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Abschluss von Ermittlungsverfahren zu den islamistischen Terroranschlägen in Paris und Brüssel

Vorgang 245595 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 10.09.2025 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der im Zusammenhang mit den islamistischen Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris/Frankreich und am 22. März 2016 in Brüssel/Belgien von Behörden des Bundes geführten Beobachtungsvorgänge und Ermittlungsverfahren bzw. von Behörden des Bundes unterstützten Ermittlungsverfahren ausländischer Strafverfolgungsbehörden sind zwischenzeitlich nach Kenntnis der Bundesregierung inwiefern abgeschlossen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage mit der Arb.-Nr. 3/265 vom 19. März 2019)?

Zeitachse

  1. 03.04.2019 plenarprotokoll 19/91 Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.