50Hertz Transmission GmbH
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50Hertz Transmission GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
50Hertz betreibt das Strom-Übertragungsnetz im Norden und Osten Deutschlands und baut es für die Energiewende bedarfsgerecht aus. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden unter anderem Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind, geführt. An erster Stelle betrifft dies das Feld der Energiepolitik, darüber hinaus auch Fragen der Umwelt- und Klimapolitik sowie verkehrs-, bau- und arbeitsmarktpolitische Themen sowie den Bereich innere Sicherheit. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, punktuell können weitere Themen von Bedeutung für das Unternehmen und damit Gegenstand der betriebenen Interessenvertretung sein. Im Zuge der Interessenvertretung werden u.a. Parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Positionspapier zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Energienetze; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Industriepolitik; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht: Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Aufnahme der von der BNetzA bestätigten Maßnahmen des NEP 2037/2045 (2023) in den Bundesbedarfsplan: Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der aus Unternehmenssicht erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder) und der Vorhaben mit (Teil-)Erdverkabelung.
- Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz: Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz: Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern (Redispatch 2.0, Redispatch 3.0); Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos: Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen: Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten: Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Angemessene Lärmvorgaben für das Höchstspannungsnetz: Vermeidung von Regelungen der TA Lärm für heranrückende Wohnbebauung an Anlagen und Leitungen des Höchstspannungsnetzes, die keine angemessene Rücksicht auf Ausbaubedarfe der Stromnetze und die dabei einzuhaltenden Lärmvorgaben nehmen.
- Systemdienlicher Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur: Die regionale Verortung von Elektrolyseanlagen ist mit Blick auf den notwendigen Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes von zentraler Bedeutung. Eine regulatorische Steuerung der regionalen Verortung ist für netz- und systemdienliche Standorte erforderlich. Dies ließe sich ließe sich u.a. gezielt durch Fördermechanismen umsetzen.
- Optimierung von Flächenzuschnitten, Netzinfrastruktur und Prozessen beim Ausbau von Offshore Wind in der AWZ: Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Klarstellung beim CBAM erwirken: Sicherstellen, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Ggf. ist hierfür eine Klarstellung/Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.
- Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb: Die europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor.
- Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
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