Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes
Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung aller wehrpflichtigen Männer ab dem 18. Lebensjahr: verpflichtende Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zur Wehrdienstleistung, freiwillige Teilnahme für nicht wehrpflichtige Personen, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Erhöhung des Potentials der zur Verfügung stehenden Reservisten durch Einführung einer neuen Form des freiwilligen Wehrdienstes (Basiswehrdienst);<br /> Änderung zahlr. §§ Wehrpflichtgesetz und Soldatengesetz sowie weiterer 4 Gesetze und 4 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.