Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Fortgesetzte Entwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde: weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes, automatisierter Datenabgleich zur systematischen Auswertung großer Datenmengen hinsichtlich bestehender Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Erhöhung der Beanstandungsquoten durch Fortentwicklung des Risikomanagements und ein operatives Informations- und Datenanalysesystems, insbes. zur Erhöhung der aufgedeckten Verstöße wegen Beitragsvorenthaltung mit substanziellen Schadenssummen, Priorisierung von Prüfungen und Anpassung des Katalogs der anfälligen Branchen an aktuelle Entwicklungen, Ermöglichung eines digital unterstützten und medienbruchfreien Prüfablaufs betr. Personalbefragung und Geschäftsunterlagenprüfung, gezieltere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen der Schwarzarbeit, Stärkung der Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, Verbesserung der Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts;<br /> Änderung von 16 Gesetzen und Folgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 361/25 GESTA 21. WP D014
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.