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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und ein Elftes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 11020617)

Vorgang 177366 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Diätenbericht der Bundestagspräsidentin (BT Drs. 11/7318) Siehe auch B08, B30 und B64 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 11, 12 und 30 Abgeordnetengesetz: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 4,8 v.H. auf 9664 DM, Erhöhung der Kostenpauschale um 3,2 v.H. auf 5443 DM, Änderung des Termins zur Abgabe des Diätenberichts auf den 30. September; Änderung des § 9 Europaabgeordnetengesetz: Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf 9664 DM. Es entstehen Mehrkosten von 2,7 Mio DM im Jahre 1990 und von 6,4 Mio DM im Jahre 1991. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europaabgeordnetengesetz/Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 4,8 v.H. * Diäten für Abgeordnete/Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 4,8 v.H., Verlegung des Abgabetermins für den Bericht nach § 30 AbgG auf den 30. September

Zeitachse

  1. 20.06.1990 plenarprotokoll 1. Beratung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.