Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
188 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Axel Gehrke (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Nicole Westig (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Pia Zimmermann (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Harald Weinberg (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Pia Zimmermann (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Pia Zimmermann (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Achim Kessler (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Harald Weinberg (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Detlev Spangenberg (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Detlev Spangenberg (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Rudolf Henke (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Nicole Westig (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Harald Weinberg (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Beatrix von Storch (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Beatrix von Storch (AfD) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Sylvia Gabelmann (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Cornelia Möhring (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit) – Befragung der Bundesregierung
- Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt (Staatsminister bei der Bundeskanzlerin) – Fragestunde
- Rede von Dr. Marcus Faber (FDP) – Fragestunde
- Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt (Staatsminister bei der Bundeskanzlerin) – Fragestunde
- Rede von Dr. Marcus Faber (FDP) – Fragestunde
- Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt (Staatsminister bei der Bundeskanzlerin) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Fabio De Masi (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Fabio De Masi (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Karsten Hilse (AfD) – Fragestunde
- Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Fragestunde
- Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Dr. Christoph Hoffmann (FDP) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Gökay Akbulut (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Gökay Akbulut (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Brandner (AfD) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Dr. Anton Friesen (AfD) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
- Rede von Oliver Wittke (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Oliver Wittke (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
- Rede von Oliver Wittke (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie) – Fragestunde
- Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
- Rede von Katrin Werner (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Katrin Werner (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
- Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
- Rede von Katrin Werner (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
- Rede von Katrin Werner (DIE LINKE) – Fragestunde
- Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde
- Rede von Horst Seehofer (Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Dr. Gottfried Curio (AfD) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Dr. Eva Högl (SPD) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Konstantin Kuhle (FDP) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Martin Hess (AfD) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Susanne Mittag (SPD) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Philipp Amthor (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Uli Grötsch (SPD) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Christoph de Vries (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Rede von Axel Müller (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
- Erklärung von des Staatssekretärs Steffen Seibert auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
- Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
Text
Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Plenarprotokoll 19/91
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
91. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 3. April 2019
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Dr. Axel Gehrke (AfD)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Nicole Westig (FDP)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Nicole Westig (FDP)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Harald Weinberg (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Dr. Achim Kessler (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Harald Weinberg (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Detlev Spangenberg (AfD)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Detlev Spangenberg (AfD)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Rudolf Henke (CDU/CSU)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Nicole Westig (FDP)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Harald Weinberg (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Beatrix von Storch (AfD)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Beatrix von Storch (AfD)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Sylvia Gabelmann (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Cornelia Möhring (DIE LINKE)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jens Spahn, Bundesminister BMG
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde Drucksache 19/8807
Mündliche Frage 1
Dr. Marcus Faber (FDP)
Bundessicherheitsrat als strategischer Impulsgeber in der Sicherheitspolitik
Antwort Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister BK
Zusatzfragen Dr. Marcus Faber (FDP)
Mündliche Frage 4
Fabio De Masi (DIE LINKE)
Öffentliche Beteiligung im Falle einer Kapitalerhöhung der Deutschen Bank AG
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Zusatzfragen Fabio De Masi (DIE LINKE)
Mündliche Frage 5
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Berechnungsgrundlage der Kosten- bzw. Integrationspauschale für Flüchtlinge ab dem Jahr 2020
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 6
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen einer möglichen Verlängerung der steuerlichen Förderung von E-Autos
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Zusatzfragen Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Karsten Hilse (AfD)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 7
Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Verzicht auf die Umsatzsteuerrückerstattung für in die Schweiz ausgeführte Waren unterhalb einer bestimmten Kaufsumme
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Zusatzfragen Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Mündliche Frage 8
Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Anzahl syrischer Flüchtlinge in Deutschland
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Zusatzfragen Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 9
Gökay Akbulut (DIE LINKE)
Durchfallquoten bei Integrationskursen
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Zusatzfragen Gökay Akbulut (DIE LINKE)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Mündliche Frage 11
Stephan Brandner (AfD)
Verdachtsmomente über Weitergaben von Abschiebeterminen seit 2013
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Zusatzfragen Stephan Brandner (AfD)
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 12
Stephan Brandner (AfD)
Nationalität der im März 2019 im Rhein-Main-Gebiet festgenommenen Terrorverdächtigten
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Zusatzfragen Stephan Brandner (AfD)
Mündliche Frage 14
Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ausrüstung von Lkws im Bestand des Bundesinnenministeriums mit Abbiegeassistenzsystemen
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Zusatzfragen Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 18
Paul Viktor Podolay (AfD)
Engagement der Visegradstaaten in der europäischen Sicherheitspolitik
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 19
Dr. Anton Friesen (AfD)
Einstufung der Hisbollah als terroristische Organisation
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfragen Dr. Anton Friesen (AfD)
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Mündliche Frage 30
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage des Zwischenberichts zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 36
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Berücksichtigung der Belange der Gründer und Start-ups bei den Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform
Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi
Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 38
Katrin Werner (DIE LINKE)
Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Reform des Unterhaltsrechts
Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE)
Mündliche Frage 39
Katrin Werner (DIE LINKE)
Vorlage einer Novelle zur Reform des Unterhaltsrechts
Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE)
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität – Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018
Horst Seehofer, Bundesminister BMI
Dr. Gottfried Curio (AfD)
Dr. Eva Högl (SPD)
Konstantin Kuhle (FDP)
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU)
Martin Hess (AfD)
Susanne Mittag (SPD)
Philipp Amthor (CDU/CSU)
Uli Grötsch (SPD)
Christoph de Vries (CDU/CSU)
Axel Müller (CDU/CSU)
Nächste Sitzung
Berichtigung
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Anlage 2
Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Mündliche Frage 2
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zu den Schülerstreiks für den Klimaschutz
Antwort Steffen Seibert, Staatssekretär und Chef des Presse- und Informationsamts
Mündliche Frage 3
Konstantin Kuhle (FDP)
Öffentlich-rechtliche Verträge des Bundes mit Unternehmensberatungen
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 10
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Abschiebungsschutz für syrische Asylsuchende ohne Flüchtlingseigenschaft
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 13
Dr. Marcus Faber (FDP)
Anzahl der sogenannten Reichsbürger in Sachsen-Anhalt
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 15
Torsten Herbst (FDP)
Kontrollen zur Einhaltung von Ruhezeiten im Güterverkehr in ostdeutschen Bundesländern in den letzten fünf Jahren
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 16
Martina Renner (DIE LINKE)
Gefährdungspotenzial der Identitären Bewegung
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 17
Martina Renner (DIE LINKE)
Abschluss von Ermittlungsverfahren zu den islamistischen Terroranschlägen in Paris und Brüssel
Antwort Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 22
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Umsetzung der EU-Soforthilfen für Venezuela
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 23
Zaklin Nastic (DIE LINKE)
Humanitäre Hilfe für Venezuela
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 24
Zaklin Nastic (DIE LINKE)
Äußerungen des Bundesaußenministers zu den NATO-Luftangriffen auf das ehemalige Jugoslawien
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 25
Helin Evrim Sommer (DIE LINKE)
Hinwirkung auf die Schließung des US-Gefangenenlagers in Guantánamo
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 26
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Überprüfung der Völkerrrechtskonformität von US-Drohnenangriffen in Kriegsgebieten
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 27
Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE)
Menschenrechtssituation und Demokratie in Tansania
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 28
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hilfen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Mosambik
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 31
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Kenntnis der Bundesregierung über die Bedingungen für den Wahlkampf zu den Kommunalwahlen in der Türkei am 31. März 2019
Antwort Niels Annen, Staatsminister AA
Mündliche Frage 32
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Ausgestaltung des Exportstopps für Rüstungsgüter aus Gemeinschaftsprojekten
Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 33
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Ausnahmen für Rüstungsgüter bei Gemeinschaftsprojekten im Rahmen des Exportstopps für Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate
Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 34
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Auflagen im Zusammenhang mit der Pipeline Nord Stream 2
Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 35
Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE)
Beteiligung deutscher Firmen an der Planung einer Düngemittelfabrik in Tansania
Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 37
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorschläge der Bundesministerien für die Arbeitsgruppe Akzeptanz/Energiewende
Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 40
Gökay Akbulut (DIE LINKE)
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Gewaltdrohungen aus der rechten Szene
Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 41
Christian Sauter (FDP)
Überprüfung der Einstufung der Deutschen Umwelthilfe e. V. als qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes
Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin BMJV
Mündliche Frage 42
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verbesserung der integrationspolitischen Rahmenbedingungen
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 43
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Höhe der Regelsätze nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 44
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Reduzierung der Schießzeiten auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr
Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg
Mündliche Frage 45
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Veröffentlichung eines Gutachtens des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Krebsrisiken durch Glyphosat
Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 46
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Ukraine zur Quotenregelung für Hühnerfleischimporte
Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 47
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Ukraine zur Quotenregelung für Hühnerfleischimporte sowie Angleichung der Standards an EU-Niveau
Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 48
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Anträge auf Erteilung bzw. Höherstufung eines Pflegegrades im Jahr 2017
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 49
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Anträge auf Erteilung bzw. Höherstufung eines Pflegegrades im Jahr 2018
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 50
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Finanzielle Garantien ausländischer Pflegefachkräfte im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ihres Berufsabschlusses
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 51
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Absichtserklärung der Bundesregierung, die Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte zu erleichtern
Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG
Mündliche Frage 52
Dr. Christian Jung (FDP)
Freigabe von Bundesmitteln für Stuttgart 21 aufgrund gestiegener Baukosten
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 53
Dr. Christian Jung (FDP)
Ausstieg der Bundesregierung aus dem Vergabeverfahren bei Toll Collect
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 54
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 55
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gewinnausschüttungen der DB Schenker und DB Arriva an die Deutsche Bahn AG im Jahr 2018
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 56
Marja-Liisa Völlers (SPD)
Trassenvarianten für den Ausbau der Bahnstrecke Hannover–Bielefeld
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 57
Marja-Liisa Völlers (SPD)
Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen der Trassenvarianten für den Ausbau der Bahnstrecke Hannover–Bielefeld
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 58
Torsten Herbst (FDP)
Vertragsstrafen für Verspätungen und Leistungsausfälle im Schienenpersonennahverkehr der DB Regio im Jahr 2018
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 59
Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fahrradfreundliche Ausrichtung der Straßenverkehrs-Ordnung
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 60
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform Mobilität
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 61
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verkehrszeichen für die Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen im Straßenverkehr
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 62
Daniela Kluckert (FDP)
Verhinderung von Dieselfahrverboten durch das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 63
Daniela Kluckert (FDP)
Förderung der Digitalisierung mit Erlösen aus der 5G-Lizenzversteigerung
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 64
Bernd Reuther (FDP)
Evaluierung der auf dem zweiten Luftverkehrsgipfel beschlossenen Maßnahmen
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 65
Bernd Reuther (FDP)
„Single European Sky“ als Schwerpunktthema während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 66
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Platzbedarf für ein atomares Zwischenlager in Jülich
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU
Mündliche Frage 67
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verfahrensschritte im Rahmen der sogenannten Standortauswahlgesetz-Novelle
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU
Mündliche Frage 68
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sicherheitstechnische Herausforderungen beim geplanten Weiterbau des Kernkraftwerks Khmelnitzky in der Ukraine
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU
Mündliche Frage 69
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Stilllegung des französischen Atomkraftwerks Fessenheim
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU
Mündliche Frage 70
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Absturz eines Reinigungsroboters im Atomkraftwerk Fessenheim
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU
Mündliche Frage 71
Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einsetzung eines Kabinettsausschusses „Klimaschutz“
Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU
Mündliche Frage 72
Helin Evrim Sommer (DIE LINKE)
Friedensförderung und Entwicklungsprojekte in Kaschmir
Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ
Mündliche Frage 73
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Entwicklungspolitische Grundsätze bei Projekten des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika
Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Einen wunderschönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass heute der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, zur Verfügung steht.
Herr Bundesminister, Sie haben das Wort für Ihre einleitenden Ausführungen.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Passenderweise hat sich das Kabinett heute auch mit einem Gesetzentwurf meines Hauses beschäftigt, zu dem ich gerne einleitend etwas sagen möchte, nämlich dem Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters. Unser Ziel ist es, ein Implantateregister einzuführen. Mit den Erkenntnissen, die wir im Laufe der Zeit aus diesem Register gewinnen können, wollen wir die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die Sicherheit der medizinischen Versorgung bei Implantationen verbessern. Die Verbesserungen sollen natürlich vor allem den Patientinnen und Patienten zugutekommen. Deswegen beziehen wir alle Patientinnen und Patienten ein, also gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und auch Selbstzahler.
Damit wir die richtigen Schlüsse aus diesem Register ziehen können, brauchen wir valide und vollständige Daten. Daher setzen wir auf eine verpflichtende Teilnahme aller Beteiligten. Die Meldung an das Register ist für die Gesundheitseinrichtungen – das werden in aller Regel Krankenhäuser sein –, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und alle Patientinnen und Patienten verbindlich. Hersteller werden verpflichtet, ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers zu registrieren. Bei Meldeverstößen der Gesundheitseinrichtungen oder im Falle von Implantaten, die nicht in der Produktdatenbank registriert sind, sieht der Gesetzentwurf einen Vergütungsausschluss vor. Diese Sanktion dürfte in aller Regel dazu führen, dass sich alle an die Vorgaben halten.
Im Gegenzug für diese umfassende Verpflichtung müssen wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz in Bezug auf die sensiblen Gesundheitsdaten sicherstellen. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Behördenstruktur für das Register vor. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, kurz DIMDI, eine uns nachgeordnete Behörde, wird als Registerstelle die zentrale Datensammlung übernehmen. Damit wird auch die Neutralität in Bezug auf die Registerauswertung und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gewährleistet. Das Robert-Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert und damit die Identifizierung der betroffenen Patientinnen und Patienten ausschließt. Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt, die einen sicheren Informationsaustausch gewährleistet. Der Mehraufwand, der bei den Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel in den Krankenhäusern, entsteht, wird erstattet.
Wir werden voraussichtlich mit dem Endoprothesenregister für Hüft- und Kniegelenke sowie mit einem Register für Brustimplantate starten. Ich darf aus aktuellem Anlass mit Blick auf Brustimplantate sehr konkret machen, was der Mehrwert eines solchen Registers wäre: Frankreich wird dieser Tage acht Herstellern von Brustimplantaten den Import und den weiteren Verkauf von Brustimplantaten verbieten. Es besteht nämlich der Verdacht, dass bestimmte Arten von Brustimplantaten, insbesondere aufgrund einer bestimmten Texturierung an der Oberfläche, Krebs auslösen können. Es gibt einen Verdacht, aber bis jetzt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür.
Jetzt wird es nachvollziehbarerweise Fragen bei einigen Patientinnen geben, die sich diese Implantate haben einsetzen lassen. Hätten wir das Register schon, könnten wir diese Patientinnen gezielt über den Verdacht, den es gibt, und über mögliche Vorsichtsmaßnahmen informieren. Wir könnten sie darauf hinweisen, dass es in bestimmten Situationen Sinn macht, Kontakt mit dem Arzt aufzunehmen. Das ist mit Blick auf die heutige Situation so nicht möglich. Ärztinnen und Ärzte müssen stattdessen aktiv auf ihre Patientinnen zugehen.
Unsere Aufsichtsbehörden werden zusammen mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden das Ganze natürlich weiter intensiv begleiten und verfolgen. Wie gesagt: Eine wissenschaftliche Evidenz für diesen Zusammenhang gibt es bisher noch nicht, nur eine Vermutung. Deswegen sind wir aufmerksam. Deswegen würde es Sinn machen, die Patientinnen zu informieren. Das können wir zum Beispiel bei einer Gelegenheit wie dieser tun, aber eben leider nicht direkt. Ein solches Implantateregister würde also in einem so konkreten Fall im Alltag Verbesserungen für die betroffenen Patientinnen bedeuten.
Der Entwurf enthält – als abschließender Hinweis – zudem weitere Regelungen zur Änderung des SGB V und des Krankenversicherungsrechts, mit denen das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung beschleunigt werden soll. Damit setzen wir Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um, wonach medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen sollen. Hierzu wird die bisherige Fristvorgabe für den Gemeinsamen Bundesausschuss, der über den Umstand, ob etwas von den Krankenkassen bezahlt wird oder nicht, entscheidet, von drei auf zwei Jahre verkürzt. Um eine Einhaltung der Frist sicherzustellen, nehmen wir den unparteiischen Vorsitzenden stärker in die Pflicht. Er hat erforderlichenfalls einen eigenen Beschlussvorschlag vorzulegen, über den dann innerhalb von drei Monaten zu entscheiden ist. In diesem Zusammenhang werden die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Gesundheit gestärkt, um insbesondere die Interessen der Patientinnen und Patienten besser zu berücksichtigen.
Das war es zu Beginn von meiner Seite, Herr Präsident.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Bevor wir im ersten Teil der Regierungsbefragung zu den einleitenden Ausführungen des Bundesministers für Gesundheit und seinem Geschäftsbereich kommen, muss ich noch eine sitzungsleitende Bemerkung machen: Für die Fragesteller und die Antwort des Ministers ist jeweils eine Minute vorgesehen, für eine Nachfrage 30 Sekunden. Da wir keine optische Gestaltungsmöglichkeit haben, um auf den Ablauf dieser 30 Sekunden aufmerksam zu machen, will ich darauf hinweisen, dass es schon Rot ist, wenn die Ampel Gelb wird – nur dass die Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen.
