Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
Bedarfsgerechte Anpassung des BAföG zur besseren Erreichung breiterer Bevölkerungsschichten und Sicherung von Chancengerechtigkeit: Anhebung der Freibeträge um 20 und der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um 5 Prozent für Schüler, Studierende sowie für Auszubildende in beruflicher Ausbildung und Berufsvorbereitung, Anhebung des Wohnzuschlags für auswärts Wohnende auf 360 Euro, der Altersgrenze für den Beginn eines postgradualen Hochschulstudiums auf 45 Jahre, der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie des Vermögensfreibetrags auf 45.000 Euro, elektronische Antragstellung durch Verzicht auf das Schriftformerfordernis, Förderung einjähriger in sich abgeschlossener Studiengänge im Nicht-EU-Ausland, Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen, Verlängerung der Förderungshöchstdauer durch Verordnungsermächtigung der Bundesregierung im Krisenfall, Klarstellungen, Folgeänderungen;<br /> Änderung zahlr. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, Änderung versch. §§ und Einfügung § 455 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 2 Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen sowie § 19 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Neuausrichtung des BAföG<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Inflationsbedingte Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um zusätzliche 0,75 Prozentpunkte, altersgemäße Anpassung der Vermögensfreibeträge, Klarstellung zum Ausschluss von Strafgefangenen von der BAföG-Förderung unter Verweis auf landesrechtliche Regelungen zur Ausbildungsbeihilfe im Strafvollzug; Annahme einer Entschließung: Einleitung weiterer struktureller Reformschritte, u.a. Etablierung einer Studienstarthilfe als Einmalzahlung für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften, eltern- und geschwisterunabhängigere Ausgestaltung und regelmäßige Anpassung der Freibeträge und Bedarfsätze, BAföG-Bezug nach Ausbildungsabbruch bzw. Studienfachwechsel, Ausbau des Aufstiegs-BAföG, flexiblere Ausgestaltung der Nachweispflichten, Förderung von Auslandsaufenthalten für Schüler sowie von Ausbildung und Studium in Teilzeit;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.