Gesetz zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) (G-SIG: 10020115)
<strong>Inhalt:</strong> Allgemeine Bestimmungen, Schutz von Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen, Methoden und Mittel der Kriegsführung, Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus, Schutz der Zivilbevölkerung, Durchführung des Abkommens und des Protokolls, Vorschriften über die Kennzeichnung, Ausweise für Journalisten in gefährlichem Auftrag. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kriegsrecht/Gesetz zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) * Kriegsopfer/Gesetz zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) * Zivilschutz/ Gesetz zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) * Kombattant/Methoden und Mittel der Kriegsführung, Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus * Kriegsgefangener/Methoden und Mittel der Kriegsführung, Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus * Ausweis/Ausweise für Sanitäts- und Seelsorgepersonal sowie für Journalisten bei internationalen bewaffneten Konflikten
Zeitachse
- 26.09.1985 plenarprotokoll 10/159 Protokoll der 159. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.