Dann bekommt als erster Fragesteller das Wort der Kollege Dr. Axel Gehrke, AfD-Fraktion.
Dr. Axel Gehrke (AfD):
Vielen Dank. – Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf den Berufsstand der Heilpraktiker. Im Koalitionsvertrag wurde ja festgehalten, dass die Regierung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit das Spektrum der heilpraktischen Behandlungen überprüfen will. Nun stehen ja schon Neuregelungen im Arzneimittelgesetz zur Diskussion. Planen Sie weitere Einschränkungen, und halten Sie den in Europa einmaligen Dualismus von Ärzten und Heilpraktikern in der Gesundheitsversorgung langfristig für sachgerecht?
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Minister, Sie haben das Wort.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Präsident! Herr Kollege Gehrke, Sie haben ja schon darauf hingewiesen, dass wir uns das als Koalition vorgenommen haben. Morgen Abend wird hier im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein Gesetz beraten werden, das vorsieht, dass die Zubereitung von Arzneimitteln durch Heilpraktiker – etwa Frischzellenkuren, bei denen in der Vergangenheit Frischzellen von Schafen bei Menschen angewendet wurden und die verschiedentlich zu Infektionen geführt haben – in Zukunft verboten ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir darüber hinaus keinen weiteren Verbotsbedarf, wenn ich es so formulieren darf. Wir wissen, dass die heutige Regelung bezüglich der Heilpraktiker nicht unumstritten ist. Das zeigt ja Ihre Frage, das zeigen auch verschiedene Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz. Gleichwohl gibt es eine hohe Akzeptanz in verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Aus heutiger Sicht sehen wir keinen weiteren Regelungsbedarf als den, den wir morgen in erster Lesung vorschlagen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Gehrke, eine Nachfrage? – Nein. Wunderbar.
Dann erhält als nächste Fragestellerin die Kollegin Claudia Schmidtke, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Dr. Claudia Schmidtke (CDU/CSU):
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, zum Implantateregister: Welche Möglichkeiten bestehen für die Patientinnen und Patienten, deren Daten im Register gespeichert werden, ihre eigenen Daten einzusehen oder Informationen darüber zu erhalten?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, damit wir ein möglichst umfassendes Bild bekommen können, ist ja eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten nicht vorgesehen. Aber natürlich soll jeder Patient erfahren können, was dort über ihn gespeichert wird. Das Recht auf Auskunft ist also nicht berührt. Wir werden im Übrigen auch die Daten, die heute schon in freiwilligen Registern, die es ja in verschiedenen Bereichen schon gibt, vorhanden sind, in das System überführen bzw. migrieren, wie man im Softwarebereich sagt, sodass sie dort auch verfügbar sind.
Und – auch diese Frage hat uns heute schon erreicht; eine Bürgerin hat uns ihren Implantatepass zukommen lassen wollen nach dem Motto „Tragt mich schon einmal ein“ – wir wollen eine Regelung schaffen und Wege finden, Patienten einzuschließen, die bisher nicht dort drin sind. Die Neuregelung gilt natürlich erst einmal für alle zukünftig vorgenommenen Implantationen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Keine weitere Nachfrage. Dann erhält als nächste Fragestellerin die Kollegin Nicole Westig, FDP-Fraktion, das Wort.
Nicole Westig (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben mehrfach darauf hingewiesen, dass das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nur ein erster Schritt zur Stärkung der Pflege sein soll. Wir Freie Demokraten haben in der parlamentarischen Beratung immer wieder betont, dass durch die einseitige Berücksichtigung der stationären Pflege negative Konsequenzen für die ambulante Pflege drohen. Die ersten Rückmeldungen von Fachleuten und Verbänden scheinen dies zu bestätigen. Ich erlebe das auch in meinem Wahlkreis – ländlicher Raum –, dem Rhein-Sieg-Kreis. Deshalb meine Frage: Was plant die Bundesregierung als zweiten Schritt, um die ambulante Pflege zu stärken?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Präsident! Frau Kollegin, wir haben tatsächlich auch im ersten Schritt Stärkungen der ambulanten Pflege mit berücksichtigt, zum Beispiel den Umstand, dass ab dem 1. Januar auch in der häuslichen Krankenpflege, also bei ambulanten Pflegediensten, die Krankenpflege machen – in der Altenpflege war das schon vorher der Fall –, Tarifbezahlung von den Krankenkassen zu refinanzieren ist. Ich weiß, dass sich das in der konkreten Umsetzung vor Ort im Moment noch teilweise – nicht überall, aber teilweise – schwierig gestaltet.
Banal formuliert: Wir wünschen uns politisch Tarifbezahlung, bessere Bezahlung. Aber teilweise haben Krankenkassen den Pflegediensten gesagt: Warum zahlt ihr euren Leuten denn so viel? Zahlt doch weniger als Tarif. – Das haben wir mit dieser gesetzlichen Regelung unterbunden. Den zweiten, dritten und vierten Schritt – ich glaube, ein zweiter Schritt allein reicht nicht aus – besprechen wir unter anderem in der Konzertierten Aktion Pflege mit den Pflegeberufsverbänden, den Arbeitgebern und vielen anderen Beteiligten. Das geht über eine bessere Bezahlung, Anwerbung aus dem Ausland, Arbeitsbedingungen, Schichtzuverlässigkeit bis hin zu Modellprojekten in dem Bereich. Wir ziehen also alle Register, die wir ziehen können, um den Beruf attraktiver zu machen. Im Juni soll der Endbericht als Auftaktpunkt, wie ich hoffe, für weitere Maßnahmen vorliegen. Das soll aber damit nicht abgeschlossen sein.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Westig. Bitte.
Nicole Westig (FDP):
Vielen Dank. – Wie bewerten Sie die Medienberichte, wonach sich Krankenkassen der Refinanzierung von Tariflöhnen durch rechtliche Tricks entziehen?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Das ist aus meiner Sicht – ich habe gerade schon darauf hingewiesen, dass auch uns solche Meldungen von der Umsetzung vor Ort erreichen – am Ende widerrechtliches Verhalten. Der Gesetzgeber hat sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass er sich zum 1. Januar auch in der ambulanten Pflege Tarifbezahlung wünscht und dass sie von den Krankenkassen und ebenso von den Pflegekassen refinanziert wird. Die Kassen, die das nicht umsetzen, handeln entgegen dem Geist und den konkreten Regelungen dieses Gesetzes. Dem wollen wir gemeinsam mit den zuständigen Aufsichten, die ja – das diskutieren wir auch an anderer Stelle – nicht nur bei uns liegen, natürlich entgegentreten.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt zu diesem Thema eine Nachfrage der Kollegin Zimmermann.
Pia Zimmermann (DIE LINKE):
Vielen Dank, dass ich nachfragen darf. – Ich habe ganz konkret die Frage: Wann können die Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten Pflege und in der häuslichen Pflege damit rechnen, dass sie mehr Geld in der Tasche haben, dass es tatsächlich eine tarifliche Bezahlung gibt? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das mit schnellen Schritten hinzubekommen?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin Zimmermann, die Regelungen bezüglich der Refinanzierung sind zum 1. Januar in Kraft getreten. Insofern würde ein Arbeitgeber, der nach Tarif bezahlt, entsprechend refinanziert werden, wenn es entsprechende Vereinbarungen zwischen den Mitarbeitern und dem Arbeitgeber gibt. Wir reden gleichzeitig darüber, wie wir das – das gilt insbesondere in der Altenpflege, einem Bereich, den wir sehr eng und sehr intensiv zusammen mit den Kollegen aus dem Arbeitsministerium angehen – möglicherweise durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder über Mindestlöhne regeln können.
Unsere Eins-a-Lösung wäre, durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung regelhaft zu einer besseren Bezahlung zu kommen. Gleichwohl will ich auf eines hinweisen: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege müssen, wenn ich es so formulieren darf, schnell verstehen, dass sie sich gegenüber ihren Pflegekräften an bestimmten Stellen anders verhalten müssen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Kollege.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Pflegekräfte können jederzeit überall in Deutschland einen neuen Arbeitgeber finden. Es gibt im Moment keinen ambulanten, keinen stationären Pflegedienst und kein Krankenhaus, die nicht Arbeitskräfte suchen. Das heißt, die Pflege ist insgesamt in einer sehr, sehr starken Position. Darin möchten wir sie auch unterstützen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Minister, herzlichen Dank. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auch auf die Nachfragen möglichst in 30 Sekunden geantwortet werden soll.
Ihre Antworten haben eine Reihe von Nachfragen ausgelöst. Zunächst die Kollegin Kordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Minister, ich möchte noch einmal bezüglich der tariflichen Bezahlung nachfragen; denn vor allem in den ostdeutschen Bundesländern sind die Pflegesätze in der Regel geringer als in den westdeutschen Bundesländern. Welche Anstrengungen haben Sie bisher unternommen – ich weise auf das sehr unterschiedliche Verhalten von Krankenkassen in den Verhandlungen gerade mit ambulanten Pflegediensten hin, die oft kleiner sind und für die es andere Schiedsverfahren gibt –, dass die Kassen ein Verfahren finden, das sicherstellt, dass Tariflöhne tatsächlich gezahlt werden? Wir haben einen Fall, der vor dem Verfassungsgericht verhandelt wird.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Was haben Sie gegenüber den Kassen konkret unternommen, dass mit den ambulanten Pflegediensten anders verhandelt wird?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Den entscheidenden Teil, Frau Kollegin, haben sozusagen Sie, hat der Deutsche Bundestag übernommen durch das Verabschieden eines Gesetzes, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist und das eineindeutig regelt, dass Tarifbezahlung in der ambulanten Pflege von den Krankenkassen zu refinanzieren ist. Das ist eine eindeutige Regel. Daran gibt es nichts herumzudeuteln. Sie ist auf dem Rechtswege entsprechend umsetzbar.
Parallel dazu bemühen wir uns, das durch Aufsichtshandeln umzusetzen. Wenn der Deutsche Bundestag das Bundesministerium für Gesundheit in die Lage versetzt, auch gegenüber bisher von uns nicht beaufsichtigen Krankenkassen Aufsichtshandeln auszuüben, wären wir sehr dankbar. Dann können wir dem entsprechend nachgehen. Große Krankenkassen in Deutschland unterstehen im Moment nicht unserer Aufsicht.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Nachfragesteller hat der Kollege Harald Weinberg, Die Linke, das Wort.
Harald Weinberg (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, trifft es zu – das betrifft nicht Ihr Ressort direkt, sondern das Ressort von Herrn Kollegen Heil –, dass nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine paritätisch besetzte Kommission eingerichtet werden soll, die für jeweils 24 Monate die Arbeitsbedingungen in der Pflege nachhaltig bestimmen soll, was de facto eine Allgemeinverbindlichkeit von bisher existierenden Tarifverträgen wäre?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Kollege, es stimmt, dass das unser Ziel ist. Aber Sie wissen auch – es geht um die sogenannte Wirkmächtigkeit und die Frage, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Pflegekräfte von den jeweiligen Tarifverträgen entsprechend betroffen sind –, dass es im Moment solche Tarifverträge mit einer so hinreichenden Umfassung noch nicht gibt. Deswegen ist die Frage – darauf spielen Sie auch an; Sie werden das der aktuellen Berichterstattung entnommen haben –, ob es arbeitgeberseitig gelingt, eine solche Größenordnung zu erreichen. Das liegt nicht ausschließlich in unserer Hand – wir haben aber ein großes Interesse daran –, sondern es liegt vor allem in der Hand der Arbeitgeberverbände.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu dem Thema gibt es keine weiteren Nachfragen. Damit erhält zur nächsten Frage die Kollegin Pia Zimmermann, Die Linke, das Wort.
Pia Zimmermann (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Ich habe eine Nachfrage zur Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist ein Teilleistungsmodell. Für viele Menschen mit Pflegebedarf bzw. für viele Familien mit Pflegebedarf ist sie längst zur Armutsfalle geworden. Meine ganz konkrete Nachfrage ist: Warum halten Sie an diesem Modell so stur fest? Warum gibt es für Sie nicht ein anderes Finanzierungsmodell, das die Menschen nicht in die Armut rasseln lässt, wenn sie Pflegebedarf haben?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin Zimmermann, ich habe in einer Überschrift in diesen Tagen gelesen – das haben nicht Sie gesagt –, man könne sich das Pflegeheim nicht leisten. Das ist eine Aussage, die so nicht zutreffen kann, weil jeder in Deutschland spätestens über die Sozialhilfe alle notwendigen Kosten für eine Pflegeheimunterbringung erstattet bekommt. Problematisch ist dann meistens nicht die Frage – ich will das richtig einsortieren –, ob das Pflegeheim finanziert werden kann, weil eine Unterstützung ja möglich ist, sondern die Frage – das verstehe ich gut –, ob und in welchem Umfang für die Pflege Vermögen eingesetzt werden muss, das der Pflegebedürftige oder der Ehepartner hat.
Die Pflegeversicherung war immer eine Zuschussversicherung, die einen Teil der Kosten abdeckt, und sie wurde auch in den letzten Jahren mehrfach in größerem Umfang angepasst. Der Deutsche Bundestag hat zum 1. Januar die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,5 Beitragssatzpunkte anheben müssen. Das sind für einen Rentner mit 1 000 Euro Rente 5 Euro netto im Monat, die er weniger hat, weil er mehr für die Pflegeversicherung zahlen muss. Ich meine, wir müssen zwischen Beitragszahlern und Pflegebedürftigen, die einen Eigenanteil erbringen müssen, einen fairen Ausgleich finden. Das wird für die weiteren Debatten eine Aufgabe sein.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.
Pia Zimmermann (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Weil es ja nun doch so ist, dass Menschen in die Armut rasseln, wenn sie zum Beispiel für Pflegeheimplätze exorbitante Beträge als Eigenleistung zahlen müssen, die ja auch immer weiter steigen, hätte ich die Nachfrage: Was haben Sie denn jetzt ganz konkret an alternativen Finanzierungsmodellen auf der Kante, welche Alternativen werden in Ihrem Ministerium diskutiert, damit sich alle Menschen eine Pflege leisten können, die gut ist und zumindest das Leben und die Genesung sichert?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin Zimmermann, ich will noch mal dem von Ihnen erweckten Eindruck widersprechen, dass Pflege in diesem Land nicht finanziert würde. In diesem Land wird für jeden – selbst mit 0 Euro Einkommen – eine entsprechende Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung sichergestellt. Ja, sie kann sehr teuer sein, aber sie wird für jeden bezahlt. Bitte hören Sie auf, den Eindruck zu erwecken, das wäre nicht der Fall.
Die Frage ist, in welchem Umfang möglicherweise aus vorhandenem Vermögen Eigenanteile eingebracht werden müssen. Das ist eine sehr sensible Frage; aber es ist eine andere Frage als die, ob jeder Zugang zur notwendigen Versorgung hat. Den Zugang hat jeder. Es gibt da verschiedene Gerechtigkeitsaspekte. Nehmen Sie meinetwegen jemanden, der im Einzelhandel zu einem geringen Tarif arbeitet: Der schützt dann mit seinen Beiträgen zur Pflegeversicherung beispielsweise das Vermögen von 200 000 Euro, das möglicherweise jemand anders hat, obwohl er selbst nie in der Lage sein wird, 200 000 Euro Vermögen zu erarbeiten. – Ich finde, dabei sind verschiedene Gerechtigkeitsaspekte zu berücksichtigen.
Entschuldigung, Herr Präsident, dass es etwas länger wurde.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Minister, meine Nachsicht ist momentan nahezu grenzenlos. Ich habe die Regeln nicht gemacht, sondern ich habe darauf zu achten, dass sie befolgt werden. Es ist die übereinstimmende Meinung des Hauses gewesen, die Geschäftsordnung so zu gestalten.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Ich kenne das Problem.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Ob das sinnvoll ist, entzieht sich meiner jetzigen Beurteilung. Das mache ich, wenn ich nicht mehr hier sitze.
