Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Zweites Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz) (G-SIG: 13020283)
<b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 4 § 5 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten: Verlängerung der Kronzeugenregelung bis Ende 1999. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Innere Sicherheit/Verlängerung der Kronzeugenregelung bis Ende 1999
Zeitachse
- 12.10.1995 plenarprotokoll 1. Beratung 13/61 Protokoll der 61. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.