Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
Stärkung von Reallaboren als wichtigem Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens: Begriffsdefinitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen, Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals des Bundes als zentraler Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer im Rahmen eines höchstens vierjährigen Pilotbetriebs, Regelungen zur Genehmigung, Befristung sowie Verlängerung von Reallaboren, Prüfung der Erfahrungen und Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des betr. Rechtsrahmens und der Zulassung der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze, Bericht des BMWK alle drei Jahre; Wegfall von Berichtspflichten und Befristungen nach 48 Monaten<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Schaffung einheitlicher und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore<br /> Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/517 GESTA 21. WP E002 sowie BT-Drs 21/218 GESTA 21. WP E003
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.