Es gibt zu diesem Thema eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Achim Kessler (DIE LINKE):
Der Bundesrat beschäftigt sich mit einer Initiative aus Hamburg, die darauf zielt, die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile der Familien bei Pflegebedarf im Pflegeheim zu deckeln. Für viele Familien sind die Eigenanteile aber jetzt schon zu hoch. Wie hoch sollen Ihrer Meinung nach die Eigenanteile für einen Platz im Pflegeheim sein?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Kollege, die Eigenanteile in der Pflege sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch – von wenigen Hundert Euro bis weit über 1 000 Euro. Das hat übrigens auch einen Grund. Deswegen wäre ich dankbar, wenn der Bundesrat sich mindestens genauso intensiv mit der Frage der unterschiedlichen Investitionsförderung der Länder beschäftigen würde. Es gibt schon vier Bundesländer, die, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind, gar keine Investitionsmittel für Pflegeeinrichtungen mehr bereitstellen. Die meisten Bundesländer tun zu wenig. Ich nehme die Initiative des Bundesrates sehr ernst. Wir werden uns damit beschäftigen. Ich würde mich aber freuen, wenn sich die Bundesländer genauso intensiv um die Frage kümmern würden, wie sie denn in der Pflege, bei den Investitionsanteilen, die Bürgerinnen und Bürger entlasten könnten.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Keine weitere Nachfrage zu diesem Thema. Dann erhält als nächste Fragestellerin die Kollegin Maria Klein-Schmeink das Wort.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Minister, meine Fragen beziehen sich auf den heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Implantateregisters. Wir sind sehr froh, dass dieses verbindliche Register endlich, endlich kommt. Wir fordern das schon seit zwei Wahlperioden im Sinne der Patientensicherheit. Sie haben zahlreiche Regelungen zum Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses in den entsprechenden Gesetzentwurf aufgenommen. Da vermissen wir Regelungen, die mehr Transparenz über die laufenden Verfahren herstellen und sicherstellen, dass die tragenden Gründe dafür, warum einem Votum der Patientenseite nicht gefolgt wurde, deutlich werden. Warum haben Sie keine entsprechenden Transparenzregelungen geschaffen, obwohl Sie ansonsten sehr weitgehend in den G-BA eingreifen?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, wir haben bei den vorgesehenen Regelungen sogar sehr ausdrücklich die Interessen der Patientinnen und Patienten und das, was die Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss einbringen, berücksichtigt, weil insbesondere der Aspekt, wie die Patientenvertreter entschieden haben, mit ein Kriterium im Hinblick auf die Frage ist, ob und in welchem Umfang das Bundesministerium für Gesundheit auf mögliche Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Einfluss nehmen kann. Insofern ist das aus unserer Sicht schon sehr stark berücksichtigt. Wenn das Parlament uns aber möglicherweise ermutigt, den Patientinnen und Patienten weiter gehende Eingriffsmöglichkeiten zu verschaffen, dann nehmen wir das im parlamentarischen Verfahren gerne auf.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Sie haben eine Nachfrage, Frau Kollegin?
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Bitte.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In dem Beschluss sind ja auch weitere Regelungen zur Beschleunigung der Verfahren zur Erprobung von neuen Behandlungsmethoden enthalten. Da sind Sie den Unternehmen sehr weit entgegengekommen und formulieren zum Beispiel auch, dass möglichst viele betroffene Versicherte in die Erprobung einbezogen werden sollen. Sie legen aber keinerlei Kriterien dar, die eine Einschränkung im Sinne der Patientensicherheit bedeuten. In der Regel bestehen da aber durchaus Unsicherheiten, und so weitgehend, wie es jetzt formuliert ist, fehlen entsprechende Einschränkungen. Haben Sie vor, da noch nachzusteuern?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Aus unserer Sicht, Frau Kollegin, ist das vor allem eine Ermessenssache. Ich bin angesichts der Erfahrungen aus der Vergangenheit sehr überzeugt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Möglichkeiten nutzen wird, solche Einschränkungen zu beschließen.
Warum diese weitgehende Formulierung? Aus einem sehr konkreten Anlass: Es geht um die Versorgung von Frauen, die von einem Lipödem, einer Fettverteilungsstörung, betroffen sind, die sehr schwere psychische und körperliche Folgen haben kann. Die Frage, wie viele Frauen überhaupt von einer Versorgung im Rahmen einer möglichen Studie zum Lipödem in den Stadien I und II profitieren würden, über die der Gemeinsame Bundesausschuss ja noch entscheiden will, ist für die betroffenen Patientinnen eine ziemlich wichtige Frage. Das berücksichtigend, haben wir es so formuliert.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine Nachfrage des Kollegen Harald Weinberg, Die Linke.
Harald Weinberg (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich komme auch zum Thema Selbstverwaltung. Im Prinzip war es ja bislang so: Wenn in Verfahrensregelungen des G-BA und des IQWiG eingegriffen wurde, dann per Gesetz, und es wurden sehr grundlegende Dinge vorgegeben, wie zum Beispiel Fristen. Sie wollen nun vom Bundestag eine Verordnungsermächtigung für Ihr Ministerium, um auch am Bundestag vorbei Verfahrensvorgaben für diese Institutionen bis ins kleinste Detail machen zu können. Warum wollen Sie vom bisherigen Vorgehen abweichen, nur per Gesetz in die Verfahrensregelungen einzugreifen? Sie fordern mehr Macht für Ihr Ministerium, am Bundestag vorbei. Ist das eigentlich nicht eine Entwicklung von einer Rechtsaufsicht zu einer Fachaufsicht?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Kollege Weinberg, da es ja vorgesehen ist, dass der Deutsche Bundestag zunächst über ein entsprechendes Gesetz entscheidet, ist es ja noch nicht vorbei. Wenn es so käme, dann wäre es eine bewusste Entscheidung des Bundestages.
Verordnungsermächtigungen für Ministerien zur Konkretisierung bestimmter Sachverhalte sind übrigens ein sehr üblicher Vorgang, da die grundsätzliche politische Entscheidung, die Rahmensetzung, zwar durch den Gesetzgeber zu erfolgen hat, aber oft viele Details – auch sich ändernde Details – im Zeitablauf zu regeln sind, und das eben durch eine Verordnung. Wie gesagt: Das machen wir an vielen Stellen, um die Details besser zu adressieren.
Eine vergleichbare Verordnung gibt es übrigens auch bei der Arzneimittelnutzenbewertung. Da läuft das problemlos; das kritisiert niemand. Unsere Idee ist, das, was wir bei Arzneimitteln machen, auch bei der Methodenbewertung jedenfalls im Ansatz zu tun.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Keine weitere Nachfrage zu diesem Themenbereich. Dann erhält als nächster Fragesteller der Kollege Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion, das Wort.
Detlev Spangenberg (AfD):
Recht vielen Dank. – Herr Minister, die neue 5G-Technologie erfordert den Aufbau vieler neuer Mobilfunkantennen, und die damit einhergehende gesundheitliche Gefährdung wurde schon 2017 in verschiedenen Studien festgestellt. Die Frage ist: Inwieweit plant Ihr Ministerium eine Überprüfung dieser Studien? Plant das Ministerium, dazu selbst eine Studie in Auftrag zu geben, und zwar auch unter dem Aspekt, dass die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Frau Paulini, selbst eine solche Überprüfung in ihrem Zuständigkeitsbereich für notwendig hält?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Kollege, die gesundheitlichen Folgen von Strahlenbelastungen aller Art – es geht ja nicht nur um die von Ihnen genannten – werden regelmäßig wissenschaftlich untersucht. Das Ausmaß an gesundheitlichem Schaden, das Sie unterstellen, ist bisher nicht festgestellt worden.
Im Übrigen müssen Sie sich schon entscheiden: Sie kritisieren hier manchmal, dass wir beim Breitbandausbau nicht vorankämen und nicht genug Masten für 5G stehen. Jetzt stellen Sie eine Frage, die mich eher vermuten lässt, dass Sie keine Masten für 5G und somit keine bessere Netzabdeckung wollen. Wer die Bundesregierung kritisiert, dass es mit dem Breitbandausbau zu langsam vorangeht, der muss akzeptieren, dass es dafür Masten braucht; denn anders wird das nicht gelingen können.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Sie haben eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte schön.
Detlev Spangenberg (AfD):
Ich habe die Bundesregierung nicht kritisiert. Ich habe gefragt, ob Sie eine Studie in Auftrag geben wollen, um zu untersuchen, was behauptet wird.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Weil es um gesundheitlichen Schutz geht, wird das stets und ständig in enger und guter Abstimmung mit den Kollegen des Bundesministeriums für Umwelt – hier liegt die Federführung – geprüft. Wir nehmen jeden Hinweis sehr ernst, und weil das so ist, können wir feststellen, dass wir einen gesundheitlichen Schaden, wie Sie ihn in Ihrer Eingangsfrage postuliert haben, nicht sehen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Gibt es zu diesem Themenbereich eine weitere Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann hat als nächster Fragesteller der Kollege Dr. Rudolf Henke das Wort.
Rudolf Henke (CDU/CSU):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Nur der korrekten Zitierung halber: Ich bin zwar Arzt für Innere Medizin, aber nicht promoviert.
Ich will auf das Implantateregister-Errichtungsgesetz zu sprechen kommen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es bezogen auf die bisherigen Qualitätssicherungsinstrumente, dass eine systematische Langzeitbeobachtung gefehlt bzw. Schwächen hatte, zumindest für Produktmängel, die unterhalb einer bestimmten Vorkommnisschwelle liegen.
Das Ziel des Registers ist der Schutz von Gesundheit und Sicherheit. Es geht um Qualitätssicherung, Statistik und die Nutzung für wissenschaftliche Zwecke. Nun wissen wir aus klinischen Studien, dass es bereits sehr wirksame Instrumente gibt, um Komplikationen, Wirkungen und Nebenwirkungen zu analysieren. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass wir die vorhandenen Instrumente auch für die Langzeitbeobachtung im Register nutzen könnten?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Grundsätzlich ja.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Herr Kollege Henke, die Tatsache, dass Sie promoviert wurden, haben Sie Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer zu verdanken. Ich kann aus rechtlicher Sicht sagen: Sie dürfen sich so anreden lassen, Sie dürfen nur den Titel selbst nicht führen.
(Heiterkeit)
Frau Schulz-Asche hat eine Nachfrage. – Bitte schön.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auch meine Frage bezieht sich auf das Implantateregister. Inwieweit ist das Implantateregister verknüpft mit den Aufgaben und Kompetenzen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, was zum Beispiel den Rückruf von Produkten angeht? Damit verbunden möchte ich fragen: Wie schätzen Sie mögliche Folgen des Brexits für die benannten Stellen, die die Zulassungsverfahren für Medizinprodukte durchführen, ein? Denn durch den Brexit könnten verschiedene Zulassungsverfahren nicht mehr durchgeführt oder erst sehr verspätet durchgeführt werden.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, Sie sprechen zwei Komplexe an.
Zunächst zur Aufsicht. Natürlich werden die Daten, wenn es zu Vorfällen kommt – das habe ich vorhin versucht am aktuellen Beispiel rund die Entscheidung in Frankreich zu Brustimplantaten deutlich zu machen –, genutzt, um die Patientinnen und Patienten zu erreichen. Wir wissen derzeit nicht zentral, wer welches Implantat eingesetzt bekommen hat, und können daher nicht individuell auf die Personen zugehen. Insofern spielen Aufsicht und mögliche Entscheidungen wie Rückrufentscheidungen oder Informationsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Register eine große Rolle.
Was die Zulassung im Vereinigten Königreich angeht. Wir haben eine entsprechende Kommission, wie andere Staaten auch. Ich habe gestern Abend mit dem niederländischen Kollegen darüber gesprochen und darauf hingewiesen, dass bei einem Hard Brexit von einem Tag auf den anderen 2 500 Medizinprodukte ihre Zulassung verlieren könnten, wenn wir es nicht schaffen, Übergangsregelungen miteinander zu finden. Mein Eindruck ist, in diese Frage kommt – endlich, möchte ich fast sagen – Bewegung; denn für die Versorgung von Patienten ist es wichtig, zu wissen, ob bestimmte Medizinprodukte auf dem Markt sind oder nicht.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Minister, herzlichen Dank. – Eine weitere Nachfrage der Kollegin Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich habe eine Frage zum Register. Wird das Register für Außenstehende, also Patientinnen und Patienten und Versicherte, einsehbar sein? Kann ich zum Beispiel sehen, dass es bei einer bestimmten Prothese zu sehr vielen unerwünschten Ereignissen gekommen ist, sodass ich mich orientieren kann, wenn ich eine entsprechende Entscheidung zu treffen habe?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Die betroffenen Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, Informationen über die eigenen Daten, die im Register gespeichert worden sind, zu erhalten. Eine umfassende und detaillierte Zugriffsmöglichkeit ist bisher nicht vorgesehen. Man müsste klären, wie man den Zugriff regelt, und Kriterien aufstellen, aus denen hervorgeht, wer was einsehen darf; denn es geht – auch wenn sie anonymisiert sind – um teilweise sensible Daten.
Wir wollen die gespeicherten Daten auf jeden Fall nutzbar machen, wenn es um Versorgungserkenntnisse, Aufsichtsfragen und Nachvollziehbarkeiten geht, und Transparenz herstellen, wenn es darum geht, welches Krankenhaus, welche Gesundheitseinrichtung bzw. welches Implantatprodukt wie gut ist. Diese Daten sollen entsprechend aufbereitet werden. Aber ob der Patient, der Versicherte, der Bürger die Daten individuell einsehen können soll, das ist noch nicht geregelt. Diese Idee nehme ich aber gerne in meine Überlegungen mit auf.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Keine weiteren Nachfragen zu diesem Themenkomplex. Dann erhält als nächste Fragestellerin die Kollegin Nicole Westig das Wort.
Nicole Westig (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben zu Beginn des Jahres eine Grundsatzdebatte über die künftige Finanzierung der Pflege gefordert. Wir Freien Demokraten hatten bereits im vergangenen Jahr mit einer Kleinen Anfrage und einem Entschließungsantrag entsprechende Impulse geliefert. Uns liegt die Generationengerechtigkeit sehr am Herzen. Wir haben im Februar einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht, aber weder in der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch im Plenum kamen von der Bundesregierung entsprechende Vorschläge. Deswegen meine Frage: Wie gedenkt die Bundesregierung sich an der von Ihnen geforderten Debatte zu beteiligen?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Zum Ersten. Es ist Sinn der Debatte, dass die Bundesregierung vorher nicht weiß, was hinten rauskommt. Die Debatte soll vielmehr ausdrücklich breit geführt werden, weil es – bei einigen Nachfragen wurde das kurz angesprochen – um die Abwägung unterschiedlicher Interessen geht: um die nachvollziehbaren Interessen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, was die finanzielle Belastung angeht, aber gleichzeitig auch um die Interessen der Beitragszahler, die das Ganze finanzieren.
Zum Zweiten. Wir werden bei uns im Bundesministerium für Gesundheit bis zum Sommer eine Reihe von Fachgesprächen zu unterschiedlichen Modellen führen – zum Beispiel Sockel-Spitze-Tausch und vieles andere mehr; es gibt mehrere Modelle, ohne dass ich mir eines zum jetzigen Zeitpunkt zu eigen mache –, auch über die weitere Finanzentwicklung in der Pflegeversicherung. Ich finde, wir sollten hier wie bei der Rente den Blick über 2030 hinaus wagen. Auf der Basis dieser Fachgespräche werden dann weitere Vorschläge gemacht, und wir werden natürlich auch die öffentliche Debatte aufnehmen und begleiten.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Keine Nachfrage zu diesem Thema. Dann hat als nächster Fragesteller der Kollege Harald Weinberg, Die Linke, das Wort.
Harald Weinberg (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte auf den Umgang mit der Selbstverwaltung eingehen. Sie haben vor, für den Gemeinsamen Bundesausschuss Bewertungskriterien vorzugeben und deren Einhaltung zu überwachen. Für mich ist das de facto eine Fachaufsicht. Wenn wir das machen würden, käme sofort der Vorwurf der Staatsmedizin, dabei setzen gerade wir auf die fachliche Unabhängigkeit von wissenschaftlichen Einschätzungen. Deshalb meine Frage: Welchen Wert haben wissenschaftlich begründete Einschätzungen, wenn sie mit einer staatlich vorgegebenen Methodik erstellt wurden, und führen Sie damit nicht de facto eine Fachaufsicht in der Selbstverwaltung ein?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Herr Kollege, wir führen keine Fachaufsicht in der Selbstverwaltung ein. Es geht hier um einen wahrscheinlich sehr seltenen Fall, dass es innerhalb der vorgegebenen Fristen zu keiner Entscheidung kommen wird. Meine Vermutung ist, dass, auch weil das Ministerium möglicherweise eine prägende Rolle spielen könnte, die allermeisten Entscheidungen vorher getroffen werden. Damit wäre das Ziel beschleunigter Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss im Sinne der Patientinnen und Patienten erreicht.
Ansonsten bleibe ich dabei: Die Selbstverwaltung, auch die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses, ist für uns alle von hohem Wert. Es ist nicht umsonst so, dass in allen bisher von uns vorgeschlagenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung der Gemeinsame Bundesausschuss zusätzliche Aufgaben erhalten hat. Nur an den wenigen Stellen, an denen es über acht, neun oder zehn Jahre nicht zu Entscheidungen kommt, sollten wir, finde ich, dann auch gemeinsam im Interesse der Patienten darauf drängen können, dass Entscheidungen getroffen werden.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Kollegin Klein-Schmeink hat dazu eine Nachfrage.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Im Gegensatz zu Ihrer gerade gegebenen Antwort wollen Sie ja durch uns als Gesetzgeber die Möglichkeit bekommen, dass Sie in einer Rechtsverordnung Regelungen treffen können, mit denen Sie in den Ablauf des Verfahrens beim Gemeinsamen Bundesausschuss – in die Fristen, in die Prozessschritte, in die Ausgestaltung der Stellungnahmeverfahren und in die Ausgestaltung von Beauftragungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – eingreifen können und die Anforderungen an die Unterlagen und Nachweise zur Bewertung der Methoden sowie die tragenden Gründe ausgestalten können.
Das käme tatsächlich der Fachaufsicht gleich. Es passt nicht zu dem, was Sie gerade ausgeführt haben, als Sie davon gesprochen haben, das solle nur in seltenen Fällen zum Tragen kommen; denn dabei handelt es sich um eine generelle Rechtsverordnung.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, meine Aussage zu den seltenen Fällen bezog sich auf die Fristen und die Abfolge, wie wir zu einer Entscheidung kommen, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Dann gilt das, was ich gerade gesagt habe.
