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Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vorgang 273809 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 02.02.2023 · DIP ↗

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Teilumsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz zur Bekämpfung des Insektensterbens und des Rückgangs der Artenvielfalt: Verminderung von Lichtverschmutzung, Beschränkung des Betriebs von Himmelsstrahlern sowie der Verwendung von Insektenfallen, Ergänzungen der Vorschriften zu Lichtimmissionen in Naturschutzgebieten und Nationalparks, Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope, schutzgebietsbezogene Anwendungsverbote von Biozidprodukten sowie Stärkung des Naturschutzkonzepts &quot;Natur auf Zeit&quot; und der Landschaftsplanung;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung vom September 2019<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes); Stärkung der freiwilligen Vereinbarungen der Länder, Betonung der Biodiversität in der Landschaftsplanung, Erstreckung der Regelungen zu Lichtimmissionen und Biozidprodukten auf Biosphärenreservate, Verlängerung von &quot;Natur auf Zeit&quot;-Projekten auf bis zu 15 Jahre, Anhebung von Naturschutzflächen auf 73.000 Hektar, Erweiterung des landwirtschaftlichen Erschwernisausgleichs; Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: stärkere Berücksichtigung des Insektenschutzes bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Evaluierung des Instruments &quot;Natur auf Zeit&quot;, Erhöhung der Förderung robuster Sorten zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln, Schwerpunktbildung wissenschaftliche Überwachung von Insektenpopulationen, Schaffung von Anreizen zur Gründung besonders wertvoller Biotope gemeinsam mit den Ländern, Stärkung der Naturschutzfinanzierung durch EU-Mittel;<br /> Erneute Änderung und Änderung versch. §§ Bundesnaturschutzgesetz, zusätzliche Änderung § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und § 14 Pflanzenschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Schutz der biologischen Vielfalt

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.