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Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 11020427)

Vorgang 177224 Gesetzgebung · Abgelehnt · aktualisiert 29.10.2026 · DIP ↗

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<strong>Inhalt:</strong> Ergänzung des § 91 BHO: Einräumung eines gesetzlich normierten Rechts des Bundesrechnungshofs zur Prüfung der Selbstkostenpreise bei Öffentlichen Aufträgen in Unternehmen, vor allem im Verteidigungsbereich, innerhalb einer Frist von drei Jahren. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesrechnungshof/Änd. § 91 BHO betr. Prüfungsrecht des BRH bei Verteidigungsaufträgen * Öffentlicher Auftrag/Änd. § 91 BHO betr. Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bei Verteidigungsaufträgen * Rüstungsindustrie/Änd. § 91 BHO betr. Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bei Verteidigungsaufträgen * Verteidigungsausgaben/Änd. § 91 BHO betr. Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bei Verteidigungsaufträgen * Beschaffung/Änd. § 91 BHO betr. Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bei Verteidigungsaufträgen

Zeitachse

  1. 20.06.1990 plenarprotokoll 2. Beratung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.