Klimafreundlich heizen mit erneuerbaren Energien - Das Wärmegesetz zum Motor für Klimaschutz, Innovation und Wirtschaftswachstum machen
<span>Maßnahmen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch auf mindestens 25 Prozent bis 2020: Ausweitung des EEWärmeG auf den Gebäudebestand bei Sanierung und Heizungsaustausch, Basis-Standard mit 20 Prozent bei Neu- und zehn Prozent bei Bestandsbauten mit regelmäßiger Steigerung, Kontrolle der Umsetzung, Bußgeldhöhe und –verwendung, Ausnahmeregelungen und eingeschränkte Anerkennungen, maximale CO2-Reduktion als Hauptanliegen zur Verdrängung von Ölheizungen bis 2015, weitere Förderaktivitäten</span>
Zeitachse
- 06.06.2008 plenarprotokoll 2. Beratung 16/167 Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.