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Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023

Vorgang 306676 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 22.03.2024 · DIP ↗

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Zusammenfassung des Entwurfs der Art. 6 und 7 Haushaltsfinanzierungsgesetz zu einem selbständigen &quot;Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023&quot; mit weiteren Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betr. Kreditermächtigungen, Sondervermögen und Schuldenbremse: Kreditermächtigung in Höhe von 43,2 Mrd Euro für das Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds &ndash; Teilbereich Energie (WSF Energie) zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Notlage und Finanzierung der Folgen der Energiekrise, insbes. der Strom- und Gaspreisbremse sowie Beruhigung des Marktgeschehens bis zur Umsetzung struktureller Maßnahmen, Beendigung des WSF Energie zum Ablauf des Jahres 2023; Minderungen bei Bundeszuschüssen zu gesetzlicher Rentenversicherung und sozialer Pflegeversicherung; Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 16, 26b, 26c und 26g Stabilisierungsfondsgesetz sowie weiterer 5 Gesetze und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Haushaltsfinanzierungsgesetz s. D043<br /> Nachtragshaushaltsgesetz 2023, s. D050

Zeitachse

  1. 15.12.2023 plenarprotokoll 2. Beratung 20/145 Protokoll der 145. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.