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Gesetz zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Vorgang 285354 Gesetzgebung · Für erledigt erklärt · aktualisiert 27.01.2023 · DIP ↗

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Zustimmung zu dem am 28. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichneten Abkommen: Verbesserung der bilateralen Beziehungen und Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungshandels; Regelungen betr. Marktzugang und Abbau von Handelsbeschränkungen (Zölle, Steuern u.a.), handelspolitische Schutzmaßnahmen, technische Handelshemmnisse, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Schutz geografischer Herkunftsangaben bei Lebensmitteln, Subventionen, Erleichterung von Auslandsinvestitionen, Investorenschutz und Investitionsgerichtsbarkeit, Auslandsaufenthalte von Fachkräften, Anerkennung von Berufsqualifikationen, innerstaatliche Regulierung, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, elektronischer Geschäftsverkehr, Wettbewerbspolitik, öffentliche Dienstleistungen, öffentliche Beschaffungen, geistiges Eigentum, Regulierungszusammenarbeit, nachhaltige Entwicklung, arbeitsrechtliche Standards, Umweltschutz, Ausnahmen, Streitbeilegung u.a.

Zeitachse

  1. 30.09.2022 plenarprotokoll Beratung des Berichts über den Stand der Ausschussberatung 20/58 Protokoll der 58. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.