirchliche Werke oder Weiterleitungen an Dritte – Organisationen zufließen oder von diesen für den Betrieb, die Charter, die Ausrüstung oder die Besatzung von Schiffen im zentralen Mittelmeer verwendet werden, und wenn ja, durch welche konkreten haushaltsrechtlichen und zuwendungsrechtlichen Vorkehrungen (www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/ deutsche-ngos-22-500-migranten-italien-fordert-e ntschaedigung/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. September 2026 Die Bundesregierung hat die Förderung der zivilen Seenotrettung im Frühjahr 2025 eingestellt. Der Haushaltsplan 2027 wird im ordentlichen Haushaltverfahren durch den Bundestag verabschiedet. 65. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind der Bundesregierung aktuelle Zahlen über in Syrien und im Irak inhaftierte deutsche Staatsbürger*innen bekannt, die sich dem IS angeschlossen haben, und gab es seit der Schließung des Gefangenenlager Al-Hol durch die syrische Übergangsregierung konsularische Betreuung von in Syrien und im Irak inhaftierten deutschen Staatsbürger*innen, die sich dem IS angeschlossen haben (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-is-al-ho l-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. September 2026 Die Bundesregierung hat Kenntnis von einer niedrigen zweistelligen Anzahl deutscher Staatsangehöriger, die aus Haftanstalten in Nordostsyrien in den Irak verlegt wurden. Die Deutsche Botschaft Bagdad hat die konsularische Betreuung dieser Personen aufgenommen. Aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten können keine weiteren Angaben gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 66. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gab es während der Haftzeit der Aktivistin und Journalistin Eva Marie Michelmann eine konsularische Betreuung durch das Auswärtige Amt, und auf welcher Arbeitsebene fand eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und syrischen Behörden in diesem konkreten Fall statt (www.zeit.de/p olitik/2026-07/eva-maria-michelmann-pressekonf erenz-syrien-gefaengnis)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. September 2026 Die Deutschen Botschaften in Beirut und Damaskus haben Eva Marie Michelmann konsularisch betreut. Das Auswärtige Amt hat sich intensiv und hochrangig für Eva Marie Michelmann eingesetzt. Eva Marie Michelmann wurde mehrmals durch die Botschaft Damaskus in der Haft besucht. Die konsularischen Besuche waren mit den syrischen Stellen abgestimmt, eine weitergehende Zusammenarbeit mit syrischen Behörden fand nicht statt. 67. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Wie viele Delegationsreisen sind seitens der Bundesregierung seit beginn dieser Legislatur unternommen worden (bitte nach Ressorts und finanziellem Aufwand aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. September 2026 Seitens der Bundesregierung sind die folgenden Anzahlen von Delegationsreisen durchgeführt worden: BK 50 AA 64 BMAS  6 BMBFSFJ  7 BMDS 18 BMF 30 BMFTR 14 BMG  9 BMI 18 BMJV 11 BMLEH  4 BMUKN 23 BMV  9 BMVg  6 BMWE 20 BMWSB  0 BMZ 24 Da die Delegationsreisen im Sinne der Fragestellung noch nicht vollständig abgerechnet sind, ist eine Ermittlung der Gesamtkosten noch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nicht möglich. Die Abrechnung aller Reisen hängt auch vom Eingang ausstehender Rechnungen ab. 68. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung (in Euro) für die Teilnahme an den G7-, G20- und COP-30-Meetings im Jahr 2025, und falls diese immer noch nicht vollständig abgerechnet sein sollten, wie begründet die Bundesregierung, dass dies im achten Monat nach Jahresabschluss immer noch nicht vorliegt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/6571)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. September 2026 Die Dienstreisen im Sinne der Fragestellung sind nach wie vor noch nicht vollständig abgerechnet, so dass die Gesamtkosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen noch nicht berechnet werden können. Die Abrechnung aller Reisen hängt auch vom Eingang ausstehender Rechnungen ab. Es sind noch nicht alle Rechnungen eingegangen. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten der den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegenden Mitgliedern der Bundesregierung beträgt nach allgemeiner Verjährungsfrist drei Jahre. Die Antragsfrist läuft dementsprechend erst mit Ablauf des 31. Dezember 2028 ab. 69. