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Gesetz zur Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes in den neuen Bundesländern (G-SIG: 13020279)

Vorgang 119550 Gesetzgebung · Abgelehnt · aktualisiert 01.09.2022 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C005 und C014 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 232 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern, deren Mietverhältnis vor dem 3. Oktober 1990 begründet wurde. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung Art. 232 EGBGB betr. Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Änderung Art. 232 EGBGB betr. Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern

Zeitachse

  1. 12.10.1995 plenarprotokoll Beratung 13/61 Protokoll der 61. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.