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Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)

Vorgang 239066 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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Festlegung doppelter Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent für den Zeitraum bis 2025: Ergänzung der Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel und Einführung einer Beitragssatzgarantie; Sonderzahlungen des Bundes in den Jahren 2022 bis 2025 in Höhe von 500 Mio Euro je Jahr an die allgemeine Rentenversicherung als Finanzierungssockel, Fortschreibung entsprechend bestehender Regelungen für den allgemeinen Bundeszuschuss; Verlängerung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das vollendete 65. Lebensjahr und 8 Monate und ab 2020 bis 2031 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr, Übertragung der Regelung auf die Alterssicherung der Landwirte; Verlängerung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um 6 Monate; Entlastung von Geringverdienern bei Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ohne nachteilige Auswirkungen auf die gesetzliche Rente: Anhebung der Obergrenze der Beitragsentlastung auf 1.300 Euro im Monat;<br /> <br /> Änderung und Einfügung versch. §§ SGB IV und VI, Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sowie Beitragsverfahrensverordnung; Folgeänderungen in weiteren 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

  1. 07.11.2018 plenarprotokoll 19/60 Protokoll der 60. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.