Was die Verordnungsermächtigung angeht, gilt: Der Rahmen einer solchen Methodenbewertung orientiert sich auch an den Vorgaben, die bei der Arzneimittelnutzenbewertung vom Bundesministerium für Gesundheit durch eine Verordnung festgelegt werden. Das ist nichts Neues. Bezüglich der Arzneimittel hat es bei allen Beteiligten eine sehr hohe Akzeptanz. Das wird es – daran habe ich keinen Zweifel – auch bei dieser Verordnung im Ergebnis haben.
Sie müssen nur eines sehen: Nicht zuletzt durch Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt sich die Frage, ob immer absoluter Goldstandard – randomisierte kontrollierte Studien – notwendig ist und ob dies tatsächlich dem eigentlichen Gesetzeswortlaut „auf dem verfügbaren Stand der Evidenz“ entspricht. Dieses Thema kann durch eine solche Verordnung mit adressiert werden – übrigens im Sinne der Patientinnen und Patienten. Es ist in aller Regel Patientensicht, die die Frage stellen lässt, ob diese Entscheidungen tatsächlich ihre Interessen berücksichtigen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu diesem Thema gibt es keine weitere Nachfrage. Dann erhält als nächste Fragestellerin die Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther das Wort.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben, ich möchte sagen: endlich, einen Referentenentwurf für die Reform der Hebammenausbildung vorgelegt. Wie sehen die nächsten konkreten Umsetzungsschritte im Gesetzgebungsverfahren aus, und was sind die aktuellen Unklarheiten oder Konflikte zwischen Bund und Ländern bezüglich der Ausgestaltung dieser künftigen Ausbildung?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, wir sind gerade in der regelmäßigen Ressort-, Verbände- und Länderanhörung und ‑abstimmung nach Vorlage des Referentenentwurfes. Wir streben an, in den nächsten – nageln Sie mich nachher bitte nicht auf eine Woche fest – vier Wochen in einem Kabinettsbeschluss die Argumente zusammenzuführen, die uns erreichen. Dann liegt es in der Hand des Deutschen Bundestages, wie schnell es zu zweiter und dritter Lesung und zur Entscheidung kommt. Wir würden auch sehr für eine schnelle Entscheidung werben, damit die Hochschulen sich entsprechend darauf vorbereiten können; denn sie müssen wissen, was das alles beinhaltet.
Jetzt habe ich leider den zweiten Teil Ihrer Frage vergessen.
(Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Konflikte zwischen Bund und Ländern!)
– Ach so. Entschuldigung. Diesen Teil habe ich vielleicht bewusst vergessen, weil dies
(Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Freud schläft ja nie!)
nicht ganz problemfrei ist – aber nicht nur in diesem konkreten Fall. Vielmehr haben wir ein grundsätzliches Phänomen, bei dem ich auch gerne die Hilfe des Bundestages für künftige Beratungen in Anspruch nehmen würde. Es gibt regelmäßig 16 : 0-Beschlüsse der Länder dahin gehend, dass wir bestimmte Berufszweige im Gesundheitswesen akademisieren sollen, zumindest zusätzlich, teilweise substitutiv. Nur sind die Länder nie bereit, die entsprechenden Fachhochschul- und Hochschulkapazitäten zu finanzieren. So wird dann kein Schuh daraus. Man kann nicht einerseits die Akademisierung von bestimmten Berufen fordern, aber andererseits nicht bereit sein, an den Hochschulen die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Das ist ein regelmäßiger Konfliktfall. Da nehme ich gerne Ihre Unterstützung für die Debatten mit.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Minister, ich höre Sie besonders gerne, wie Sie wissen. Aber Sie sollten vielleicht auch mal die Zeit beachten. – Bitte, Frau Kollegin. Sie haben das Wort zu einer Nachfrage.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, was werden Sie denn über die Ausbildungsreform hinaus in dieser Legislaturperiode noch konkret tun, um die Situation in den Kreißsälen substanziell zu verbessern und insbesondere dem Personalmangel dort entgegenzuwirken?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Wir haben schon mit jüngster Gesetzgebung die Regelungen, die wir in der Pflege für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, auch auf die Hebammen in den Krankenhäusern übertragen. Dort geht es ja in aller Regel um einen 365-Tage-24-Stunden-Betrieb, also Betrieb an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr. Hier kann in bestimmten Bereichen eine Kitafinanzierung aus Kassenmitteln – das ist neu – erfolgen.
Ansonsten haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem in den nächsten Monaten bis nach der Sommerpause das Ganze noch einmal aufgearbeitet werden soll. Weil es aus den unterschiedlichsten Bereichen die unterschiedlichsten Informationen gibt, soll in diesem Gutachten die Situation der Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammen dargestellt werden, und sollen dann auch konkrete Vorschläge gemacht werden. Denn es ist bisher, wie ich finde, eine in Teilen unstrukturierte Debatte, die sich eher auf Problembeschreibung beschränkt. Wir möchten aber gerne auch zu konkreten Vorschlägen kommen. Das soll noch im Laufe dieses Jahres geschehen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Wir haben Nachfragen. Die erste Nachfragerin ist die Kollegin Corinna Rüffer.
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank für die Möglichkeit des Nachfragens. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie aus Sicht Ihres Ministeriums keine Möglichkeiten sehen, die Länder dabei zu unterstützen, Studienkapazitäten aufzubauen?
Wie sieht es eigentlich für ausgebildete Hebammen aus, die möglicherweise einen akademischen Abschluss erwerben wollen, ohne noch ein gesamtes Studium absolvieren zu müssen?
Und wie ist es mit dem Spurwechsel derjenigen, die sich gerade in der Ausbildung befinden?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Die Antwort auf die erste Frage ist Ja.
Zur zweiten Frage. Dann muss man halt miteinander schauen. Wenn sich jemand dafür entscheidet, nach der Ausbildung anschließend noch ein Studium zu absolvieren, ist ihm das ja unbenommen.
Was einen Spurwechsel in dem Sinne angeht, dass jemand mitten in der Ausbildung ist und jetzt ins duale Studium wechseln möchte, weiß ich nicht, ob und wie das tatsächlich gestaltet werden kann. Man müsste darüber reden, welche bisher erworbenen Abschlüsse oder – Scheine wird es da ja nicht geben – Qualifikationsstandards, die erreicht sind, man für das Studium anerkennen könnte. Das ist sicherlich etwas, was man sich gemeinsam anschauen kann. Es wird mit Sicherheit auch Teil der Stellungnahmen sein, die uns gerade erreichen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage stellt die Kollegin Aschenberg-Dugnus, FDP-Fraktion.
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Spahn, ich muss auch noch einmal zur Akademisierung der Hebammenausbildung nachfragen. Nunmehr ist seit sieben Jahren bekannt, dass im Januar 2020 – und wir sind jetzt im April 2019 – die vollständige Akademisierung erfolgen muss. Ihre Antwort war mir leider nicht ausreichend. Wie können Sie sicherstellen – Sie müssen doch einen Plan haben –, dass die Länder bis zum Januar 2020 ausreichend Studienplätze zur Verfügung stellen? „Wir müssen mal schauen“ oder „Ich brauche Ihre Unterstützung“ reicht mir leider nicht aus. – Danke schön.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, erstens habe ich um Ihre Unterstützung gebeten, wenn es um die Frage geht, wer welche Finanzverantwortung trägt. Die Finanzverantwortung für Hochschulen ist ziemlich klar zugeordnet. Insofern brauche ich eher moralische Unterstützung. Der rechtliche Teil ist ja schon klar geregelt.
Zweitens ist es übrigens nicht richtig, dass das EU-Recht eine Akademisierung vorschreibt. Das EU-Recht sieht das Kriterium einer zwölfjährigen Schulpflicht vor. Im deutschen Recht hätte man auch einfach die Anforderungen, bevor man in eine solche Ausbildung startet, von zehn Jahren auf zwölf Jahre Schulbesuch erhöhen können und den Rest so lassen können, wie er ist. Das wäre auch eine EU-rechtskonforme Umsetzung gewesen. Es hätte nicht per se die Akademisierung sein müssen.
Sie haben sicherlich verfolgt, dass es politisch in den letzten Jahren intensive Debatten darüber gegeben hat, ob es richtig ist, nach und nach alle Gesundheitsberufe zu akademisieren. Unter dem Titel „alle“ würde ich sagen: tendenziell Nein. In diesem konkreten Fall der Hebammen haben wir uns allerdings im Koalitionsvertrag – Sie wissen, dass er vor einem Jahr vereinbart worden ist – für die Akademisierung entschieden. Jetzt setzen wir sie zügig um.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage stellt die Kollegin Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auch dazu eine Nachfrage: Wie stellen Sie sicher, dass die rechtliche Regelung, die jetzt kommt, auch zeitgerecht umgesetzt werden kann, weil dann ja auch noch auf Länderebene der entsprechende Vollzug passieren muss? Immerhin hatten Sie im Vorlauf sehr viel Zeit, um Regelungen zu finden. Es dürfte auch äußerst selten sein, dass ein kompletter Ausbildungsberuf so kurzfristig verändert wird und dann in der Fläche die neuen Kapazitäten sachgerecht vorgehalten werden müssen. Wie stellen Sie sicher, dass das zum 1. Januar 2020 auch machbar ist?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, im Moment machen wir das ja an ziemlich vielen Stellen, was das System auch etwas unter Druck bringt. Wir verändern die Ausbildung im Bereich der Pflegeberufe zum 1. Januar des nächsten Jahres. Zur Psychotherapeutenausbildung läuft aktuell das Gesetzgebungsverfahren; ein entsprechender Gesetzentwurf, mit dem wir ein ganz neues Berufsbild schaffen, wird dem Deutschen Bundestag bald zur ersten Lesung vorgelegt. Sie sehen also: Wir sind kräftig am Arbeiten, auch um die Zukunftsfähigkeit der Berufsbilder im Gesundheitswesen sicherzustellen.
Dass auch im Bereich der Hebammenausbildung etwas passieren wird – duales Studium mit großem Praxisanteil –, ist spätestens bekannt, seit der Entwurf vor einigen Wochen vorgelegt wurde. Insofern können sich alle Beteiligten darauf einstellen. Es ist nicht vorgesehen, dass alle Hochschulen die entsprechenden Umstellungen zum 1. Januar vornehmen, sondern es ist eine schrittweise Umstellung vorgesehen. Für diejenigen, die jetzt in der Ausbildung sind, wird es natürlich die notwendigen Übergangsfristen geben. Ich glaube nicht, dass wir wegen weniger Monate Verzug europarechtlich in große Schwierigkeiten geraten, zumindest wenn bis dahin eine verbindliche Entscheidung des Bundestages vorliegt.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich öffne nun die Befragung auch für den zweiten Teil, Fragen zur vorangegangenen Kabinettssitzung und allgemeine Fragen, wobei allgemeine Fragen auch solche zum Geschäftsbereich des Ministers sind. – Als nächste Fragestellerin hat die Kollegin Beatrix von Storch das Wort.
Beatrix von Storch (AfD):
Herr Minister! Herr Präsident! Der Völkermord an den Armeniern und an anderen christlichen Minderheiten 1915/16 hat etwa 1,5 Millionen Menschen das Leben gekostet. Er wird heute von der türkischen Regierung weiter geleugnet. Und mehr noch: Der Versuch der Aufarbeitung dieses Völkermordes wird in der Türkei strafrechtlich verfolgt.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat ein deutliches Zeichen angekündigt. Er hat angekündigt, den 24. April als Gedenktag für den Völkermord an den Armeniern zu einem nationalen Gedenktag in Frankreich zu machen. Ich frage die Bundesregierung: Wie begegnet die Bundesregierung dem Eindruck, dass sie aus Angst vor den Reaktionen der türkischen Regierung oder auch der türkischen Nationalisten den Völkermord an den Armeniern nicht ausdrücklich als Völkermord bezeichnet? Wie begegnet die Bundesregierung dem Eindruck, dass sie den Begriff „Völkermord“ vermeidet?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Indem, Frau Kollegin von Storch, soweit ich weiß, alle Mitglieder der Bundesregierung, wenn sie im regelmäßigen Austausch mit ihren türkischen Kollegen sind, auch solche Fragen ansprechen und thematisieren, federführend natürlich die Kollegen im Auswärtigen Amt. Auch die Frau Bundeskanzlerin bespricht solche Themen regelmäßig bei entsprechenden Treffen. Insofern werden wir aus unserer Sicht unserer Verantwortung an dieser Stelle gerecht.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Sie haben eine weitere Nachfrage, Frau von Storch?
Beatrix von Storch (AfD):
Ja, ich habe eine weitere Nachfrage.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Sie haben das Wort.
Beatrix von Storch (AfD):
Sie werden in bilateralen Gesprächen mit der Türkei das Thema ansprechen. – Ich frage Sie ausdrücklich: Ist die Bundesregierung bereit, den Begriff „Völkermord“ für den Völkermord an den Armeniern öffentlich zu verwenden?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin von Storch, Sie haben diese Frage schon öfter gestellt; ich glaube, sogar mir im Rahmen einer früheren Regierungsbefragung. Ich verweise auf die bisher dazu gegebenen Antworten.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Gibt es zu diesem Themenbereich eine Nachfrage? – Das ist erkennbar nicht der Fall.
Dann hat als nächste Fragestellerin die Kollegin Aschenberg-Dugnus das Wort.
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Bundesregierung will das Boni-Verbot für rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz jetzt im SGB V verankern. Meine Frage ist: Können Sie zusichern, dass das Boni-Verbot mit dem europäischen Recht vereinbar ist, bzw. warum halten Sie eine Notifizierung durch die EU für überflüssig?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, Ziel ist, die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Versorgung gesetzlich Versicherter in Deutschland durch eine sozialrechtliche Regelung sicherzustellen. Sie soll, wie Sie schon gesagt haben, im SGB V verankert werden, wo die Krankenversicherung geregelt ist. Da ausdrücklich alles, was die Sozialgesetzgebung betrifft, Sache der Nationalstaaten ist und nicht der Europäischen Union, ist eine Notifizierung nicht vonnöten. Es geht hier um Sozialrecht.
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Darf ich nachfragen?
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Aschenberg-Dugnus, Sie dürfen gerne nachfragen.
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es gibt allerdings einige Verfassungsrechtler, die sagen, dass das eben nicht der Fall ist. Ich habe der Presse entnommen, dass auch Ihr Koalitionspartner der Meinung ist, dass das nicht der Fall ist. Deswegen wäre es doch einfacher, eine Notifizierung durchzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, zum einen erlebe ich es nahezu täglich, dass die verschiedenen Verfassungsrechtler zu unseren Vorschlägen unterschiedliche Positionen vertreten. Für mich ist entscheidend und bindend die Position und Einschätzung der Fachleute bei uns im Ressort und auch in den anderen beteiligten Ressorts.
Zum anderen finde ich den Gedanken schon vom Ansatz her falsch; denn wenn wir über Notifizierung reden, reden wir über den Binnenmarkt. Es geht aber nicht um eine Regelung für den Binnenmarkt. Wir regeln das im Sozialgesetzbuch. Wir schaffen keine Regelung für den Markt, sondern für gesetzlich Versicherte. Damit ist das eine sozialrechtliche Regelung. Jede unnötige Notifizierung würde aus unserer Sicht einen Eindruck erwecken, der nicht richtig ist, und damit möglicherweise zu einer rechtlichen Angreifbarkeit führen, die aus unserer Sicht auch nicht richtig wäre. Sozialrecht ist Mitgliedstaatsrecht, und das sollte es nach meiner festen Überzeugung an dieser Stelle auch bleiben.
(Beifall der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU])
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Wir haben eine weitere Nachfrage aus der Fraktion Die Linke.
Sylvia Gabelmann (DIE LINKE):
Ich habe eine Nachfrage zur Gleichpreisigkeit. Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Überführung der entsprechenden Regelung in das SGB V ist die private Krankenversicherung explizit ausgeschlossen. Dadurch gerät die Gleichpreisigkeit zumindest in Gefahr. Dazu hätte ich gerne Ihre Einschätzung gehört.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, es liegt in der Natur der Sache, dass eine sozialrechtliche Regelung, die wir im Sozialgesetzbuch verankern, nur gesetzlich Versicherte betrifft. Durch höchstrichterliche Entscheidung ist aber jüngst festgelegt worden – ich glaube, gestern oder vorgestern –, dass, wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden muss und nicht erstattet werden kann. Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden, weil im Versicherungsvertrag mit dem privaten Versicherungsunternehmen festgelegt ist, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten sind. So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Zu dem Themenbereich gibt es keine weiteren Nachfragen.
