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Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)

Vorgang 290336 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 15.01.2024 · DIP ↗

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Maßnahmenpaket zur Begrenzung des Anstiegs der Zusatzbeitragssätze und Stabilisierung der Beitragssätze ab 2023: weiterer Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, Abführung und Abschmelzung nicht notwendiger Finanzreserven in der GKV, Begrenzung der Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich und in der ambulanten Versorgung sowie der im Krankenhaus-Pflegebudget berücksichtigten Pflegepersonalkosten, Erarbeitung von Vorschlägen für eine stabile, verlässliche und solidarische GKV-Finanzierung durch das Bundesgesundheitsministerium; weitere Regelungen betr. Vertragsverhandlungen im Heilmittelbereich, Sicherheitszuschlag für saisonale Grippeimpfstoffe, Kostenübernahme bei Krankenhausbehandlungen von COVID-19-Patienten aus dem EU-Ausland, Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in Notfällen u.a.;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung §§ 6a und 9 Krankenhausentgeltgesetz, § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz, § 1 Gesetz über Rabatte für Arzneimittel sowie § 1 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erhöhung des Schonvermögens für kleine Krankenkassen, Verbesserungen bei Parodontitisversorgung für Pflegebedürftige und Behinderte, Arzneimitteln für Kombinationstherapien und seltene Erkrankungen sowie Vergütung der Fach- und Hausärzte bei Überweisung oder Vermittlung über Terminservicestellen, erweiterte Strukturreformen betr. Bürokratieabbau und Transparenz bei den Kassen u.a.; Evaluation der Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung durch das BMG und Vorlage eines Berichts bis Ende 2023;<br /> Einfügung § 418 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung § 78 Arzneimittelgesetz, §§ 6 und 15 Krankenhausentgeltgesetz und § 150c Elftes Buch Sozialgesetzbuch

Zeitachse

Keine Positionen verknüpft.

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.