Deutscher Verband für Kunstgeschichte
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Deutscher Verband für Kunstgeschichte
Tätigkeit: Berufsverband
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte, 1948 gegründet als Verband Deutscher Kunsthistoriker, setzt sich als Berufsverband für die Interessen seiner Mitglieder ein, die als Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker in Deutschland und in deutschen Institutionen im Ausland arbeiten. Innerhalb seiner stetig steigenden Anzahl von Mitgliedern, derzeit rund 5960, gibt es viele Nationalitäten.
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte vertritt seine Mitglieder in politischen Gremien wie dem Deutschen Kunstrat, stößt Prozesse des Nachdenkens an und positioniert sich in kulturpolitischen, denkmalpflegerischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie zu Fragen der akademischen Ausbildung. Politische Überzeugungsarbeit im Sinne seiner Mitglieder und für das Fach Kunstgeschichte sowie die Verbesserung der beruflichen Situation sind dabei zentral.
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte widmet sich den Interessen aller seiner Mitglieder: denen an den Museen, in der Denkmalpflege, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, den Selbständigen, dem Nachwuchs und denjenigen, die ins Berufsleben starten. Mitglied kann werden, wer mindestens den Bachelor in Kunstgeschichte absolviert hat.
Alle zwei Jahre organisiert der Deutsche Verband für Kunstgeschichte den Deutschen Kongress für Kunstgeschichte (bis 2022: Deutscher Kunsthistorikertag), an unterschiedlichen Orten, um sich gemeinschaftlich den neuen Fragestellungen, Impulsen und Herausforderungen des Fachs zu widmen. Regional, national und international ausgerichtet, bietet der Kongress seinen Mitgliedern und allen Gästen mit zahlreichen Plattformen, Sektionen, Diskussionsangeboten, Salons und Fachforen immer neue Anregungen und Möglichkeiten des Austauschs.
Interessenbereiche: Kultur; Schulische Bildung; Sonstige Interessenbereiche; Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG): Mit der Änderung des WissZeitVG sollen verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifizierung und die Vielfalt der Karrierewege geschaffen werden.
Relationen
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