Als nächster Fragesteller hat Matthias W. Birkwald das Wort.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Spahn, ich habe eine Frage zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Dazu haben Sie im Januar dieses Jahres einen Referentenentwurf aus Ihrem Hause – Titel: Betriebsrentnerentlastungsgesetz – vorgestellt. Die für die Rückkehr zur hälftigen Verbeitragung notwendigen Finanzmittel beziffern Sie mit 3 Milliarden Euro. 500 Millionen Euro wollen Sie aus Beitragsgeldern finanzieren, 2,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Gleichzeitig haben Sie öffentlich gefordert, die Beitragssätze zur Krankenversicherung zu senken, weil die Kassen voll seien. Das scheint mir sehr widersprüchlich zu sein. Deshalb frage ich Sie: Wollen Sie die Kosten hauptsächlich aus Steuermitteln finanzieren? Ist es angesichts der Kassenlage nicht sinnvoll, mindestens die Hälfte oder gar alles aus Beitragsmitteln zu finanzieren?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Lieber Herr Kollege Birkwald, erstens habe ich keinen Entwurf „vorgestellt“, sondern ich habe ihn einigen wenigen Kollegen übersandt, was dazu geführt hat, dass er irgendwie medial verbreitet wurde und für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt hat. Das ist etwas anderes als das, was die Formulierung, ich hätte etwas vorgestellt, impliziert.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ja, das ist ein Vorschlag für eine mögliche Finanzierung. Ein Beitragsausgleich von 3 Milliarden Euro ist keine Kleinigkeit, weil er jährlich zu verbuchen wäre. Es gibt aber auch die politische Entscheidung aller drei die Koalition tragenden Parteien, an dieser Stelle zu Veränderungen kommen zu wollen. Daher befinden wir uns in Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und der Koalition, ob und wie dieses Ziel erreicht werden kann, ohne dass wir in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch im Bundeshaushalt perspektivisch Finanzierungsprobleme bekommen. Im ersten Jahr sind Finanzierungsprobleme vielleicht nicht wahrscheinlich; wir müssen aber sicherstellen, dass es auch perspektivisch nicht dazu kommt. Die Frage ist auch, welche Zwischenschritte möglich sind.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Kollege Birkwald, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):
Ja. – Da knüpfe ich gleich an: In welchem Stadium befindet sich denn jetzt der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung, und was können die Betriebsrentnerinnen und -rentner erwarten? Wann werden Sie einen Kabinettsentwurf vorlegen?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Die Debatte um die Vorschläge befindet sich im Stadium der Intensivbetreuung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Zum dem Thema gibt es keine weitere Nachfrage.
Dann hat als nächste Fragestellerin die Kollegin Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe eine Frage zum Kompromiss zu § 219a StGB, zur sogenannten Werbung für Abtreibung, und zu der Debatte, die es darum gab. Sie wollen eine Studie, für die 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, erstellen lassen zu den – nach meinem Kenntnisstand – seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen; das ist der Fokus. Ich nehme wahr, dass dieser Vorstoß von Ihnen in der gesamten Debatte tatsächlich ein starkes Misstrauen gegenüber den Entscheidungs- und Selbstbestimmungsrechten von Frauen hervorgerufen hat. In diesem Zusammenhang erinnern sich, glaube ich, auch viele an den von Ihnen gezogenen Vergleich der Pille danach mit Smarties. Ich frage an dieser Stelle nach: Was wollen Sie mit dieser Studie konkret erreichen? Welche Klarheit können Sie uns hier heute zum Inhalt dieser Studie beibringen? Beziehen Sie in diese Studie zum Beispiel auch die Erkenntnisse aus Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2016 ein?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Liebe Frau Kollegin, zum Ersten ist diese Studie Bestandteil der Vereinbarung innerhalb der Koalition und der Bundesregierung sowie gemeinsames Anliegen und gemeinsamer Auftrag der gesamten Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss.
Zum Zweiten: Die Ausdrucksweise im Rahmen der Debatte um die Pille danach mag unglücklich gewesen sein. Ich habe damals nur darauf hingewiesen, dass sie ein Medikament ist, das nicht frei ist von Nebenwirkungen, und bei dieser Aussage bleibe ich in der Sache auch, weil sie ein Faktum beschreibt. Im Übrigen geht es ja auch um Aufklärung und Informationen rund um mögliche Nebenwirkungen von bestimmten Medikamenten.
Zum Dritten: Wir werden die Studie natürlich wie jede wissenschaftliche Studie ergebnisoffen anlegen. Wir nehmen auch die Erkenntnisse aus anderen Studien ernst und wahr. Wahr ist aber auch, dass es bisher keine umfassende Studie zu den Bedingungen, die in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern schon besondere sind, gibt. Das fängt schon bei der Beratungsstruktur an.
Ich verstehe, ehrlich gesagt, manchmal nur schwer, warum die Frage, wie es betroffenen Frauen in dieser sehr, sehr schwierigen Lage geht, teilweise – nicht durch Sie, aber in der öffentlichen Debatte – so diffamiert worden ist. Ich finde, wir sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, zu wissen, ob es Probleme gibt. Wenn ja, dann kann man schauen, wie man Abhilfe schaffen kann. Wenn es keine Probleme gibt, wäre das auch ein Ergebnis, mit dem wir umgehen können. Aber warum eine solche Studie in den Diskussionen teilweise mit solchen Unterstellungen versehen wird – ich nehme Sie ausdrücklich aus –, kann ich nicht verstehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Beatrix von Storch [AfD])
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage, Frau Ulle Schauws. Bitte.
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Es verwundert mich, dass Sie sagen, es sei eine gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung. Ministerin Giffey hat im Rahmen der Regierungsbefragung eine sehr klare Abgrenzung gezogen. Von daher kann ich nicht unbedingt erkennen, dass es ein gemeinsames Handeln ist.
Ich frage deswegen nach, weil Sie die Studien, die schon bestehen, mit einbeziehen wollen. Das ist insofern interessant, als dass auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.familienplanung.de und auch in der Studie von 2016 unter anderem die Rede davon ist, dass insbesondere die Stigmatisierung eine besonders bedrückende Situation für Frauen ist. An dieser Stelle frage ich mich wirklich, warum Sie das Post-Abortion-Syndrom hier vielleicht in den Vordergrund stellen wollen, aber nicht zum Beispiel das Thema der Stigmatisierung.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Zum ersten Punkt: Es ist ein einstimmiger Beschluss der Bundesregierung. In den Unterlagen für diese Kabinettsbefassung wurden die Informationen über die Studie berücksichtigt. Die Studie ist Bestandteil der einstimmig von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2020. Insofern ist die Beschlusslage der Bundesregierung dazu einheitlich und klar.
Was den zweiten Punkt angeht, schließe ich weder das eine noch das andere aus. Es ist auch an keiner Stelle von mir oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung oder meines Ministeriums irgendwie geäußert worden, dass wir nur das oder nur das oder nur jenes anschauen, sondern wir gehen an eine solche Studie heran, wie wir an jede wissenschaftliche Studie herangehen: mit dem Wunsch nach Erkenntnisgewinn, im Übrigen insbesondere im Interesse der betroffenen Frauen in einer schwierigen Lage.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine Nachfrage hierzu hat die Kollegin Cornelia Möhring, Die Linke.
Cornelia Möhring (DIE LINKE):
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister Spahn, ich habe die Nachfrage, ob im Rahmen dieses Forschungsvorhabens konkret untersucht werden wird, ob und in welcher Form sich die Kriminalisierung und die damit einhergehende Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen belastend auf Frauen auswirkt und wie das ihre Entscheidung beeinflusst.
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin, das Studiendesign steht noch nicht en détail fest; die Entscheidung ist ja auch noch nicht so lange her. Ich sehe aber keinen Grund, nicht auch solche Aspekte mit – nicht ausschließlich, aber mit – zu berücksichtigen, die insgesamt in der Debatte eine Rolle spielen. Ich finde aber eben auch: Genauso wie dieser Aspekt dazugehört, gehört natürlich auch die Frage dazu, ob und welche seelischen Folgen die Abtreibung als solche möglicherweise gehabt hat. So sehr, wie Sie dafür werben, den einen Aspekt nicht zu vergessen, fände ich es fair, wenn Sie in der Debatte beachten würden, dass zu einer guten, wissenschaftlichen Studie auch weitere Aspekte gehören.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Die letzte Nachfrage in dieser Befragungsrunde hat die Kollegin Steffi Lemke.
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich bin jetzt nicht genau damit vertraut, Herr Minister, ob sämtliche Studien zu Auswirkungen von Eingriffen vom Kabinett beschlossen werden und ob dafür außerplanmäßige Ausgaben vom Kabinett bewilligt werden müssen. Können Sie mir erläutern, warum das in diesem Falle so gemacht worden ist? Zu welchen weiteren Eingriffen und deren potenziellen psychischen Folgen sind ebenfalls Studien im Kabinett beschlossen und mit welchem finanziellen Volumen bewilligt worden? Oder ist das in diesem Falle eine absolute Ausnahme gewesen?
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin Lemke, ich kann nicht für mich in Anspruch nehmen, alle Kabinettsbeschlüsse der letzten 70 Jahre zu überblicken.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein! Ich meinte, in dieser Legislaturperiode!)
Deswegen kann ich das so nicht beantworten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es natürlich nicht regulär ist, dass die politische Entscheidung zu einer einzelnen Studie in diesem Umfang öffentliche und auch Ihre Aufmerksamkeit erfährt. Aber Sie werden in den letzten zwölf Monaten ja mitbekommen haben, welche Kompromisse wir in der Frage rund um den § 219a finden, sodass wir betroffenen Frauen in einer schwierigen Situation bessere Informationsmöglichkeiten zugänglich machen, auch Informationen über die Frage, welcher Arzt als Ansprechpartner infrage kommt. Dieser Kompromiss beinhaltet noch weitere Bestandteile, so erhalten – übrigens eine von mir vorgeschlagene Maßnahme – Frauen bis zum 22. Lebensjahr, also zwei Jahre länger, die Pille ohne Kosten. Da Sie ja auch koalitionäre Erfahrungen haben, wissen Sie – aus vergangenen Jahren; das ist schon ein bisschen her –, dass Kompromisse manchmal verschiedene Aspekte beinhalten.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach der Sache gefragt!)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich beende damit die Befragung. Vielen Dank, Herr Minister, auch für Ihre Standfestigkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht so!)
– Die CDU-Fraktion lebt.
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Ich hoffe, die FDP-Fraktion auch!)
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
Drucksache 19/8807
Die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/8807 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen.
Ich rufe den Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf. Zur Beantwortung steht bereit Herr Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt.
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Marcus Faber auf:
Wie bewertet das Bundeskanzleramt eine mögliche Rolle des Bundessicherheitsrates als strategischer Impulsgeber in der Sicherheitspolitik, und inwieweit werden Reformforderungen seitens Wolfgang Ischinger ( https://peacelab.blog/2018/07/krisenmanagement-nicht-kleckern-sondern-klotzen ) und Volker Rühe ( www.tagesspiegel.de/politik/ex-verteidigungsminister-volker-ruehe-guttenberg-hat-die-bundeswehr-zerstoert/23968822.html ), den Bundessicherheitsrat zu einem nationalen Sicherheitsrat bzw. einem umfassenden Koordinierungsgremium für außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen auszubauen, in Betracht gezogen?
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin:
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Faber! Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt: Der Bundessicherheitsrat berät Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigung sowie der Abrüstung oder Rüstungskontrolle. Die Bundesregierung koordiniert sicherpolitische Entscheidungen darüber hinaus in Gremien auf hoher Beamtenebene, ferner anlassbezogen in Dienstbesprechungen auf politischer Ebene wie auf Beamtenebene. Die Koordinierungsprozesse unterliegen einem fortlaufenden Wandel mit dem Ziel, sie an neue Anforderungen anzupassen. Eine Veränderung der Struktur des Bundessicherheitsrates ist derzeitig nicht geplant.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Dazu gibt es eine Nachfrage. – Herr Kollege Dr. Faber, bitte.
Dr. Marcus Faber (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, der Bundessicherheitsrat ist ja ein zentrales Organ der Sicherheitspolitik der Bundesregierung. Warum flexibilisieren Sie nicht die Geheimhaltungsstufe des Bundessicherheitsrats je nach Anlass, um so die Öffentlichkeit und auch das Parlament stärker an den Beratungen, beispielsweise über kritische Rüstungsexporte, teilhaben zu lassen?
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin:
Herr Kollege, der Bundessicherheitsrat ist in allererster Linie ein Kabinettsausschuss. Die Sitzungen unterliegen grundsätzlich erst einmal der Vertraulichkeit, im Falle des Bundessicherheitsrates sogar der Geheimhaltung – aus, ich denke, nachvollziehbaren und guten Gründen. Deswegen bleiben wir auch dabei, dass der Bundessicherheitsrat geheim tagt.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage, Herr Kollege Dr. Faber?
Dr. Marcus Faber (FDP):
Ja. – Ich frage gezielt nach einer Flexibilisierung. Es ist mir klar, dass der Bundessicherheitsrat grundsätzlich geheim tagt; das kann er auch gerne weiterhin tun. Aber wir haben ja in den letzten Wochen und Monaten sehr öffentlichkeitswirksame Debatten erlebt, bei denen die Argumente so offen auf dem Tisch lagen, dass hier vielleicht eine Beteiligung oder eine stärkere Einbindung anderer Verfassungsorgane, gegebenenfalls sogar der Öffentlichkeit möglich gewesen wären. Schließen Sie diese Flexibilisierung für die Zukunft komplett aus?
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin:
Ich kann, Herr Kollege, nicht erkennen, dass andere Verfassungsorgane beispielsweise bei der Frage der Rüstungsexporte jetzt nicht den gebührenden Raum bekommen sollten oder auch bekommen haben, sodass ich an der vorhandenen Praxis, den Bundessicherheitsrat geheim tagen zu lassen, vonseiten der Bundesregierung gerne festhalten möchte.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Die Frage 2 der Kollegin Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen, zur Position der Bundesregierung zu den Schülerstreiks für den Klimaschutz wird schriftlich beantwortet. – Tut mir leid; ich hätte gern die Antwort gehört.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir alle!)
Auch die Frage 3 des Abgeordneten Konstantin Kuhle betreffend öffentlich-rechtliche Verträge des Bundes mit Unternehmensberatungen wird schriftlich beantwortet.
Dann kommen wir zur Frage 4 des Abgeordneten Fabio De Masi:
Erwägt die Bundesregierung eine öffentliche Beteiligung im Fall einer Kapitalerhöhung der Deutschen Bank und, wenn ja, in welchem Umfang ( www.ft.com/content/e2fa3164-50ab-11e9-b401-8d9ef1626294 )?
Ich hatte vergessen, zu sagen: Das ist der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Beantwortung wird die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht vornehmen.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank, Herr Präsident; ich wollte mich nicht unaufgefordert in die Debatte einmischen.
Herr De Masi, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die betroffenen Unternehmen führen laut einer Ad-hoc-Mitteilung ergebnisoffene Gespräche über eine solche Fragestellung. Je nach Abschluss, je nach Ergebnis dieser Gespräche stellt sich dann erst die Frage, welche Entscheidung getroffen werden muss.
Grundsätzlich entscheidet über Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundes bzw. des Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Commerzbank AG der interministerielle Lenkungsausschuss gemäß dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz auf Basis eines Vorschlags der Finanzagentur. Dem Lenkungsausschuss, der dann entscheiden würde, gehört neben Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Kanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auch ein Vertreter der Bundesländer, in dem Fall Ministerpräsident a. D. Althaus, an.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Herr Kollege De Masi, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.
Fabio De Masi (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich interpretiere Ihre Antwort hoffentlich richtig, dass Sie grundsätzlich eine öffentliche Beteiligung im Falle einer Kapitalerhöhung der Deutschen Bank zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen. Ist das korrekt?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich an Ihren Rückschlüssen nicht beteilige. Ich habe die Position der Bundesregierung dargestellt. Sobald Ergebnisse aus den Gesprächen, die zwischen Commerzbank und Deutscher Bank geführt werden, vorliegen, werden daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen sein, aber erst dann. Deswegen möchte ich Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Kollege De Masi hat eine weitere, letzte Nachfrage.
Fabio De Masi (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich möchte Sie fragen, wie viele Treffen zu diesem Komplex „Kapitalerhöhung Deutsche Bank und etwaige Beteiligung des Bundes“ es in diesem Jahr mit Vertretern des BMF gegeben hat.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich über Inhalte von Gesprächen, die zwischen der Bundesregierung und verschiedensten Instituten geführt werden, keine Auskunft geben will und kann.
Die Anzahl der Gespräche, die grundsätzlich geführt wurden, wurde bereits genannt: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wurde detailliert aufgelistet, wer mit wem gesprochen hat. Da handelt es sich aber um Gespräche mit unterschiedlichstem Inhalt. Wie gesagt, das heißt nicht, dass in dieser Anzahl Gespräche zu Fusionen geführt wurden, sondern es wurden Gespräche geführt, und über die Inhalte kann und werde ich auch keine Auskunft geben.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank.
Wir kommen nun zur Frage 5 der Abgeordneten Filiz Polat:
Welche Berechnung liegt der Kosten- bzw. Integrationspauschale von 16 000 Euro für Flüchtlinge ab 2020 (unter Aufschlüsselung der Bezugsdauer und Personengruppen) zugrunde, und in welcher Form wird die Bundesregierung die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Verteilung der Flüchtlingskosten ab 2020 fortsetzen ( www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/haushalt-bund-will-zuschuss-fuer-fluechtlingskosten-kuerzen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190318-99-439448 )?
