Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2026, Erhöhung der Geldleistungen ab dem Jahr 2027um insges. 0,52 v.H., damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 684.443 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 12.361 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag; keine Berücksichtigung der Personalausgaben wegen Auslaufens des Tarifvertrages zum 31. März 2027
Zeitachse
- 14.10.2026 drucksache Unterrichtung 21/8575 Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 58 des Abgeordnetengesetzes
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.