Drittes Gesetz zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (3.ZerlÄndG) (G-SIG: 10020039)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs.455/82, s.a. GESTA/9.WP/S.476) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 5 und 8 Zerlegungsgesetz: Geltung des Wohnsitzes am 31. Dezember des Veranlagungszeitraums bei der Durchführung des Lohnsteuer-Zerlegungsverfahrens, Aufrechterhaltung der Wohnsitzfiktion des bisherigen § 5 Abs. 2 bei unbekanntem Wohnsitz am 31. Dezember des Feststellungszeitraums. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Ehegattenklausel ist ab dem Zerlegungszeitraum 1983 nicht mehr anzuwenden. Dies führt zu einer Änderung der Zerlegung ab 1986. (Die Ausschußempfehlung ist identisch mit der zurückgezogenen Fassung auf BT-Drucksache 10/705.). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnsitz * Lohnsteuer-Jahresausgleich * Einkommensteuer
Zeitachse
- 15.03.1984 plenarprotokoll 10/59 Protokoll der 59. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.