Frau Staatssekretärin.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank. – Frau Kollegin, die Koalitionsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass in der Legislaturperiode bis 2021 für Kosten, die im Zusammenhang mit Flüchtlingen entstehen, insgesamt 8 Milliarden Euro vom Bund an die Länder bezahlt werden sollen. Diesen Koalitionsvertrag haben auch zahlreiche Ministerpräsidenten unterschrieben, und er ist auch Grundlage der Verhandlungen, die geführt werden.
Jetzt muss man wissen, dass im Jahr 2019 noch einmal die Summe gezahlt wurde, die bis dahin aufgrund der Vereinbarungen gezahlt wurde, nämlich 4,3 Milliarden Euro. Das heißt, jetzt geht es um die Frage, wie der Rest der vereinbarten 8 Milliarden Euro verteilt wird. Wir als Bundesfinanzministerium sind sehr daran interessiert, dass es zu einer dauerhaften Lösung kommt und nicht immer von Jahr zu Jahr zu Jahr entschieden wird. Deswegen ist der Vorschlag im Raum – der ja auch diskutiert wird –, 16 000 Euro pro Flüchtling an die Länder zu geben. Man geht davon aus, dass im ersten Jahr hohe Kosten entstehen und in den Folgejahren weniger Kosten. So werden im ersten Jahr 6 000 Euro, im Folgejahr 4 000 Euro und dann drei Jahre lang je 2 000 Euro gezahlt; das ist die Berechnung, die dieser Zahl zugrunde liegt.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. Haben Sie eine Nachfrage? – Dann müssten Sie ans Mikrofon treten, Frau Kollegin Polat. Bitte.
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir das Wort erteilen.
Ich habe eine konkrete Nachfrage. Der Personenkreis, den Sie beschreiben, umfasst keine Flüchtlinge – das ist ja der politische Begriff –, sondern Asylsuchende, und es soll bis zur Anerkennung gelten. Sie machen das laut der Vereinbarung daran fest, dass eine durchschnittliche Asylverfahrensdauer von drei Monaten angenommen wird. Hier stellt sich meine erste Frage. Die Frist beginnt mit der Asylantragstellung, oftmals sind die Menschen aber schon länger da. Die Dauer der Verfahren hängt von den Herkunftsländern ab. Durch das Quotensystem EASY werden die Menschen auf die Bundesländer verteilt. So ist zum Beispiel NRW für Ghana zuständig, Niedersachsen für den Sudan. Dies wiederum führt dazu, dass einige eine höhere Anerkennungsquote haben als andere. Insofern gerät die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern in eine Schieflage.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Letzter Punkt. – Hinzu kommt, dass die Afghanen beispielsweise in Bayern eine Anerkennungsquote von 20 Prozent haben, in den meisten anderen Bundesländern von über 50 Prozent.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin.
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie berücksichtigen Sie diese Schieflage bei der Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Der Vorschlag, der von uns unterbreitet wurde, zielt nicht mehr darauf ab, wie bisher eine Spitzabrechnung durchzuführen, wo das alles eine Rolle gespielt hat. Wir gehen davon aus, dass die Verfahren sich mittlerweile deutlich verbessert, beschleunigt haben. Da ist viel getan worden in den letzten Jahren – was auch notwendig war. Deswegen ist das keine Abrechnung ganz konkret auf den jeweiligen Einzelfall bezogen. Wir gehen davon aus, dass im Mittel – manche Menschen können nach dem zweiten Jahr in den Arbeitsmarkt vermittelt werden; andere brauchen länger – die Summe für die Unterbringung sowie die Integrationskosten, die entstehen, ausreicht.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Sie haben eine weitere Nachfrage, Frau Polat. Bitte. Aber diesmal wirklich innerhalb der Zeit!
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja; vielen Dank, Herr Präsident.
Meine zweite Frage betrifft die Kostenlast; die tragen bei Asylbewerbern in erster Linie die Länder und die Kommunen über das Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist ein Sondergesetz, das hier auf Bundesebene zur Novellierung ansteht.
Wie bewertet das Bundesfinanzministerium oder die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen gerade zugunsten von Kommunen und Ländern, wenn das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird und Asylsuchende in das Regelsystem der Sozialhilfe und des SGB II wechseln? Das Bundesverfassungsgericht hat ja gesagt: Ein Existenzminimum darf migrationspolitisch nicht relativiert werden, sprich: Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, egal welchen Status, hat das gleiche Existenzminimum; da gibt es keinen Unterschied.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Um es deutlich zu machen: Uns ist es ganz wichtig, dass es eine klare Regelung zur Deckung der Kosten, die entstehen, gibt und das Vorgehen verstetigt wird, wir also nicht in jedem Jahr wieder aufgrund von aktuellen Zahlen und Veränderungen von Zahlen neue Verhandlungen durchführen müssen. Deswegen ist dieser Vorschlag von uns als BMF so unterbreitet worden. Jetzt geht es darum, ihn mit den Ländern auszuhandeln.
Unser Augenmerk wird darauf liegen – das ist ja von Minister Scholz noch einmal deutlich gemacht worden –, dass gerade die Kommunen, die ja auch für die Unterbringung zuständig sind, dabei entsprechend berücksichtigt werden, beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft. Über alle Kosten, die mit der Integration und der Unterbringung zusammenhängen, wird momentan seitens des BMF mit den Ländern verhandelt.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe aber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gefragt!)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, bitte, das ist jetzt erledigt. Sie dürfen sich setzen.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage ist nicht beantwortet!)
– Die Staatssekretärin beantwortet die Fragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ob Ihnen das gefällt oder nicht: Die Frage ist beantwortet. Sie können sich setzen.
Eine weitere Nachfrage hat der Kollege Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen.
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Ich glaube, die Kollegin wollte noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fragen. Vielleicht können Sie die Antwort darauf in die Antwort auf meine Frage mit einbeziehen. Es geht mir ganz konkret um den großen Streit zwischen dem Bundesministerium und den Ländern, die gesagt haben: Das reicht nicht. – Insbesondere haben die Kommunen geäußert, dass Integration viel mehr bedeutet als nur einen Beitrag zu den Kosten der Unterkunft. Meine Frage ist: Wie ist der Zeitplan dafür, dass Sie mit den Ländern und den Kommunen zu einer Einigung finden? Wann finden da entsprechende Gespräche statt, sodass man nicht über-, sondern miteinander redet?
Auf der anderen Seite möchte ich noch wissen, wie Sie sicherstellen können oder wollen, dass die Kommunen das Geld direkt bekommen; denn der Bund kann den Kommunen nur in bestimmten Fällen direkt Geld geben. Inwiefern ist sichergestellt, dass dann die Integrationsleistungen bei den Kommunen auch wirklich ankommen?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank. – Zu den Fragen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird Kollegin Anette Kramme aus dem zuständigen Ministerium Stellung nehmen.
Um auf Ihre ganz konkrete Frage zu antworten: Ja, wir diskutieren das Ganze schon seit Ende letzten Jahres. Das ist also nicht etwas, das jetzt akut ist. Die Beratungen laufen schon. Das ist auch kein ganz so einfacher Prozess. Wer mit Ländern verhandelt, weiß, was ich in dem Zusammenhang meine; denn natürlich sind dabei Interessen zu vertreten. Deswegen sind wir da auch schon dran.
Es gibt fortlaufend Gespräche in den unterschiedlichsten Zusammensetzungen, in den unterschiedlichsten Formaten, etwa im Finanzausschuss des Bundesrates; auch daran ist das BMF beteiligt. Ich wiederhole: Es gibt die unterschiedlichsten Formate. Deswegen sind wir bemüht, dass wir rechtzeitig – für 2019 gibt es ja eine Regelung – zu einer Entscheidung kommen.
Die Kommunen können wir dadurch entlasten bzw. in ihren Aufgaben unterstützen, dass beispielsweise die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Das ist eine Möglichkeit, um ganz gezielt an die Kommunen heranzugehen. Auch diese Variante wird diskutiert.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Wir haben noch eine Nachfrage von Frau Schulz-Asche. Bitte schön, Frau Kollegin.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Im Asylbewerberleistungsgesetz – –
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, Sie müssen den Knopf am Mikrofon drücken. Wenn es rot wird, dann können Sie sprechen; dann kann man Sie verstehen.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie sind schuld.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Ich bin schuld? – Ich nehme auch alle Verantwortung auf mich.
Vielleicht gehen Sie einfach an das Mikrofon von Frau Lemke.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Jetzt – nach der Hilfe – ist alles in Ordnung.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Auf die Sozialdemokraten ist Verlass. Ich wusste es immer schon.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Wenn’s ums rote Licht geht!)
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank, dass ich jetzt fragen darf. – Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist es so, dass die Gesundheitskosten von den Kommunen übernommen werden müssen. Jetzt können wir uns ja vorstellen, dass zum Beispiel ein Asylbewerber kommt, der an Krebs leidet, dessen Behandlung also mit sehr hohen Kosten zu Buche schlagen könnte. Inwieweit ist denn in Ihren Pauschalen eine solche Belastung für die Kommunen berücksichtigt? Wie kann dafür gesorgt werden, dass die Behandlung ermöglicht wird? Und wie kann verhindert werden, dass einzelne Kommunen besonders belastet werden? Inwieweit ist das in den Pauschalen berücksichtigt?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Das ist nicht Gegenstand dieser Pauschale. Gegenstand der Pauschale, die jetzt in der Diskussion ist, sind die Integrationskosten, sind die Kosten der Unterkunft. Das ist momentan Gegenstand der Beratungen mit den Ländern.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Wir kommen zur Frage 6 des Abgeordneten Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen:
Welche Effekte erwartet der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, von der von ihm geforderten Verlängerung der steuerlichen Förderung von E-Autos um zehn Jahre (vergleiche www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/finanzminister-olaf-scholz-will-elektroautos-laenger-foerdern-a-1259843.html ), und inwiefern erscheint der Bundesregierung diese Maßnahme ausreichend, damit sie das von der Verkehrskommission vereinbarte Ziel von 10 Millionen Elektroautos bis 2030 erreicht (vergleiche www.sueddeutsche.de/wirtschaft/klima-verkehr-kommission-1.4383239 )?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank. – Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit Möglichkeiten, wie wir bestehende oder auch zukünftige steuerliche Förderungen und Maßnahmen ausweiten oder auch neu auflegen können, um Elektromobilität stärker zu fördern. Das ist unser Ziel, und deswegen soll durch die Maßnahmen, die momentan geprüft werden, der Kauf emissionsfreier oder emissionsarmer Kraftfahrzeuge unterstützt werden. Wir prüfen da, wie gesagt, eine Reihe von Möglichkeiten; sie werden momentan diskutiert. Es gibt aber noch keine Ressortabstimmung.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Kollege Schmidt, eine Nachfrage.
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Sie hatten ja schon heute Morgen im Finanzausschuss kurz Stellung dazu bezogen und erklärt, dass auch weitere Vorschläge geprüft werden.
Mir ist es wichtig, noch einmal darauf einzugehen, dass ja bisher nur ein Drittel der zur Verfügung gestellten Förderprämien abgerufen wurden, soll heißen: Dieses Förderinstrument eines Zuschusses vonseiten des Bundes wurde nur sehr mäßig in Anspruch genommen; der Kauf von weniger als 100 000 Autos wurde so gefördert. Meine Frage wäre: Können Sie die anderen Instrumente, die Sie noch in der Planung oder in der Prüfung haben, näher erläutern? Können Sie erläutern, in welche Richtung sie gehen könnten, damit sichergestellt ist, dass es wirklich zu einer Verkehrswende kommt, dass also sichergestellt ist, dass mehr Elektromobilität stattfindet und weniger fossile Energien im Verkehrsbereich verbrannt werden?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank für die Gelegenheit, darauf zu antworten. – Nur weil bisher nur ein Drittel der Mittel abgerufen wurde, heißt das nicht, dass die Maßnahme falsch ist. Vielleicht sie ist noch nicht so bekannt, wie wir es gerne hätten. Deswegen arbeiten wir natürlich auch daran, dass über das, was jetzt schon gilt, weiter informiert wird.
Aber Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – wir haben es ja auch schon heute Morgen im Ausschuss besprochen –, dass es ein Bündel von Maßnahmen gibt, das wir momentan hausintern prüfen. Dazu gehört beispielsweise eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge. Es gibt aber auch die Verlängerung der Begünstigung bei der Dienstwagenbesteuerung, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom und der Pauschalbesteuerung für die Übereignung einer Ladevorrichtung. Es gibt also einen ganzen Strauß an Maßnahmen, der auf Zweckmäßigkeit und die Erreichung des Ziels, Elektromobilität zu fördern, gerichtet ist. Wie gesagt, die Prüfung im BMF läuft derzeit. Zu gegebener Zeit, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir uns selbstverständlich mit den anderen Ressorts abstimmen und Ihnen das Ergebnis zur Kenntnis geben.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Kollege Schmidt, eine weitere Nachfrage?
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja. Vielen Dank. – Ich würde das Ganze gerne noch einmal ein bisschen vertiefen. Sie haben jetzt Instrumente benannt, die man dabei zurate ziehen könnte. Hat denn das Finanzministerium eine konkrete Zahl vor Augen? Wie viele Elektroautos sollen beispielsweise bis 2030 in Deutschland auf der Straße sein? Die Verkehrskommission hat schon einmal ein gewünschtes Ergebnis benannt; die Rede war von einer Größenordnung von bis zu 10 Millionen Autos. Ich verweise noch einmal: Bisher sollten es über die Förderprämie, die im Übrigen auch schon über zwei Jahre läuft, 100 000 Autos sein. Also, da sind schon noch einige Sprünge zu machen. Die Instrumente, die Sie gerade aufgeführt haben, erscheinen mir jetzt nicht wirklich ausreichend zu sein.
Meine Frage: Gibt es eine konkrete Zahl seitens des Finanzministeriums oder der Bundesregierung, wie viele Elektroautos man bis 2030 auf der Straße haben möchte? Mein Eindruck ist, dass der zuständige Verkehrsminister doch eher sehr zurückhaltend ist, wenn es darum geht, konkrete Pläne zu benennen.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Wir orientieren uns daran, dass der am 29. März 2019 vom Lenkungskreis der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ zur Kenntnis genommene Zwischenbericht der AG 1 – Klimaschutz im Verkehr – keine Passage „Vereinbarung eines Ziels von 10 Millionen Elektroautos bis 2030“ enthält; vielmehr wird in diesem Bericht das Ziel festgehalten, bis 2030 einen Anteil von 7 Millionen bis 10,5 Millionen E-Pkw im Bestand zu haben. Das ist die Diskussionsgrundlage.
Wir versuchen mit den unterschiedlichsten Maßnahmen, das zu erreichen. Wie gesagt: Vielleicht kommt auch noch etwas dazu. Vielleicht ist das, was ich Ihnen vorgetragen habe, am Ende des Tages nicht abschließend; aber 7 bis 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge sind der Korridor. Wir als BMF versuchen, über unsere Möglichkeiten und die Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen können, unseren Beitrag dazu zu leisten.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herzlichen Dank. – Eine weitere Nachfrage stellt der Kollege Hilse, AfD-Fraktion.
Karsten Hilse (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Frage geht wahrscheinlich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Wie hoch schätzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei 10 Millionen Elektrofahrzeugen den Mehrbedarf an Leistung – bitte in Gigawatt – ein?
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Kollege Hilse, wir haben jetzt ein Problem, weil wir uns beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen befinden und momentan nur zu diesem Geschäftsbereich gefragt werden kann.
Karsten Hilse (AfD):
Gut, dann hebe ich mir die Frage auf.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Das ist Ihr gutes Recht. – Dann hat als nächster Fragesteller der Kollege Dr. Kraft das Wort.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kollegin, ich habe eine Frage zu den Finanzen. Sie haben ambitionierte Ziele und wollen Millionen von Elektro-Pkws und auch größere Elektrofahrzeuge auf die Straße bekommen. Die Frage ist jetzt nicht, inwiefern das gelingt oder nicht. Aber mit jedem Elektroauto, das ein Auto mit Verbrennungsmotor ersetzt, entgehen dem Bundesministerium für Finanzen Einnahmen in Höhe der Mineralölsteuer. Wie hoch werden die von Ihnen prognostizierten Mindereinnahmen in der laufenden Legislatur sein, was prognostizieren Sie für die Zukunft, und in welcher Art und Weise gedenkt das Bundesministerium der Finanzen die Mindereinnahmen, die mit einer Verbreitung der Elektromobilität einhergehen werden, in Zukunft auszugleichen? Erfolgt das durch verringerte Ausgaben oder durch anderweitige Einnahmen?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Ich weiß, dass das BMF, das Bundesministerium der Finanzen, den Ruf hat, immer nur auf die Zahlen zu achten; aber ich glaube, bei dieser Fragestellung, dem Klimaschutz und der Frage, wie wir uns in Bezug auf die Elektromobilität weiterentwickeln, müssen wir das große Ganze im Blick haben. Darauf haben wir uns als Bundesregierung insgesamt verpflichtet, und deswegen schauen wir da auch über den Tellerrand hinaus.
