Rede von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
Teil von Protokoll der 57. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften.
Text
Rede von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In der vorliegenden Gesetzesänderung geht es um die Digitalisierung der Verwaltung und um einfachere und schnellere Prozesse in Standesämtern. Außerdem streichen wir die Angabe der Religionszugehörigkeit aus dem Personenstandsregister. Expertinnen und Experten sagen glasklar, dass es sie dort nicht braucht.
Schon 1920, in der Weimarer Republik, strich das Parlament die Religionszugehörigkeit aus dem Personenstandsrecht.
Denn diese Angabe überschreitet die Grenzen dessen, was ein Staat über seine Bürger/-innen wissen muss. Das Sammeln von Daten birgt immer die Gefahr, dass sie missbraucht werden.
Heute kämpft die Unionsfraktion weiterhin dafür, dass die Religion Teil des Personenstands bleibt. Herzlichen Glückwunsch, liebe Union! Sie hinken mehr als 100 Jahre hinterher.
Das Streichen der Religion aus dem Personenstandsregister hat aber noch eine viel tiefer gehende Bedeutung. Wir haben uns als Koalition vorgenommen, ganz genau auf unser Rechtssystem zu schauen, um alle noch vorhandenen Spuren der NS-Ideologie aus unseren Gesetzen zu streichen.
Nachdem die Angabe der Religion 1920 gestrichen wurde, wurde sie 1937 durch die deutschen Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten wieder eingeführt. Jüdische Menschen sollten gekennzeichnet werden. Bürokratie war Teil des antisemitischen Vernichtungssystems der Nazis.
Relationen
- part_of → Protokoll der 57. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Marlene Schönberger (Rede)