Moratorium für Tiertransporte in außereuropäische Länder aussprechen
Wirksamer Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auch für Lebendtiertransporte mit Zielorten in EU-Drittstaaten (Forderungen zur Verbesserung der EU-Transportverordnung s.a. BT-Drs 18/10251), Unterbindung von Lebendtierexporten bis zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben o.g. Verordnung, Änderungen betr. Begrenzung der Transportdauer ins Ausland auf 8 und im Inland auf 4 Stunden
Zeitachse
- 18.01.2018 plenarprotokoll Beratung 19/7 Protokoll der 7. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.