Zu konkreten Zahlen kann ich Ihnen dann Auskunft geben, wenn Entscheidungen getroffen sind. Ich habe es ausgeführt: Wir sind im BMF momentan noch in einem Prüfvorgang und überlegen, welche Maßnahmen wir vorschlagen. Dieser Vorgang befindet sich am Anfang; wir sind gerade dabei, zu prüfen. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen und dann auch eine Ressortabstimmung erfolgt ist, kann man eine Abwägung darüber treffen, was das ungefähr an Konsequenzen hätte. Aber da wir, wie gesagt, noch am Anfang der Prüfung sind, kann ich Ihnen keine Zahlen vorlegen. Das wäre unverantwortliche Kaffeesatzleserei, und daran möchte ich mich nicht beteiligen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage hat der Kollege Stefan Gelbhaar.
Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie haben die Verkehrskommission AG 1 angesprochen, und es gibt einen „Handelsblatt“-Artikel, in dem die Kosten der dort aufgeführten Maßnahmen sportlich mit 120 Milliarden Euro beziffert werden. Daraus entstehen viele Fragen.
Meine erste Frage: Hat sich das Finanzministerium – idealerweise zusammen mit dem Verkehrsministerium – schon Gedanken darüber gemacht, wie diese Summe aufgebracht werden kann? Insbesondere interessiert mich, ob das Finanzministerium das finanzieren wird oder ob das Finanzministerium dem Verkehrsministerium sagt, selber auch einen Anteil zu erbringen, zum Beispiel durch Umsteuern.
Meine zweite Frage in diesem Kontext: Wird im Finanzministerium aktiv über das Thema Dieselsubvention nachgedacht, um das zu finanzieren, was die Arbeitsgruppe an Maßnahmen vorgeschlagen hat?
Meine dritte Frage: Sie haben angesprochen, dass Sie da über Verschiedenes nachdenken. Sind im Finanzministerium auch Bonus-Malus-Regelungen im Gespräch?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Ich vermute, Ihre Frage zu den Bonus-Malus-Regelungen bezieht sich auf die Umstrukturierung der Kraftfahrzeugsteuer. Dem stehen wir sehr skeptisch gegenüber, sowohl rechtlich als auch fachlich, weil unser bisheriges System an einen theoretisch ermittelten Verbrauchswert und nicht an tatsächlichen Werten anknüpft, was bei einem Bonus-Malus-System ja erforderlich wäre. Den tatsächlichen Wert kann man aber bei der Zulassung – und eine Zulassung ist ja immer die Voraussetzung für die Kraftfahrzeugsteuer – nicht feststellen. – Das ist unsere Position.
Ansonsten muss ich sagen: Es gab keine Gespräche darüber, wer 120 Milliarden Euro übernimmt. Ich glaube, es wäre momentan auch nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Wir sind dabei, zu sortieren, wie wir unseren Beitrag leisten können. Wenn die Prüfungen abgeschlossen sind, werden wir unsere Gedanken zuerst den anderen Ressorts und dann der Öffentlichkeit vorstellen.
Zu der Frage, was das insgesamt kostet und wer die Leistungen erbringt. Ich sage es noch einmal: Es geht hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; das trifft nicht das BMF oder ein anderes Ressort allein. Hier sind wir alle in der Verantwortung. Das BMF zahlt ja auch nie aus eigenen Mitteln, sondern aus Steuereinnahmen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, FDP-Fraktion, auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Ausfuhrbescheinigungen an der Grenze zur Schweiz eine pauschale Lösung dahin gehend herbeizuführen, dass unterhalb einer bestimmten Kaufsumme keine Mehrwertsteuer mehr zurückerstattet wird, und wie hoch müsste diese Kaufsumme nach Auffassung der Bundesregierung sein, damit die Kosten für den Verwaltungsaufwand nicht höher sind als die jeweils zurückerstattete Mehrwertsteuer ( www.badische-zeitung.de/bad-saeckingen/ende-2020-soll-die-app-fuer-ausfuhrbescheinigungen-kommen156167454.html )?
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, es ist tatsächlich so: Wenn Personen, die in Drittstaaten wohnen – und die Schweiz wird ja als solcher behandelt –, Waren dorthin ausführen, dann kann die Umsatzsteuer erstattet werden. Die Ausfuhr der Ware wird auf dem sogenannten AKZ bescheinigt. Das ist ein hoher Aufwand. Im Grenzverkehr zur Schweiz wird die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer zurückerstatten zu lassen, teilweise auch für sehr geringe Beträge in Anspruch genommen.
Aufgrund der europäischen Regeln ist es möglich, bis zu einer Grenze von 175 Euro nichts zu erstatten. Das wird in den europäischen Staaten unterschiedlich gehandhabt. Wir könnten also sagen, dass es bis zu diesem Betrag keine Rückerstattung gibt. Ab 175 Euro muss erstattet werden. Darüber sind wir momentan in der Diskussion.
Ja, die Erstellung dieser AKZ bedeutet einen hohen Aufwand, und es stellt sich die Frage, ob das sinnvoll ist. Ich glaube allerdings, dass hier eine Gesamtabwägung stattfinden muss. Die Frage ist ja: Was passiert, wenn die Umsatzsteuer nicht mehr erstattet wird? Wird das unter Umständen auch wirtschaftliche Konsequenzen für die Unternehmen in Grenznähe haben, die zum Teil mit der Erstattungsmöglichkeit rechnen?
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Ich sehe, Sie haben eine Nachfrage. Herr Kollege Dr. Hoffmann, bitte.
Dr. Christoph Hoffmann (FDP):
So ist es, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich will es noch einmal verdeutlichen: Ich komme aus einem Wahlkreis an der Grenze zur Schweiz. Dort sind die ganzen Verkehrsströme beeinträchtigt, weil sich jeder Schweizer, der zum Beispiel für 5 Euro in Deutschland einkauft, die Mehrwertsteuer dafür zurückerstatten lassen kann. Im Hauptzollamt Singen werden 10,2 Millionen solcher Ausfuhrbescheinigungen im Jahr abgestempelt; das sind 33 800 pro Tag. Da macht es doch Sinn, eine Bagatellgrenze, wie Sie sie gerade erwähnt haben, einzuführen. Warum machen Sie das nicht? Sie würden dadurch die Zöllner entlasten, und ich bin mir sicher, dass sich der Schweizer dann eher überlegen würde, für 176 Euro einzukaufen. Das würde dem Geschäft in Südbaden also eher nützen.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Ich wäre gespannt, ob diese Prognose so eintreffen würde.
(Dr. Christoph Hoffmann [FDP]: Doch!)
Wir haben uns lange Zeit überlegt, ob es nicht eine andere Variante gibt und ob wir dieses Verfahren nicht durch ein IT-Verfahren vereinfachen können, sodass diese AKZ nicht immer händisch kontrolliert werden müssen. Es gibt eine Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses dazu. Auf dieser Grundlage prüfen wir jetzt die Einführung einer solchen Grenze. Ich gebe allerdings noch einmal zu bedenken: Man muss in diesem Zusammenhang auch die wirtschaftlichen Konsequenzen betrachten. Wenn ich richtig informiert bin, hat Spanien eine solche Grenze – bis 90 Euro – gehabt, sie aber aufgrund genau dieser Erwägungen wieder abgeschafft.
Ich sage es noch einmal: Ja, das bedeutet einen hohen Aufwand, weil teilweise tatsächlich für Kleinstbeträge Anträge auf Steuerrückerstattungen gestellt werden. Die Fragen, die sich für die örtliche Wirtschaft ergeben, sind in diesem Zusammenhang, glaube ich, aber auch nicht ganz außer Acht zu lassen. Zumindest wird das in den Gesprächen an mich herangetragen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Dr. Hoffmann. Bitte.
Dr. Christoph Hoffmann (FDP):
Ich hatte es vorhin erwähnt: Die Bevölkerung hat auch riesige Nachteile, weil die Grenzen oft verstopft sind, da fast jeder am Grenzposten anhält und versucht, dort seinen Ausfuhrkassenzettel zu bekommen.
Vor zwei Jahren schon wurde verkündet, es werde ein elektronisches System eingeführt, das mit der Ladenkasse in irgendeiner Form gekoppelt ist. Wie weit sind Sie mit diesem System? Es war lange angekündigt, aber bis heute ist nichts passiert.
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen:
Das ist tatsächlich so. Dieses IT-Verfahren ist leider nicht so weit, wie ich es mir wünschen würde. Jetzt ist die Frage, ob man diese Idee weiterverfolgt oder tatsächlich eine Bagatellgrenze einführt. Das wird momentan geprüft, wie gesagt, auch aufgrund der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Damit verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer bereit.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich derzeit circa 800 000 Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland aufhalten, und wie begründet die Bundesregierung den hohen Anteil an syrischen Flüchtlingen in Deutschland im Vergleich zur gesamten EU, wo sich insgesamt circa 1 Million Flüchtlinge aus Syrien aufhalten ( https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/syrische-fluechtlinge.html )?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hoffmann, ich beantworte Ihre Frage sehr gerne wie folgt: Im Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 28. Februar 2019 insgesamt 753 627 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit gespeichert, davon 593 694 Personen, die einen Asylantrag gestellt haben. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrem hohen Grad an rechtlicher und wirtschaftlicher Stabilität und Sicherheit eines der Hauptzielländer von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union. Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Erkenntnisse vor, welche Gründe syrische Schutzsuchende im Einzelfall dazu bewogen haben, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Ich sehe eine Nachfrage. Herr Kollege Dr. Hoffmann, bitte schön.
Dr. Christoph Hoffmann (FDP):
Das würde aber bedeuten, dass sich von ungefähr 1 Million Syrer, die geflohen sind und sich in Europa aufhalten, nur 20 Prozent außerhalb Deutschlands aufhalten. Ist das richtig?
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Ich muss ehrlich gestehen, Herr Kollege Dr. Hoffmann, dass es sich meiner Kenntnis entzieht, wie viele syrische Staatsangehörige sich insgesamt in den – noch – 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union aufhalten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs in 2011 etwa 593 000 syrische Staatsangehörige in Deutschland einen Asylantrag gestellt und davon etwa 48 Prozent Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben. Weitere 36 Prozent erhielten unionsrechtlichen subsidiären Schutz, oder es wurden entsprechende Abschiebeverbote festgestellt.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine letzte Nachfrage, Herr Kollege Dr. Hoffmann.
Dr. Christoph Hoffmann (FDP):
Im Libanon halten sich etwa 1 Million Syrer in Flüchtlingslagern auf, die mit deutschen Hilfszahlungen stabilisiert werden. Ist es zutreffend, dass die Regierung in Beirut bzw. die Verantwortlichen im Libanon das kritisch sehen, weil sie sagen, dass sich diese Syrer mit den Hilfszahlungen aus Deutschland besserstellen und aufgrund dieser Hilfszahlungen nicht wieder zurück in ihre Heimat gehen? Ist es auch zutreffend, dass sich libanesische Bedürftige eher darüber beschweren, dass sie nicht gefördert würden, wohingegen die Flüchtlinge gefördert würden? Können Sie das bestätigen?
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Staatssekretär, Sie dürfen antworten.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Dr. Hoffmann, das ist zwar an sich eine Frage, die sich eher an das Auswärtige Amt und weniger an das Bundesinnenministerium richtet, aber ich möchte sehr wohl im Namen der Bundesregierung antworten.
Das Land Libanon ist in einer sehr herausfordernden Lage. Ich habe in Erinnerung, dass das Land Libanon ungefähr 4 Millionen Einwohner hat, und es befinden sich meines Wissens insgesamt ungefähr 1 Million Flüchtlinge im Libanon. Ich glaube nicht, dass sich 1 Million syrische Staatsangehörige im Libanon aufhalten, aber mit Sicherheit sind unter dieser 1 Million Flüchtlinge auch sehr viele Syrer.
Erst kürzlich hat sich der libanesische Ministerpräsident Hariri bei der Bundesregierung ausdrücklich dafür bedankt, dass die Bundesregierung dem Land Libanon seit vielen Jahren eine sehr intensive Hilfe zuteilwerden lässt. Mir ist beispielsweise bekannt, dass mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung allein 90 000 Flüchtlingskindern im Libanon der tägliche Schulbesuch ermöglicht wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Euro deutscher Steuerzahler, der dort ausgegeben wird, bestens angelegt ist und dies insbesondere mit dazu beiträgt, die, wie ich erwähnt habe, außerordentlich angespannte humanitäre Situation im Libanon etwas zu entspannen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine weitere Nachfrage hat die Kollegin Polat, Bündnis 90/Die Grünen.
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär Mayer, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass 753 000 syrische Staatsangehörige im AZR erfasst sind. – Sie nicken. Meine Frage: In Deutschland leben syrische Staatsangehörige nicht erst seit dem Ausbruch des Krieges in Syrien. Können Sie etwas zu deren Aufenthaltsdauer sagen?
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr verehrte Frau Kollegin Polat, ich kann nur wiederholen, dass mit Stichtag 28. Februar 2019 genau 753 627 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im AZR gespeichert waren. Allerdings ist bekannt, dass die Aussagekraft des AZR relativ ist, um es einmal vorsichtig zu formulieren. Morgen erfolgt im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Entwurfs des Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes. Inhalt dieses Gesetzentwurfs, der morgen Nachmittag debattiert wird, ist unter anderem, dass das AZR insgesamt aussagekräftiger und aussagefähiger gemacht wird.
Mir ist nicht bekannt, wie viele syrische Staatsangehörige sich möglicherweise über die von mir zweimal genannte Zahl hinaus in Deutschland aufhalten, insbesondere auch syrische Staatsangehörige, die, wie Sie, Frau Kollegin Polat, erwähnt haben, möglicherweise schon vor Ausbrauch des Bürgerkriegs in Syrien nach Deutschland gekommen sind und sich in Deutschland aus welchen Gründen auch immer nicht gemeldet haben. Deshalb ist es unser Ansinnen – insofern hoffe ich, dass wir morgen bei der Debatte, aber auch bei den weiteren parlamentarischen Beratungen auf breite Unterstützung in diesem Haus stoßen werden –, das Ausländerzentralregister insgesamt effektiver und aussagekräftiger zu machen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Kraft für eine Nachfrage das Wort.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, eine kurze Nachfrage: Ist Syrien gemäß den Ihnen vorliegenden Informationen ein Land mit einem anhaltenden konfliktbehafteten Bürgerkrieg, oder ist Syrien ein Land, in dem der Bürgerkrieg weitestgehend beendet ist und in dem aufgrund des Siegens der einen Seite – ob wir sie mögen oder nicht – die Gegenden weitestgehend befriedet sind?
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Kollege Kraft, auch diese Frage richtet sich inhaltlich schwerpunktmäßig an das Auswärtige Amt. Allerdings erlaube ich mir auch hier, namens der Bundesregierung zu antworten.
Das Land Syrien ist mit Sicherheit nach wie vor ein außerordentlich instabiles Land. Die Kampfhandlungen finden nicht mehr in allen Teilen des Landes gleichermaßen statt. Es ist zutreffend, wie Sie angedeutet haben, dass die syrische Armee unter Präsident Assad mittlerweile den Großteil des syrischen Territoriums wieder unter Kontrolle hat und in den Bereichen, in denen das syrische Regime die Herrschaft hat, keine Kampfhandlungen stattfinden. Andere Gebiete innerhalb Syriens befinden sich allerdings immer noch in den Händen der revolutionären Garden, teilweise auch der Kurden oder terroristischer Gruppierungen. Insofern ist aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Bundesregierung beileibe nicht davon auszugehen, dass Syrien ein befriedetes Land ist. Es mag sein, dass der Bürgerkrieg nicht mehr in allen Teilen Syriens gleichermaßen tobt, aber es finden nach wie vor Terroranschläge statt, und insbesondere Personen, die in Opposition zur syrischen Regierung stehen, müssen gewärtigen, Opfer von Repressalien und Gewaltanwendungen zu sein.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine weitere Nachfrage hat der Kollege Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen.
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön. – Nur eine ganz kurze Nachfrage. Ich kann verstehen, dass Sie nicht alle statistischen Daten im Kopf haben, aber meines Wissens enthält das AZR auch die Aufenthaltsdauer der syrischen Migrantinnen und Migranten. Falls Ihnen diese Zahlen jetzt nicht vorliegen, kann ich dies nachvollziehen. Falls dies so ist, bitte ich Sie, uns diese zukommen zu lassen. Wir möchten nämlich gerne wissen, wie lange die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dieser Menschen ist. Bekommen wir diese Informationen?
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Kollege, ich danke ganz herzlich für die Nachfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt weder schriftlich noch auswendig die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von syrischen Staatsangehörigen laut AZR präsent habe. Ihrer Bitte komme ich allerdings sehr gerne nach, dass ich Ihnen im Nachgang zur heutigen Fragestunde diese Antwort zukommen lasse.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Nachfragen hierzu.
Ich rufe die Frage 9 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf:
Inwieweit ist es zutreffend, dass sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD ergebe, dass 93 500 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Integrationskurse bzw. 45 Prozent der Integrationskursteilnehmenden im Jahr 2018 durchgefallen seien, wie es in vielen Medienberichten kolportiert wurde (vergleiche zum Beispiel www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_85449456/integrationskurse-fast-die-haelfte-scheitert-beim-sprachtest.html ; bitte dabei die tatsächlichen Zahlen und etwaige falsche Darstellungen berücksichtigen), und ist es vor dem Hintergrund des von einem Abgeordneten der Fraktion der AfD laut Presseberichten behaupteten „Eindrucks der Integrationsunwilligkeit eines Großteils der Kursteilnehmer“ („Osnabrücker Zeitung“ vom 22. März 2019) unverändert zutreffend, dass die Bundesregierung keine validen Erkenntnisse zu den Gründen und zur Vorwerfbarkeit von Kursabbrüchen oder Nichtteilnahmen hat (vergleiche die Vorbemerkungen auf Bundestagsdrucksachen 17/4798 und 17/5693, bitte ausführen)?
