Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
Durchführung von EU-Regelungen im Bereich der GAP: Modifizierung und Erweiterung bisheriger "Cross-Compliance“-Vorschriften unter dem Begriff "Konditionalität“; Bindung von Agrarzahlungen oder flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes in der Förderperiode 2023- 027 an grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung sowie zehn GLÖZ-Standards (Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand), Vorgaben zur Kontrolle und zur Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Standards;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Allgemeine Ausrichtung des Rates zum Reformpaket für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 (Dokument 12148/20 + ADD 1) ;<br /> Rechtsakte der EU über die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anhebung der Bagatellgrenze zur Umwandlung von Dauergrünland<strong>, </strong>Möglichkeit zur Anpassung des Mindestanteils von Ackerland an nichtproduktive Flächen an noch ausstehende EU-Verhandlungen, redaktionelle Anpassung;<br /> Änderung §§ 5, 7 und 11 GAP-Konditionalitäten-Gesetz
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.