Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
Unterstützung von Bürgern und Wirtschaft durch zusätzliche Investitionsanreize, u.a. durch verbesserte Verlustverrechnung, Verlängerung degressiver Abschreibungen und steuerlicher Investitionsfristen, steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte sowie erneute Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, der steuerbefreiten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und der Abgabefristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen;<br /> Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Einführungsgesetz zur Abgabenordnung und Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausweitung von Begünstigungen und des anspruchsberechtigten Personenkreises betr. von der Pandemie erheblich belastete medizinische Einrichtungen sowie freiwilliger Leistungen der Arbeitgeber, weitere Verlängerung von Steuererklärungsfristen und damit zusammenhängender Termine und Fristen, Abschaffung der bilanzsteuerlichen Abzinsung von Verbindlichkeiten, Umsetzung der Änderungen der OGAW-Richtlinie zu Informationsblättern für Kleinanleger u.a.;<br /> Änderung und Aufhebung versch. §§ Kapitalanlagegesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2261 vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf die Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.