Herr Staatssekretär.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Kollegin Akbulut, ich beantworte Ihre Frage sehr gern wie folgt:
Daten zum Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer, mit dem der Sprachkurs des Integrationskurses abgeschlossen wird, und des Abschlusstests des Orientierungskurses, des Tests „Leben in Deutschland“, werden regelmäßig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Integrationskursgeschäftsstatistik veröffentlicht. Derzeit liegt die Integrationskursgeschäftsstatistik für die ersten drei Quartale des Jahres 2018 vor. Sie ist auf der Internetseite des BAMF abrufbar. Für den DTZ, also den Deutsch-Test für Zuwanderer, ergibt sich daraus Folgendes: 52,3 Prozent der Testteilnehmenden haben den Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Sprachniveau B1 erfolgreich absolviert. Weitere 33,5 Prozent der Testteilnehmenden haben das Sprachniveau A2 erreicht.
Die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8417 vom 14. März 2019 ermöglicht entgegen der Darstellung in einigen Medienberichten keinen Rückschluss auf Bestehensquoten des DTZ. Insbesondere wegen der regelmäßigen Überjährigkeit des Integrationskurses kann die Grundgesamtheit der neuen Kursteilnehmer eines Jahres nicht ins Verhältnis gesetzt werden zu der Anzahl an Testteilnahmen desselben Jahres.
In Frage 4 der genannten Drucksache wurde zudem nach der erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs im Jahr 2018 gefragt. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs im Sinne des Aufenthaltsgesetzes setzt neben dem Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer mit dem Sprachniveau B1 auch das Bestehen des Abschlusstests des Orientierungskurses voraus. Die Antwort auf Frage 4 der Drucksache umfasst daher alle Personen, die beide Tests erfolgreich absolviert haben, wobei mindestens einer der beiden Tests im Jahr 2018 bestanden worden sein muss. Eine vergleichbare Betrachtung wird in der regelmäßig veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistik nicht vorgenommen. Dort werden die Ergebnisse von DTZ und LiD gesondert ausgewiesen.
Aus den Daten zu den Testergebnissen des Deutsch-Tests für Zuwanderer lassen sich keine Rückschlüsse auf die Integrationswilligkeit der Kursteilnehmenden ziehen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Gründen und zur Vorwerfbarkeit von Abbrüchen des Integrationskurses oder der Nichtteilnahme am Integrationskurs vor.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Frau Kollegin Akbulut, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.
Gökay Akbulut (DIE LINKE):
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Aber diese sind widersprüchlich zu Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, in der Sie die Zahl 93 500 genannt haben. Das heißt, rund 45 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die 2018 an dem Kurs teilgenommen haben, sind durchgefallen. Allerdings sind dabei Kursabbrüche oder Kurswechsel, die Nichtteilnahme am Kurs und die Freiwilligkeit des Tests nicht berücksichtigt worden; denn alle, die sich zu dem Test angemeldet hatten, waren nicht verpflichtet, am Abschlusstest teilzunehmen.
Das heißt: Es geht hier um ein Zahlenspiel, das die AfD für eine Debatte instrumentalisiert, indem sie einfach von Integrationsunwilligkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer spricht. Ich würde Sie bitten, hierauf differenziert zu antworten – im Mai werden ja neue Zahlen veröffentlicht – und auch Erkenntnisse zu Kursabbrüchen und zur Nichtteilnahme sowie den Aspekt der Freiwilligkeit mit einzubringen.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Kollegin Akbulut, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Nachfrage. Ich möchte noch einmal deutlich betonen, dass auf die Frage 4 der besagten Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion seitens des Bundesinnenministeriums bzw. der Bundesregierung vollkommen richtig geantwortet wurde. Die Frage ist nur, wie man mit den angegebenen Zahlen umgeht.
Ich schlüssele die Antworten noch einmal genau auf: Auf Frage 4 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion ist mitgeteilt worden, dass 108 754 Personen ermittelt wurden, die beide Tests, also den Sprachkurs und den Orientierungskurs, bestanden haben und mindestens einen der Tests im Jahr 2018 absolviert haben. Eine weitere Frage war, wie viele Personen im Jahr 2018 einen Integrationskurs begonnen haben. Das waren 202 215 Personen. – Nun darf man diese beiden Zahlen aber nicht ins Verhältnis zueinander setzen. Das ist von einigen Journalisten getan worden, indem die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass die Differenz, also in etwa 95 000 Personen, den Deutsch-Test für Zuwanderer nicht bestanden haben. Aber diese Schlussfolgerung – um es noch einmal ausdrücklich zu sagen – ist falsch, weil es sich nicht um deckungsgleiche Personengruppen handelt. Größtenteils haben Personen, die den Test 2018 absolviert haben, den Kurs 2017 begonnen. Die zweite Zahl bezieht sich ausschließlich auf Personen, die den Kurs in 2018 begonnen haben.
Ich danke für die Nachfrage, weil ich so deutlich machen konnte, dass hier Fehlinterpretationen im Raum stehen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Frau Kollegin, Sie haben eine weitere Nachfrage. Bitte.
Gökay Akbulut (DIE LINKE):
Sie haben ja die entsprechenden Medien angesprochen und nachgefragt, wie sie zu dieser Zahl kommen. Jeder, der sich die konkreten Zahlen und Statistiken anschaut, kommt ja auf die Antwort, die Sie hier gegeben haben. Dennoch ist es, glaube ich, wichtig, dass die Bundesregierung in Zukunft bei Kleinen Anfragen darauf achtet, differenzierter zu antworten, weil die AfD immer wieder Zahlenspiele macht und weiterhin Hetze betreibt.
(Stephan Brandner [AfD]: Sie verstehen es nur nicht!)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Staatssekretär, darauf brauchen Sie nicht zu antworten. Wir haben eine Fragestunde, keine Sprechstunde.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Ich nehme dies zur Kenntnis.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Als Nächstes hat der Kollege Dr. Kraft das Wort.
Dr. Rainer Kraft (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, vielleicht ist Folgendes der Kollegin Akbulut nicht bewusst: Wenn wir festhalten können, dass circa 200 000 Personen in 2018 mit den Kursen begonnen haben, und man eine Last aus den vorhergehenden Jahren hinzunimmt, ergibt das eine Zahl, die ich jetzt nicht genau beziffern kann, die aber in Richtung von 300 000 Personen geht. Wenn gleichzeitig nur ungefähr 100 000 Personen diese Kurse bestanden haben, hieße das, dass sich das prozentuale Verhältnis nach den Äußerungen der Kollegin Akbulut noch mehr ins Negative verkehren würde. Ist das so weit korrekt?
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! – Katrin Werner [DIE LINKE]: Er hat doch gerade zweimal erklärt, dass das nicht korrekt ist! Mensch! – Gegenruf der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Kollege Kraft, ich darf es wiederholen: Man darf aus dieser Antwort keine falschen Schlussfolgerungen ziehen,
(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
weil die beiden von mir genannten Zahlen nicht den gleichen Personenkreis umfassen. Zudem ist die Anzahl derer, die die Kurse besuchen, rückläufig. Es ist so: Diejenigen, die in 2017 den Kurs begonnen haben und die Tests in 2018 absolviert haben, sind andere Personen als diejenigen, die den Kurs in 2018 begonnen haben. Deswegen darf man die erste Zahl nicht von der zweiten subtrahieren und dann die Schlussfolgerung ziehen, in etwa 95 000 der Kursteilnehmer hätten den Kurs abgebrochen.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Keine weitere Nachfragen zu diesem Punkt.
Dann kommen wir zur Frage 10 der Abgeordneten Ulla Jelpke. Diese Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe Frage 11 des Abgeordneten Stephan Brandner auf:
In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2013 (bitte um Jahresangaben) bestand nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdachtsmoment, dass Abschiebetermine an die Betroffenen durchgestellt wurden, da sie zum Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht anzutreffen waren, und auf welche Datengrundlage stützt sich der laut Medienberichten ( www.welt.de/politik/deutschland/article188449067/Abschiebungen-Wer-Termine-veroeffentlicht-soll-bestraft-werden.html ) vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstellte Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, der die Unterbindung solcher Veröffentlichungen von Abschiebeterminen als regelungswürdig erachtet (vergleiche Artikel 1 Nummer 36 des Entwurfs des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes)?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Kollege Brandner, ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt: Angaben zur Anzahl von Fällen, in denen geplante Rückführungen aufgrund der Erlangung von Kenntnissen über den Abschiebungstermin scheiterten, werden durch den Bund nicht systematisch erhoben. Zum einen sind für den Vollzug der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen nach § 71 des Aufenthaltsgesetzes primär die Behörden der Länder zuständig. Die Bundespolizei ist in ihrer Funktion als Grenzbehörde ausschließlich für die Aufenthaltsbeendigung unmittelbar an der Grenze zuständig. Zum anderen kann die Kausalität von Informationen über eine geplante Abschiebung für eine Abwesenheit und gescheiterte Rückführung schwer festgestellt werden. Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden entsprechende Hinweise in Einzelfällen über die Presseberichterstattung, im Wege von Beschwerdeschreiben oder aufgrund eigener Recherche bekannt.
Der Entwurf für das Geordnete-Rückkehr-Gesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Daher können diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Angaben zum Regelungsinhalt gegeben werden.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Herr Kollege Brandner, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.
Stephan Brandner (AfD):
Der Grund für unsere Frage war ja nicht, dass wir eine Frage stellen wollten, sondern der Grund war, dass Ihr Chef das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und die Unterbindung solcher Veröffentlichungen von Abschiebeterminen angekündigt hat, wie öfter mal was angekündigt wird. Meine Frage zielte darauf ab: Was war die Grundlage für das Gesetz? Wenn die Bundesregierung, wie Sie ausführen, gar keine Kenntnis darüber hat, weil ihr die Zuarbeit fehlt, und nur auf vereinzelte Presseberichterstattungen fußend einen Gesetzentwurf entwickelt hat, dann stellt sich für mich die Anschlussfrage: Ist es so, dass aufgrund von vereinzelten Presseberichten Gesetzentwürfe erarbeitet werden? Oder steckte etwas anderes dahinter?
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Brandner, es ist sehr wohl so, dass uns zur Kenntnis gelangt, dass es immer wieder Fälle gibt, dass aufgrund bekanntgegebener Abschiebetermine geplante Abschiebungen scheitern. Ich habe in der Beantwortung Ihrer Frage lediglich klar ausgeführt, dass uns dazu kein valides statistisches Material vorliegt. Wir können keine konkrete Zahl nennen, in wie vielen Fällen dies in welchem Zeitraum stattgefunden hat. Aber es gibt natürlich – ich habe es erwähnt – über Presseberichterstattungen, Beschwerdeschreiben, aber natürlich auch aufgrund eigener Erkenntnisse, eigener Recherchen klare Indizien dafür, dass es ein ernstzunehmendes Phänomen ist, dass aufgrund des Bekanntgebens von geplanten Abschiebeterminen konkrete Abschiebemaßnahmen behindert oder teilweise sogar unmöglich gemacht werden.
Aufgrund dessen ist ein Bestandteil des erwähnten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes eine Änderung von § 95 des Aufenthaltsgesetzes, einer Strafvorschrift dafür, dass, wie von mir erwähnt, in unlauterer Weise Abschiebetermine bekannt gegeben werden. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit aber noch in der Ressortabstimmung, sodass man über den endgültigen Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen kann.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Brandner, Sie haben eine weitere Nachfrage. Bitte schön.
Stephan Brandner (AfD):
Also, aufgrund vereinzelter Zuschriften und vereinzelter Presseberichte hat sich Ihr Chef hingesetzt und gesagt: Wir machen einen Gesetzentwurf. – Das nehme ich jetzt einmal so zur Kenntnis. Wenn das so einfach ist, dann wissen wir ja, wie wir demnächst Gesetzentwürfe seitens der AfD initiieren können.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)
Unterstellen wir einmal, dieser Gesetzentwurf würde ein Gesetz. Meine daran anschließende Frage: Wie wollen Sie denn dann nachvollziehen, wer da der Täter ist und wer was macht? Wollen Sie sich da auch wieder auf vereinzelte Zuschriften und auf Presseberichterstattung stützen, oder ist dann angedacht, so etwas zumindest statistisch zu erfassen oder konkreten Sachverhalten nachzugehen?
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Staatssekretär.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Brandner, ich weiß, dass Sie gerne etwas anderes hören würden und etwas anderes hineininterpretieren. Ich habe in keinem Satz das Wort „vereinzelt“ gesagt. Ich habe von einem Phänomen gesprochen. Es gibt mit Sicherheit Fälle – die würde ich nicht als vereinzelt bezeichnen –, in denen geplante Abschiebemaßnahmen behindert oder, wie gesagt, unmöglich gemacht werden aufgrund des vorzeitigen Bekanntwerdens der geplanten Abschiebetermine oder Abschiebemaßnahmen.
Ich will mit aller Entschiedenheit dem Eindruck entgegentreten, dass im Bundesinnenministerium aufgrund von vereinzelten Meldungen – wie Sie es insinuiert haben – Gesetzgebung gemacht wird. Dieses Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das derzeit in der Ressortabstimmung ist, ist aus meiner Sicht eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums in der laufenden Legislaturperiode, weil mit diesem Gesetz ein Defizit, das wir derzeit in der Flüchtlings- und Migrationspolitik haben, nämlich die unzureichende Rückführung von ausreisepflichtigen Personen, besser in den Griff bekommen werden soll. Vor allem soll auch die Anzahl der Rückführungen erhöht werden. Deswegen möchte ich in aller Entschiedenheit dem Eindruck entgegentreten, dass hier aufgrund von vereinzelten Meldungen Politik oder vor allem Gesetzgebung gemacht wird. Zur Frage der Verfolgbarkeit – diese stellt sich ja bei vielen Strafvorschriften –: Das ist immer eine Frage der Beweisbarkeit im Einzelfall.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage hierzu hat die Kollegin Polat, Bündnis 90/Die Grünen.
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Mayer, Sie wissen, dass unsere Fraktion diesen Gesetzentwurf sehr stark kritisiert hat. Wir sehen nicht nur eine Kriminalisierung der Zivilgesellschaft, sondern wir sehen in dem besagten Paragrafen auch einen Angriff auf den Rechtsstaat. Sie drohen betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber vielleicht auch Rechtsanwälten oder Journalisten – wir wissen es nicht – mit bis zu drei Jahren Strafhaft. Zu der Frage: „Wer behindert denn die Abschiebung?“, sage ich: Das ist die deutsche Gerichtsbarkeit. Schauen Sie sich einmal Ihre bayerischen Kollegen an: Die derzeitige Rechtslage ist, den Abschiebetermin nicht mehr bekannt zu geben. Dies führt zu Folgendem: Erst wenn der Abschiebetermin einem Flüchtling bekannt gegeben wird, kann dieser den Rechtsschutz wahrnehmen. Sie müssten uns die bayerischen Zahlen nennen, gerade zu den Afghanistan-Fliegern, über die wir auch oft Kritik hören. Wie viele Abschiebungen hat die deutsche Gerichtsbarkeit verhindert, nicht weil sie behindert wurden, sondern weil sie rechtswidrig waren? Insofern ist es wichtig, dass der Abschiebetermin bekannt gegeben wird, damit Rechtsschutz gilt und unser Rechtsstaat nicht untergraben wird.
(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Herr Staatssekretär.
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Polat, ich danke ganz herzlich für die Nachfrage, da sie mir die Gelegenheit gibt, zu konkretisieren, um was es uns im Bere
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Abschiebungsschutz für syrische Asylsuchende ohne Flüchtlingseigenschaft
- part_of_vorgang → Abschlussbericht der Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform Mobilität
- part_of_vorgang → Abschluss von Ermittlungsverfahren zu den islamistischen Terroranschlägen in Paris und Brüssel
- part_of_vorgang → "Single European Sky" als Schwerpunktthema während der EU-Ratspräsidentschaft 2020
- spoke_in ← Achim Kessler (Frage)
- spoke_in ← Axel Gehrke (Frage)
- spoke_in ← Beatrix von Storch (Frage)
- spoke_in ← Christine Aschenberg-Dugnus (Frage)
- spoke_in ← Claudia Schmidtke (Frage)
- spoke_in ← Corinna Rüffer (Frage)
- spoke_in ← Cornelia Möhring (Frage)
- spoke_in ← Detlev Spangenberg (Frage)
- spoke_in ← Harald Weinberg (Frage)
- spoke_in ← Kirsten Kappert-Gonther (Frage)
- spoke_in ← Kordula Schulz-Asche (Frage)
- spoke_in ← Maria Klein-Schmeink (Frage)
- spoke_in ← Matthias W. Birkwald (Frage)
- spoke_in ← Nicole Westig (Frage)
- spoke_in ← Pia Zimmermann (Frage)
- spoke_in ← Rudolf Henke (Frage)
- spoke_in ← Steffi Lemke (Frage)
- spoke_in ← Sylvia Gabelmann (Frage)
- spoke_in ← Ulle Schauws (Frage)