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Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der
Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um die Rahmenbedingungen eines zügigen Netzausbaus in Deutschland, Nachhaltigkeit und den Elektrifizierungsbedarf im Land. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden persönliche Gespräche und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Technologiefestlegung im Bundesbedarfsplangesetz: Ziel ist die Sicherstellung eines schnellen, effizienten und gesellschaftlich akzeptierten Ausbaus der Übertragungsnetze im Rahmen der Energiewende, insbesondere zur Beibehaltung oder Stärkung des Vorrangs von Erdkabeln gegenüber Freileitungen bei Stromübertragungsprojekten.
Relationen
Keine Relationen.