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die bereits durchgeführten gemeinsamen Übungen des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Bundeswehr zur Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungen weiterzuentwickeln, und wie oft sollen solche Übungen stattfinden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 8. September 2026 Die Bundesregierung führt regelmäßige ressortübergreifende Krisen- und Evakuierungsübungen im Rahmen der nationalen Risiko- und Krisenvorsorge durch, wertet diese fortlaufend aus und passt deren Schwerpunkte kontinuierlich an ein sich wandelndes Konflikt- und Risikoumfeld an. Neben der jährlichen multinationalen zivil-militärischen Kooperationsübungsserie „ARGONAUT“ umfassen die ressortübergreifenden Evakuierungsübungen auch die jährlich alternierenden Übungen „SCHNELLER ADLER“ und „EXTRICATE OWL“. Die Ergebnisse dieser Übungen fließen in die mehrfach im Jahr stattfindenden Reisen der ressortübergreifenden Krisenvorsorgeteams und Kurzberatungen im Rahmen der Risiko- und Krisenvorsorge an deutschen Auslandsvertretungen ein, im Rahmen welcher ebenfalls Krisen- und teilweise Evaku- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ierungsübungen an den deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden. 70. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Welche Vereinbarungen über Investitionen (einschließlich etwaiger finanzieller Verpflichtungen, Garantien oder sonstiger staatlicher Unterstützungsleistungen Deutschlands) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sollen anlässlich des Staatsbesuchs von Präsident Mohamed bin Zayed Al Nahyan am 10. September 2026 geschlossen bzw. unterzeichnet werden und inwiefern hat die Bundesregierung bei deren Vorbereitung die Rolle der VAE im Sudan thematisiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. September 2026 Bezugnehmend auf den zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 bis 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5297 verwiesen. Im Weiteren macht die Bundesregierung zu möglichen Gesprächsinhalten aus grundsätzlichen Erwägungen im Vorfeld des Besuchs keine Angaben. 71. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte, um die Kriegsparteien USA, Iran und Israel zu einer Beendigung des Krieges zu bewegen, und wenn ja, welche (bitte konkret nennen mit wem in welcher Form worüber gesprochen wurde, jeweils seit Kriegsbeginn am 28. Februar 2026 und seit der neuen Eskalation am 30. August 2026), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 9. September 2026 Die Bundesregierung steht seit Ausbruch des Krieges in engem Austausch mit allen Konfliktparteien und setzt sich aktiv für eine Verhandlungslösung ein. Dazu gehört unter anderem, dass Iran sein militärisches Atomprogramm einstellt und Israel sowie andere Nachbarstaaten nicht länger bedroht. Zudem muss die Straße von Hormus dauerhaft, bedingungslos und ohne Einschränkungen für die freie und sichere Schifffahrt geöffnet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 72. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur „Multinational Maritime Defense Coalition“ vor, und wer war nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der EU-Delegation, die laut Medienberichten an den Beratungen, die es zur Gründung der Allianz gab teilgenommen hat (bitte die Vertreter namentlich nennen, und falls das nicht möglich ist, stattdessen ihre Funktion in der EU nennen und wann die EU-Delegation an den Beratungen teilgenommen hat; https:// eng l i sh .aawsa t.com/gulf/5301776-saudi-arabia-leads-internatio nal-initiative-establish-%E2%80%98maritime-def ense-coalition%E2%80%99)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 9. September 2026 Die Multinationale Maritime Defense Coalition ist eine Initiative Saudi- Arabiens zum Schutz der Schifffahrt im Roten Meer, dem Bab al- Mandab und dem Golf von Aden. Auf Einladung Saudi-Arabiens haben drei vertrauliche Planungskonferenzen in Saudi-Arabien stattgefunden. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zur Teilnahme Dritter an vertraulichen Besprechungen. 73. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat die Bundesregierung gegenüber der tansanischen Regierung auf die jüngste Verhaftungswelle von laut Parteiangaben 51 Mitgliedern der größten Oppositionspartei CHADEMA in Tansania reagiert, und unterstützt sie die Forderung von CHADEMA, einen internationalen Mediator einzusetzen, um die Aussöhnung zwischen den politischen Parteien nach den Wahlen im Oktober voranzubringen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. September 2026 Die Bundesregierung sieht das Vorgehen der tansanischen Regierung gegen die Opposition sowie die zunehmenden willkürlichen Verhaftungen von Oppositionellen in den letzten Monaten mit Sorge. Dies hat die Bundesregierung in politischen Gesprächen gegenüber der tansanischen Regierung klar zum Ausdruck gebracht. Hierbei wurde nochmal betont, dass Menschenrechte, Meinungsfreiheit