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Rede von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

dip / rede 29.09.2022 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 57. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften.

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Text

Rede von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften Nein. Nach 1945 erfolgte die Übernahme der Religionsangabe in das Personenstandsregister der Bundesrepublik, nicht aus antisemitischen Gründen, aber schlicht unreflektiert und weil es sehr gut zum konservativen Zeitgeist passte. Heute sind wir weiter. Wir beschließen eine späte, aber wichtige Korrektur. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, in der von Ihnen einberufenen Anhörung haben wir die Geschichte der Religionszugehörigkeit im Personenstandsrecht erklärt bekommen. Wenn Sie schon eine Anhörung einberufen, dann schenken Sie den Expertinnen und Experten bitte auch Gehör! Trotz aller begrüßenswerter Neuerungen, die wir einführen: Ich persönlich hätte mir mehr gewünscht. Noch immer werden queere Menschen im Personenstandsrecht benachteiligt. Ein Beispiel: Jens und Daniel sind verheiratet und ziehen nach Frankreich. Wenn sie nachweisen möchten, dass sie verheiratet sind, erhalten sie vom deutschen Standesamt keinen korrekten französischen Auszug; sie müssen den deutschen selbst übersetzen lassen. – Jens und Daniela, ein Heteroehepaar, bekommen hingegen den französischen Auszug ohne Probleme. Das ist eine krasse Ungerechtigkeit, die wir dringend ausräumen müssen. Nachbesserungsbedarf gibt es leider auch beim Datenschutz. Ein einfacherer Datentransfer, wie wir ihn heute beschließen, braucht mehr Sicherheit für die Bürger/-innen. Es muss zum Beispiel missbrauchssicher protokolliert werden, wer welche Daten wann wozu abfragt und einsehen kann; denn Datenschutz ist ein Grundrecht. Trotz allem: Wir ersparen Bürgerinnen und Bürgern viel kostbare Lebenszeit, die sie sonst auf Standesämtern verbringen müssten. Wir bringen die Digitalisierung der Verwaltung voran. Wir streichen Überbleibsel nationalsozialistischen Unrechts aus unserem Rechtssystem. Wir gehen Richtung Zukunft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie sollten sich fragen, in welche Richtung Sie gehen möchten. Stimmen Sie zu, und helfen Sie uns, dieses Gesetz gerechter zu machen! Vielen Dank.

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