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Kreisbauernschaft Geldern e.V.

lobbyregister / register_entry 24.03.2022 · Original ↗

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Kreisbauernschaft Geldern e.V. Tätigkeit: Berufsverband Die Kreisbauernschaft Geldern e.V. ist Berufsverband und Interessenvertreter für alle Landwirtinnen und Landwirte im Einzugsbereich der Kreisbauernschaft, deren Familien sowie für die ländlichen Räume. Die Kreisbauernschaft steht mit politischen Entscheidungsträgern, mit den Akteuren der Agrarwirtschaft sowie mit Medien und gesellschaftlichen Vertretern in Kontakt, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Um die Rahmenbedingungen für den Berufsstand zu verbessern, informieren wir über Presseinformationen und Positionspapiere über die Herausforderungen und Potenziale in der Landwirtschaft und machen Vorschläge zur Förderung der Landwirtschaft. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert und Einladungen sowohl hierzu als auch zu Hofbesichtigungen und Diskussionen an Abgeordnete übermittelt. Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Lebens- und Genussmittelindustrie; Lebensmittelsicherheit; Land- und Forstwirtschaft; Rechtspolitik; Immissionsschutz; Tierschutz; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Ländlicher Raum; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Beibehaltung Agrardiesel: Die in kurzer Frist geplante Streichung des Agrardiesels führt zu Wettbewerbsbedingungen, die nicht tragfähig sind. Es braucht dauerhaft ein System der Besteuerung von Agrardiesel, das sich an dem mittleren Niveau der europäischen Gemeinschaft ausrichtet. - TierschutzgesetzBeibehaltung Veröden von Hornanlagen / kein generelles Kupierverbot/kein Pauschalverbot der Anbindehaltung: Beibehaltung des tierschonenden Veröden von Hornanlagen bei Käbern bis zur 6.Woche unter Sedierung/Schmerzmittelgabe durch Tierhalter/ kein generelles Kupierverbot bei Schweinen und Lämmern /kein Pauschalverbot der Anbindehaltung bei Rindern/Präzisierung der Regelungen zur Qualzucht

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