und ein offener zivilgesellschaftlicher Raum zentrale Voraussetzungen der deutsch-tansanischen Partnerschaft bleiben. Zudem ist die Bundesregierung regelmäßig im Dialog mit den Oppositionsparteien CHADEMA und ACT. Die Bundesregierung wird sich gegenüber der tansanischen Regierung weiter dafür einsetzen, dass diese eine glaubwürdige Aufarbeitung der Gewaltanwendung rund um die Wahlen vom Oktober 2025 vornimmt und den Dialog mit der Opposition sucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung humanitäre Hilfe für die vom Erdrutsch betroffene Region in Nepal bereitzustellen, und welche konkreten Maßnahmen sollen mit den Mitteln finanziert werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. September 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/7837 wird verwiesen. Ergänzend zu den Maßnahmen der humanitären Hilfe hat die Bundesregierung am 4. September 2026 entschieden, insgesamt 7,35 Mio. Euro für kurz-, mittel- und langfristig angelegte Unterstützungsmaßnahmen in Nepal im Bereich der Gesundheits- und Energieversorgung bereitzustellen, unter Rückgriff auf etablierte Strukturen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. 75. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Planungen des Auswärtigen Amts für die humanitäre Hilfe im Jahr 2026 haben sich seit der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4705 ausgewiesenen Planung von 11 Mio. Euro für Afghanistan geändert, sodass bis August 2026 gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordnete Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/7670 insgesamt 34,9 Mio. Euro für Afghanistan bereitgestellt werden konnten, und auf Grundlage welcher geänderten Planungen konnten die Mittel umgeschichtet werden (bitte gegebenenfalls die betroffenen Länder bzw. Krisenkontexte und die jeweilige Höhe der Mittelreduzierung angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. September 2026 Die in den Antworten der Bundesregierung vom 10. März 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4705 und vom 18. August 2026 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/7670 ausgewiesenen Zahlen für die humanitäre Hilfe in Afghanistan spiegeln den jeweiligen Umsetzungsstand der Jahresplanung zum Zeitpunkt der Antworten wider. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 76. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Civil Military Cooperation Center (CMCC) in Israel eingesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 8. September 2026 Im mittlerweile in International Gaza Support Center umbenannten vormaligen Civil Military Cooperation Center sind mit Stichtag 3. September 2026 insgesamt drei Soldaten eingesetzt. 77. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) In welchen Gebieten von Gaza sind die im Civil Military Cooperation Center (CMCC) in Israel eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Einsatzes tätig (bitte nach westlich und östlich der gelben Linie aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 8. September 2026 Es sind keine deutschen Soldatinnen und Soldaten in Gaza tätig. 78. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie hoch sind die Gesamtausgaben für den Auftritt der Bundeswehr auf der Videospielmesse Gamescom im Jahr 2026 aufgeschlüsselt nach Standmiete, Personalkosten, Logistik, Kosten für externe Dienstleister und Agenturen sowie allen weiteren Kosten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 9. September 2026 Die Rechnungslegung ist noch nicht abgeschlossen. Die Gesamtausgaben für den Auftritt der Bundeswehr auf der Messe Gamescom im Jahr 2026 werden derzeit mit rund 372.000 Euro kalkuliert. Die Ausgaben für die Teilbereiche belaufen sich für die Standmiete auf rund 130.000 Euro, für die Logistik auf rund 42.000 Euro und für externe Dienstleister auf rund 200.000 Euro. Personalkosten werden nicht gesondert erfasst und sind deshalb hier nicht enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 79. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hat die Bundeswehr im Jahr 2026 Werbematerialien speziell für die Videospielmesse Gamescom entworfen und verbreiten lassen, und wenn ja, um welche Materialien handelt es sich und wie hoch waren die Gesamtkosten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 9. September 2026 Die Bundeswehr hat im Jahr 2026 keine Werbematerialien speziell für die Messe Gamescom entworfen oder verbreitet. 80. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie viele Datensätze von Messebesucher*innen wurden von Bundeswehr auf der Videospielmesse Gamescom im Jahr 2026 zu Rekrutierungszwecken erhoben und wie viele dieser Datensätze sind von Personen im Alter von unter 18 Jahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. September 2026 Auf der Messe Gamescom 2026 wurden insgesamt 561 Datensätze im Sinne der Fragestellung erhoben. Davon sind 137 Datensätze von Personen im Alter unter 18 Jahren. 81. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Gründen über den Flughafen Leipzig/ Halle (LEJ) weiterhin militärische bzw. militärisch relevante Transporte abgewickelt werden, obwohl Defizite bei der aktiven Drohnenabwehr evident sind (https://background.tagesspiegel.de/b riefing/verbaende-kritisieren-offene-fragen-bei-zu staendigkeiten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 10. September 2026 Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Gegenstand dieser Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. über der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Durch die Beantwortung dieser Frage würden spezifische Informationen zur Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle und zu dessen Absicherung offengelegt, die für mögliche weitere Sabotageangriffe nutzbar wären und das Risiko solcher Angriffe erhöhen könnten. Dies könnte Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens Leipzig/Halle zur Folge haben, damit die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen und negative Folgen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach sich ziehen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für den Betrieb des zivilen Flughafens Leipzig/Halle sowie daraus resultierender Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gegenüber einem lediglich begrenzten Personenkreis ausscheidet. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden und dadurch Personal, Flugzeuge und Infrastruktur des Flughafens Leipzig/Halle gefährdet werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern würde dem Schutzbedürfnis deshalb nicht Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. 82. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Aus welchen konkreten Gründen wurde das Vorhaben „Marinehubschrauber für Spezialoperationen“ (MH-SOF) eingestellt (vgl. https://suv.repor t/marinehubschrauber-fuer-spezialoperationen-vor haben-abgebrochen/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. September 2026 Die Erfüllung des NATO Planungsziels Special Operations Air Task Unit – Rotary Wing wird durch die Bundeswehr planmäßig weiterverfolgt. Ein Beschaffungsvorhaben im Sinne der Fragestellung gab es nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 83. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Aus welchen konkreten logistischen, militärischen oder kapazitativen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Munition beziehungsweise sonstige explosionsgefährliche militärische Güter über zivile Verkehrsflughäfen in Deutschland transportiert (bitte jeweiligen Auftraggeber beziehungsweise Empfänger- oder Bestimmungsstaaten angeben), und welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen gelten dabei zum Schutz von Passagieren, Flughafenbeschäftigten und der Bevölkerung im Umfeld dieser Flughäfen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 11. September 2026 Zu den besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Munition in Luftfahrzeugen wird auf das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Luftverkehrsgesetz und die nach diesem Gesetz erlassene Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung den Gefahrguttransport sowie die internationalen Gefahrgutregelungen verwiesen. Im Übrigen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Gegenstand dieser Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Durch die Beantwortung der Frage in diesem Einzelfall würden spezifische Informationen zu Auftraggebern und Empfängern von Munitionstransporten offengelegt, die für Ausspähungen und Sabotageangriffe nutzbar wären und das Risiko solcher Angriffe erhöhen könnten. Dies könnte Auswirkungen auf den Betrieb der Auftrag gebenden Dienststellen zur Folge haben, damit deren Einsatzfähigkeit beeinträchtigen und negative Folgen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach sich ziehen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für den Betrieb der Auftrag gebenden Dienststellen sowie daraus resultierender Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gegenüber einem lediglich begrenzten Personenkreis ausscheidet. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden und dadurch Personal, Gerät und Infrastruktur der Dienststellen gefährdet werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern würde dem Schutzbedürfnis deshalb nicht Rechnung tragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Aus dem Vorges

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